11.07.2015 Aufrufe

Merkblatt VPSWas-EÜ-01

Merkblatt VPSWas-EÜ-01

Merkblatt VPSWas-EÜ-01

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Verband Privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft e.V.Geschäftsstelle:Pottensteiner Straße 2, 95494 GeseesTel.: 092<strong>01</strong> – 969<strong>01</strong>44Fax: 092<strong>01</strong> – 917<strong>01</strong>67Fachbereich: Technische Gewässeraufsicht für AbwasseranlagenHomepage: www.<strong>VPSWas</strong>.deE-Mail: info@vpswas.de<strong>Merkblatt</strong> <strong>VPSWas</strong>-<strong>EÜ</strong> <strong>01</strong>Bescheinigungüber die Funktionstüchtigkeit der Kleinkläranlagegemäß Art. 60 BayWGStand: 19.04.2<strong>01</strong>1Schlagworte:Bescheinigung der Funktionstüchtigkeit der Kleinkläranlagen, ordnungsgemäßeEigenkontrolle, fachgerecht durchgeführte Wartung, ordnungsgemäße Beseitigung derbei der Wartung festgestellten Mängel, gemäß Art. 60 BayWG“Einleitung ...................................................................................................2Allgemeine Daten .....................................................................................3Vorgehensweise ........................................................................................4Vorstand:Fachbereichsleiter:1. Vorsitzender: Bernhardt Heller Dipl.-Ing.(FH) Alfons Semmelmann2. Vorsitzende: Klaus Hollmann Painhofner Str. 11, 82279 Eching a.A.Geschäftsführerin: Gisela Schinner Tel: 08143/95393Schatzmeister: Dietmar Stiefler Fax: 08143/95394VRNr: 1134 BayreuthSemmelmann@t-online.de<strong>VPSWas</strong>_E_V<strong>01</strong>_110419-1.doc - Seite 1 von 16 Seiten –


Verband Privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft e.V.Geschäftsstelle: Pottensteiner Straße 2, 95494 GeseesFachbereich: Technische Gewässeraufsicht für AbwasseranlagenEinleitungGemäß Art. 60 BayWG haben die Betreiber von Kleinkläranlagen derenFunktionstüchtigkeit einschließlich der Zu- und Ableitungen, die ordnungsgemäßeKontrolle durch den Betreiber, die fachgerechte durchgeführte Wartung sowie dieordnungsgemäße der festgestellten Mängel alle zwei Jahre durch entsprechendanerkannte private Sachverständige in der Wasserwirtschaft prüfen und bescheinigenzu lassen. Hierzu wurde vom Bayerischen Landesamt für Wasserwirtschaft die PSW-Arbeitshilfe „Kleinkläranlagen- Bescheinigung“ (Stand August 2<strong>01</strong>0) zur Verfügunggestellt.Diese Arbeitshilfe, die zur „Bescheinigung“ gegenüber der Kreisverwaltungsbehörde zuverwenden ist, stellt im Wesentlichen nur die Ergebnisdarstellung dar. Auf Details wirdnicht eingegangen. Es ist zu befürchten, dass die Bescheinigungskriterien in der Praxisrecht unterschiedlich ausgelegt werden können, so dass im Vollzug mit erheblichenDiskrepanzen gerechnet werden muss.Der Verband, Fachbereich Eigenüberwachung, hat es sich deshalb zur Aufgabegemacht, allen interessierten Privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft eineArbeitshilfe zur Verfügung zu stellen.Diese Arbeitshilfe soll es ermöglichen, auf der Grundlage sachlicher Kriterien undKontrollmechanismen zu einer einheitlichen Bewertung der Eigenkontrolle und Wartungzu gelangen.Anlage:Informationsblatt Nr. 4 „Bescheinigung“ (in Vorbereitung)Vertrag PSW/Betreiber (in Vorbereitung)<strong>VPSWas</strong>_E_V<strong>01</strong>_110419-1.doc - Seite 2 von 16 Seiten –


