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Ratgeber für behinderte Menschen - Aktion Benni und Co e.v.

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Auch wenn man die Leistungen zur Teilhabe in Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,<br />

zur Teilhabe am Arbeitsleben <strong>und</strong> zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft<br />

unterteilt <strong>und</strong> schwer<strong>behinderte</strong> <strong>Menschen</strong> zusätzlich besondere Hilfen erhalten: Rehabilitation<br />

<strong>und</strong> Teilhabe muss als Ganzes, als ein einheitlicher Prozess gesehen <strong>und</strong><br />

durchgeführt werden.<br />

Die einzelnen Leistungen zur Teilhabe sind keine streng zu trennenden, schematisch<br />

aufeinander folgenden Vorgänge. Rehabilitation <strong>und</strong> Teilhabe führen dann zum besten<br />

Ergebnis, wenn die mit den <strong>behinderte</strong>n <strong>Menschen</strong> jeweils abgestimmten einzelnen<br />

Phasen <strong>und</strong> Bereiche nahtlos ineinander greifen <strong>und</strong> sich gegenseitig ergänzen.<br />

Rehabilitation <strong>und</strong> Teilhabe: Welche<br />

Hilfen gibt es, <strong>und</strong> wer ist zuständig?<br />

Unser System der sozialen Sicherung ist historisch gewachsen. Deshalb ist auch <strong>für</strong> die<br />

Leistungen zur Teilhabe nicht ein einheitlicher Träger zuständig. Vielmehr hat jeder<br />

Träger in unserem Sozialleistungssystem – neben seinen sonstigen Aufgaben –<br />

seinen spezifischen Bereich der Rehabilitation <strong>und</strong> Teilhabe.<br />

➔ Die Krankenversicherung erbringt <strong>für</strong> ihre Versicherten Leistungen zur medizinische<br />

Rehabilitation.<br />

Träger der Krankenversicherungen sind die Orts-, Betriebs- <strong>und</strong> Innungskrankenkassen,<br />

die Seekasse, die Angestellten- <strong>und</strong> Arbeiterersatzkassen, die B<strong>und</strong>esknappschaft sowie<br />

die landwirtschaftlichen Krankenkassen.<br />

➔ Die Rentenversicherung ist <strong>für</strong> Leistungen zur medizinischen Rehabilitation ihrer<br />

Versicherten <strong>und</strong> zu deren Teilhabe am Arbeitsleben zuständig.<br />

Die B<strong>und</strong>esversicherungsanstalt <strong>für</strong> Angestellte, die Landesversicherungsanstalten, die<br />

B<strong>und</strong>esknappschaft, die landwirtschaftlichen Alterskassen, die Bahnversicherungsanstalt<br />

sowie die Seekasse sind Träger der Rentenversicherung.<br />

➔ Die Unfallversicherung ist bei Arbeitsunfällen <strong>und</strong> Berufskrankheiten <strong>für</strong> Leistungen<br />

zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben <strong>und</strong> zur Teilhabe<br />

am Leben in der Gemeinschaft verantwortlich.<br />

Unfallversicherungsträger sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die landwirtschaftlichen<br />

Berufsgenossenschaften sowie die Unfallversicherungsträger der öffentlichen<br />

Hand.<br />

➔ Die Träger der sozialen Entschädigung bei Ges<strong>und</strong>heitsschäden übernehmen <strong>für</strong> ihre<br />

Leistungsberechtigten die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe<br />

am Arbeitsleben <strong>und</strong> zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.<br />

Träger der sozialen Entschädigung sind die Landesversorgungsämter, Versorgungsämter<br />

sowie die Haupt<strong>für</strong>sorgestellen <strong>und</strong> Fürsorgestellen.

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