Zwischenbericht 11/12
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ThyssenKrupp AG<br />
Verkürzter Konzern-Anhang<br />
Unternehmensinformation<br />
Die ThyssenKrupp Aktiengesellschaft („ThyssenKrupp AG“ oder „Gesellschaft“)<br />
ist eine börsennotierte Kapitalgesellschaft mit Sitz in Duisburg<br />
und Essen in Deutschland. Der vorliegende verkürzte Konzern-<br />
Zwischenabschluss der ThyssenKrupp AG und ihrer Tochtergesellschaften<br />
(„Konzern“) für den Zeitraum vom 01. Oktober 20<strong>11</strong> bis 31.<br />
März 20<strong>12</strong> wurde mit Beschluss des Vorstands vom 10. Mai 20<strong>12</strong> zur<br />
Veröffentlichung freigegeben.<br />
Grundlagen der Berichterstattung<br />
Der vorliegende verkürzte Konzern-Zwischenabschluss wurde gemäß<br />
§ 37w WpHG sowie im Einklang mit den International Financial Reporting<br />
Standards (IFRS) und den diesbezüglichen Interpretationen des<br />
International Accounting Standards Board (IASB) für die <strong>Zwischenbericht</strong>erstattung<br />
erstellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden<br />
sind. Demzufolge enthält dieser Abschluss zum <strong>Zwischenbericht</strong> nicht<br />
sämtliche Informationen und Anhangangaben, die gemäß IFRS für<br />
einen Konzernabschluss zum Ende des Geschäftsjahres erforderlich<br />
sind.<br />
Der vorliegende verkürzte Konzern-Zwischenabschluss wurde einer<br />
prüferischen Durchsicht unterzogen. Der Abschluss enthält nach Ansicht<br />
des Vorstands alle erforderlichen Anpassungen, die für eine den<br />
tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung der Ertragslage<br />
zum Zwischenergebnis erforderlich sind. Die Ergebnisse der zum 31.<br />
März 20<strong>12</strong> endenden Berichtsperiode lassen nicht notwendigerweise<br />
Rückschlüsse auf die Entwicklung zukünftiger Ergebnisse zu.<br />
Im Rahmen der Erstellung eines Konzern-Zwischenabschlusses in<br />
Übereinstimmung mit IAS 34 „Interim Financial Reporting“ muss der<br />
Vorstand Beurteilungen und Schätzungen vornehmen sowie Annahmen<br />
treffen, die die Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen im<br />
Konzern und den Ausweis der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten<br />
sowie der Erträge und Aufwendungen beeinflussen. Die tatsächlichen<br />
Beträge können von diesen Schätzungen abweichen.<br />
Die im verkürzten Konzern-Zwischenabschluss angewandten Bilanzierungs-<br />
und Bewertungsmethoden entsprechen denen des letzten Konzernabschlusses<br />
zum Ende des Geschäftsjahres. Eine detaillierte Beschreibung<br />
der Grundsätze der Rechnungslegung ist im Anhang des<br />
Konzernabschlusses unseres Geschäftsberichts 2010/20<strong>11</strong> veröffentlicht.<br />
Erstmalig angewendete Rechnungslegungsvorschriften<br />
Im Geschäftsjahr 20<strong>11</strong>/20<strong>12</strong> hat ThyssenKrupp die nachfolgenden<br />
Standards, Interpretationen und Änderungen zu bestehenden Standards<br />
erstmalig angewendet:<br />
Verkürzter Zwischenabschluss 1. Halbjahr 20<strong>11</strong>/20<strong>12</strong> Verkürzter Konzern-Anhang<br />
Im November 2009 hat das IASB eine überarbeitete Fassung von<br />
IAS 24 „Related Party Disclosures“ veröffentlicht. Die Überarbeitung<br />
beinhaltet eine Vereinfachung der Anhangangabepflichten für Unternehmen,<br />
die Regierungen nahe stehend sind (sog. „governmentrelated<br />
entities“) und eine Klarstellung der Definition nahe stehender<br />
Unternehmen und Personen. Der geänderte Standard ist verpflichtend<br />
anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01. Januar<br />
20<strong>11</strong> beginnen; eine frühere Anwendung ist zulässig. Die Erstanwendung<br />
der überarbeiteten Fassung hatte keinen wesentlichen Einfluss<br />
auf die Darstellung der Abschlüsse.<br />
Im November 2009 hat das IASB eine Änderung von IFRIC 14, der eine<br />
Interpretation des IAS 19 „Employee Benefits“ ist, mit dem Titel „Prepayments<br />
of a Minimum Funding Requirement“ veröffentlicht. Die<br />
Änderung ist in den seltenen Fällen relevant, in denen ein Unternehmen<br />
Mindestdotierungsverpflichtungen unterliegt und Beitragsvorauszahlungen<br />
leistet, um diese Mindestdotierungsverpflichtungen zu erfüllen.<br />
Die Änderung erlaubt dem Unternehmen in diesem Fall, den Vorteil<br />
einer solchen Vorauszahlung als Vermögenswert zu bilanzieren. Die<br />
Änderung der Interpretation ist verpflichtend anzuwenden auf Geschäftsjahre,<br />
die am oder nach dem 01. Januar 20<strong>11</strong> beginnen. Die<br />
Erstanwendung der Interpretation hatte keinen wesentlichen Einfluss<br />
auf die Darstellung der Abschlüsse.<br />
Im Mai 2010 hat das IASB im Rahmen des Annual Improvements<br />
Process-Projekts den dritten Sammelband „Improvements to IFRSs“<br />
veröffentlicht. Hierdurch werden an sechs Standards und an einer<br />
Interpretation kleinere Änderungen vorgenommen. Soweit im Einzelfall<br />
nicht anders geregelt, sind die Änderungen anzuwenden auf<br />
Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01. Januar 20<strong>11</strong> beginnen. Die<br />
Erstanwendung der überarbeiteten Fassungen hatte keinen wesentlichen<br />
Einfluss auf die Darstellung der Abschlüsse.<br />
Im Oktober 2010 hat das IASB Änderungen zu IFRS 7 „Financial<br />
Instruments: Disclosures“ veröffentlicht. Durch diese Änderungen wird<br />
den Nutzern von Finanzberichten ein besserer Einblick in Transaktionen<br />
zur Übertragung von finanziellen Vermögenswerten gewährt. Die Änderungen<br />
sind anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem<br />
01. Juli 20<strong>11</strong> beginnen. Im ersten Jahr der Anwendung sind Vergleichsangaben<br />
nicht erforderlich. Der Konzern geht derzeit nicht davon<br />
aus, dass die Erstanwendung der Änderungen im Konzernanhang zum<br />
30. September 20<strong>12</strong> einen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung<br />
haben wird.<br />
Neu herausgegebene Rechnungslegungsvorschriften<br />
Im Geschäftsjahr 20<strong>11</strong>/20<strong>12</strong> hat das IASB die nachfolgend dargestellten<br />
Änderungen zu bestehenden Standards herausgegeben, deren<br />
Anwendung noch die Übernahme in EU-Recht („Endorsement“) erfordert:<br />
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