Verband Privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft e.V.Geschäftsstelle: Pottensteiner Straße 2, 95494 GeseesFachbereich: Technische Gewässeraufsicht für AbwasseranlagenAllgemeine Daten• Betreiber:………………………………………………………………………………• Betreiberadresse:……………………………………………………………………..• Anlagenstandort: ……………………………………………………………………..• Ausbaugröße: …….. EW bzw. … m³/dReinigungssystem: Mechanische Stufe Mehrkammerabsetzgrube mit ......... m³ NutzvolumenMehrkammerausfaulgrube mit ......... m³ Nutzvolumen....................................................................................... Biologische Stufe: AbwasserteichPflanzenbeetFilterschachtBelebungsanlageTropfkörperanlageTauchkörperanlage Nachbehandlungsstufe: ..............................................................• Als Anforderungen an die Abwasserbehandlung sind für die Einleitung festgelegt:Reinigungsklasse CReinigungsklasse NReinigungsklasse DReinigungsklasse +PReinigungsklasse +H• Einleitung unmittelbar in das oberirdische Gewässer …………….in das Grundwasserüber einen Sickerschachtüber einen Sickergrabenüber eine offene Versickerung mit belebter Bodenzone• Wasserrechtliche Erlaubnis / Genehmigungsfiktion vom ..................• Abnahme vom: ...................• Letzte Bescheinigung gem. Eigenüberwachungsverordnung erfolgt am ............durch ...............................• Die Ortseinsicht durch den PSW erfolgte am .....................• Von Seiten des Betreibers hat daran teilgenommen…………………………….<strong>VPSWas</strong>_E_V<strong>01</strong>_110419-1.doc - Seite 3 von 16 Seiten –


Verband Privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft e.V.Geschäftsstelle: Pottensteiner Straße 2, 95494 GeseesFachbereich: Technische Gewässeraufsicht für AbwasseranlagenDurchgeführte Wartungen:Datum derWartungAusgeführtdurchCSBin mg/lNH 4-N inin mg/lN anorgin mg/lP gesin mg/lFüllungSchlammspeicherin %VorgehensweiseIm Rahmen der Ortseinsicht stellt der PSW die Funktionsfähigkeit der Anlage fest undkontrolliert die geforderten Eigenkontrollen und Wartungsmaßnahmen.Die Fragen des vorliegenden <strong>Merkblatt</strong>es sind so formuliert, dass ein „Nein“ eine nichterfüllte Anforderung ist und damit einen Mangel darstellt. D.h. ein Kreuz in der Spalte„Nein“ bedeutet einen festgestellten Mangel. Im Abschnitt erhebliche Mängel hatbereits ein Kreuz in der Spalte „Nein“ das Versagen der Bescheinigung zur Folge.Im Abschnitt geringfügige Mängel sollten mindestens drei Viertel der Anforderungen ein„Ja“ haben. Das Nein in mehr als ein Viertel der Kreuze pro Abschnitt ist als erheblicherMangel zu interpretieren und hat auch hier ein Versagen der Bescheinigung zur Folge.Bei erheblichen Mängeln können im Einzelfall die konkret zu beseitigenden Mängelunter Angabe von Fristen genannt werden. Wenn z.B. ein erheblicher Mangel in derWartung begründet ist, sollte eine fachgerecht und ordnungsgemäß durchgeführteWartung mit einer Frist von 2 Monaten gefordert werden. Generell sind die gemäßBauartzulassung geforderten Wartungsmaßnahmen zugrunde zu legen.Auf die Meldepflicht gegenüber der Kreisverwaltungsbehörde bei Nichterfüllung dervom PSW geforderten Abhilfemaßnahmen wird hingewiesen. Es wird empfohlen, demBetreiber das Informationsblatt des Verbandes Info Nr.: 4 „Bescheinigung“ beiAuftragsübernahme zu übergeben.In Anlehnung an die PSW - Arbeitshilfe des LfU ist die Kontrolle in die 3Aufgabenbereiche• Ortseinsicht (=Feststellung der Funktionstüchtigkeit vor Ort)• Eigenkontrolle• Wartunggegliedert.<strong>VPSWas</strong>_E_V<strong>01</strong>_110419-1.doc - Seite 4 von 16 Seiten –


Verband Privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft e.V.Geschäftsstelle: Pottensteiner Straße 2, 95494 GeseesFachbereich: Technische Gewässeraufsicht für Abwasseranlagen1.1 Ortseinsicht (Funktionstüchtigkeit der Anlage)ErheblicheMängelGeringfügigeMängelAnforderungerfüllt?Zu erfüllende Anforderungen: Ja Nein Entf.Anlage zugänglichAnlage in BetriebEinwohnerzahl (maximale) entspricht wasserrechtlicherErlaubnisKeine erhöhte Unfallgefahr (z. B. Deckel in Ordnung, keineFaulgasimmissionen in Wohn-/Arbeitsbereiche)Anlage dicht (vom Augenschein)Schlammrückführung funktionsfähigPumpen funktionsfähigSonstige maschinelle u. elektrotechnische EinrichtungenfunktionsfähigTropfkörper nicht verstopft und funktionsfähigSauerstoffeintrag funktionsfähigBelebtschlamm in ausreichender Menge vorhanden(Belebungsanlagen)Pflanzenbewuchs und -art ausreichendAlle wichtigen Anlagenteile vorhandenRückstaufreier Ablauf (z.B. Versickerungsschachtfunktionstüchtig)Zu- und Ablaufrohre freiKeine Fehlanschlüsse (Fremdwasser, gewerblichesAbwasser, sonstige Wohneinheiten etc.)Fäkalschlammentsorgung ordnungsgemäßVerteilereinrichtung funktionsfähigZu- und Ablaufrohre sowie die Tauchwände frei<strong>VPSWas</strong>_E_V<strong>01</strong>_110419-1.doc - Seite 5 von 16 Seiten –


