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<strong>dens</strong>MärzMitteilungsblatt der Zahnärztekammer und derKassenzahnärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern<strong>2013</strong>Agenda MundgesundheitVersorgungsziele und Konzepte der VertragszahnärzteschaftDer Landarzt zieht in die StadtExistenzgründungsanalyse zeigt alarmierende EntwicklungRadiografische Befunde bei KronenStudie zur Qualität festsitzender prothetischer Versorgungen


INHALTSVERZEICHNISAus dem InhaltM-V / Deutschland............................... 4Neujahrsempfang der Zahnärzte .................................... 5Gesundheitsfonds schrumpft ................................ 5DKMS: Praxismaterial bestellen ........................................ 6-7Agenda Mundgesundheit......................... 8Krebs von Mundhöhle oder Rachen ................................... 8BZÄK und Partner auf der IDS ................................. 10-11Kammervorstände gewählt................... 11Beschäftigung im Gesundheitswesen.............................................. 12KZBV: Kein Jojo-Effekt ..................................... 12vdek-Basisdaten erschienen........... 12-13Patientenrechtegesetz in Kraft getreten ........................... 13Wieder mehr Krankenversicherte.......................................... 20, 30-31Bücher vorgestellt ........................................ 32Glückwünsche / AnzeigenZahnärztekammer................................... 9GOZ-Kommentar überarbeitet .......................... 9Leserbrief an <strong>dens</strong> – Beitragserlass ............................... 16-17Fortbildung im April und Mai ............................... 31Ankündigung: 22. ZahnärztetagKassenzahnärztliche VereinigungWahlnotizen <strong>2013</strong> ........................................................ 7Ankündigung Vertreterversammlung ...................... 10Service der KZV .......................................................... 17Fortbildungsangebote der KZV................................. 21Hochschulen / Wissenschaft / Praxis / RechtExistenzgründungsanalyse ....................................... 14SHIP: Gute und schlechte Nachrichten .................. 15DH-Kurs mit Gästen aus den USA .......................... 1855. Sylter Woche vom 13. bis 17. Mai ................... 18ZMK: 18. Greifswalder Fachsymposium ................ 19Studiengang Kinderzahnheilkunde .......................... 22Radiografische Befunde bei Kronen................... 23-28Konkurrenzschutz durch Vermieter .................... 28-29Kündigung von Arbeitsverhältnissen.................. 29-30Impressum .................................................................... 3Herstellerinformationen ............................................ 33<strong>dens</strong>Mitteilungsblatt der Zahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen VereinigungMecklenburg-Vorpommern mit amtlichen MitteilungenHerausgeber:Zahnärztekammer Mecklenburg-VorpommernWismarsche Str. 304, 19055 SchwerinTel. <strong>03</strong> 85-59 10 80, Fax <strong>03</strong> 85-5 91 08 20E-Mail: sekretariat@zaekmv.de, Internet: www.zahnaerzte-mv.deKassenzahnärztliche Vereinigung Mecklenburg-VorpommernWismarsche Str. 304, 19055 SchwerinTelefon <strong>03</strong> 85-5 49 21 <strong>03</strong>, Telefax <strong>03</strong> 85-5 49 24 98E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@kzvmv.de,Internet: www.zahnaerzte-mv.deRedaktion: Dipl.-Stom. Gerald Flemming, ZÄK (verant.),Dr. Manfred Krohn, KZV (verant.), Kerstin Abeln, Konrad CurthAnzeigenverwaltung, Druck und Versand:Satztechnik Meißen GmbH, Sabine SperlingAm Sand 1c, 01665 Diera-ZehrenTelefon 0 35 25-71 86 24, Telefax 0 35 25-71 86 10E-Mail: sperling@satztechnik-meissen.deInternet: www.<strong>dens</strong>-mv.deGestaltung und Satz: Kassenzahnärztliche VereinigungRedaktionshinweise: Mit Verfassernamen gekennzeichnete Beiträgegeben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Produktinformationenwerden ohne Gewähr veröffentlicht.Nachdruck und fotomechanische Wiedergabe bedürfen der vorherigenGenehmigung der Redaktion. Die Redaktion behält sich bei allen Beiträgendas Recht auf Kürzungen vor.Redaktionsschluss: 15. des VormonatsErscheinungsweise: Das Mitteilungsblatt erscheint monatlich.Bezugsbedingungen: Der Bezug ist für Mitglieder der zahnärztlichenKörperschaften Mecklenburg-Vorpommern kostenlos. Nichtmitgliedererhalten ein Jahresabonnement für 36 Euro, Einzelheft 4 Euro zuzüglichVersandkosten.Titelbild: Friederike Abeln<strong>dens</strong> 3/<strong>2013</strong> 322. Jahrgang8. März <strong>2013</strong>


DEUTSCHLANDNeujahrsempfang der ZahnärzteMehr als 500 Gäste aus Politik, Medien und ZahnärzteschaftAnlässlich des Neujahrsempfangs von Bundeszahnärztekammer(BZÄK) und KassenzahnärztlicherBundesvereinigung (KZBV) am 29. Januar in Berlinwarnte BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel vor einerStigmatisierung der Heilberufe. Nach wie vor stündenHeilen und Vorbeugen an der Spitze der Aufgaben- und die Selbstverwaltung nehme ihre Aufgabenbei der Durchsetzung des Berufsrechts sehr ernst.Zahnärzte würden sich als Freier Heilberuf zu ihrenethischen Verpflichtungen bekennen. Auch das imBerufsstand außergewöhnlich ausgeprägte Bemühenum das Allgemeinwohl werde häufig übersehen.Als weitere wichtige Themen aus der Sicht desBerufsstands nannte Engel die Frage nach der Zukunftdes dualen Krankenversicherungssystems, denEntwurf eines Gesundheitsförderungs- und Präventionsgesetzessowie die dringend erforderliche Anpassungder zahnärztlichen Approbationsordnung. BeimPräventionsgesetz erwartet der Berufsstand <strong>dens</strong>tärkeren Einbezug der Expertise des Berufsstandesvor dem Hintergrund der nachhaltigen Erfolge in derzahnmedizinischen Prävention.Auch in den Grußworten der Vertreter der im Bundestagvertretenen Fraktionen von Johannes Singhammer(CDU/CSU), Steffen-Claudio Lemme (SPD),Christine Aschenberg-Dugnus (FDP), Dr. BettinaBunge (Die Linke) und Birgitt Bender (Bündnis 90/DieGrünen) spielten die Themen Prävention und die Versorgungvon vulnerablen Gruppen ein große Rolle.Abschließend fasste Dr. Jürgen Fedderwitz, Vorsitzenderdes Vorstands der KZBV, zusammen, dassder Zahnarzt der beste Anwalt der Patienten sei. Zukünftigsei die Prävention bei 0- bis 3-Jährigen, beiKindern mit erhöhtem Kariesrisiko und bei Älterenund Menschen mit Behinderungen besonders zufokussieren. Mehr als 500 Gäste aus (Gesundheits-)Politik, Medien und dem zahnärztlichen Berufsstandnutzten die Plattform in den Räumen der ParlamentarischenGesellschaft zum gegenseitigen MeinungsundInformationsaustausch.BZÄK/KZBVFoto oben:Der Präsident derBundeszahnärztekammer,Dr. PeterEngel, warnte vorder Stigmatisierungdes Berufsstandes.Foto unten:Dr. Jürgen Fedderwitz:„Der Zahnarztist der beste Anwaltdes Patienten.“Gruppenbild untenv.l.n.r.: Prof. Dr.Christoph Benz, Dr.Jürgen Fedderwitz,Dr. Rolf Koschorrek,Dr. Peter Engel, Dr.Dietmar OesterreichFotos:BZÄK/axentis.de4 <strong>dens</strong> 3/<strong>2013</strong>


KZV / BUNDESZAHNÄRZTEKAMMERGesundheitsfonds schrumpftGesetzliche Krankenversicherung hängt am Tropf des StaatesNach wochenlanger, ja monatelanger, Diskussionin allen zur Verfügung stehenden Medienhat nun Wolfgang Schäuble seine Drohung wahrgemacht und denkt laut darüber nach, das Zuviel anGeld im Gesundheitssystem abzuschöpfen. EinfacheRechnung: Das Gesundheitssystem weiß vorlauter Geldüberfluss nicht wohin. Gleichzeitig fehlendem Finanzminister vier Milliarden Euro im Bundeshaushalt.Bis zum 20. März soll das Bundeskabinettdie Haushaltseckpunkte verabschieden. Ein Teil vonSchäubles Problem scheint aber schon jetzt gelöst.Um zwei Milliarden will er den Zuschuss an den Gesundheitsfondskürzen.So weit, so schlecht. Zwar hat der Gesundheitsfondsderzeit mehr als zwölf Milliarden Euro gesammelt.Der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfondsfließt aber nicht willkürlich und nachKassenlage. Er soll vor allem die versicherungsfremdenLeistungen ausgleichen. Experten wie GesundheitsökonomJürgen Wasem oder Doris Pfeiffer,Chefin des Krankenkassenspitzenverbands warnen.Die Gesundheitsausgaben steigen nicht analog derEinnahmen. Sie steigen schneller. Bereits ab 2015prognostiziert Wasem fehlende Finanzen in derGKV. Dann müssten die Versicherten jeden Euro,der dem Gesundheitsfonds, fehlt über Zusatzbeiträgeaufbringen.Eine bedrohliche Entwicklung. Beispielhaft wirdhier aufgezeigt, wie gefährlich es ist, wenn die gesetzlicheKrankenversicherung und damit das gesamteGesundheitssystem am Tropf des Staateshängen. Patienten und Zahn/Ärzte sind auf Gedeihund Verderb der Politik und der Willkür von Haushaltspolitikernausgesetzt.Kerstin AbelnDKMS: KooperationPraxismaterial bestellenMit der frisch geschlossenenKooperationzwischen der Bundeszahnärztekammerund der DKMSDeutsche Knochenmarkspenderdateierweitert der zahnmedizinischeBerufsstandsein fachliches und soziales Engagement. Fürdie Zusammenarbeit gibt es eine offensichtlicheSchnittstelle: den intraoralen Wangenabstrich. Fürbeide fängt Gesundheit sozusagen im Mund an.Zahnärzte als Experten für die Mundgesundheitwerden deshalb gebeten, in ihren Praxen Informationsmaterialauszulegen und interessierte Patientenüber eine Registrierung via Wangenabstrich aufzuklären.Vor der Bekanntgabe gegenüber Patientenund Öffentlichkeit können die Zahnarztpraxen sichvorab mit Informationsmaterial ausstatten. Diesesist über die DKMS kostenlos erhältlich:www.dkms.de/bzaek.BZÄKANZEIGE<strong>dens</strong> 3/<strong>2013</strong> 5


KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNGAgenda MundgesundheitVersorgungsziele und Konzepte der VertragszahnärzteschaftIn der „Agenda Mundgesundheit“ bündeln KZBVund Kassenzahnärztliche Vereinigungen ihre politischenForderungen im Vorfeld der Bundestagswahl<strong>2013</strong> und legen die Versorgungsziele der Vertragszahnärzteschaftfür die kommenden Jahre fest.Darin wird als langfristiges Hauptziel formuliert, dassdie Menschen in Deutschland auch bei steigenderLebenserwartung und erhöhtem individuellem Erkrankungsrisikoihre natürlichen Zähne bis ans Lebensendegesund erhalten können. Damit diese Vision Wirklichkeitwerden kann, soll die Präventionsstrategie, die beiKindern und Jugendlichen so erfolgreich war, auf alleLebensphasen ausgedehnt werden. Dabei soll der Patientmit seinem Betreuungsbedarf im Zentrum allenzahnärztlichen Handelns stehen.Die Vertragszahnärzteschaft will verbliebene Versorgungslückenfrühzeitig erkennen und schließen. Deswegensoll die zahnmedizinische Betreuung bereitsbei den jüngsten Patienten intensiviert werden. Bereitsdie Hälfte aller Kariesfälle, die bei der Einschulungfestgestellt werden, entsteht schon in den ersten dreiLebensjahren. Deshalb soll bis zum nächsten Jahr einKonzept zur systematischen zahnärztlichen Betreuungvom ersten Milchzahn an entwickelt werden.Das Papier skizziert zugleich auch Lösungen zumUmgang mit den Herausforderungen des demografischenWandels und den vor allem bei älteren Patientenauftretenden zahnmedizinischen Problemen. Einepräventiv ausgerichtete Betreuung soll die Früherkennungder weit verbreiteten Parodontalerkrankungenverbessern und eine risikoorientierte Nachsorge sichern.Grundsätze der vertragszahnärztlichen Versorgung• Der Patient steht im Zentrum unseres Versorgungsgeschehens.Wir wollen die Mundgesundheit unddie Zufriedenheit unserer Patienten weiter verbessern,den Patienten in seiner Mündigkeit fördernund unterstützen, ihm als Partner in der zahnmedizinischenVersorgung zur Seite stehen und uns fürseine Belange einsetzen.• Die freie Arztwahl ist ein hohes Gut. Sie ist Voraussetzungfür ein freiheitliches Gesundheitswesenund das partnerschaftliche Verhältnis zwischen Patientund Zahnarzt.• Als überzeugte Freiberufler stehen wir Zahnärzte inDeutschland zu unserer ethischen und sozialen Verantwortung.• Wir setzen auf den weiteren Ausbau der erfolgreichenPräventionsstrategie in der Zahnmedizin. Sie istbeispielgebend für das gesamte Gesundheitswesen.• Wir wollen Versorgungsdefizite frühzeitig erkennenund die Betreuung von Risikogruppen intensivieren.Wir machen Vorschläge für eine bessere Versorgungvon Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung,die Prävention von Parodontalerkrankungensowie den Ausbau der Vorsorge bei Kindern miterhöhtem Kariesrisiko und Kleinkindern.• Wir stehen zum Anspruch einer qualitativ hochwertigenund transparenten Patientenversorgung undsehen die Sicherung und Förderung von Qualität alsAufgabe des Berufsstandes an.• Wir stellen uns dem Zielkonflikt zwischen der bestmöglichenPatientenversorgung und der dauerhaftenFinanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung.Wir haben deshalb eine sozial abgefederteGrundversorgung definiert, die auf der Basis einesgesellschaftlichen Konsens zwischen solidarisch finanzierter„need dentistry“ und individueller „wantdentistry“ unterscheidet.• Wir wollen ein Gesundheitswesen, in dem es Wettbewerbum die bestmögliche Versorgung gibt. Dazubraucht es Angebotsvielfalt auf Seiten der Leistungsträgerund der Kostenträger. Ein duales Versicherungssystemmit unterschiedlichen Anbieternund eine moderne private Gebührenordnung sinddafür die Voraussetzung. Eine Einheitsversicherunglehnen wir ab.• Wir unterstützen praxistaugliche Telematikanwendungenim Gesundheitswesen, die die Versorgungder Patienten verbessern und ihre Daten schützen.• Eine von Regulierung, Reglementierung und Bürokratisierunggeprägte Krankenversicherung entmündigtden Patienten und schadet einem freiberuflichund wettbewerblich orientierten Gesundheitssystem.• Für eine qualitätsgesicherte und patientenorientierteVersorgung ist ein gewisser Verwaltungsaufwandnotwendig. Wir fordern aber, die bürokratischeÜberbelastung der Praxen abzubauen, umso mehrZeit für die Patientenversorgung zu bekommen.• Wir sprechen uns für den Erhalt kollektiver Vertragsstrukturenund körperschaftlicher Interessenvertretungbei der Gestaltung der Rahmenbedingungenfür eine zahnmedizinische Grundversorgung aus.• Wir fordern zugleich, dass die Besonderheiten derzahnmedizinischen Versorgung in der Gesetzgebungund den Strukturen der Selbstverwaltung stärkerBerücksichtigung finden.6 <strong>dens</strong> 3/<strong>2013</strong>


KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG• Wir setzen weiterhin auf eine föderale Organisationsstrukturder vertragszahnärztlichen Versorgungim Zusammenspiel von KZBV und KassenzahnärztlichenVereinigungen (KZVs). Eine Zentralisierung imGesundheitswesen lehnen wir ab.Anfang Januar hat die Kassenzahnärztliche BundesvereinigungIhr Grundsatzpapier an einen breiten Verteilervon politischen Entscheidern auf Landes- undBundesebene, an Verbände und Organisationen, Stiftungenund wissenschaftliche Institute versandt. Siewird gehört. Florian Wahl, Mitglied des Landtags vonBaden-Württemberg und gesundheitspolitischer Sprecherhat bereits angekündigt, dass die Anregungenund Zielsetzungen aus der Agenda Mundgesundheitals ein wichtiger Beitrag für die Weiterentwicklungdes Gesundheitssystems gesehen werden und dieseselbstverständlich in den politischen Entscheidungsgremienberücksichtigt werden. Hoffentlich.KZBV/KZVKurze Wahlnotizen <strong>2013</strong>Ende September ist Bundestagswahl in DeutschlandDer Termin für die Bundestagswahlen in diesemJahr steht fest. Es ist der 22. September. So langsamkommt auch der dazu gehörige Wahlkampf inFahrt. Neben Gerangel um Personen gehts zusehendsum Programmatisches.SPDKanzlerkandidat Peer Steinbrück kündigte an, dassdie SPD „die Bundestagswahl zu einer Auseinandersetzungüber die Gesellschaftspolitik mit der CDU/CSU machen wolle“. Es sei die SPD gewesen, die„im kaiserlichen Obrigkeitsstaat … zentrale, sozialeErrungenschaften, teilweise aus der Illegalität, durchgesetzt“habe. „Wir haben Reichskanzler Bismarckdie Krankenversicherung abgerungen.“ „Heute wollenwir das Zwei-Klassen- oder sogar Drei-Klassen-Systemim deutschen Gesundheitswesen abschaffen“, gab erals Ziel an. Die Realität ist: Das deutsche Gesundheitssystemist eines der besten der Welt. Und doch istdas kein Grund, sich darauf auszuruhen. Denn zur Realitätgehört auch ein anachronistisches Zwei-Klassen-System. Einige sagen mir, inzwischen gibt es sogarein Drei-Klassen-System durch die sogenannten IGEL-Leistungen. Lasst euch das mit den IGEL-Leistungenmal erklären! Das läuft darauf hinaus, dass KassenpatientenCash auf den Tisch legen müssen, wenn sieeine zusätzliche Untersuchung oder Leistung in Anspruchnehmen. Wir Sozialdemokraten wollen aberkeine Zwei-Klassen-Behandlung mehr zulassen.FDPDie erste Arbeitsfassung eines FDP-Wahlprogrammsliegt vor. Jeder, der will, kann per Internetmitdiskutieren. Ein „elektronisches Beteiligungsinstrument“macht es möglich. FDP-GeneralsekretärPatrick Döring verspricht, dass jeder registrierteBürger konkret im Text Änderungsvorschläge erarbeitenkönne und andere Vorschläge bewertenkönne. Alle Vorschläge würden der Programmkommissionzur Beratung vorgelegt und können ins perParteitag im Mai zu beschließende Wahlprogrammeinfließen.Bisherige Vorstellungen der Partei:Die FDP schlägt nach bisheriger Lesart ein „freiheitlichesGesundheitssystem“ vor, das Solidarität undEigenverantwortung verbindet und nicht als Gegensatzversteht. Man spricht sich gegen eine „zentralgelenkte Staatsmedizin“ aus, die nur zur Bevormundung,Mangelverwaltung und Wartelisten führe undden Patienten schlussendlich zum Bittsteller mache.Zitat: „Die Einführung einer Einheitsversicherunglehnen wir entschieden ab.“ Nach Aussage der liberalenVordenker bleibt die „Wahlfreiheit für den Bürger“die oberste Maxime. Dazu gehört eine starkeprivate Krankenversicherung, die Abschaffung derBudgetmedizin und die Einführung des Kostenerstattungsprinzips.KZV/änd<strong>dens</strong> 3/<strong>2013</strong> 7


DEUTSCHLANDKrebs von Mundhöhle oder RachenFünfthäufigste Krebsneuerkrankung bei MännernMundhöhlenkrebs ist eine lebensgefährliche Erkrankung– statistisch gesehen vor allem fürMänner, darauf verweist die Bundeszahnärztekammer.Bei Männern stellte Krebs der Mundhöhle unddes Rachens 2012 die fünfthäufigste und bei Frauendie 15-häufigste Krebsneuerkrankung dar.Die Häufigkeit bösartiger Neubildungen ist bei Männernund Frauen unterschiedlich: 10 100 Neuerkrankungsfällebei Männern und 3 800 bei Frauen wurdenfür 2012 prognostiziert. DieFünfjahres-Überlebensrateliegt bei Männern zwischen43 und 50 Prozent, bei Frauenzwischen 56 und 65 Prozent.Früherkennung und rechtzeitigeBehandlung sind deshalbentscheidend.„Bei einer zahnärztlichenRoutineuntersuchung könnenMundhöhlenkrebs oder dessenVorstufen rechtzeitig entdecktwerden. RegelmäßigeKontrollen beim Zahnarzt sindsomit gleichzeitig Krebsvorsorge“,erklärt der Präsidentder Bundeszahnärztekammer,Dr. Peter Engel. „Bei der Präventionund Aufklärung zulebensbedrohenden Krebserkrankungenarbeitet dieZahnärzteschaft zudem engmit dem Deutschen Krebsforschungszentrum(DKFZ) und der Fachwissenschaftzusammen.“Die Bundeszahnärztekammer hat in Zusammenarbeitmit der Wissenschaft eine Patienteninformationzur Früherkennung des Mundhöhlenkrebses herausgegeben:www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/pati/bzaekdgzmk/2_04_mundhoehlenkrebs_farbe.pdfBZÄKBZÄK und Partner auf der IDSVom 12. März (Fachhändlertag) bis 16. März findetdie IDS in Köln statt. Die Bundeszahnärztekammerund ihre Partner sind am Gemeinschaftstand in Halle11.2, Gang O/P, Stand 50/59, vor Ort.Auf dem Stand vertreten sind neben der BZÄKauch die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- undKieferheilkunde (DGZMK) und die KassenzahnärztlicheBundesvereinigung (KZBV). Zudem werden dasInstitut Deutscher Zahnärzte/Zentrum ZahnärztlicheQualität (IDZ/ZZQ), die Zahnärztlichen Mitteilungen(zm), die Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte fürLepra- und Notgebiete (HDZ), der Verein für Zahnhygiene,der Dentista Club, die Aktion zahnfreundlichsowie der Bundesverband der Zahnmedizinstudentenin Deutschland (BdZM) und der Bundesverbandder zahnmedizinischen Alumni in Deutschland (BdZA)vertreten sein. Alle Daten und Fakten zu Stand undProgramm finden Sie hier: www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/ids/programmflyer_ids_<strong>2013</strong>.pdfBZÄK8 <strong>dens</strong> 3/<strong>2013</strong>


GOZ-Kommentar überarbeitetZAHNÄRZTEKAMMERSeit über einem Jahr steht auf der Homepage derBundeszahnärztekammer der GOZ-Kommentarder BZÄK zum Download zur Verfügung – ein kostenloserService für alle Zahnärztinnen und Zahnärzte,aber auch für alle anderen mit der GOZ befasstenStellen und Institutionen. Im Kommentar derBundeszahnärztekammer finden Sie Erläuterungen,Hinweise und Berechnungsempfehlungen zur besserenVerständlichkeit und Anwendbarkeit.Eine neue Überarbeitung des GOZ-Kommentars(Stand 9. Februar <strong>2013</strong>) ist nunmehr auf der Homepageder Bundeszahnärztekammer (www.bzaek.de) abrufbar. Zudemsind auf der Internetseiteu. a. die tabellarischeÜbersicht dervorgenommenenAktualisierungenund die Liste deranalog zu berechnendenLeistungen(Analogliste) verfügbar.GOZ-ReferatLeser schreiben an <strong>dens</strong>Beitragserlass für das zweite Quartal <strong>2013</strong>Etwas verwundert ist man schon, wenn manso eine Mitteilung liest, sind doch die Beiträgeseit Bestehen der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern wiederholt erhöht worden. Die letzteAnpassung erfolgte im Jahre 2009.Natürlich sind seit ihrer Gründung im Jahre 1991die Aufgaben der Zahnärztekammer nicht wenigergeworden. Und sicher erfordern politische Strömungenunterschiedliche standespolitische Aktivitäten.Aber nach mehr als zwanzig Jahren des Bestehensmüssten genügend Erfahrungen in der Haushaltsführunggesammelt worden sein, um dieses Novumnicht erforderlich werden zu lassen.Oder wäre die letzte Beitragserhöhung gar nichtso zwingend erforderlich gewesen?Auch stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage,ob es wirklich notwendig war, die eingeführteBeitragspflicht für Zahnärzte im Ruhestand ab dem1. Januar 2010 (Stichtagsregelung), trotz vielen Unverständnissesbei den meisten Kollegen, durchzudrücken.Auch oder eben weil es sich nur um 5 Euro imMonat handelt, die aber lebenslang, auch im Altersheim,gezahlt werden müssen. Es sei denn,ein aufmerksamer Engel gibt die Approbation zurBeendigung der Mitgliedschaft in der Körperschaftdes öffentlichen Rechts – Zahnärztekammer M-V– rechtzeitig zurück. Der Rechnungsprüfungsausschusshat „die sparsame und wirtschaftliche Geschäftsführung“für 2011 hervorgehoben. Das hatteer auch in den vorangegangenen Jahren getan … .Fragen bleiben offen.Dr. Christel Schott, Schwerin - Dr. Günter Stiewe, PapendorfDr. Christa Liesberg-Walther SchwerinProf. Dr. Sabine Fröhlich, RostockDr. Hans-Jürgen Koch, Burg StargardAnmerkung der Redaktion zum Leserbrief <strong>dens</strong> 3/13: Die Redaktion <strong>dens</strong> bedankt sich für den Leserbriefund möchte anmerken, dass die Einführung eines Beitrages für dauerhaft nicht mehr berufstätigeKammermitglieder und der Erlass eines Quartalsbeitrages von der Kammerversammlung beschlossenwurden. Vertreter des Haushalts- und Rechnungsprüfungsausschusses sowie des Vorstandes der Zahnärztekammerwerden die Verfasser zu einem Gespräch einladen.Dipl.-Stom. Gerald Flemming<strong>dens</strong> 3/<strong>2013</strong> 9


KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNGAnkündigung VertreterversammlungDie diesjährige Informationsveranstaltung derMitglieder der Vertreterversammlung der KassenzahnärztlichenVereinigung Mecklenburg-Vorpommernund die ordentliche Frühjahrs-Vertreterversammlungfinden am 12. und 13. April im HotelSpeicher Barth, Am Osthafen 2, 18356 Barth, statt.Beginn der Vertreterversammlung am 13. April,9 Uhr. Die Sitzung ist öffentlich, soweit sie sich nichtmit personellen Angelegenheiten oder Grundstücksgeschäftenbefasst.KZVVorläufige Tagesordnung der Vertreterversammlung1. Begrüßung und Feststellung der satzungsmäßigen Einberufung2. Feststellung der Beschlussfähigkeit3. Bestellung des Protokollführers, des Führers der Rednerliste und von mindestens zwei Teilnehmernzur Stimmenzählung4. Bekanntgabe der endgültigen Tagesordnung und der gestellten Anträge5. Feststellung der Öffentlichkeit der Vertreterversammlung6. Bericht des Vorsitzenden der Vertreterversammlung7. Bericht des Vorstandes mit anschließender Aussprache– Tätigkeitsbericht Geschäftsbereich I– Tätigkeitsbericht Geschäftsbereich II8. Fragestunde9. Beschlussfassung über eingereichte Anträge10. VerschiedenesKontinuität in Aufgaben und ÄmternVorstand der Zahnärztekammer Berlin wiedergewähltIm Rahmen der konstituierenden Delegiertenversammlungder Zahnärztekammer Berlin am 31.Januar wurde der bisherige Vorstand - bis auf einePosition - nicht nur in den Personen, sondern auch inden Ämtern wiedergewählt. Dr. Wolfgang Schmiedel(Verband der Zahnärzte von Berlin) wird auch inder neuen Legislaturperiode als Präsident die Interessender Berliner Zahnärzte vertreten.„Wir bedanken uns bei allen Kolleginnen undKollegen für das motivierende Votum, das uns er-Die Zahnärztekammer Berlin hateinen neuen Vorstand, der am 31.Januar fast vollständig wiedergewähltwurde. Von links: Dr. MichaelDreyer (Vizepräsident), Dr.Dietmar Kuhn, ZÄ Juliane Gnoth,Dr. Helmut Kesler, Dr. WolfgangSchmiedel (Präsident), Dr. DetlefFörster, Dr. Karsten HeegewaldtFoto: ZÄK Berlin10 <strong>dens</strong> 3/<strong>2013</strong>


