27.11.2012 Aufrufe

Ratgeber für behinderte Menschen - Aktion Benni und Co e.v.

Ratgeber für behinderte Menschen - Aktion Benni und Co e.v.

Ratgeber für behinderte Menschen - Aktion Benni und Co e.v.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Die Beiträge der Rentner werden je zur Hälfte von diesen selbst <strong>und</strong> von den Rentenversicherungsträgern<br />

aufgebracht.<br />

➔ Bei Beziehern von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Eingliederungshilfe <strong>für</strong><br />

Spätaussiedler, Unterhaltsgeld <strong>und</strong> Altersübergangsgeld leistet die B<strong>und</strong>esagentur<br />

<strong>für</strong> Arbeit die Beiträge, bei Rehabilitanden der Rehabilitationsträger, bei <strong>behinderte</strong>n<br />

<strong>Menschen</strong> in Einrichtungen der Träger der Einrichtung, bei Empfängern von<br />

sonstigen Sozialleistungen zum Lebensunterhalt der zuständige Sozialleistungsträger.<br />

Pflegebedürftig<br />

kann jeder werden!<br />

Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen<br />

Krankheit oder Behinderung <strong>für</strong> die gewöhnlichen <strong>und</strong> regelmäßig wiederkehrenden<br />

Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich <strong>für</strong> mindestens<br />

sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.<br />

Krankheiten oder Behinderungen sind:<br />

Verluste, Lähmungen oder andere Funktionsstörungen am Stütz- <strong>und</strong> Bewegungsapparat,<br />

Funktionsstörungen der inneren Organe oder der Sinnesorgane, Störungen des<br />

Zentralnervensystems wie Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen sowie<br />

endogene Psychosen, Neurosen oder geistige Behinderungen.<br />

Pflegebedürftigkeit ist ein allgemeines Lebensrisiko. Es kann jederzeit jeden treffen,<br />

dann ist man auf Hilfe <strong>und</strong> Unterstützung durch die Familie oder andere Pflegepersonen<br />

angewiesen.<br />

Gut zu wissen, dass im Falle eines Falles die Pflegeversicherung hilft: Durch Pflegesachleistungen<br />

bei der häuslichen Pflege, durch Pflegegeld, durch einen Beitrag zu den<br />

pflegerischen Aufwendungen bei stationärer Pflege <strong>und</strong> andere Leistungen.<br />

Drei Stufen der Pflegebedürftigkeit<br />

Für die Gewährung von Leistungen an Pflegebedürftige sind drei Pflegestufen eingerichtet<br />

worden:<br />

1. Erheblich Pflegebedürftige<br />

Das sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität <strong>für</strong><br />

wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal<br />

täglich der Hilfe bedürfen <strong>und</strong> zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der<br />

hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.<br />

2. Schwerpflegebedürftige<br />

Das sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität<br />

mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen <strong>und</strong> zu-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!