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Voraussetzung und Ausgestaltung behördlicher Systemkontrolle

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Hessisches SozialministeriumUmsetzungsbeispiel: Hessen- 3 Phasen-ModellPhase 1Prüfung der <strong>Voraussetzung</strong>enzur Teilnahme am Verfahren der„Behördlichen <strong>Systemkontrolle</strong>“Phase 2Prüfung des Auditablaufplanes, desInstrumentariums <strong>und</strong> der Auditoreneignung,evtl. Nachbesserung durch UnternehmenDurchführung eines Eigenauditsunter Begleitung der Behörde mitPlausibilitätsprüfung des Auditberichtes<strong>und</strong> des Maßnahmenplanes durch Behörde,evtl. Nachbesserung durch UnternehmenPhase 3Durchführung von Folge- bzw.Wiederholungsaudits durch Unternehmen,Re-Evaluierung durch Behörde,evtl. NachbesserungArbeitsschutzin Hessen15

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