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Sitzungsprotokoll - Stadtgemeinde Wiener Neustadt

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Jahr 2013, 05. ö. Sitzung, Seite 10Betr.: Verordnung über die Änderung des ÖrtlichenRaumordnungsprogrammes (Flächenwidmungsplan)- Neudarstellung 2013/1Punkt6Der Gemeinderat der Stadt <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong> beschließt folgendeV e r o r d n u n g§ 1Auf Grund des § 22 NÖ Raumordnungsgesetzes 1976, LGBl. 8000 i.d.g.F. wird das ÖrtlicheRaumordnungsprogramm abgeändert.§ 2Die Plandarstellung des Magistrats der Stadt <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong>, Abteilung 4, welche gem. § 12der NÖ Planzeichenverordnung LGBl. 8000/2 i.d.g.F. als Neudarstellung der Planblätter B, C,D und E mit der Bezeichnung „Neudarstellung 4SR/FLW-2013/1“ und Plandatum 03.06.2013ausgeführt ist, weicht von der bisherigen Fassung ab. Sie ist gemäß § 21 Abs. 11 NÖRaumordnungsgesetz 1976, LGBl. 8000 i.d.g.F. mit einem Hinweis auf diese Verordnungversehen und liegt beim Magistrat der Stadt <strong>Wiener</strong> <strong>Neustadt</strong>, Neuklosterplatz 1, 3. Stock,Abteilung 4, Bauamt, Tür 315, während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsichtnahme auf.§ 3Die im Flächenwidmungsplan mit der Signatur –F1 kenntlich gemachte Frist läuft 5 Jahrenach dem letzten Tag der Kundmachung der Änderung „Neudarstellung 4SR/FLW-2013/1“ab.

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