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Synopse (Gegenüberstellung alt/neu) inkl. Satzung - Gemeinde ...

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VollkostenrechnungAb dem 1. Januar 2011 sind die Alterszentren nach einer Vollkostenrechnungzu führen.Ab diesem Datum sollen die Alterszentren selbsttragend geführt werden<strong>inkl</strong>usive aller Investitionen/Amortisationen. Die <strong>Gemeinde</strong>n dürfen nicht mehrzur Finanzierung von Erweiterungs- oder Ausbauten herangezogen werden. DieBeteiligungsquoten bleiben ab diesem Datum gleich, unter Vorbeh<strong>alt</strong> desBeteiligungsausgleichs unter den Verbandsgemeinden z. B. durchAnteilsverkäufe oder Einkäufe weiterer <strong>Gemeinde</strong>n in den Verband.Gelöscht: Staatsbeiträge AllfälligeStaatsbeiträge fallen direkt an den<strong>Gemeinde</strong>verband.BetriebskostenFinanzierungReservedotierung§ 17Betriebskosten sind alle Aufwendungen des <strong>Gemeinde</strong>verbandes für den Betriebder Alterszentren.Die Betriebskosten werden durch die von den Pensionären zu zahlenden Taxenund durch die Einnahmen aus übrigen Dienstleistungen aufgebracht.Die Reservedotierungen gemäss § 15 Abs. 3 werden bei den einzelnenAlterszentren bilanziert und dienen für Renovationen und Investitionen amGebäude, sofern diese nicht wertvermehrend sind, sowie für den Ersatz oder dieNeuanschaffung von Geräten, Einrichtungen und Betriebsmitteln mit einerNutzungsdauer von über fünf Jahren. Mittelfristig (wenn die Amortisationskostenmindestens dem gleichen Umfang entsprechen) soll die Reservedotierung imSinne der Vollkostenrechnung vollständig durch die Amortisations- undKapitalverzinsungskosten, resp. die Investitionsrechnung abgelöst werden.Gelöscht: AltersheimeGelöscht: HeimenInvestitionsrechnung Alle Investitionen (Ersatz-, Er<strong>neu</strong>erungs- und Erweiterungsinvestitionen) sind ineiner Investitionsrechnung im Gesamt-<strong>Gemeinde</strong>verband zu erfassen und zufestgelegten Sätzen, abhängig von den Investitionsgütern, zu amortisieren. DieAmortisationskosten sind gleichmässig auf alle Zimmer des Gesamt-<strong>Gemeinde</strong>verbandes (aller Alterszentren und ggf. Pflegestationen) zu verteilen.Dies mit dem Zweck, dass alle Häuser die gleichen Grundtaxen über den ganzenVerband erheben sollen und nicht durch unterschiedliche Investitionskosten eineUngleichbehandlung entsteht.EigenkapitalbildungAusgabenüberschüsseAllfällige Rechnungsüberschüsse werden zum Eigenkapital des <strong>Gemeinde</strong>verbandesgeschlagen. Das Eigenkapital dient zur Finanzierung von allgemeinenErweiterungen und wertvermehrenden Investitionen an den bestehendenGebäuden (z.B. Anbauten) sowie für Auslagen, die nicht einem Zentrumzuzuordnen sind und der Deckung von Betriebsdefiziten gemäss denBeschlüssen der Abgeordnetenversammlung.Entsteht bei voller Belegung bei einem Alterszentrum in der Betriebsrechnungein Ausgabenüberschuss, wird dieser aus dem Eigenkapital des Verbandesgedeckt. Soweit dies nicht möglich ist, wird er im Verhältnis ihrer Belegungstagezum Total der Belegungstage durch die Verbandsgemeinden getragen.Ist in einem Jahr in der Betriebsrechnung ein Ausgabenüberschuss zufolgeUnterbelegung entstanden, wird dieser aus dem Eigenkapital des Verbandesgedeckt. Soweit dies nicht möglich ist, wird er durch die Verbandsgemeindengetragen. Der Anteil jeder Verbandsgemeinde errechnet sich aus demBelegungsanspruch und der tatsächlichen Belegung.Gelöscht: fürGelöscht: HeimGelöscht: Für die Schaffung <strong>neu</strong>erAltersheimplätze kann das Eigenkapitalvorschüssig verwendet werden.Gelöscht: Das Eigenkapital kannunter Berücksichtigung einesGrundkapitals von Fr. 3'000'000.-jährlich an die Verbandsgemeindenproportional zurückbezahlt werden.Über die Auszahlung entscheiden dieAbgeordneten an der Frühjahrsversammlung.Gelöscht: AltersheimSeite 10 von 15SATZUNGEN REGIONALE ALTERSZENTRENGelöscht: ALTERSHEIME

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