Verband Privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft e.V.Geschäftsstelle: Pottensteiner Straße 2, 95494 GeseesFachbereich: Technische Gewässeraufsicht für Abwasseranlagen1.2 Eigenkontrollen1.2.1 AllgemeinBetriebsstunden müssen auch bei Systemen mit digitaler Aufzeichnung durch Betreiberin das Betriebstagebuch eingetragen werden. Hintergrund ist es, den Betreiber dazu zubewegen, regelmäßig nach der Anlage zu schauen um somit ggf. auch rechtzeitigMängel zu erkennen.Auch bei Ferienwohnungen müssen die Wartungshäufigkeiten (nach Bauartzulassungbzw. wasserrechtlicher Genehmigung) eingehalten werden. Während vorübergehenderAbwesenheit von Bewohnern sind aber keine Eigenkontrollen erforderlich, da keinAbwasseranfall. Bei längerer Abwesenheit muss die Anlage ggf. ordnungsgemäßstillgelegt und danach neu angefahren werden.ErheblicheMängelGeringfügigeMängelAnforderungerfüllt?Zu erfüllende Anforderungen: Ja Nein Entf.Betriebstagebuch vorhandenEigenkontrolle mit Unterbrechungen von insgesamt wenigerals 3 Monaten durchgeführtUnterlagen (WR-Bescheid, Bauartzulassung,Betriebsanleitung) vorhandenEintragungen im Betriebstagebuch vollständig1.2.2 Ausfall- / AbsetzgrubenErheblicheMängelGeringfügigeMängelAnforderungerfüllt?Zu erfüllende Anforderungen: Ja Nein Entf.regelmäßige Sichtkontrolle des Ablaufs auf Auffälligkeiten1.2.3 FiltergrabenAnforderungerfüllt?Zu erfüllende Anforderungen: Ja Nein Entf.<strong>VPSWas</strong>_E_V<strong>01</strong>_110419-1.doc - Seite 6 von 16 Seiten –


Verband Privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft e.V.Geschäftsstelle: Pottensteiner Straße 2, 95494 GeseesFachbereich: Technische Gewässeraufsicht für AbwasseranlagenErheblicheMängelGeringfügigeMängelregelmäßige Sichtkontrolle der Beschickungs- undVerteilungseinrichtungenregelmäßige Sichtkontrolle des Ablaufs auf Auffälligkeiten1.2.4 FilterschachtErheblicheMängelGeringfügigeMängelAnforderungerfüllt?Zu erfüllende Anforderungen: Ja Nein Entf.regelmäßige Sichtkontrolle der Beschickungs- undVerteilungseinrichtungen auf Funktionsfähigkeitregelmäßige Sichtkontrolle des Ablaufs auf Auffälligkeiten(z.B. Schlammabtrieb)regelmäßige Sichtkontrolle der Filteroberfläche aufPfützenbildung1.2.5 AbwasserteichErheblicheMängelAnforderungerfüllt?Zu erfüllende Anforderungen: Ja Nein Entf.GeringfügigeMängelregelmäßige Sichtkontrolle auf Verstopfungen Verkrautung,Bewuchsregelmäßige Kontrolle auf Böschungsschädenregelmäßige Kontrolle auf Ablagerungenregelmäßige Kontrolle auf undichte Stellenregelmäßige Kontrolle auf bauliche Schädenregelmäßige Messung der Sichttiefe am Teichablaufregelmäßige Kontrolle der Beschickungs- undVerteilereinrichtungen auf Funktionsfähigkeitregelmäßige Kontrolle des Ablaufs auf Auffälligkeiten<strong>VPSWas</strong>_E_V<strong>01</strong>_110419-1.doc - Seite 7 von 16 Seiten –