DEUTSCHLANDmöglicht, die in den letzten Jahren aufgebauten hervorragendenKontakte zu Behörden, Politikern undvielfältigen Organisationen weiter auszubauen undzu vertiefen“, sagte Dr. Wolfgang Schmiedel nachder Wahl. Die Mitglieder des Kammervorstandeshatten sich in der letzten Legislaturperiode in vielenBereichen institutionell und auch politisch engmaschigvernetzt in Themenfeldern von Kinderschutzüber Drogenabhängigen-Behandlung bis zu Hygienerichtlinien.„Für unsere Arbeit erhalten wir viel explizite Anerkennung“,so Dr. Schmiedel, „und mehren damitdas Ansehen unseres Berufsstands bei den Multiplikatoren.Wir freuen und sehr, dass wir diese vielenguten, meist auch persönlichen Kontakte nun weiterpflegen und ausbauen können und freuen uns aufdie Fortsetzung unserer erfolgreichen Standespolitik.“ZÄK BerlinDr. Michael Frank als Präsident der hessischenZahnärzte wiedergewähltDie konstituierende Delegiertenversammlung derLandeszahnärztekammer Hessen (LZKH) hat Dr.Michael Frank am 18. Januar in Frankfurt a. M. mitgroßer Mehrheit in seinem Amt bestätigt. Zum Vizepräsidentenwurde Dr. Wolfgang Klenner, als Nachfolgervon Dr. Giesbert Schulz-Freywald, gewählt.Dr. Udo Lenke bleibt Präsident der LandeszahnärztekammerBaden-WürttembergMit großer Mehrheit bestätigte die konstituierendeVertreterversammlung Dr. Udo Lenke am 26. Januarin seinem Amt als Präsident der LandeszahnärztekammerBaden-Württemberg (LZK BW). Dr. BernhardJäger wurde als stellvertretender Präsidentebenfalls wiedergewählt.Arbeitsplätze heiß begehrtBeschäftigung im Gesundheitswesen um 1,8 Prozent gestiegenZum 31. Dezember 2011 waren rund 4,9 MillionenMenschen in Deutschland und damit etwajeder neunte Beschäftigte im Gesundheitswesentätig. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis)weiter mitteilt, gab es 2011 rund 87 000 mehr Arbeitsplätzeim Gesundheitswesen als 2010. Dasentspricht einem Beschäftigungswachstum von1,8 Prozent.Der positive Beschäftigungstrend der letztenfünf Jahre setzte sich damit auch 2011 weiterfort. Zwischen 2006 und 2011 wuchs die Zahlder Beschäftigten im Gesundheitswesen um insgesamt457 000 Personen oder 10,2 Prozent. ZusätzlicheArbeitsplätze gab es im Jahr 2011 wiein den Vorjahren vor allem in Gesundheitsdienstberufen(+45 000): Hier stieg beispielsweise dieZahl der Ärztinnen/Ärzte und der Gesundheits- undKrankenpflegerinnen/-pfleger um jeweils 8 000. Inden sozialen Berufen gab es 23 000 zusätzlicheStellen, die fast alle auf die Altenpflege entfielen.In den anderen Berufen des Gesundheitswesens(beispielsweise Verwaltungsfachleute und Reinigungskräfte)gab es 17 000 Arbeitsplätze mehr alsim Vorjahr.Im Jahr 2011 arbeiteten rund 2,2 Millionen Beschäftigtein der ambulanten und rund 2 MillionenBeschäftigte in der (teil-)stationären Gesundheitsversorgung.Weitere 700 000 Beschäftigte arbeitetenbeispielsweise in der Verwaltung oder demGesundheitsschutz. In den ambulanten Einrichtungenerhöhte sich die Beschäftigtenzahl gegenüber2010 um 37 000: Mehr Beschäftigte gab esinsbesondere in Praxen sonstiger medizinischerBerufe – hier arbeiten beispielsweise Physio- undErgotherapeutinnen/-therapeuten (+17 000) – undin der ambulanten Pflege (+9 000). In den (teil-)stationärenEinrichtungen stieg die Zahl der Beschäftigteninsgesamt um 41 000. Hier gab es Zuwächsevor allem in der (teil-)stationären Pflege (+25 000)und in den Krankenhäusern (+16 000). Rückläufigwaren die Beschäftigten in der Verwaltung. Hiergab es 3 000 Arbeitsplätze weniger als im Vorjahr.Von den 4,9 Millionen Beschäftigten im Gesundheitswesenwaren 43,9 Prozent teilzeit- oder geringfügigbeschäftigt. Die Zahl der auf die volle tariflicheArbeitszeit umgerechneten Beschäftigten,die so genannten Vollkräfte, lag im Jahr 2011 beirund 3,7 Millionen. Sie erhöhte sich gegenüber2010 um 59 000, das entspricht – wie bereits imVorjahr – einem Anstieg von 1,6 Prozent.destatis<strong>dens</strong> 3/<strong>2013</strong> 11


DEUTSCHLANDKein Jojo-EffektFonds verlässlich finanzierenLaut aktuellen Presseberichten plant BundesfinanzministerWolfgang Schäuble, den Bundeszuschussan den Gesundheitsfonds drastisch zukürzen. Dazu erklärte Dr. Jürgen Fedderwitz, Vorstandsvorsitzenderder Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung:„Wir brauchen Verlässlichkeit bei der Finanzierungdes Systems der gesetzlichen Krankenversicherung.Dazu zählt auch, dass die Höhe des Bundeszuschussesan den Gesundheitsfonds langfristig klar ist. Nurso lässt sich Verlässlichkeit in der Versorgung gewährleisten.Wird der Zuschuss kurzfristig gekürzt,um den Bundeshaushalt zu konsolidieren, ist dieseVerlässlichkeit dahin.Der Gesundheitsfonds ist kein Säckel, in das maneinfach greifen kann. Ohne eine kontinuierlich stabileFinanzbasis kann man keine dauerhafte, flächendeckendeund qualitativ hochwertige Versorgungplanen und garantieren. Erratische Änderungen ander Finanzbasis führen nur zu Jojo-Effekten – sowohlbeim Beitragssatz als auch bei den Leistungen.“KZBVWertvolle Datenvdek-Basisdaten erschienenWie haben sich die Ausgaben im ambulanten undstationären Bereich in den letzten fünf Jahrenentwickelt? Welche Zuzahlungsregelungen gibt es<strong>2013</strong>? Diese und viele weitere gesundheitspolitischeDaten und Fakten sind der aktuellen Broschüre „vdek-Basisdaten des Gesundheitswesens 2012/<strong>2013</strong>“,herausgegeben vom Verband der Ersatzkassen e. V.(vdek), zu entnehmen.In insgesamt fünf Kapiteln werden neben FinanzundVersichertendaten auch die jeweiligen Leistungserbringerbereichemit ausführlichen Strukturdatenbeleuchtet. Ergänzt werden sie durch Angaben zurBevölkerung und zum demografischen Wandel sowiedurch weitere volkswirtschaftliche Daten. Mit Hilfeeines QR-Codes können zudem alle Darstellungen direktauf mobile Endgeräte von der vdek-Website abgerufenwerden. Alle Abbildungen befinden sich auf dervdek-Website und können im pdf-Format unter www.vdek.com/presse/daten/index.htm als Download abgerufenwerden. Zudem kann die Broschüre unterbasisdaten@vdek.com oder Fax: <strong>03</strong>0/2 69 31 - 29 15bestellt werden.vdekRechte von Patienten verbessertNeues Patientenrechtegesetz passiert den BundesratDas Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnenund Patienten (Patientenrechtegesetz)hat planmäßig am 1. Februar den Bundesrat passiertund wird damit am 26. Februar in Kraft treten.Das Patientenrechtegesetz bündelt erstmals die Rechtevon Patientinnen und Patienten und entwickelt siein wesentlichen Punkten weiter, heißt es in einer gemeinsamenPressemitteilung des Bundesjustizministeriums,des Bundesgesundheitsministeriums sowiedes Patientenbeauftragten der Regierung.Das Gesetz umfasst folgende Regelungsbereiche:• Der Behandlungsvertrag wird ausdrücklich im BürgerlichenGesetzbuch verankert. Hier wird die Vertragsbeziehungzwischen Patienten und Ärzten,aber auch zu anderen Heilberufen, wie Heilpraktikern,Hebammen, Psycho- oder Physiotherapeuten,zentral geregelt.• Patientinnen und Patienten müssen verständlichund umfassend informiert werden, etwa über erforderlicheUntersuchungen, Diagnosen und beabsichtigteTherapien. Diese Informationspflicht bestehtauch für die mit der Behandlung verbundenen Kostenfolgen:Werden Behandlungskosten nicht vonder Krankenkasse übernommen und weiß dies derBehandelnde, dann muss er den Patienten vor demBeginn der Behandlung entsprechend informieren.Auch muss der Behandelnde den Patienten unterbestimmten Voraussetzungen über einen Behandlungsfehlerinformieren.• Die gesetzlich vorgeschriebene Aufklärung erfordert,dass grundsätzlich alle Patientinnen und Patientenumfassend über eine bevorstehende konkreteBehandlungsmaßnahme und über die sichdaraus ergebenden Risiken aufgeklärt werden müssen.Damit sich der Patient seine Entscheidung gutüberlegen kann, muss rechtzeitig vorher ein persönlichesGespräch geführt werden. Eine schriftlicheAufklärung reicht alleine nicht aus. Auch Patientin-12 <strong>dens</strong> 3/<strong>2013</strong>


DEUTSCHLANDnen und Patienten, die aufgrund ihres Alters oderihrer geistigen Verfassung nicht in der Lage sind,allein über die Behandlungsmaßnahme zu entscheiden,werden künftig verstärkt mit in den Behandlungsprozesseingebunden, indem das Gesetz festlegt,dass auch ihnen die wesentlichen Umständeder bevorstehenden Behandlung zu erläutern sind.• Ferner werden auch die Dokumentationspflichtenbei der Behandlung im Gesetz niedergeschrieben.Patientenakten sind vollständig und sorgfältig zuführen. Fehlt die Dokumentation oder ist sie unvollständig,wird im Prozess zu Lasten des Behandelndenvermutet, dass die nicht dokumentierteMaßnahme auch nicht erfolgt ist. Behandelnde sindkünftig auch verpflichtet, zum Schutz von elektronischenDokumenten eine manipulationssichere Softwareeinzusetzen.• Patientinnen und Patienten wird ein gesetzlichesRecht zur Einsichtnahme in ihre Patientenakte eingeräumt,das nur unter strengen Voraussetzungenund künftig nur mit einer Begründung abgelehntwerden darf.• Schließlich wird es in Haftungsfällen mehr Transparenzgeben. Die wichtigen Beweiserleichterungenberücksichtigen die Rechtsprechung und werdenklar geregelt. Damit wird künftig jeder im Gesetznachlesen können, wer im Prozess was beweisenmuss.Auch die Versichertenrechte in der gesetzlichenKrankenversicherung werden gestärkt:• Ein wichtiges Anliegen im Interesse von Patientinnenund Patienten ist die Förderung einer Fehlervermeidungskulturin der medizinischen Versorgung.Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Stärkung derRechte von Patientinnen und Patienten gegenüberden Leistungserbringern. Künftig sind die KrankenundPflegekassen verpflichtet, ihre Versicherten beider Durchsetzung von Scha<strong>dens</strong>ersatzansprüchenaus Behandlungsfehlern zu unterstützen. Dies kannetwa durch Unterstützungsleistungen, mit denendie Beweisführung der Versicherten erleichtertwird, z. B. medizinischen Gutachten, geschehen.• Zudem wird dafür gesorgt, dass Versicherte ihreLeistungen schneller erhalten. Krankenkassenmüssen spätestens binnen drei, bei Einschaltungdes medizinischen Dienstes binnen fünf Wochenüber einen Leistungsantrag entscheiden. Bei vertragszahnärztlichenAnträgen hat die Krankenkasseinnerhalb von sechs Wochen zu entscheiden,der Gutachter nimmt innerhalb von vier WochenStellung. Erfolgt keine Mitteilung eines hinreichendenGrundes für eine Fristüberschreitung,gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt.• Die Patientenbeteiligung wird weiter ausgebaut.Patientenorganisationen werden insbesondere beider Bedarfsplanung stärker einbezogen und ihreRechte im Gemeinsamen Bundesausschuss werdengestärkt.• Um insgesamt mehr Transparenz über geltendeRechte von Patientinnen und Patienten herzustellen,erstellt der Patientenbeauftragte der Bundesregierungkünftig eine umfassende Übersicht derPatientenrechte und hält sie zur Information der Bevölkerungbereit.Weitere Informationen unter www.bmj.de/patientenrechteund http://www.bundesgesundheitsministerium.de/patientenrechtegesetzoder www.patientenbeauftragter.deBMGWieder mehr KrankenversicherteIm Jahr 2011 ist die Zahl der Personen ohne Krankenversicherunggegenüber 2007 um 35 Prozentauf 137 000 Personen gesunken.ANZEIGESeit April 2007 besteht eine Versicherungspflichtin der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), seitdemhaben nach Aussage der Bundesregierung bisEnde 2012 rund 189 000 zuvor unversicherte Personenwieder Versicherungsschutz erlangt.Bundesregierung<strong>dens</strong> 3/<strong>2013</strong> 13


