Arbeitslosenverband Deutschland - Amt am Stettiner Haff
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Nr. 10/12 - 11 - „Am <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“<br />
Bekanntmachungen für die Stadt Eggesin<br />
Information des Ordnungs<strong>am</strong>tes zur Straßenreinigungssatzung<br />
der Stadt Eggesin<br />
Gepflegte Grundstücke tragen wesentlich zur Verschönerung des<br />
Ortsbildes bei und erfreuen nicht nur den eigenen Grundstücksbesitzer<br />
sondern auch Einwohner, Gäste und Urlauber der Stadt<br />
Eggesin. Leider hört die Grundstückspflege oftmals hinter der<br />
Grundstücksgrenze auf und das Ordnungs<strong>am</strong>t möchte in diesem<br />
Zus<strong>am</strong>menhang an die Straßenreinigungssatzung der Stadt Eggesin<br />
erinnern.<br />
Gemäß § 2 der Straßenreinigungssatzung wurde die Reinigungspflicht<br />
auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen.<br />
Dies betrifft nicht nur die Geh- und Radwege, sondern auch<br />
sonstige zwischen dem anliegenden Grundstück und der Fahrbahn<br />
gelegenen Teile des Straßenkörpers.<br />
Art und Umfang der Reinigung sind im § 3 der Straßenreinigungssatzung<br />
geregelt und richten sich nach dem Grad der Verschmutzung<br />
und den Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.<br />
Zu den Reinigungspflichten gehört das Rasenmähen sowie<br />
die Beseitigung von Abfällen, Laub, Hundekot usw.<br />
In den zurückliegenden Jahren sind gerade in der <strong>Stettiner</strong> Straße<br />
viele dieser Arbeiten durch den Bauhof der Stadt Eggesin<br />
erledigt worden. Gerade erst im Juni 2012 hat der Bauhof eine<br />
Grundreinigung durchgeführt. Grünstreifen wurden gemäht, der<br />
Rinnstein vom Wildwuchs gesäubert und gefegt. In Zeiten knapper<br />
Gemeindekassen und Personalkapazitäten ist es der Stadt<br />
Eggesin nicht mehr zuzumuten diese Arbeiten, die eigentlich<br />
dem Grundstückseigentümer obliegen, selbst auszuführen. Bezüglich<br />
des Eichenlaubes, welches nur sehr langs<strong>am</strong> verrottet<br />
und in großen Mengen anfällt, erklärt sich die Stadt Eggesin für<br />
den Bereich der <strong>Stettiner</strong> Straße jedoch bereit, Container zur<br />
Laubentsorgung aufzustellen. Die Verbringung des Laubes in die<br />
Container muss jedoch vom Grundstückseigentümer oder eines<br />
vom ihm Beauftragten erfolgen.<br />
Die Stadt Eggesin möchte daher alle Grundstückseigentümern<br />
an ihre Reinigungspflicht erinnern und weist darauf hin, dass<br />
Verletzungen der Reinigungspflicht zukünftig als Ordnungswidrigkeiten<br />
geahndet werden.<br />
Auszeichnungsveranstaltung der Vereine für das<br />
Ehren<strong>am</strong>t in der Stadt Eggesin <strong>am</strong> 05.12.2012<br />
Laut Ehrungsordnung der Stadt Eggesin vom 13.10.2011, wird<br />
bekanntgegeben, dass die Auszeichnungsveranstaltung für die<br />
Vereine der Stadt Eggesin in diesem Jahr <strong>am</strong> 05.12.2012 stattfindet.<br />
Die Stadt ehrt und verleiht:<br />
• die Ehrennadel der Stadt Eggesin (max. 2 im Jahr)<br />
• die Ehrung für hervorragende, ehren<strong>am</strong>tliche Tätigkeit im Verein<br />
(max. 25 Pers.)<br />
• die Ehrung für besondere Verdienste zum Wohle der Stadt (z.B.<br />
Hundehalter)<br />
• eine Vereins-Jubiläumsurkunde (ab 25 Jahre)<br />
Hier noch einmal die Voraussetzungen und Richtlinien für<br />
die Auszeichnung:<br />
• der Antrag zur Auszeichnung und Ehrung ist vier Wochen vorher<br />
einzureichen bis zum 14.11.2012<br />
• die Antragsteller haben in eigener Zuständigkeit, unter Einhaltung<br />
der Antragfrist, ihre Vorschläge in der Stadtverwaltung Eggesin,<br />
bei Frau Bernheiden schriftlich mit Begründung einzureichen<br />
• die Vereine erhalten 14 Tage vor Auszeichnung durch die Verwaltung<br />
die n<strong>am</strong>entlichen Einladungen zur Veranstaltung<br />
Berechnungsschlüssel für Vorschläge:<br />
• Vereine mit bis zu 50 Mitgliedern - 1 Vorschlag<br />
• Vereine mit bis zu 100 Mitgliedern - 2 Vorschläge<br />
• Vereine über 100 Mitglieder - 3 Vorschläge<br />
Es wird keine gesonderten Aufforderungen zur Abgabe von Auszeichnungsvorschlägen<br />
geben.<br />
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Frau Bernheiden,<br />
Mitarbeiterin Haupt<strong>am</strong>t, Telefon 039779/26481.