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Arbeitslosenverband Deutschland - Amt am Stettiner Haff

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Nr. 10/12 - 11 - „Am <strong>Stettiner</strong> <strong>Haff</strong>“<br />

Bekanntmachungen für die Stadt Eggesin<br />

Information des Ordnungs<strong>am</strong>tes zur Straßenreinigungssatzung<br />

der Stadt Eggesin<br />

Gepflegte Grundstücke tragen wesentlich zur Verschönerung des<br />

Ortsbildes bei und erfreuen nicht nur den eigenen Grundstücksbesitzer<br />

sondern auch Einwohner, Gäste und Urlauber der Stadt<br />

Eggesin. Leider hört die Grundstückspflege oftmals hinter der<br />

Grundstücksgrenze auf und das Ordnungs<strong>am</strong>t möchte in diesem<br />

Zus<strong>am</strong>menhang an die Straßenreinigungssatzung der Stadt Eggesin<br />

erinnern.<br />

Gemäß § 2 der Straßenreinigungssatzung wurde die Reinigungspflicht<br />

auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen.<br />

Dies betrifft nicht nur die Geh- und Radwege, sondern auch<br />

sonstige zwischen dem anliegenden Grundstück und der Fahrbahn<br />

gelegenen Teile des Straßenkörpers.<br />

Art und Umfang der Reinigung sind im § 3 der Straßenreinigungssatzung<br />

geregelt und richten sich nach dem Grad der Verschmutzung<br />

und den Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.<br />

Zu den Reinigungspflichten gehört das Rasenmähen sowie<br />

die Beseitigung von Abfällen, Laub, Hundekot usw.<br />

In den zurückliegenden Jahren sind gerade in der <strong>Stettiner</strong> Straße<br />

viele dieser Arbeiten durch den Bauhof der Stadt Eggesin<br />

erledigt worden. Gerade erst im Juni 2012 hat der Bauhof eine<br />

Grundreinigung durchgeführt. Grünstreifen wurden gemäht, der<br />

Rinnstein vom Wildwuchs gesäubert und gefegt. In Zeiten knapper<br />

Gemeindekassen und Personalkapazitäten ist es der Stadt<br />

Eggesin nicht mehr zuzumuten diese Arbeiten, die eigentlich<br />

dem Grundstückseigentümer obliegen, selbst auszuführen. Bezüglich<br />

des Eichenlaubes, welches nur sehr langs<strong>am</strong> verrottet<br />

und in großen Mengen anfällt, erklärt sich die Stadt Eggesin für<br />

den Bereich der <strong>Stettiner</strong> Straße jedoch bereit, Container zur<br />

Laubentsorgung aufzustellen. Die Verbringung des Laubes in die<br />

Container muss jedoch vom Grundstückseigentümer oder eines<br />

vom ihm Beauftragten erfolgen.<br />

Die Stadt Eggesin möchte daher alle Grundstückseigentümern<br />

an ihre Reinigungspflicht erinnern und weist darauf hin, dass<br />

Verletzungen der Reinigungspflicht zukünftig als Ordnungswidrigkeiten<br />

geahndet werden.<br />

Auszeichnungsveranstaltung der Vereine für das<br />

Ehren<strong>am</strong>t in der Stadt Eggesin <strong>am</strong> 05.12.2012<br />

Laut Ehrungsordnung der Stadt Eggesin vom 13.10.2011, wird<br />

bekanntgegeben, dass die Auszeichnungsveranstaltung für die<br />

Vereine der Stadt Eggesin in diesem Jahr <strong>am</strong> 05.12.2012 stattfindet.<br />

Die Stadt ehrt und verleiht:<br />

• die Ehrennadel der Stadt Eggesin (max. 2 im Jahr)<br />

• die Ehrung für hervorragende, ehren<strong>am</strong>tliche Tätigkeit im Verein<br />

(max. 25 Pers.)<br />

• die Ehrung für besondere Verdienste zum Wohle der Stadt (z.B.<br />

Hundehalter)<br />

• eine Vereins-Jubiläumsurkunde (ab 25 Jahre)<br />

Hier noch einmal die Voraussetzungen und Richtlinien für<br />

die Auszeichnung:<br />

• der Antrag zur Auszeichnung und Ehrung ist vier Wochen vorher<br />

einzureichen bis zum 14.11.2012<br />

• die Antragsteller haben in eigener Zuständigkeit, unter Einhaltung<br />

der Antragfrist, ihre Vorschläge in der Stadtverwaltung Eggesin,<br />

bei Frau Bernheiden schriftlich mit Begründung einzureichen<br />

• die Vereine erhalten 14 Tage vor Auszeichnung durch die Verwaltung<br />

die n<strong>am</strong>entlichen Einladungen zur Veranstaltung<br />

Berechnungsschlüssel für Vorschläge:<br />

• Vereine mit bis zu 50 Mitgliedern - 1 Vorschlag<br />

• Vereine mit bis zu 100 Mitgliedern - 2 Vorschläge<br />

• Vereine über 100 Mitglieder - 3 Vorschläge<br />

Es wird keine gesonderten Aufforderungen zur Abgabe von Auszeichnungsvorschlägen<br />

geben.<br />

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Frau Bernheiden,<br />

Mitarbeiterin Haupt<strong>am</strong>t, Telefon 039779/26481.

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