DEUTSCHLANDDer Landarzt zieht in die StadtExistenzgründungsanalyse zeigt alarmierende EntwicklungDer Hausärztemangel wird sich weiter verstärken.Gleichzeitig sind über alle Fachgruppen hinwegnur wenige Ärzte bereit, sich in ländlichen Regionenniederzulassen – viele drängt es in die Großstadt. Dasbelegt die gemeinsam von der Deutschen Apotheker-und Ärztebank (apoBank) und dem Zentralins titutfür die kassenärztliche Versorgung (ZI) durchgeführteExistenzgründungsanalyse für Ärzte 2011.Zu wenige Hausärzte gehen in SelbständigkeitUnter den Ärzten nimmt die Bereitschaft ab, sich ineiner hausärztlichen Praxis niederzulassen. Obwohldeutlich mehr als 40 Prozent der Vertragsärzte alsHausärzte tätig sind (West: 44,9 Prozent; Ost: 46,4Prozent), sind es unter den Existenzgründern nur 27,7bzw. 30,3 Prozent. Das belegt die gemeinsame Existenzgründungsanalysefür Ärzte von apoBank und ZI.Georg Heßbrügge, Bereichsleiter Gesundheitsmärkteund -politik bei der apoBank, zeigt sich aufgrundder Ergebnisse alarmiert: „Es rücken nicht genügendHausärzte nach. Die Schere geht immer weiter auseinander– besonders im Osten. Darin sehen wir eineGefahr für die wohnortnahe Versorgung.“Moderate Investitionsvolumina für HausärzteGleichzeitig verharren die Investitionsvolumina füreine hausärztliche Praxis auf moderatem Niveau: Somussten Hausärzte in den alten Bundesländern fürdie Überführung einer Einzelpraxis in eine Berufsausübungsgemeinschaft(BAG) im Schnitt 116 000 Euro(inkl. Betriebsmittelkredit) investieren. Der Beitritt ineine BAG als zusätzlicher Partner schlug mit 131 000Euro zu Buche; der Einstieg in eine BAG (Austauschvon Praxisinhabern) mit 139 000 Euro. Wer mit mehrerenHausärzten gemeinsam eine BAG übernehmenwollte, musste pro Arzt 148 000 Euro einkalkulieren.Die teuerste Form der Existenzgründung war in denalten Bundesländern mit 161 000 Euro die Übernahmeeiner Einzelpraxis. In den neuen Bundesländernlag das Investitionsvolumen für eine Einzelpraxisübernahmebei 121 000 Euro. „Die Zahlen zeigen,dass das vermeintliche finanzielle Risiko einer Existenzgründungüberschaubar ist. Der Grund, warumsich immer weniger Hausärzte niederlassen, ist alsonicht hier zu suchen, sondern in den generellen Rahmenbedingungen“,so Heßbrügge.Über alle Fachgruppen hinweg:Kooperationen erfahren ZuspruchAus der Existenzgründungsanalyse geht weiterhervor, dass immer mehr Ärzte in die Kooperationgehen. Bundesweit entschied sich über alle Fachgruppenhinweg fast jeder Zweite für die kooperativeBerufsausübung (49,4 Prozent). Im Westen lagder Anteil bei 53,2 Prozent; im Osten bei 30 Prozent.„Im Westen sind Kooperationen stärker verwurzelt.Aber der Osten holt auf. Innerhalb von nur einemJahr ist der Anteil von 25 auf 30 Prozent gestiegen“,so Dr. Dominik Graf von Stillfried, Geschäftsführerdes ZI.Kooperationen im Fokus:Ein Stadtmodell für junge ÄrzteKooperationen liegen insbesondere bei jungen Ärztenim Trend. So haben sich im Westen 56,9 Prozentder Ärzte bis einschließlich 40 Jahre in einer Kooperationniedergelassen; das sind 12,8 Prozentpunktemehr als bei der Gruppe 45+. Ähnlich, aber wenigerstark ausgeprägt, verhält es sich im Osten: Hier entschie<strong>dens</strong>ich 31,7 Prozent der Ärzte bis 40 Jahre fürdie Kooperation; bei den älteren Kollegen waren es25,7 Prozent.Gleichzeitig sind Kooperationen vor allem in städtischenGebieten beliebt: Während im Westen 54,8Prozent der Großstadt-Ärzte in eine Kooperation gingen,waren es auf dem Land nur 41,3 Prozent. ImOsten war die Einzelpraxis in der Stadt und auf demLand die vorherrschende Existenzgründungsform.Dennoch kamen Kooperationen auch hier eher inGroßstädten zum Tragen (38,8 Prozent) als in kleinstädtischen/ländlichenGebieten (20,6 Prozent).„Die Kooperation steht für Flexibilität, fachlichenAustausch und Synergien – genau das suchen vielejunge Ärzte. Derzeit scheinen sie die besten Voraussetzungenhierfür in städtischen Gebieten zufinden“, unterstreicht Dr. Graf von Stillfried.Niederlassungsbereitschaft:Großstadt zieht Ärzte anInsgesamt hat sich im Betrachtungszeitraum mehrals jeder zweite Arzt in den alten Bundesländern ineiner Großstadt selbstständig gemacht (51,2 Prozent).Auf dem Land war es etwa jeder Fünfzigste(2,3 Prozent). Auch in den neuen Bundesländern lagdie Großstadt in der Gunst der Ärzte vorne (38,8 Prozent).Für eine Praxis auf dem Land entschieden sichhingegen nur drei Prozent.Unterschiede zeigen sich zwischen Fachärztenund Hausärzten. Da Fachärzte die notwendige Patientenzahlvor allem in Großstädten vorfinden, ließensie sich hier am häufigsten nieder (West: 55,714 <strong>dens</strong> 3/<strong>2013</strong>


DEUTSCHLANDProzent; Ost: 42,1 Prozent). Bei den Hausärzten wardie Präferenz für die Großstadt weniger stark (West:39,5 Prozent; Ost: 34,1 Prozent).Trend zur Feminisierung:Work-Life-Balance geht alle anDie Analyse dokumentiert zudem, dass Frauen derSelbstständigkeit offen gegenüber stehen. Im Westenstellten sie 45 Prozent der Existenzgründer; imOsten 61,7 Prozent. Die Tendenz ist steigend. „Diegroße Herausforderung liegt darin, die ambulantewohnortnahe Versorgung in Zukunft sicherzustellen.Aber es ist vermessen, diese aufkommendenStrukturprobleme in der Versorgung allein daraufzu schieben, dass sich der Berufsstand feminisiert.Ärztinnen nehmen die Herausforderung Selbstständigkeitgenauso an wie ihre männlichen Kollegen“,stellt Heßbrügge klar und betont: „Die jungen Ärztemüssen wieder Lust bekommen, sich selbstständigzu machen. Dazu müssen insbesondere Strukturenher, mit denen sie Familie und Beruf in Einklangbringen können. Mit anderen Worten: Die Niederlassungan sich muss wieder attraktiver werden –und zwar für Männer und Frauen gleichermaßen.“Methodik:Die Datenbasis der Existenzgründungsanalyse2011 bilden die von der apoBank durchgeführtenund auswertbaren Finanzierungen ärztlicher Existenzgründungenin den Jahren 2010/2011. Diesewerden seit 1984 erfasst und anonymisiert ausgewertet.Die statistische Auswertung wurde gemeinsamvon der apoBank und dem ZI durchgeführt.apoBankSHIP: Gute und schlechte NachrichtenMehr Sport, weniger Alkohol und Raucher, aber ÜbergewichtIn Vorpommern lebt die weltweit am besten untersuchteBevölkerung. Die aktuelle Untersuchungswelleder Langzeitgesundheitsstudie SHIP (Study of Healthin Pomerania), eine der größten Gesundheitsstudien zurErforschung von Volkskrankheiten, liefert deutliche Ergebnisse.Die Zahl der Raucher geht zurück. Der Alkoholkonsumist rückläufig, ältere Menschen treiben mehrSport und Menschen mit Herz-Kreislauferkrankungenwerden besser medizinisch behandelt. Daneben rolledas Problem der stark Übergewichtigen mit allen Folgeproblemenauf die Gesellschaft zu.Die erste Datenerhebung von 1997 bis 2001 an 4308Erwachsenen zeigte eine vergleichsweise große Risikofaktorenlastin der vorpommerschen Bevölkerung.Die nordostdeutsche Bevölkerung wies häufiger alsandere Übergewicht, Diabetes mellitus und Bluthochdruckauf. Jüngere Erwachsene rauchten häufiger alsanderswo. Die zweite Untersuchungswelle fand imZeitraum von 2002 bis 2006 mit 3300 Teilnehmernstatt, die dritte Phase mit 2333 bereits untersuchtenProbanden. Davon unabhängig wurde zwischen 2008und 2012 eine neue Gruppe von 4420 Männern undFrauen untersucht. Der Altersbereich lag wiederumzwischen 20 bis 79 Jahren.Zentrale Ergebnisse der Untersuchungsgruppe(SHIP-0) Bezugsbasis: 20021. Fettleibigkeit: Waren damals 24 Prozent der Männeradipös, so sind es heute 32 Prozent. Bei den Frauenist die Häufigkeit von Adipositas von 26 Prozentauf 30 Prozent angestiegen.2. Diabetes mellitus: Waren vor zehn Jahren noch 10Prozent der Männer betroffen, so sind es heute13 Prozent. Bei Frauen waren es 8 Prozent, heutesind es 11 Prozent.3. Tabakwaren: Der Anteil rauchender Männer istvon 39 Prozent auf 32 Prozent gefallen, der Anteilrauchender Frauen von 28 Prozent auf 24 Prozent.4. Alkoholkonsum: Bei Männern und Frauen liegt diedurchschnittliche Menge konsumierten Alkoholsbei weniger als 50 Prozent des Ausgangsniveaus.5. Körperliche Betätigung: Insbesondere Menschenüber 50 Jahre bewegen sich in der Freizeit deutlichhäufiger als noch vor zehn Jahren.6. Der mittlere Blutdruck ist in allen Altersgruppengesunken: bei Männern von 140/86 mmHg auf133/80 mmHg und bei Frauen von 129/81 mmHgauf 122/75 mmHg.Weitere Hintergrundinformationen zu SHIPEtwa 50 Forschungseinrichtungen weltweit nutzenin Kooperation mit der Greifswalder Universität dieanonymisierten Datensätze für ihre Arbeit.Universität Greifswald,Institut für Community MedicineStudy of Health in Pomerania (SHIP)<strong>dens</strong> 3/<strong>2013</strong> 15


ZAHNÄRZTEKAMMERFortbildung im April und Mai5./6. April Seminar Nr. 38Update – Intensivseminar fürZMPs und Fortgebildete ZAH/ZFAim Bereich ProphylaxeDH Christine Deckert,DH Sabrina Bone-Winkel5. April 14–18 Uhr,6. April 9–16 UhrZahnarztpraxis Mario SchreenMühlenstr. 38; 19205 GadebuschSeminargebühr: 565 €10. April Seminar Nr. 18Aktualisierungskurs Fachkunde imStrahlenschutzProf. Dr. Uwe Rother,Priv.-Doz. Dr. Peter Machinek14.30–20.30 UhrTrihotel am Schweizer WaldTessiner Str. 1<strong>03</strong>; 18055 RostockSeminargebühr: 90 €9 Punkte10. April Seminar Nr. 19Nie wieder Schappe – vorhersehbareEreignisse in der TotalprothetikDr. Thomas Perkuhn,ZTM Thomas Holtz14–18 UhrZentrum für ZMKW.-Rathenau-Straße 42a17475 GreifswaldSeminargebühr: 190 €5 Punkte13. April Seminar Nr. 20PA-Behandlung/scaling and rootplaningProf. Dr. Dr. h.c. Holger Jentsch9–15 UhrTrihotel am Schweizer WaldTessiner Str. 1<strong>03</strong>; 18055 RostockSeminargebühr: 185 €8 Punkte13. April Seminar Nr. 21Implantate im zahnlosen KieferPriv.-Doz. Dr. Torsten Mundt9–17 UhrZentrum für ZMKW.-Rathenau-Straße 42a17475 GreifswaldSeminargebühr: 180 €9 Punkte13. April Seminar Nr. 22Interdisziplinäre Zusammenarbeitvon Kieferorthopäden und Zahnärztenim Rahmen oraler Rehabilitationerwachsener Patienten ausSicht des PraktikersDr. med. dent. Trutz von Koß, MSc9–13 UhrZahnärztekammerWismarsche Straße 30419055 SchwerinSeminargebühr: 165 €5 Punkte13. April Seminar Nr. 39Willkommen in der ProphylaxepraxisDH Livia Kluve-Jahnke,DH Brit Schneegaß9–15 UhrTrihotel am Schweizer WaldTessiner Str. 1<strong>03</strong>; 18055 RostockSeminargebühr: 235 €19. April Seminar Nr. 40„Der Mundöffner“Smalltalk in der ZahnarztpraxisDipl.-Germ. Karin Namianowski14–18 UhrIntercity-HotelGrunthalplatz 5–719053 SchwerinSeminargebühr: 190 €20. April Seminar Nr. 41Ein unschätzbares TalentDie Mitarbeiterin als BeratungsfachkraftDipl.-Germ. Karin Namianowski9–16 UhrTrihotel am Schweizer WaldTessiner Str. 1<strong>03</strong>; 18055 RostockSeminargebühr: 235 €20. April Seminar Nr. 24Chirurgische Parodontitistherapiein der NiederlassungPraktischer KursProf. Dr. Dr. h.c. Holger Jentsch9–16 UhrZahnärztekammerWismarsche Straße 30419055 SchwerinSeminargebühr: 235 €9 Punkte26. April Seminar Nr. 25„Alltägliche“ ethische Fragestellungenin der Zahnmedizin/KieferorthopädieDr. Hartmut Bettin,Alexander Spassow14–17 UhrZahnärztekammerWismarsche Straße 30419055 SchwerinSeminargebühr: 140 €4 Punkte26. April Seminar Nr. 26Differenzialdiagnostik der PanoramaschichtaufnahmePriv.-Doz. Dr. Dirk Schulze14–18 UhrRadisson Blue HotelTreptower Straße 117<strong>03</strong>3 NeubrandenburgSeminargebühr: 165 €5 Punkte26./27. April Seminar Nr. 7Curriculum Zahnärztliche HypnoseZ 1 – Einführung in die ZahnärztlicheHypnoseDr. Horst Freigang26. April 14–20 Uhr,27. April 9–18 UhrIBIS Hotel, Warnowufer 42/43,18057 RostockSeminargebühr: 1600 € fürZ 1 bis Z 619 Punkte27. April Seminar Nr. 27Entscheidungsfindung in der ParodontaltherapieProf. Dr. Thomas Kocher9–16 UhrZentrum für ZMKW.-Rathenau-Straße 42a17475 GreifswaldSeminargebühr: 200 €9 Punkte24./25. Mai Seminar Nr. 3Curriculum Prothetik: Modul 6Freiendsituation und stark reduziertesRestgebissPriv.-Doz. Dr. Torsten Mundt24. Mai 14–19 Uhr,16 <strong>dens</strong> 3/<strong>2013</strong>


