Klinoptikum 1/2011 - LKH-Univ. Klinikum Graz
Klinoptikum 1/2011 - LKH-Univ. Klinikum Graz
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Mehr Sicherheit am<br />
<strong>Klinikum</strong><br />
In den letzten Monaten wurden am <strong>LKH</strong>-<strong>Univ</strong>.<br />
<strong>Klinikum</strong> <strong>Graz</strong> Videoanlagen installiert. Wir<br />
möchten Ihnen die wichtigsten Fragen dazu beantworten<br />
und Sie auch über die Gründe und<br />
die genaue Vorgehensweise informieren.<br />
Warum wurden Kameras<br />
installiert?<br />
Zugleich mit der Inbetriebnahmen der elektronischen<br />
Zutrittskontrolle an verschiedenen Klinikgebäuden<br />
wurden die in den Nachtstunden versperrten<br />
(Rettungs-/Notfall)-Zugänge mit Videokameras<br />
ausgestattet. Die diensthabenden MitarbeiterInnen<br />
können so rasch und sicher feststellen, wer in der<br />
Nacht die Klinik betreten möchte. Aufgrund neuer<br />
Technologien ist es möglich, mehrere Zugänge<br />
durch eine gemeinsame Kamera einzusehen. Die<br />
ursprünglich geplante Anzahl könnte um mehr als<br />
zwei Drittel reduziert werden.<br />
Die neue Zutrittskontrolle ist ein wesentlicher<br />
Schritt für die Sicherheit unserer MitarbeiterInnen<br />
während der Nachstunden. Die Installation der<br />
Videoanlagen wird aber nicht nur für die Zutrittserkennung<br />
genutzt, sondern bietet generell unseren<br />
MitarbeiterInnen, PatientInnen und BesucherInnen<br />
mehr Schutz und Sicherheit.<br />
Die Kameras sollen einerseits als Abschreckung<br />
vor strafrechtlich relevanten Handlungen (z.B.<br />
körperliche Übergriffe, Diebstähle, Sachbeschädigungen<br />
etc.) dienen und anderseits bei einem<br />
tatsächlichen Zwischenfall auch die notwendige<br />
Beweissicherung unterstützen und ermöglichen.<br />
Was passiert mit den Daten?<br />
Eine Aufzeichnung findet künftig nur bewegungsgesteuert<br />
und zeitlich unterschiedlich bzw. eingeschränkt<br />
statt. Sollte es zu einer erhöhten Anzahl<br />
von Zwischenfällen kommen, so ist eine Ausweitung<br />
der Aufzeichnungszeit im Rahmen der Vorgaben<br />
der Betriebsvereinbarung möglich. Bereits<br />
2008 wurde eine Betriebsvereinbarung (1013.9773)<br />
zwischen dem Vorstand der KAGes und dem Zen-<br />
48 Ausgabe 1/<strong>2011</strong><br />
KURZ & GUT<br />
<strong>LKH</strong>-<strong>Univ</strong>. <strong>Klinikum</strong> <strong>Graz</strong><br />
tralbetriebsratsvorsitzenden abgeschlossen. Diese<br />
bildet die Grundlage zur Genehmigung durch die<br />
Datenschutzkommission.<br />
Eine Auswertung der Aufzeichnung erfolgt nur<br />
nach Anforderung durch die Polizei/Staatsanwaltschaft<br />
oder nach einem internen Zwischenfall. Alle<br />
Daten sind durch zwei unabhängige Passwörter<br />
doppelt gesichert. Eine Auswertung ist nur möglich,<br />
wenn die beiden Passwörter gleichzeitig vom<br />
Vorsitzenden des Angestelltenbetriebsrates und<br />
dem Abteilungsleiter der Abteilung Technische<br />
und Organisatorische Sicherheit eingeben werden.<br />
Sämtliche installierte Kameras, welche unter die<br />
Betriebsvereinbarung fallen, wurden von der Abteilung<br />
Technische und Organisatorische Sicherheit<br />
mit allen notwendigen Daten aufgelistet.<br />
Weitere Fragen?<br />
Falls Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie<br />
bitte die Abteilung Technische und Organisatorische<br />
Sicherheit (Kontakt: Ing. E. Mötschger, MSc,<br />
Nbst.: 13129 oder per Mail: eduard.moetschger@<br />
klinikum-graz.at)<br />
Autor:<br />
Anstaltsleitung<br />
<strong>LKH</strong>-<strong>Univ</strong>. <strong>Klinikum</strong> <strong>Graz</strong><br />
Tel.: 385 / 12242<br />
E-Mail: anstaltsleitung@klinikum-graz.at