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Ratgeber für behinderte Menschen - Aktion Benni und Co e.v.

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Die Rente wegen voller Erwerbsminderung ist eine Vollrente, sie wird wie eine vorzeitig<br />

in Anspruch genommene Altersrente berechnet. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung<br />

beträgt die Hälfte der Vollrente, da davon auszugehen ist, dass noch ein Teil<br />

des Lebensunterhalts dazuverdient wird.<br />

Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung sind beim jeweils zuständigen<br />

Rentenversicherungsträger zu beantragen.<br />

Anders ist es bei der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie zahlt eine Verletztenrente an<br />

diejenigen, die durch einen Arbeits- oder Wegeunfall oder eine Berufskrankheit einen<br />

dauerhaften Schaden erlitten haben. Voraussetzung: Die Erwerbsfähigkeit ist um<br />

mindestens 20 Prozent gemindert <strong>und</strong> besteht über die 26. Woche nach dem Unfall<br />

hinaus.<br />

Die Verletztenrente wird danach berechnet, wie stark die Erwerbsfähigkeit gemindert<br />

ist. Es kann also eine Voll- oder eine Teilrente geben. Die Höhe richtet sich nach dem<br />

Einkommen, das im Jahr vor dem Unfall erzielt wurde. Die Verletztenrente muss man<br />

nicht beantragen. Der Versicherungsträger muss von sich aus prüfen, ob die Voraussetzungen<br />

erfüllt sind. Wenn hier vom Arbeitsunfall die Rede ist, dann sind damit<br />

selbstverständlich auch die Unfälle von Kindern, Schülern <strong>und</strong> Studenten in Kindertageseinrichtungen,<br />

Schulen <strong>und</strong> Hochschulen eingeschlossen, <strong>für</strong> die ja auch ein<br />

gesetzlicher Unfallschutz besteht. Da sie üblicherweise kein Arbeitseinkommen erzielen,<br />

wird ihre Verletztenrente nach einem fiktiven Einkommen berechnet.<br />

Vorsorge, Früherkennung, Frühförderung:<br />

Damit es erst gar nicht so weit kommt.<br />

Noch so viele staatliche <strong>und</strong> private Hilfen können nicht darüber hinwegtäuschen,<br />

dass jede ges<strong>und</strong>heitliche Einschränkung, jede Behinderung, mit Nachteilen <strong>und</strong><br />

menschlichem Leid verb<strong>und</strong>en ist.<br />

Deshalb kann es nur einen Gr<strong>und</strong>satz <strong>und</strong> einen Rat geben: das Entstehen von Behinderungen<br />

so weit wie möglich zu vermeiden.<br />

Das kann man unter anderem durch ges<strong>und</strong>heitsgerechtes Verhalten. Damit kein Missverständnis<br />

aufkommt: Hier soll nicht einer asketischen Lebensweise das Wort geredet<br />

werden. Aber: Aufklärung ist wichtig. Jeder soll wissen, welche Gefahren mit Tabak,<br />

Alkohol oder falschen Essgewohnheiten verb<strong>und</strong>en sind. Die Konsequenzen daraus<br />

muss jeder <strong>für</strong> sich selbst ziehen. Allerdings ist Verdrängung ein schlechter <strong>Ratgeber</strong>.<br />

Natürlich zählen auch die Lebens- <strong>und</strong> Arbeitsbedingungen zu den Gefährdungsbereichen.<br />

Was wir <strong>für</strong> unsere Umwelt <strong>und</strong> <strong>für</strong> humanere Arbeitsplätze tun, das tun wir<br />

auch <strong>für</strong> unsere Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> unser Wohlbefinden.<br />

Medizin <strong>und</strong> Forschung sind heute so weit, bestimmte Risiken durch Vorsorgeuntersuchungen<br />

rechtzeitig erkennen <strong>und</strong> dadurch senken zu können.

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