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Rede Müller, ver.di (pdf-Datei) - Netzwerk Weiterbildung

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nachgewiesen werden. Maßstab kann dabei nur das Interesse der Behindertenan Schaffung der Voraussetzungen für eine Wiedereingliederung, fürden Erhalt aller notwen<strong>di</strong>gen Hilfen um <strong>di</strong>eses Ziel zu erreichen. Diese Anforderungen sind, zumindest in der Ultima-ratio Einrichtungen Berufsförderungs-und Berufsbildungswerke, nur mit hochqualifiziertem Personalzu erfüllen. Da es für <strong>di</strong>ese Aufgabe keine speziellen Ausbildungsgängegibt, ist zur Sicherung der Professionalität und damit der Qualität der Rehabilitationeine umfangreiche Fortbildung für nahezu alle Beschäftigten notwen<strong>di</strong>g.Für das Ausbildungspersonal ergibt zusätzlich <strong>di</strong>e Notwen<strong>di</strong>gkeiteiner pädagogischen Langzeitfortbildung, <strong>di</strong>e auf <strong>di</strong>e vorgenannten Anforderungenzugeschnitten ist. Honorarbeschäftigung und Arbeitskräftefluktuationsind damit weitgehend ausgeschlossen. Die Vorhaltung hochqualifizierten Personals ist nur möglich, wenn <strong>di</strong>e Reha-Träger eine Struktur<strong>ver</strong>antwortung für <strong>di</strong>ese Einrichtungen übernehmen undwenn <strong>di</strong>e Kostensätze so bemessen sind, dass <strong>di</strong>e berechtigten Qualitätsanforderungenauch erfüllt werden können. Ausschreibung von Maßnahmensind unter <strong>di</strong>esen Be<strong>di</strong>ngungen kontraproduktiv. Zu <strong>di</strong>esen allgemeinen Anforderungen sind für einige Behindertengruppenspezielle Angebote zu entwickeln. Frauen sind in der beruflichen Rehabilitationunterrepräsentiert. Die Reha-Angebote müssen so gestaltet werden,dass vor allem allein erziehende Frauen Ausbildung und Kinderbetreuung<strong>ver</strong>binden können (Anspruch aus § 33 SGB IX ). Für psychisch Behinderte ist zu prüfen, ob Maßnahmen betrieblicher Rehabilitationmit mittelfristiger Unterstützung durch Fördermaßnahmen und sozialpädagogischebzw. psychotherapeutische Begleitung geeigneter sind alszeitlich begrenzte stationäre Reha-Maßnahmen.10

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