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Ratgeber für behinderte Menschen - Aktion Benni und Co e.v.

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Ist zum Beispiel eine Berufsausbildung noch nicht möglich, so kann er ausbildungsvorbereitende<br />

Maßnahmen empfehlen. Oder, wenn die Behinderung eine betriebliche Ausbildung<br />

nicht zulässt, einen Ausbildungsplatz in einem Berufsbildungswerk vermitteln.<br />

Auch eine Förderung der Berufsausbildung im Rahmen besonderer Regelungen <strong>für</strong> die<br />

Berufsausbildung <strong>behinderte</strong>r Jugendlicher ist möglich. So kann mit Förderung durch<br />

die zuständige Agentur <strong>für</strong> Arbeit auch abweichend von den Ausbildungsordnungen<br />

<strong>für</strong> staatlich anerkannte Ausbildungsberufe oder in besonderen Berufen <strong>für</strong> <strong>behinderte</strong><br />

<strong>Menschen</strong> ausgebildet werden.<br />

Es gibt eine Vielzahl von finanziellen Förderungsmöglichkeiten <strong>für</strong> den <strong>behinderte</strong>n<br />

Auszubildenden <strong>und</strong> <strong>für</strong> den Arbeitgeber. Aufgabe des Berufsberaters ist, die da<strong>für</strong> notwendigen<br />

Schritte einzuleiten.<br />

So kann Arbeitgebern ein monatlicher Zuschuss bis zur Höhe der Ausbildungsvergütung<br />

gezahlt werden, wenn sie <strong>behinderte</strong> <strong>Menschen</strong> ausbilden. Dazu gehören zum<br />

Beispiel auch Zuschüsse zu den Gebühren, insbesondere Prüfungsgebühren bei der<br />

Berufsausbildung. Weitere Zuschüsse <strong>und</strong> Darlehen sind möglich, um die Kosten <strong>für</strong> die<br />

<strong>behinderte</strong>ngerechte Ausstattung des Ausbildungsplatzes <strong>und</strong> <strong>für</strong> überdurchschnittlich<br />

hohen Betreuungsaufwand abzudecken.<br />

Berufsausbildung, das heißt in erster Linie eine Lehre in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb.<br />

Mit dem neuen Gesetz zur Förderung der Ausbildung <strong>und</strong> Beschäftigung<br />

schwer<strong>behinderte</strong>r <strong>Menschen</strong> wurde die betriebliche Ausbildung gestärkt. Behinderte<br />

<strong>und</strong> schwer<strong>behinderte</strong> Jugendliche sollen jetzt verstärkt in den Betrieben<br />

ausgebildet werden. Jugendliche, die außerbetrieblich ausgebildet werden (z. B. in<br />

einem Berufsbildungswerk), können einen Teil ihrer Ausbildung auch in einem Betrieb<br />

absolvieren. Dabei unterstützt das Berufsbildungswerk den Ausbildungsbetrieb. So<br />

können Arbeitgeber besser die Stärken ihrer <strong>behinderte</strong>n <strong>und</strong> schwer<strong>behinderte</strong>n Auszubildenden<br />

beurteilen. Damit erhöhen sich die Chancen <strong>für</strong> diesen Personenkreis auf<br />

eine spätere Übernahme in den Betrieb.<br />

Falls erforderlich, können <strong>für</strong> <strong>behinderte</strong> <strong>Menschen</strong> Ausbildung <strong>und</strong> Prüfungen erleichtert<br />

werden, beispielsweise durch die behinderungsgerechte Gestaltung von Ausbildungsabschnitten,<br />

durch Zulassung besonderer Hilfsmittel oder durch Einschaltung<br />

eines „Dolmetschers“ bei Prüfungen.<br />

Ein Verzicht auf wesentliche inhaltliche Anforderungen muss allerdings im Prüfungszeugnis<br />

vermerkt werden, um einem späteren Arbeitgeber die objektive Einschätzung<br />

des Leistungsvermögens des <strong>behinderte</strong>n <strong>Menschen</strong> zu ermöglichen.<br />

Für <strong>behinderte</strong> Jugendliche, bei denen Art oder Schwere der Behinderung trotz der genannten<br />

Hilfen keine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zulassen,<br />

gibt es besondere Ausbildungsgänge. Die Berufsausbildung wird in der Regel in einem<br />

Betrieb durchgeführt.<br />

Für <strong>behinderte</strong> Jugendliche, die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht betrieblich<br />

ausgebildet werden können, gibt es im gesamten B<strong>und</strong>esgebiet 46 Berufsbildungswerke<br />

mit r<strong>und</strong> 12.300 Plätzen. Berufsbildungswerke bilden Jugendliche unter Berück-

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