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Ratgeber für behinderte Menschen - Aktion Benni und Co e.v.

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Leistungen von ambulant bis stationär<br />

Häusliche Pflege<br />

Die häusliche Pflege hat Vorrang vor der stationären. Deshalb bilden die Leistungen zur<br />

Verbesserung der häuslichen Pflege den Schwerpunkt des Gesetzes.<br />

Je nach Schweregrad der Pflegebedürftigkeit (I, II oder III) werden als Sachleistung Pflegeeinsätze<br />

durch ambulante Pflegedienste <strong>und</strong> Sozialstationen bis zum Wert von 384,<br />

921 oder 1.432 Euro im Monat erbracht; in besonderen Härtefällen sogar bis zu 1.918<br />

Euro monatlich.<br />

➔ Anstelle der Sachleistung kann ein Pflegegeld beansprucht werden. Das setzt voraus,<br />

dass der Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld die erforderliche Gr<strong>und</strong>pflege<br />

<strong>und</strong> hauswirtschaftliche Versorgung in geeigneter Weise selbst sicherstellt. Das<br />

Pflegegeld beträgt je nach Schweregrad der Pflegebedürftigkeit (I, II oder III) 205,<br />

410 oder 665 Euro monatlich.<br />

➔ Wird die Sachleistung nicht in voller Höhe in Anspruch genommen, kann ein entsprechend<br />

gemindertes Pflegegeld beansprucht werden. Das Wahlrecht zwischen<br />

Sach- oder Geldleistung sowie die mögliche Kombination von Sach- <strong>und</strong> Geldleistung<br />

ermöglicht dem Pflegebedürftigen eine, seinen individuellen Bedürfnissen<br />

entsprechende Gestaltung der Hilfen.<br />

Pflegevertretung<br />

Bei Urlaub oder sonstiger Verhinderung der Pflegeperson besteht ein Anspruch auf<br />

eine Pflegevertretung bis zu vier Wochen im Gesamtwert von bis zu 1.432 Euro pro<br />

Jahr.<br />

Bei einer Ersatzpflege durch Pflegepersonen, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum<br />

2. Grade verwandt oder verschwägert sind oder mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft<br />

leben, wird vermutet, dass die Ersatzpflege nicht erwerbsmäßig ausgeübt wird; in<br />

diesen Fällen dürfen die Aufwendungen der Pflegekasse den Betrag des Pflegegeldes<br />

der festgestellten Pflegestufe nicht überschreiten. Zusätzlich können von der<br />

Pflegekasse auf Nachweis notwendige Aufwendungen, die der Pflegeperson im Zusammenhang<br />

mit der Ersatzpflege entstanden sind, wie z. B. Verdienstausfall <strong>und</strong> Fahrkosten,<br />

übernommen werden.<br />

Tages-/Nachtpflege<br />

Lässt sich die häusliche Pflege nicht ausreichend sicherstellen, ist teilstationäre Pflege<br />

in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege möglich. Je nach Stufe der<br />

Pflegebedürftigkeit werden Aufwendungen im Wert von bis zu 384, 921 <strong>und</strong> 1.432 Euro<br />

monatlich übernommen.<br />

Sonstige Leistungen<br />

Die Leistungen bei häuslicher Pflege werden ergänzt um die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln,<br />

so weit sie nicht von der Krankenversicherung oder anderen Leistungs-

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