ZÄK / KZV25. Mai 9–16 UhrZentrum für ZMKW.-Rathenau-Straße 42a17475 GreifswaldSeminargebühr: 520 €19 Punkte24./25. Mai Seminar Nr. 8Curriculum Zahnärztliche HypnoseZ 2 – Grundlagen der zahnärztlichenHypnoseDr. Gerhard Schütz24. Mai 14–20 Uhr,25. Mai 9–18 UhrIBIS Hotel, Warnowufer 42/4318057 RostockSeminargebühr: 1600 € für Z 1–Z 619 Punkte25. Mai Seminar Nr. 28Praxis intraoraler Scanner Systemefür CAD / CAMProf. Dr. Bernd Kordaß,Dr. Silvia Söhnel,Dipl.-Ing. Alexandra Quooß,Dipl.-Math. Sebastian Ruge9–16 UhrZentrum für ZMKW.-Rathenau-Straße 42a17475 GreifswaldSeminargebühr: 210 €9 Punkte25. Mai Seminar Nr. 42Küretten, Scaler & Co – die bestenFreunde einer professionellenZahnreinigungDH Livia Kluve-Jahnke,DH Brit Schneegaß9–17 UhrZahnarztpraxis Marion SchreenMühlenstraße 3819205 GadebuschSeminargebühr: 440 €29. Mai Seminar Nr. 29Zahnärztinnen im Vormarsch – angestelltbleiben oder selbstständigmachen?Rechtsanwältin Monika Maxerath14–18 UhrTrihotel am Schweizer WaldTessiner Str. 1<strong>03</strong>; 18055 RostockSeminargebühr: 255 €5 PunkteDas Referat Fortbildung ist unterTelefon: 0 385-5 91 08 13 und Fax:0 385-5 91 08 23 zu erreichen.Bitte beachten Sie: Weitere Seminare,die planmäßig stattfinden,jedoch bereits ausgebucht sind,werden an dieser Stelle nichtmehr aufgeführt (siehe dazu imInternet unter www.zaekmv.de -Stichwort Fortbildung)Service der KZVFührung von BörsenBei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung M-V werdenfolgende Börsen geführt und können angefordertwerden: Vorbereitungsassistenten/angestellteZahnärzte suchen Anstellung; Praxis sucht Vorbereitungsassistent/Entlastungsassistent/angestelltenZahnarzt; Praxisabgabe; Praxisübernahme; Übernahmevon PraxisvertretungSitzungstermine des ZulassungsausschussesDie nächsten Sitzungen des Zulassungsausschussesfür Zahnärzte finden am 10. April (Annahmestoppvon Anträgen: 20. März) und am 19. Juni (Annahmestoppvon Anträgen: 29. Mai) statt.Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Anträgean den Zulassungsausschuss rechtzeitig, d. h.mindestens drei Wochen vor der Sitzung des Zulassungsausschusses,bei der KZV M-V, Geschäftsstelledes Zulassungsausschusses in 19055 Schwerin,Wismarsche Straße 304, einzureichen sind. Für dieBearbeitung und Prüfung der eingereichten Anträgeund Unterlagen wird von der Geschäftsstelle des Zulassungsausschussesdieser Zeitraum vor der Sitzungdes Zulassungsausschusses benötigt. Die se Fristdürfte auch im Interesse des Antragstellers sein, dafehlende Unterlagen noch rechtzeitig angefordert undnachgereicht werden können. Der Zulassungsausschussbeschließt über Anträge gemäß der §§ 18, 26-32b der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärztegrundsätzlich nur bei Vollständigkeit der Antragsunterlagen.Anträge mit unvollständigen Unterlagen, nichtgezahlterAntragsgebühr oder verspätet eingereich teAnträge werden dem Zulassungsausschuss nicht vorgelegtund demnach auch nicht entschieden. Nachstehendaufgeführte Anträge/Mitteilungen erforderndie Beschlussfassung des Zulassungsausschusses:Zulassung, Teilzulassung, Ermächtigung, Ruhen derZulassung, Beschäftigung eines angestellten Zahnarztes,Verlegung des Vertragszahnarztsitzes (auchinnerhalb des Ortes), Führung einer Berufsausübungsgemeinschaft(Genehmigung nur zum Quartalsanfang),Verzicht auf die Zulassung.Beschäftigung eines angestellten ZahnarztesDie Berufsausübungsgemeinschaft Dr. med. Hartmutund Kerstin Beitz, niedergelassen in 17424 Heringsdorf,Frie<strong>dens</strong>straße 4, beschäftigt ab dem 15.März Susanne Radke als ganztags angestellte Zahnärztin.BerufsausübungsgemeinschaftDie Berufsausübungsgemeinschaft zwischen denZahnärzten Thoralf und Susanne Hahn endet am 31.März. Die Praxis wird von Susanne Hahn als Einzelpraxisweitergeführt. Thoralf Hahn wurde die Zulassungfür den Vertragszahnarztsitz in 17<strong>03</strong>6 Neubrandenburg,Helmut-Just-Straße 6, zum 1. April erteilt.KZV<strong>dens</strong> 3/<strong>2013</strong> 17


ZAHNÄRZTEKAMMERKurs mit Gästen aus den USADentalhygienikerinnen im Zentrum ZMK der Uni GreifswaldVon der School of Dental Hygiene an der UniversitätMinneapolis/Minnesota führt Professor Dr. KathleenNewell gemeinsam mit der langjährigen Lehr-DH,Kim Johnson, zum 20. Mal einen praktischen Arbeitskursan der Universitäts-Zahnklinik in Greifswald durch.Thema: „Prophylaxekonzepte, Ergonomie, Diagnostik,Hand- versus Ultraschallinstrumentierung, neue Forschungsergebnisse“;Termin: 8. Juli bis 12. Juli; Teilnehmerzahl:maximal 20; Kursgebühr: 950 Euro (inkl.Kursverpflegung, Skripten u.a.).Zum Ablauf: Kurssprache englisch mit Übersetzung; intensive,umfangreiche, praktische Übungen in unsererneuen Zahnklinik; zwischendurch Kurzvorträge zum aktuellenStand der Wissenschaft durch den GreifswalderLehrkörper; fast jeden Abend gemeinsames, kurzweiligesRahmenprogramm;Teilnahmevoraussetzung: Zahnmedizinische Fachangestellte(ZFA), fortgebildete Assistentin Prophylaxe / Prophylaxe-assistentin,Zahnmedizinische Fachassistentin,Zahnärztin/ZahnarztDetailliertes Programm, Anfragen und Anmeldungen:Ina Fahrenkrug/OÄ Dr. Jutta Fanghänel, Abteilung Parodontologie,Zentrum für ZMK-Heilkunde, Walther-Rathenau-Straße42a, 17475 Greifswald; Tel.: 0 38 34/8671 27, Fax: 0 38 34/86 19648, E-Mail: ina.fahrenkrug@uni-greifswald.deUni GreifswaldANZEIGE55. Sylter Woche vom 13. bis 17. MaiFortbildungskongress der Zahnärztekammer Schleswig-HolsteinDer traditionelle Fortbildungskongress der ZahnärztekammerSchleswig-Holstein jährt sich in diesemJahr zum 55. Mal, er findet in Kooperation mit der DeutschenGesellschaft für Parodontologie vom 13. bis 17.Mai in Sylt/Westerland statt. Auch in diesem Jahr stehtein zweitägiger spezifischer Vortrags- und Seminarteilfür Zahnmedizinische Fachangestellte auf dem Programm.Zum Tagungsthema „Behandlungskonzeptebei Parodontitis und Periimplantitis“ sind 19 namhafteReferentinnen und Referenten eingeladen, in Vorträgenund Seminaren ihre Konzepte zu präsentieren.Das Programm für Zahnmedizinische Fachangestellteund Mitarbeiterinnen bietet Themen wie „Niemandkommt mit einer tiefen Tasche auf die Welt! Paro-Prophylaxepatienten- und praxisnah“, „Maschinelle Oberflächenbearbeitungam Zahn und Implantat“, „Materialverwaltungmit System“, „Die spannende Aufgabe derPraxismanagerin“ und „Parodontal-/Periimplantitisprophylaxe– und bei der GOZ-Rechnung keine Leistungvergessen!“. Begleitend finden Seminare für Zahnärztinnenund Zahnärzte statt mit beispielsweise diesenThemen: „Die Zahnfleischtasche in der Nachsorge“,„Systematische Parodontalbehandlung: Schritt fürSchritt“, „Furkationsbeteiligte Zähne! Was ist das Problemund wie lässt es sich lösen?“, „Pille oder Stahl?Antibiotika in der Parodontologie“, „Behandlungsplanungim parodontal erkrankten Gebiss“.Als Festredner konnte Professor Dr. med. Manfred J.Müller, Kiel gewonnen werden. Der Direktor des Institutsfür Humanernährung und Lebensmittelkunde derChristian-Albrechts-Universität zuKiel referiert zum Thema: „Was istein gesunder Lebensstil und warumist es so schwer, gesund zuleben?“.Zum Abschluss der Tagung amFreitag wird erneut der „DentalGolf Cup“, ein Charity-Golfturnierzugunsten der Organisation „Familienin Not e.V.“, durchgeführt.Information und Anmeldung unterwww.sylterwoche.de. Die Online-Buchung ist ab 1. Februar möglich.ZÄK-SH18 <strong>dens</strong> 3/<strong>2013</strong>


UNIVERSITÄTEN„<strong>dens</strong> 3/<strong>2013</strong> 19


ZAHNÄRZTEKAMMEREntfernung von WeisheitszähnenAktualisierung der LeitlinieDie Leitlinie Operative Entfernung von Weisheitszähnensoll Zahnärzte und Zahnärzte für Oralchirurgie,Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen undPatienten in der differentialtherapeutischen Entscheidungzwischen dem Belassen und dem Entfernenvon Weisheitszähnen unterstützen und diejenigen Patientenidentifizieren helfen, die von einer Entfernungbzw. dem Belassen der Zähne wahrscheinlich einenVorteil haben. Die Aktualisierung der Leitlinie wurdeim Auftrag der DGZMK und des Zentrums ZahnärztlicheQualität (ZZQ) von Professor Dr. Dr. Martin Kunkel(Ruhr-Universität Bochum) durchgeführt und in strukturiertenKonsensusverfahren mit Fachgesellschaftenund Verbänden abgestimmt. Es stehen eine Kurz- undeine Langversion für Zahnärzte und eine Version fürPatienten zur Verfügung. Download unter: www.zzqberlin.de/leit.htmzzqANZEIGEQuecksilberin PraxenImzahnärztlichenBereich kannes durch dasBearbeitenvon AmalgamfüllungenzurFreisetzungvon Quecksilberkommen.Die Broschüre„Quecksilberin Zahnarztpraxen“ (GP4) erläutertmögliche Gefährdungen sowie sinnvolleSchutzmaßnahmen und enthält aucheine Betriebsanweisung für Tätigkeitenmit vordosierten Amalgamkapseln undAmalgamfüllungen. Sie wurde jetzt anaktuelle gesetzliche Bestimmungen angepasst.Die neue Auflage kann unter www.bgw-online.de, Suche: GP4 heruntergeladenwerden.BGW20 <strong>dens</strong> 3/<strong>2013</strong>


KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNGFortbildungsangebote der KZVPC-Schulungen Punkte: 3Referent: Andreas Holz, KZV M-VWo: KZV M-V, Wismarsche Str. 304, 19055 SchwerinFür jeden Teilnehmer steht ein PC zur Verfügung.Gebühr: 60 Euro für Zahnärzte, 30 Euro für Vorbereitungsassistentenund Mitarbeiter des Praxisteams.Microsoft Outlook 20<strong>03</strong>Inhalt: Basiswissen; Nachrichtenaustausch; Adressverwaltung;Termin- und Aufgabenverwaltung; Verwaltung undOrganisationWann: 13. März, 16–19 Uhr, SchwerinZahnarztpraxis onlineInhalt: Grundlagen der Netzwerktechnik/Internet; Sicherheitsfragenbzw. -strategien; gängige Internetdienste sowievon KZV angebotene Dienste vorstellen (speziell Onlineabrechnungund BKV Download); alle notwendigen Schritte fürdie Onlineabrechnung; Vorstellung der Inhalte und möglicheFunktionen unter www.kzvmv.deWann: 10. April, 15–18 Uhr, SchwerinBei diesem Seminar wird den Teilnehmern kein PC zur Verfügungstehen.ZE-Festzuschüssen Punkte: 4Referenten: Andrea Mauritz, Abt.-ltr. Kons./Chir. KZV M-V;Heidrun Göcks, Abt.-ltr. Prothetik KZV M-V; Susann Prochnow,Abteilung Kons./Chir. KZV M-VInhalt: Vertragszahnärztliche Abrechnung von KCH- und ZE-Leistungengesetzliche Grundlagen der vertragszahnärztlichen Behandlung;endodontische Behandlungsmaßnahmen – Wannbezahlt die Krankenkasse; Mehrkostenregelung in der Füllungstherapie;Kostenerstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung;Früherkennungsuntersuchungen undIndividualprophylaxe; Besonderheiten bei Kassen- und Behandlerwechseldes Patienten; ZE-FestzuschüsseWann: 13. März, 15–19 Uhr, Schwerin;20. März, 15–19 Uhr, NeubrandenburgGebühr: 150 € für Zahnärzte, 75 € für Praxismitarbeiter undVorbereitungsassistentenKZV M-V, Wismarsche Str. 304, 19055 Schwerin; Ansprechpartnerin:Antje Peters, E-Mail: mitgliederwesen@kzvmv.de, Telefon: <strong>03</strong>85-54 92 131, Fax: <strong>03</strong>85-54 92 498E-Mail einfach online versendenInhalt: Elektronische Post – Was ist das?;E-Mail-Programme kennen lernen; OutlookExpress benutzen (E-Mail-Kontoeinrichten – Meine erste Mail); OutlookExpress anpassen (Ordner anlegen, Regelnfür E-Mails aufstellen); VirenschutzOutlook ExpressWann: 15. Mai, 16–19 Uhr, SchwerinEinrichtung einer PraxishomepageInhalt: Pflichtinhalte lt. Telemediengesetz;freie Inhalte (Interessantes für Patienten);Praxisphilosophie; Gestaltung(Corporate Design); freie Programme zurErstellung der eigenen Homepage; EinfacheHomepage selbst gestaltenWann: 5. Juni, 16–19 Uhr, SchwerinIch melde mich an zum Seminar:q Microsoft Outlook 20<strong>03</strong> am 13. März, 16 bis 19 Uhr, Schwerinq BEMA-Schulung am 13. März, 15 bis 19 Uhr, Schwerinq BEMA-Schulung am 20. März, 15 bis 19 Uhr, Neubrandenburgq Zahnarztpraxis online am 10. April, 15 bis 18 Uhr, Schwerinq E-Mail einfach online versenden am 15. Mai, 16 bis 19 Uhr, Schwerinq Einrichtung einer Praxishomepage am 5. Juni, 16 bis 19 Uhr, Schwerinq Tabellenkalkulation am 12. Juni, 16 bis 19 Uhr, SchwerinDatum/Seminar Name, Vorname Abr.-Nr. ZA/Zahnarzthelferin/Vorb.-AssistetTabellenkalkulationInhalt: Daten eingeben und bearbeiten;Formeln und Funktionen einfügen; Rechenoperationenin Excel; Auswertender Daten mit DiagrammenWann: 12. Juni, 16–19 Uhr, SchwerinBEMA-Abrechnung: Endodontie, Individualprophylaxe,Früherkennungsuntersuchungenund Abrechnung vonUnterschrift, DatumStempel<strong>dens</strong> 3/<strong>2013</strong> 21


