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Synopse (Gegenüberstellung alt/neu) inkl. Satzung - Gemeinde ...

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SATZUNGENdes <strong>Gemeinde</strong>verbandes Regionale AlterszentrenBremgarten, Mutschellen, KelleramtGelöscht: AltersheimeDie Verbandsgemeinden beschliessen gestützt auf § 108 Abs. 2 der Verfassung des Kantons Aargauvom 25. Juni 1980 und § 113 Abs. 2 des Gesetzes vom 19. Dezember 1978 über die Einwohnergemeinden(<strong>Gemeinde</strong>gesetz):I. ALLGEMEINES§ 1Name, SitzUnter dem Namen Regionale Alterszentren Bremgarten, Mutschellen, Kelleramtbesteht ein <strong>Gemeinde</strong>verband gemäss §§ 74 des <strong>Gemeinde</strong>gesetzes mit Sitz inBremgarten.Gelöscht: Altersheime§ 2Zweck Der <strong>Gemeinde</strong>verband hat den Zweck, betagten Einwohnern derVerbandsgemeinden Pflegeplätze zur Verfügung zu stellen und ihnen gegenangemessenes Entgelt Aufnahme und Pflege zu gewähren sowie nach Bedarfweitere Dienste anzubieten.Gelöscht:HeimAufgabenZur Erreichung dieses Zweckes obliegen ihm:a) Planung, Bau und Betrieb von Alterszentren.b) Planung, Bau und Betrieb von Pflegewohnungen/-stationen, ggf. inZusammenarbeit mit lokalen Organisationen (Spitex) oder Behörden.c) Die Erfüllung weiterer Aufgaben bei der Betreuung von Betagten, wie z.B.Mahlzeitendienst, Wäschedienst etc.Gelöscht: AltersheimenFormatiert: Keine Aufzählungen oderNummerierungen§ 3Mitwirkung, AnträgeAuskünfteÖffentlichkeitJeder Stimmberechtigte einer Verbandsgemeinde kann dem Vorstand schriftlichAnträge zu den Geschäften des <strong>Gemeinde</strong>verbandes unterbreiten.Jeder Stimmberechtigte einer Verbandsgemeinde kann vom Vorstand Auskunftüber Geschäfte des <strong>Gemeinde</strong>verbandes verlangen.<strong>Satzung</strong>en, Reglemente und andere für die Verbandsgemeinden oder dieÖffentlichkeit bestimmte Unterlagen des <strong>Gemeinde</strong>verbandes (Voranschlag,Jahresrechnung, usw.) sind auf den Kanzleien der Verbandsgemeinden zurEinsicht zur Verfügung zu h<strong>alt</strong>en.Seite 4 von 15Die Sitzungen der Abgeordnetenversammlung sind unter Angabe derTraktandenliste öffentlich anzukündigen und die Beschlüsse zu publizieren. DieVerhandlungen sind öffentlich.Die Bekanntmachungen erscheinen in den amtlichen Publikationsorganen derVerbandsgemeinden.SATZUNGEN REGIONALE ALTERSZENTRENGelöscht: ALTERSHEIME

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