11.07.2015 Aufrufe

Dienstanweisung

Dienstanweisung

Dienstanweisung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Dienstanweisung</strong>Gemäß § 5 Abs. 2 des Arbeitsvertrages wurde betreffend der Lage der Arbeitszeit folgende Regelunggetroffen:„Die Arbeitsleistung kann an Arbeitstagen (Montag bis Freitag) in der Zeit von 07:00 Uhr bis20:00 Uhr erbracht werden. Der Arbeitnehmer legt Beginn und Ende der Arbeitszeit inAbstimmung mit dem Arbeitgeber innerhalb des gesetzlich zulässigen Rahmens fest. Dabei sinddie betrieblichen Belange zu berücksichtigen.“Diese <strong>Dienstanweisung</strong> regelt das nähere Verfahren zur Abstimmung von Beginn und Ende derArbeitszeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber in dem durch den Arbeitsvertrag vorgegebenenRahmen. Die <strong>Dienstanweisung</strong> ist nicht Bestandteil des Arbeitsvertrages, sondern wird einseitigdurch den Arbeitgeber auf der Grundlage des bestehenden Direktionsrechts nach billigem Ermessenformuliert (s. § 106 GewO). „Billiges Ermessen“ bedeutet dabei, dass der Arbeitgeber bei derErstellung der <strong>Dienstanweisung</strong> die Interessen des Arbeitnehmers angemessen zu berücksichtigenhat.Da die <strong>Dienstanweisung</strong> einseitig durch den Arbeitgeber erlassen wird, kann sie jederzeit durch eineneue <strong>Dienstanweisung</strong> ersetzt werden, die sich dann ebenfalls in den durch den Arbeitsvertraggesetzten Grenzen am Maßstab billigen Ermessens zu orientieren hat.Vor diesem Hintergrund soll hinsichtlich der Festlegung der genauen Lage der Arbeitszeitfolgendermaßen verfahren werden:Dienstplan:Jeder Mitarbeiter muß verpflichtend einen monatlichen Dienstplan jeder Maßnahme die er betreuterstellen. Das Erfordernis der Dienstplanerstellung durch den Arbeitnehmer ergibt sich aus derbesonderen „Nähe“ des Mitarbeiters zu seinem Integrationskind und dem daraus resultierendenbesonderen Wissen um die Bedürfnisse des Kindes.Inhalt: Im Dienstplan werden alle Stunden dokumentiert die direkt am Kind (Integration,Elterngespräch, Therapeutenvisitation etc.) und indirekt am Kind (Vor- und Nachbereitungszeit,Dokumentation, Berichte (IHP) schreiben, Team, Supervision) geleistet werden.Hinweis zum Arbeitszeitgesetz: Schon bei der Erstellung des Dienstplans sollte auf dieEinhaltung der Regelungen des Arbeitszeitgesetzes geachtet werden. § 3 desArbeitszeitgesetzes (ArbZG) bestimmt, dass die werktägliche Arbeitszeit (Arbeitszeit istgemäß § 2 Abs. 1 ArbZG die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeitszeit ohne dieRuhepausen) der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten darf. Die Arbeitszeit kannhöchsten auf bis zu 10 Stunden werktäglich angehoben werden, wenn innerhalb von sechsKalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglichnicht überschritten werden.Abgabe: Der Dienstplan des Folgemonats ist dem Arbeitgeber bis zum 20. Kalendertag deslaufenden Monats vorzulegen.Um dem Mitarbeiter eine möglichst große Planungssicherheit betreffend der Lage der Arbeitszeitund damit auch hinsichtlich der Lage der Freizeit zu ermöglichen, werden dem MitarbeiterEinwände, die sich aus betrieblichen Belangen (etwa aus feststehenden Terminen für Teamgesprächeetc.) gegen den von ihm vorgelegten Dienstplan ergeben frühzeitig, spätestens bis zum 25.Kalendertag des laufenden Monats, mitgeteilt. Anderenfalls gilt der vom Arbeitnehmer vorgelegteDienstplan als genehmigt.


<strong>Dienstanweisung</strong>Verlaufsdokumentation:Jeder Mitarbeiter muß verpflichtend eine Verlaufsdokumentation jeder Maßnahme die er betreut inIndustrieminuten (s. Formular Industrieminuten) führen. Die Verlaufsdokumentation dient alsNachweis für den Kostenträger. Hier ist das Folgende zu beachten:Abgabe: Die Verlaufsdokumentation ist bis spätestens bis zum dritten Werktag desFolgemonats in der Praxis vorzulegen.Inhalt Kreis Mainz Bingen: In der Verlaufsdokumentation werden alle Stunden dokumentiertdie direkt am Kind (Integration, Elterngespräch, Therapeutenvisitation etc.) und indirekt amKind (Vor- und Nachbereitungszeit, Dokumentation, Berichte (IHP) schreiben, Team,Supervision) geleistet werden. Außerdem wird auch Krankheit des Integrationskindesvermerkt.Inhalt Kreis Bad Kreuznach: In der Verlaufsdokumentation werden alle Stundendokumentiert die direkt am Kind (Integration, Elterngespräch, Therapeutenvisitation etc.)und indirekt am Kind (Berichte schreiben, IHP) geleistet werden. Außerdem wird auchKrankheit des Integrationskindes vermerkt. Team und Supervision sind in derVerlaufsdokumentation gesondert aufzuführen(s. Musterverlaufsdokumentation KH)Nicht zu dokumentieren sind Krankheit und Urlaub der Integrationskraft und die Betreuung dereigenen erkrankten Kinder.Stundenzettel:Jeder Mitarbeiter im Angestelltenverhältnis muß verpflichtend einen Stundenzettel inIndustrieminuten (s. Formular Industrieminuten) führen. Er dient der Zeiterfassung auf demArbeitszeitkonto. Hier ist das Folgende zu beachten:Abgabe: spätestens am dritten Werktag des Folgemonats in der Praxis vorlegenInhalt: gesamte Arbeitszeit, Krankheitstage, Betreuungszeiten der eigenen erkrankten Kinderund UrlaubstageNicht zu dokumentieren sind Krankheitstage des Integrationskindes.Der Dienstplan, die Verlaufsdokumentation und der Stundenzettel kann auf folgenden Wegen an diePraxis geleitet werden:gemailt an verlaufsdoku@praxishandinhand.net (ab sofort nicht mehr n.koblitz@web.de)gefaxt an 06707 9150814per Post an Praxis Hand in Hand Rathausplatz 1 55452 Windesheimpersönlich abgebenDie „<strong>Dienstanweisung</strong> Arbeitszeit“ habe ich zur Kenntnis genommen. Eine Ausfertigung wurde mirausgehändigt.Windesheim, den ..............................................................................(Unterrschrift Arbeitnehmer)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!