UNIVERSITÄTEN / KZVStudiengang KinderzahnheilkundeUniversität Greifswald eröffnet fünften MasterstudiengangDie Universität Greifswald eröffnete in Kooperationmit der Deutschen Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde(DGK) einen Masterstudiengang„Kinderzahnheilkunde“. Der berufsbegleitendeStudiengang soll Zahnärzte künftig dazu befähigen,Kinder strukturierter und wissenschaftsbezogenerzu behandeln, denn nur die Hälfte der kariösenMilchzähne in Deutschland ist gefüllt und damit gutversorgt. Professor Dr. Christian Splieth, Leiter derPräventiven Zahnmedizin und Kinderzahnheilkundein Greifswald und damit auch des Studienganges,begrüßte am 18. Januar die ersten 14 postgradualenMasterstudierenden. Neben niedergelassenenZahnärzten und Universitätsmitarbeitern aus ganzDeutschland sind auch sechs Kandidaten aus Jordanien,Aserbaidschan, Syrien, den Vereinigten ArabischenEmiraten und Griechenland darunter.Über einen Zeitraum von zwei Jahren finden fastmonatlich Wochenendseminare zu allen Fragen derKinderzahnheilkunde statt. Themen wie Wachstumund Entwicklung, allgemeinmedizinische Erkrankungen,Kindesvernachlässigung, Verhaltensführung,Prävention und Therapie werden ausführlich behandelt.Die Studenten müssen dazu jeweils „Hausarbeitspakete“vorbereiten.„Es ist uns gelungen, mit über 25 deutschen undinternationalen Referenten an 13 Standorten in ganzDeutschland ein ausgesprochen attraktives und modernesProgramm zusammen zu stellen“, so ProfessorDr. Ulrich Schiffner, Fortbildungsreferent derDGK. Abgeschlossen wird mit einer Masterarbeit.Der jährlich angebotene Studiengang erfreut sichgroßer Nachfrage, da schon jetzt ausreichend Bewerbungenfür 2014 vorliegen. So wird wohl nichtnur die kinderzahnärztliche Versorgung in Deutschland,sondern auch international weiter verbessertwerden können.Weitere Informationen:www.dental.uni-greifswald.de/master_kinder/Ansprechpartner an der Universität GreifswaldProf. Dr. Christian H. Spliethsplieth@uni-greifswald.deErster Jahrgang des Masterstudienganges Kinderzahnheilkundeder Uni Greifswald mit Prof. Christian Spliethund Kooperationspartnern der DGK (Präsident Prof.Christian Hirsch, Fortbildungsreferent Prof. Dr. UlrichSchiffner)Foto: ZZMK,Uni Greifswald22 <strong>dens</strong> 3/<strong>2013</strong>


WISSENSCHAFTRadiografische Befunde bei KronenStudie zur Qualität festsitzender prothetischer VersorgungenZiel dieser Pilotstudie war es, die Qualität festsitzenden Zahnersatzes sowie den Zustand der dazugehörigenPfeilerzähne in einer zufälligen Stichprobe digitaler Panoramaschichtaufnahmen zu bewerten. RadiografischeAuffälligkeiten wurden bei 35,9 Prozent der 502 untersuchten festsitzenden Versorgungen und Pfeilerzähnefestgestellt. Die häufigste radiografische Auffälligkeit war die marginale Diskrepanz. Wesentlich weniger häufigwaren der Verdacht auf Karies und apikale Aufhellungen. Insbesondere festsitzende Versorgungen im Unterkieferwiesen anhand der Röntgenaufnahme vermutete Mängel auf. Festsitzende Versorgungen im Molarenbereichwaren signifikant häufiger mängelbehaftet als Zahnersatz in der Frontzahn- und Prämolarenregion.1. EinleitungZahnhartsubstanzdefekte, die der FüllungstherapieGrenzen setzen, sowie Zahnverluste werdenbei Erwachsenen überwiegend mit festsitzendemZahnersatz therapiert. Bei den Senioren dominiertimmer noch der herausnehmbare Zahnersatz, auchwenn ein Trend zu festsitzenden Therapiealternativenfestzustellen ist. Die therapeutische Palette zumAusgleich von Zahnverlusten wird durch implantatprothetischeVersorgungen erweitert. Dieses Therapiekonzepthat allerdings auf der Populationsebenenoch geringe Bedeutung (Micheelis & Schiffner,2006; Walter et al., 1998). Festsitzender Zahnersatzgilt als prognostisch günstiges Therapiemittel (Creugerset al., 1994; Schnaidt et al., 2011; Scurria et al.,1998). Die häufigsten Ursachen, welche zum irreversiblenFunktionsverlust von festsitzendem Zahnersatzführen, sind Sekundärkaries und Retentionsverlust(De Backer et al., 2006; Libby et al., 1997).Komplikationen, welche nicht zwangsläufig zumirreversiblen Funktionsverlust festsitzenden Zahnersatzesführen, sind Vitalitätsverlust und Parodontitisapicalis (Randow et al., 1986; Libby et al., 1997).Die Ergebnisqualität festsitzender Restaurationenim deutschen Versorgungsalltag ist weitgehendunbekannt. Der Zugang zu nicht selektierten Patientenstichprobenstellt das größte Problem bei derErhebung der Daten dar. Ziel dieser Pilotstudie wardie explorative Evaluation der Ergebnisqualität festsitzendenZahnersatzes anhand digitaler Panoramaschichtaufnahmen.2. Material und MethodeDie Durchführung der Studie wurde von derEthikkommission der Medizinischen Fakultät derTechnischen Universität Dresden genehmigt (EK270112008).Auf digitalen Panoramaschichtaufnahmen dargestellteEinzelkronen und Brückenanker wurden radiografischauf marginale Diskrepanzen, den Verdachtauf Karies am Kronenrand sowie apikale Aufhellungenhin überprüft. Die Panoramaschichtaufnahmenwaren in der Poliklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkundeam Universitätsklinikum Dresden mit demORTHOPHOS XG 5 (Sirona Dental Systems GmbH,Bensheim) aufgenommen und in der elektronischenDatenbank der Poliklinik gespeichert worden. DieAuswahl der Patienten für die Untersuchung erfolgtemittels Zufallsstichprobe. Als Einschlusskriteriumwar das Vorhan<strong>dens</strong>ein mindestens einer festsitzendenVersorgung auf der Panoramaschichtaufnahmedefiniert. Das Vorgehen bei der Datenerhebung istzur Übersicht grafisch in Abbildung 1 dargestellt. Dajede prothetische Restauration, welche auf der Panoramaschichtaufnahmeabgebildet war, bewertetwerden sollte, wurden Aufnahmen, bei denen diesnicht möglich war, von der Datenerhebung ausgeschlossen.Die Fallzahlplanung erfolgte empirischauf der Basis eines Prätests, da aufgrund des explorativenCharakters der Studie die Berechnung einesoptimalen Stichprobenumfanges a priori nicht möglichwar. Für die Untersuchungen wurde ein Mindeststichprobenumfangvon n = 500 Versorgungenfestgelegt. Eine Einsicht in die schriftliche Behandlungsdokumentationder Patienten erfolgte nicht.Die erhobenen Daten wurden mit der SoftwareSPSS 18.0 für Windows (IBM SPSS Statistics, SPSSInc., Chicago, Illinois, USA) statistisch ausgewertet.Häufigkeitsunterschiede wurden mit dem Chi²-(χ²)-Test analysiert, die Stärke von Zusammenhängenzwischen zwei Gruppen wurde mit dem KoeffizientenCramérs V quantifiziert. Für alle statistischenTests war die Irrtumswahrscheinlichkeit auf α = 0,05festgelegt worden.3. Ergebnisse381 Panoramaschichtaufnahmen wurden auf dasVorhan<strong>dens</strong>ein festsitzender Versorgungen hinüberprüft, bis mindestens 500 Versorgungen für dieUntersuchung zur Verfügung standen. Sechs Panoramaschichtaufnahmenwaren nicht für eine Datenaufnahmegeeignet, da bei mindestens einer prothetischenRestauration wegen ungünstiger Projektionund Überlagerung die Beurteilung des Kronenrandesoder des Alveolarknochens nicht möglich war. DieStichprobe bestand schließlich aus n FZE= 502 festsit-<strong>dens</strong> 3/<strong>2013</strong> 23


WISSENSCHAFTzenden Versorgungen, welche auf insgesamt n PSA=109 Panoramaschichtaufnahmen abgebildet waren.Die Anzahl untersuchter festsitzender Versorgungenentsprach der Anzahl der prothetisch versorgtenZähne. Im Oberkiefer fanden sich 301 Versorgungen,im Unterkiefer 201 Versorgungen (60,0 Prozentbzw. 40,0 Prozent von n FZE= 502). Das Untersuchungsgutsetzte sich aus 207 Frontzähnen(41,2 Prozent von n FZE= 502), 150 Prämolaren (29,9Prozent von n FZE= 502) sowie 145 Molaren (28,9Prozent von n FZE= 502) zusammen. Die Stichprobeumfasste 306 Einzelkronen und 196 Brückenanker(61,0 Prozent bzw. 39,0 % von n FZE= 502). 67 „Patienten“waren Frauen (61,5 Prozent von n PSA =109) und 42 waren Männer (39,5 Prozent von n PSA= 109). Von n FZE= 502 untersuchten Versorgungenentfielen 325 auf Frauen (64,7 Prozent von n FZE=502) und 177 auf Männer (35,3 Prozent von n FZE=502). Die Patienten waren zwischen 26 und 91 Jahrealt, das Durchschnittsalter betrug 59 Jahre.3.1. Auffällige und unauffällige Befunde64,1 Prozent der Versorgungen und Pfeilerzähnewurden als radiografisch unauffällig, 35,9 Prozentals radiografisch auffällig eingestuft. Die häufigsteAuffälligkeit war die marginale Diskrepanz. Wenigerhäufig waren der Verdacht auf Karies und apikaleAufhellungen. Abbildung 2 stellt die Verteilung derrelativen Häufigkeiten der radiografischen Befundedar. Insbesondere die festsitzenden Versorgungenim Unterkiefer wiesen radiografisch vermuteteMängel auf (χ²-Test, p < 0,05; Cramérs V = 0,24).Festsitzende Versorgungen im Molarenbereich warensignifikant häufiger mängelbehaftet als Zahnersatzin der Frontzahn- oder Prämolarenregion(χ²-Test, p < 0,05; Cramérs V = 0,20). Es war keinstatistischer Zusammenhang zwischen der Häufigkeitauffälliger Befunde und dem Geschlecht (χ²-Test, p > 0,05; Cramérs V = 0,<strong>03</strong>) sowie der Versorgungsart(χ²-Test, p > 0,05; Cramérs V = 0,00)nachzuweisen.3.2. Marginale DiskrepanzBei 23,1 Prozent der Versorgungen wurden radiografischvermutete Inkongruenzen zwischen Kronenrandund Präparationsgrenze erfasst (s. Abb. 3).Marginale Diskrepanzen wurden signifikant häufigerim Unterkiefer als im Oberkiefer festgestellt (χ²-Test, p < 0,05; Cramérs V = 0,18). Im Vergleich zuFrontzähnen und Prämolaren wurden Molaren mitdem häufigeren Auftreten marginaler Diskrepanzenin Verbindung gebracht (χ²-Test, p < 0,05; CramérsV = 0,24). Die beobachteten Häufigkeitsunterschiedezwischen mesialen und distalen Zahnflächensowie zwischen Einzelkronen und Brückenankernwaren äußerst gering (χ²-Test, p > 0,05; CramérsV = 0,01).3.3. Verdacht auf Karies am KronenrandBei 10,4 Prozent der Pfeilerzähne wurde Karies amKronenrand anhand der Panoramaschichtaufnahmevermutet (s. Abb. 4). Bei Pfeilerzähnen des Unterkieferslag der Verdacht auf Karies signifikant häufigerals im Oberkiefer vor (χ²-Test, p < 0,05; Cramérs V= 0,16). Insbesondere bei festsitzenden Versorgungen,deren Kronenrand radiografisch als mängelbehafteteingestuft wurde, waren auch an den Kronenrandangrenzende Aufhellungen am präpariertenZahn zu finden (χ²-Test; p < 0,05; Cramérs V = 0,29).Tendenziell lag der Verdacht auf Karies bei prothetischversorgten Molaren und Prämolaren häufigerals bei Frontzähnen vor. Dies erwies sich allerdingsnicht als statistisch signifikant (χ²-Test, p > 0,05; CramérsV = 0,07).3.4. Apikale Aufhellungen5,4 Prozent der Pfeilerzähne zeigten apikale Aufhellungen(s. Abb. 5). Zum Zeitpunkt der Untersuchungwiesen 18,9 Prozent der untersuchten Pfeilerzähneeine radiografisch erkennbare Wurzelfüllung auf.Apikale Aufhellungen fanden sich signifikant häufigerbei Zähnen mit erkennbarer Wurzelkanalfüllung(χ²-Test, p < 0,05; Cramérs V = 0,22). Eine apikaleAufhellung wurde auffallend häufig bei Pfeilerzähnendes Unterkiefers erfasst (χ²-Test, p < 0,05; CramérsV = 0,15). Molaren waren in größerem Ausmaß alsPrämolaren oder Frontzähne betroffen (χ²-Test, p


WISSENSCHAFTFischer, 1949). Die Sensitivitätdes Verfahrens steigt mitzunehmender marginaler Diskrepanz(Weyns & De Boever,1984). Ausgedehnte kariöseLäsionen im Approximalbereichwerden auf der PSAdargestellt (Ahlqwist et el.1986; Hurlburt & Wuehrmann,1972; Murray & White, 2002;Rushton & Horner, 1996). DieGenauigkeit der Panoramaschichtaufnahmeist jedochzum Auffinden initial kariöserLäsionen unzureichend (Balis,1981; Molander et al., 1995).Die Sensitivität des Verfahrenshängt von der Lokalisationder Zähne ab. Am größtenist der Anteil der richtig-positivbeurteilten kariösen Läsionenin der Molarenregion (Douglasset al., 1986; Hurlburt &Wuehrmann, 1972; Valachovicet al., 1986). Man kann davonausgehen, dass ausgedehntekariöse Läsionen auch beiprothetisch versorgten Zähnenals radiografische Transluzenzenzu erkennen sind(Teiser, 2009). Die Panoramaschichtaufnahmeist eingeschränktzur Diagnose apikalerAufhellungen geeignet (Ahlqwistet al., 1986; Balis, 1981;Rohlin et al., 1989; Weiland& Eckelt, 2002). Ein erweiterterParodontalspalt ist auf derPanoramaschichtaufnahmeweniger deutlich als auf demZahnfilm zu erkennen (Rohlinet al., 1991; Huumonen,2008). Bezüglich periapikalerLäsionen liegen die diagnostischenSchwächen der Panoramaschichtaufnahmein derFrontzahnregion (Molander etal., 1995; Rushton & Horner,1996).Zusammenfassend kann nachden Erkenntnissen dieserStudie die Panoramaschichtaufnahmezur Beurteilung derQualität von festsitzendemZahnersatz im Rahmen einerQuerschnittsuntersuchung alsgeeignet angesehen werden.Abb. 1 – Ablauf der Datenerhebung und DatenverarbeitungAbb. 2: Relative Häufigkeiten der radiografischen Befunde bei Einzelkronen undBrückenankern (n FZE = 502) anhand digitaler Panoramaschichtaufnahmen (n PSA =109); Mehrfachnennungen sind möglich.<strong>dens</strong> 3/<strong>2013</strong> 25


WISSENSCHAFT4.1. Auffällige und unauffällige BefundeDie relative Häufigkeit auffälliger Befunde war ungleichzwischen Ober- und Unterkiefer verteilt. Diesachliche Begründung dieses Befundes ist schwermöglich. Einige Autoren weisen jedoch auf einmöglicherweise erhöhtes Verlustrisiko im Unterkiefereingegliederter Versorgungen hin (Kerschbaumet al., 1991; Palmqvist & Söderfeldt, 1994).Bemerkenswert war das gehäufte Auftreten radiografischauffälliger Befunde im Seitenzahnbereich.Sicher haben die diagnostischen Schwächen derPanoramaschichtaufnahme bezüglich der Frontzahnregionbeider Kiefer (Douglass et al., 1986; Valachovicet al., 1986) die Ergebnisse zugunsten derFrontzähne beeinflusst. Es war kein statistischerZusammenhang zwischen der Häufigkeit auffälligerBefunde und dem Geschlecht nachweisbar.Die Autoren einer retrospektiven Untersuchungvon festsitzendem Zahnersatz wiesen ebenfalls daraufhin, dass das Geschlecht der Patienten keinenstatistisch signifikanten Einfluss auf das Auftretenirreversibler Komplikationen zu haben scheint (DeBacker et al., 2007). Ebenso wurde keine Assoziationzwischen der Häufigkeit auffälliger Befunde undeiner bestimmten Versorgungsart nachgewiesen.Es finden sich wenige Studien, die Hinweise aufdie klinische Bewährung von Einzelkronen im Vergleichzu Brückenankern liefern. In einer der wenigenVeröffentlichungen dieser Art fielen die Ergebnisseentgegen den Erwartungen der Autorenzugunsten der Brückenanker aus. Man vermutete,dass dies in einer erhöhten Risikobereitschaft beider Planung von Einzelkronen gegenüber Brückenbegründet sei (De Backer et al., 2007).4.2. Marginale DiskrepanzDas Verhältnis zwischen Präparationsgrenze undKronenrand stellte sich bei 76,9 Prozent der Versorgungenals radiografisch unauffällig dar. GUS-TAVSEN und SILNESS konstatierten 1982/83 beider radiografischen Beurteilung der Passgenauigkeitfestsitzender Versorgungen bei 59 Prozent deruntersuchten Einzelkronen und bei 63 Prozent derBrückenanker akzeptable Verhältnisse im Bereichder Kronenränder (Gustavsen & Silness, 1985).KATSAMAKIS et al. bewerteten die Randschlussgenauigkeitpost-endodontischer Versorgungen anhandintraoraler Zahnfilme. 5 Prozent der mesialenund 10 Prozent der distalen Kronenränder wiesenPassungenauigkeiten von mehr als 0,5 mm auf (Katsamakiset al., 2009). Werden marginale Diskrepanzenmittels Dünnschliffpräparaten untersucht, istder relative Anteil ungenügend adaptierter Kronenränderum ein Vielfaches größer (Donath & Roth,1987; Müller & Pröschel, 1994). Marginale Diskrepanzenwurden im Molarenbereich wesentlich häufigererfasst als bei Frontzähnen oder Prämolaren.26 <strong>dens</strong> 3/<strong>2013</strong>Abb. 3 – Mögliche Inkongruenz zwischenPräparationsgrenze und Kronenrand distalan 37 (Marginale Diskrepanz)Abb. 4 – Verdacht auf Karies am Kronenranddistal an 46Abb. 5 – Apikale Aufhellungen an Zahn 36mesial und distal


WISSENSCHAFTWomöglich sind die diffizilen Bedingungen bei Präparationund Abformung im Seitenzahnbereich eineUrsache für die signifikant schlechteren Resultateder Molaren (Gouentenoudis, 2002). Des Weiterensind Frontzähne in der Panoramaschichtaufnahmehäufig schlechter als Seitenzähne dargestellt undweniger sicher zu beurteilen (Douglass et al., 1986;Valachovic et al., 1986).4.3. Verdacht auf Karies am KronenrandBei 10,4 Prozent der untersuchten Pfeilerzähnewurde Karies am Kronenrand anhand der Panoramaschichtaufnahmevermutet. Die (Sekundär-)Karieshäufigkeitbei festsitzendem Zahnersatz wurdein einer Vielzahl klinischer Langzeitstudien ermittelt.Fünf Jahre nach der Eingliederung wurde in1,8 Prozent bis 5,0 Prozent der Fälle klinisch undradiografisch die Diagnose Sekundärkaries gestellt(Kerschbaum & Voß 1977; Sailer et al., 2007). Nach9 Jahren diagnostizierte man bei 6,9 Prozent derPfeilerzähne sekundärkariöse Läsionen (Schlösseret al., 1993), nach 10 Jahren bei 8 Prozent bis 10Prozent (Valderhaug, 1980; Valderhaug et al., 1993;Walton, 1999) und nach 15 Jahren bei 12,0 Prozentder Zähne (Valderhaug et al., 1993). Diese Zahlensind mit den eigenen Ergebnissen vergleichbar.TEISER erfasste in seiner retrospektiven Studie dieHäufigkeit von Sekundärkaries bei prothetisch versorgtenZähnen anhand konventioneller Panoramaschichtaufnahmen.Übereinstimmend mit den eigenenErgebnissen bemerkt TEISER, dass Molarenund Prämolaren deutlich häufiger als Frontzähnebetroffen waren. Allerdings diagnostizierte er Sekundärkarieshäufiger bei Zähnen des Oberkiefers(Teiser, 2009). Klinische Erfahrungen und die Ergebnisseepidemiologischer Untersuchungen weisenauf bestimmte Zahngruppen und Prädilektionsstellenhin, welche bevorzugt von Karies befallenwerden (Sheiham & Sabbah, 2010). Allerdings istdieses Wissen nicht ohne Weiteres auf prothetischversorgte Zähne übertragbar, da die regelrecht ausgeführteKrone die typischen Prädilektionsstellenschützt.Das häufigere Auftreten kariöser Läsionen im Bereichungenügend adaptierter Kronenränder wurdevielfach theoretisch begründet (Block, 1987;Buchmann et al., 1992; Geurtsen, 1990; Rehberg,1971). Die Ergebnisse dieser Untersuchung lassenebenfalls einen Zusammenhang zwischen demVorhan<strong>dens</strong>ein marginaler Diskrepanzen und demAuftreten radiografischer Aufhellungen im Kronenrandbereicherkennen. Obwohl eine Beziehungzwischen unzureichender marginaler Adaptationund sekundärkariösen Läsionen besteht (Karlsson,1986; Zoellner et al., 2002), ist ein abstehenderKronenrand nicht zwangsläufig mit der Entwicklungvon Sekundärkaries verbunden.4.4. Apikale AufhellungenIn dieser Untersuchung wurden apikale Aufhellungenbei 5,4 Prozent der untersuchten Zahnstümpfeanhand der Panoramaschichtaufnahmevermutet. Diese Zahl ist vergleichbar mit denErgebnissen klinischer Studien, in denen radiografischbei 2,5 Prozent der überkronten Zähne5 Jahre nach Zementierung der Restauration apikaleAufhellungen festgestellt wurden, nach 10Jahren bei 4,0 Prozent der präparierten Zähne(Kerschbaum & Voß, 1981) und nach 25 Jahrenbei 4,3 Prozent (Valderhaug et al., 1997). KARLS-SON konstatierte bei der klinischen Nachuntersuchungvon 944 festsitzenden Versorgungen nach10-jähriger Tragedauer bei 13 Prozent der beschliffenenZähne unbehandelte apikale Läsionen(Karlsson, 1986). Diese apikalen Aufhellungenwaren doppelt so häufig bei endodontisch bereitsbehandelten Zähnen zu finden. Dies wurde ebenfallsin epidemiologischen Untersuchungen beschrieben(Eriksen et al., 2002). Apikale Läsionensind auch nach erfolgreicher Wurzelkanalbehandlungradiografisch noch mindestens 2 Monateund gelegentlich noch 4 bis 5 Jahre nachweisbar(Byström et al., 1987; European Society of Endodontology,2006; Ørstavik, 1996). Dies könntebei einem Teil der erhobenen Befunde durchauszutreffen. Wahrscheinlicher ist jedoch, dass dieseZähne als endodontischer Misserfolg eingestuftwerden müssen. Trotz möglicher Erfolgsquotenprimärer endodontischer Behandlungenvon 73 bis 91 Prozent (Friedman, 2002), sind imklinischen Versorgungsalltag mehr als die Hälftewurzelkanalbehandelter Zähne mit apikalen Aufhellungenassoziiert (Hülsmann et al., 1991; Kirkevanget al., 2001; Weiger et al., 1997).Am häufigsten waren apikale Aufhellungen beiendodontisch behandelten Molaren zu finden. DieErfolgsaussichten endodontischer Behandlungenscheinen bei mehrwurzligen Zähnen geringer alsbei einwurzligen Zähnen zu sein (Cheung, 2002;Marquis et al., 2006; Ng et al., 2010). VALDER-HAUG et al. beschreiben diesen Zusammenhangzwischen der Pfeilertopografie und dem Auftretenapikaler Aufhellungen ebenfalls (Valderhauget al., 1997). Bedenkt man den erhöhten Schwierigkeitsgradund finanziellen Aufwand (erneuter)endodontischer Behandlungen bei prothetischbereits versorgten Zähnen (Tulus, 2004) sowiedie Tatsache, dass von vielen Patienten bereitsder klinisch asymptomatische Zahn als erfolgreicheTherapie betrachtet und eine weitere Behandlungabgelehnt wird (Friedman, 2002; Friedman &Mor, 2004), ist der Anteil radiografisch vermuteterapikaler Aufhellungen als überraschend geringeinzustufen.<strong>dens</strong> 3/<strong>2013</strong> 27


WISSENSCHAFT / RECHT5. SchlussfolgerungenDie gewählten Parameter zur Beurteilung der Ergebnisqualitätfestsitzenden Zahnersatzes erwiesensich als geeignet, um den Zustand der untersuchtenVersorgungen zu beschreiben. Die Datenerhebunganhand digitaler Panoramaschichtaufnahmen stelltein Novum dar und ist deshalb nur eingeschränkt mitbisherigen Untersuchungen vergleichbar. Der Anteilbemängelter Restaurationen scheint zunächst hoch.Methodenimmanent waren jedoch weder das Alterder untersuchten Versorgungen, noch die aus demklinischen Befund resultierende Therapie bekannt. Eineinfaches Übertragen in die Klinik und ein Vergleichmit klinisch erhobenen Daten sind allein aufgrunddes methodischen Unterschiedes nicht ohne Weitereszulässig. Ob eine klinische Untersuchung in dergleichen Population die Ergebnisse bestätigt hätte,bleibt Spekulation. Statistisch ermittelte Zusammenhängezwischen bestimmten Parametern (z. B. Zahngruppen)und dem Auftreten radiografisch auffälligerBefunde wurden nicht als Risikofaktoren bestätigt,da das gewählte Studiendesign nicht geeignet war,kausale Zusammenhänge aufzudecken. Allerdingssollten sie als wertvoller Ausgangspunkt für weiterewissenschaftliche Aktivitäten interpretiert werden.Die ermittelte Zahl an Auffälligkeiten in einer zufälliggewählten Stichprobe von Panoramaschichtaufnahmenzeigt eindrucksvoll, dass gute und gründlichebildgebende Diagnostik eine wertvolle Unterstützungdiagnostischer und therapeutischer Maßnahmen ist.Dr. med. dent. Annemarie MichelWissenschaftliche MitarbeiterinPoliklinik für Zahnerhaltungskunde,Universitätsklinikum HeidelbergDr. med. dent. Michael RädelWissenschaftlicher MitarbeiterPoliklinik für Zahnärztliche Prothetik,Uniklinikum Carl Gustav Carus DresdenProf. Dr. med. dent. Michael WalterPoliklinik für Zahnärztliche Prothetik,Uniklinikum Carl Gustav Carus DresdenMit freundlicher Genehmigung ausZahnärzteblatt SachsenLiteraturliste liegt in Red. vorKonkurrenzschutz durch VermieterSchutzklausel ausdrücklich in den MietvertragANZEIGEEs liegt auf der Hand, dass ein Zahnarzt ein Interessedaran hat, dass sich im gleichen Haussowie in unmittelbarer Nähe kein anderer Zahnarztniederlässt und ihm dann Konkurrenz macht. Soferndie Praxisräume gemietet sind, sollte der Zahnarztdeshalb vom Vermieter verlangen, dass in anderenRäumen des Hauses sowie auf unmittelbar angrenzendenGrundstücken des Vermieters kein andererZahnarzt zugelassen wird.Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes (BGH)gibt es sogar einen vertragsimmanenten Konkurrenzschutz,d. h. der Vermieter soll auch ohne eineausdrückliche vertragliche Vereinbarung verpflichtetsein, eine solche Konkurrenz zu verhindern.Allerdings sollte sicherheitshalbereine präzise gefasste Konkurrenzschutzklauselausdrücklich in den Mietvertrag aufgenommenwerden, um dem Vermieter jede Argumentationsmöglichkeitabzuschneiden (z.B. es sei mündlich etwas anderes vereinbartworden oder der Konkurrenzschutz beziehesich nicht auf alle nahe gelegenen Gebäudedes Vermieters).Lange Zeit war nicht eindeutig, welche Folgenein Verstoß des Vermieters gegen eineKonkurrenzschutzklausel hat. Jetzt hat derBGH insofern Klarheit geschaffen (Urteil vom10. Oktober 2012, Az. XII ZR 117/10). Ein solcherVerstoß stellt einen Mangel der Mietsachedar, der eine Mietminderung begründen28 <strong>dens</strong> 3/<strong>2013</strong>


RECHTkann, wenn durch den Mangel der vertragsgemäßeGebrauch der Mietsache mehr als nur unerheblichbeeinträchtigt wird.Es bleiben zwei Probleme: Zunächst muss dermietende Zahnarzt begründen, dass eine solcheGebrauchsbeeinträchtigung vorliegt und er mussden ihm entstehenden Schaden beziffern. Dies istmeist nicht einfach, deshalb sollte eine Vertragsstrafefür den Fall eines Verstoßes gegen die Konkurrenzschutzklauselvereinbart werden. Zum anderenmuss der Zahnarzt bei der Vornahme der Mietminderungaufpassen: Wenn er einfach die Mietzahlungkürzt, muss er eine fristlose Kündigung des Vermietersbefürchten, sobald die einbehaltene Summezwei Monatsmieten übersteigt (vgl. § 543 (2) Nr. 3bBGB). Stellt sich dann im Gerichtsverfahren heraus,dass die Mietminderung unberechtigt oder überhöhtwar, greift die fristlose Kündigung (vgl. BGH-Urteilvom 11. Juli 2012, Az. VIII ZR 138/11). Deshalb sollteeine Mietminderung immer dadurch vorgenommenwerden, dass die Miete weiter in vollem Umfanggezahlt wird, jedoch ausdrücklich auf jeder Überweisungvermerkt wird, dass wegen einer Mietminderungein genau bezifferter Betrag unter Vorbehaltgezahlt wird. Dann verlangt der Zahnarzt die Rückzahlungder unter Vorbehalt geleisteten Zahlungenund erhebt ggf. Klage. Wenn sich in dem Prozessherausstellt, dass seine Mietminderung unberechtigtwar, verliert er zwar diesen Prozess, nicht aberseine Praxisräume.Dr. med. dent. Wieland SchinnenburgRechtsanwalt, Fachanwalt für MedizinrechtKündigung von ArbeitsverhältnissenMündliche Kündigungserklärungen nicht wirksamManchmal ist es unumgänglich, sich von einer Mitarbeiterinoder einem Mitarbeiter zu trennen. Dereleganteste Weg wäre eine einvernehmliche Regelung,in der sich beide Vertragsparteien bereit erklären, das Arbeitsverhältniszu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden.Eine einvernehmliche Vertragsbeendigung könntezu jedem Zeitpunkt erfolgen. Kündigungsfristen geltenin diesen Fällen nicht. Aus nachvollziehbaren Erwägungen,auch um Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeldzu vermeiden, sind Arbeitnehmer jedoch selten bereit,einer einvernehmlichen, gar fristlosen Beendigungihres Arbeitsverhältnisses zuzustimmen. Dann kannder Praxisinhaber das Arbeitsverhältnis nur durch eineKündigung beenden. Anders als ein einvernehmlicherAufhebungsvertrag ist eine Kündigung eine einseitigeempfangsbedürftige Willenserklärung, die nicht der Annahmedurch den Gekündigten bedarf. Gemäß § 623des Bürgerlichen Gesetzbuches bedürfen Kündigungenzu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Kündigungkann sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgebernur dann rechtswirksam erklärt werden, wenn sieschriftlich abgefasst und vom Erklärenden eigenhändigunterzeichnet wurde. Ist die Mitarbeiterin bei mehrerenZahnärzten, z. B. in einer Praxisgemeinschaft oder in einerGemeinschaftspraxis beschäftigt, empfiehlt sich insbesonderebei unklaren Vertretungsverhältnissen, dassdas Kündigungsschreiben von allen Gesellschafternunterzeichnet wird. Der Ausspruch einer Kündigungper Telefax ist nicht möglich, da das Telefax nur eineWiedergabe der Unterschrift enthält. Mündliche Kündigungserklärungenführen ebenfalls nicht zu einer Beendigungdes Arbeitsverhältnisses, und zwar unabhängigdavon, ob der Arbeitgeber oder der/die Mitarbeiter/-indie „Kündigung“ erklärt. Selbst die Äußerung einer Mitarbeiterin,sie habe keine Lust mehr, und ihr anschließendesVerlassen des Arbeitsplatzes führen nicht zueiner Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Liegt esalso im Interesse des Arbeitgebers, die Mitarbeiterinaufgrund einer derartigen Arbeitsverweigerung nichtweiter zu beschäftigen, sollte er seinerseits eine schriftlicheKündigung des Arbeitsverhältnisses aussprechen.Es ist darauf zu achten, dass der Kündigende denZugang der schriftlichen Kündigungserklärung nachweisenkann. Empfohlen wird daher, sich den Empfangder schriftlichen Kündigungserklärung z. B. aufeiner Kopie des Kündigungsschreibens quittierenzu lassen oder das Kündigungsschreiben per Einschreiben/Rückscheinzu versenden. Verweigert derArbeitnehmer allerdings die Annahme des Einschreibens,ist die Kündigung nicht zugegangen.Die Kündigungsbeschränkungen des Kündigungsschutzgesetzessind bei Praxen, in denen inder Regel nicht mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigtwerden, nicht zu beachten. Besonderer Kündigungsschutzbesteht aber für Schwerbehinderteund Schwangere. Die schriftliche Kündigung mussauch nicht begründet werden. Nach § 2 Abs. 2 Nr.3 SGB III sollen Arbeitgeber Arbeitnehmer über ihreVerpflichtung zur Meldung bei der Agentur für Arbeitinformieren. Es empfiehlt sich daher, folgendeFormulierung in die Kündigung aufzunehmen: „Ichempfehle Ihnen, sich unverzüglich bei der Agenturfür Arbeit als arbeitssuchend zu melden, um Nachteilebeim Sozialleistungsbezug zu vermeiden“.<strong>dens</strong> 3/<strong>2013</strong> 29


RECHT / BÜCHEREine außerordentliche Kündigung ohne Einhaltungeiner Kündigungsfrist ist nach dem Gesetz nurmöglich, wenn es dem Kündigenden aufgrund eineswichtigen Grundes unzumutbar ist, das Arbeitsverhältnisbis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen.Wird die Kündigung wegen eines vertragswidrigenVerhaltens des Arbeitnehmers ausgesprochen,ist es zur Wirksamkeit der Kündigung in der Regelerforderlich, dass er zuvor bereits wegen eines anderen,gleich gelagerten Vorfalls abgemahnt wurde.Beispiele für gerechtfertigte außerordentliche Kündigungensind:• sexuelle Belästigung,• Tätlichkeiten,• Mobbing anderer Kollegen,• Verstoß gegen die Schweigepflicht,• dauernde unberechtigte Arbeitsverweigerung.Außerdienstliches Verhalten, das ohne Einflussauf das Arbeitsverhältnis bleibt, sowie die Schließungder Praxis stellen keine Gründe dar, ein Arbeitsverhältnisohne Einhaltung einer Kündigungsfristauflösen zu können. Zu beachten ist, dass dieaußerordentliche Kündigung innerhalb von zwei Wochenausgesprochen werden muss, nachdem derArbeitgeber von den die Kündigung rechtfertigendenUmständen Kenntnis erlangt hat.Ob auch die Gerichte in einem Kündigungsschutzprozesseine außerordentliche Kündigung als gerechtfertigtansehen, ist oft ungewiss. Es empfiehltsich daher, zugleich mit der außerordentlichen Kündigunghilfsweise eine fristgemäße ordentliche Kündigungauszusprechen.Rechtsanwalt Peter IhleHauptgeschäftsführer ZÄK M-VWegweiser im SterbefallBestattung, Behördengänge, Vorsorge / Von Dr. Rolf LichtnerNach dem Tod eines Menschen stellen sich denHinterbliebenen eine Fülle von organisatorischenund rechtlichen Fragen, bei deren Beantwortungdieser aktuelle Ratgeber praxisbezogene Hilfestellungleistet.Die Broschüre erläutert die wichtigen Fragen zurRegelung der Bestattung und informiert über dieVorbereitung des letzten Weges. Darüber hinausgibt das Werk grundlegende Informationen zum Erbrecht.Die Erläuterungen werden durch Checklistenund Hinweise verdeutlicht und geben einen umfassendenÜberblick.Die Broschüre enthält folgende Schwerpunkte:Überblick über die verschiedenen Bestattungsarten;Ablauf und Kosten der Bestattung; notwendige Dokumente,Formalitäten und Behördengänge für dieBestattung; Bestattungsvorsorge zu Lebzeiten.Herausgeber der Broschüre ist der BundesverbandDeutscher Bestatter e. V., der rund 80 Prozent der Bestattungsinstitutein Deutschland organisiert. Autorist Dr. Rolf Lichtner, Generalsekretär des BundesverbandesDeutscher Bestatter e. V. und Geschäftsführerder angeschlossenen Organisationen Fachverlagdes deutschen Bestattungsgewerbes GmbH, BEFAMessegesellschaft mbH, Deutsches Institut für ThanatopraxieGmbH, memoriam.de GmbH, KuratoriumDeutsche Bestattungskultur GmbH/e. V. und DeutscheBestattungsvorsorge Treuhand AG.Die Broschüre wendet sich an Angehörige undHinterbliebene bei einem Trauerfall sowie an sozialeBeratungsstellen und Einrichtungen. VerlagsangabenBundesverband Deutscher Bestatter e. V. (Hrsg.); VerlagC.H. Beck; 48 Seiten; geheftet; 4,40 Euro; ISBN 978-3-406-63238-930 <strong>dens</strong> 3/<strong>2013</strong>


BÜCHER / ZAHNÄRZTEKAMMERKariesprophylaxeNeuer Ratgeber für PraxisalltagEine neue Broschüre „Ratgeber für den Praxisalltag:Kariesprophylaxe mit Fluoriden“ fasstfür zahnmedizinische und ernährungswissenschaftlicheFachkreise Informationen zur wirksamenKariesprophylaxe zusammen.Die 16-seitige A4-Broschüre der Informationsstellefür Kariesprophylaxe kann telefonisch (069-24 70 68 22) oder per E-Mail (daz@kariesvorbeugung.de) bei der Informationsstelle für Kariesprophylaxeangefordert werden.Im Internet steht die Broschüre auch unterwww.kariesvorbeugung.de zum Download bereit.Die Website präsentiert darüber hinaus weitereBroschüren und Plakate für die Patientenaufklärungin deutscher und türkischer Sprache. AlleMaterialien sind in begrenzter Stückzahl kostenloserhältlich. IfK<strong>dens</strong> 3/<strong>2013</strong> 31


GLÜCKWÜNSCHE / ANZEIGENWir gratulieren zum GeburtstagIm März und April vollendendas 75. LebensjahrZahnarzt Peter Köhler (Woldegk)am 2. Februar,das 70. LebensjahrZahnärztin Helga Voglau (Raben Steinfeld)am 9. März,Zahnärztin Barbara Gardebrecht (Wolgast)am 10. März,Dr. Werner Bansemir (Jarmen)am 16. März,Zahnarzt Jürgen Groth (Kaarßen)am 16. März,Dr. Winfried Weißenberg (Rerik)am 22. März,das 65. LebensjahrDr. Petra Ertel (Saßnitz)am 11. März,Dr. Regina Munkelt (Blankensee)am 22. März,das 60. LebensjahrZahnärztin Monika Wiesner (Greifswald)am 16. März,Zahnärztin Christel Soltner (Mirow)am 21. März,Zahnärztin Rosemarie Möller (Hagenow)am 22. März,das 50. LebensjahrZahnarzt Mirko Schafrik (Wismar)am 14. März,Dr. Katrin Rummel (Damshagen)am 19. März,Zahnarzt Ralf-Torsten Scheel (Teterow)am 2. April undDr. Jens-Wolfgang Greve (Wismar) am 7. AprilWir gratulieren herzlich und wünschen Gesundheit und Schaffenskraft.Hinweis zur Veröffentlichung der Geburtsdaten: Es wird gebeten, dass diejenigen Kammermitglieder, die eine Veröffentlichung ihrer Geburtsdatennicht wünschen, dies rechtzeitig (mindestens zwei Monate vor dem Jubiläum) dem Referat Mitgliederwesen der Zahnärztekammer M-V,Jana Voigt, Tel. <strong>03</strong>85/59108-17, mitteilen.ANZEIGENWir trauern umDr. Joachim Völkel,Schweringeb. 22. Juli 1934gest. 17. Februar <strong>2013</strong>Wir werden ihm ein ehrendesAndenken bewahren.ZahnärztekammerMecklenburg-VorpommernKassenzahnärztliche VereinigungMecklenburg-Vorpommern32 <strong>dens</strong> 3/<strong>2013</strong>

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