Verband Privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft e.V.Geschäftsstelle: Pottensteiner Straße 2, 95494 GeseesFachbereich: Technische Gewässeraufsicht für Abwasseranlagen1.2.6 PflanzenbeetErheblicheMängelAnforderungerfüllt?Zu erfüllende Anforderungen: Ja Nein Entf.GeringfügigeMängelregelmäßige Kontrolle der Beschickungs- undVerteilungseinrichtungen auf Funktionsfähigkeitregelmäßige Kontrolle der Pflanzenbeetoberfläche aufPfützenbildung, Verstopfungen, Ablagerungen,Rinnenbildungregelmäßige Kontrolle des Pflanzenbewuchs aufAuffälligkeitenregelmäßige Kontrolle des Ablaufs auf Auffälligkeiten (z.B.Schlammabtrieb)1.2.7 Belebungsanlage (SBR)ErheblicheMängelAnforderungerfüllt?Zu erfüllende Anforderungen: Ja Nein Entf.Schlammvolumen kontrolliert (75% Häufigkeit)1.GeringfügigeMängelregelmäßige Ablesung von Betriebsstundenzähler und dersonstigen Anzeigeninstrumenteregelmäßige Kontrolle der Funktion des Lufteintragsregelmäßige Kontrolle der Schlammrückführungregelmäßige Kontrolle sonstiger Einrichtungen gem.Bauartzulassungregelmäßige Bestimmung des Schlammvolumenanteilsnach den Angaben der Betriebsanleitungregelmäßige Kontrolle auf Schwimmschlammbildung aufder Nachklärbeckenoberfläche und gegebenenfallsBeseitigung des Schwimmschlammesregelmäßige Sichtkontrolle des Ablaufs auf Auffälligkeiten(z.B. Schlammabtrieb),regelmäßige weitere in der Betriebsanleitung festgelegteanlagenbezogene Eigenkontrollen, Ablesungen undArbeiten in den genannten Zeitabständen<strong>VPSWas</strong>_E_V<strong>01</strong>_110419-1.doc - Seite 8 von 16 Seiten –


Verband Privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft e.V.Geschäftsstelle: Pottensteiner Straße 2, 95494 GeseesFachbereich: Technische Gewässeraufsicht für Abwasseranlagen1.2.8 TropfkörperErheblicheMängelAnforderungerfüllt?Zu erfüllende Anforderungen: Ja Nein Entf.GeringfügigeMängelregelmäßiges Ablesen von Betriebsstundenzähler und dersonstigen Anzeigeninstrumenteregelmäßige Kontrolle der Funktion der Schlamm- undAbwasserrückführungregelmäßige Kontrolle der Beschickungs-, Verteiler- undsonstiger Einrichtungen,regelmäßige Sichtkontrolle der Oberfläche aufPfützenbildungregelmäßige Kontrolle auf Schwimmschlammbildung aufder Nachklärbeckenoberfläche und gegebenenfallsBeseitigung des Schwimmschlammes,regelmäßige Sichtkontrolle des Ablaufs auf Auffälligkeiten(z.B. Schlammabtrieb),Durchführung weiterer in der Betriebsanleitung festgelegteranlagenbezogener Eigenkontrollen, Ablesungen undArbeiten in den dort genannten Zeitabständen.1.2.9 TauchkörperErheblicheMängelAnforderungerfüllt?Zu erfüllende Anforderungen: Ja Nein Entf.GeringfügigeMängelregelmäßiges Ablesen von Betriebsstundenzähler und dersonstigen Anzeigeninstrumenteregelmäßige Kontrolle der Funktion derSchlammrückführung und sonstiger Einrichtungen,regelmäßige Überprüfung des Tauchkörpermaterials aufVerstopfungenregelmäßigen Kontrolle auf Schwimmschlammbildung aufder Nachklärbeckenoberfläche und gegebenenfallsBeseitigung des Schwimmschlammes<strong>VPSWas</strong>_E_V<strong>01</strong>_110419-1.doc - Seite 9 von 16 Seiten –


Verband Privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft e.V.Geschäftsstelle: Pottensteiner Straße 2, 95494 GeseesFachbereich: Technische Gewässeraufsicht für Abwasseranlagenregelmäßige Sichtkontrolle des Ablaufs auf Auffälligkeiten(z.B. Schlammabtrieb),Durchführung weiterer in der Betriebsanleitung festgelegteranlagenbezogener Eigenkontrollen, Ablesungen undArbeiten in den dort genannten Zeitabständen….1.3 Wartung1.3.1 AllgemeinBezüglich der Überschreitung von Grenzwerten wird auf folgenden Sachverhaltverwiesen:Die Messergebnisse sind als Teil der Wartung anzusehen, sind aber kein Maßstab fürdie Einhaltung der wasserrechtlichen Bewertung. Entsprechend der Fiktionslösung istdeshalb eine Grenzwertüberschreitung per se im Rahmen der Bescheinigung nicht alsMangel anzusehen, wenn durch die Wartungsfirma entsprechende Maßnahmenerkennbar ergriffen wurden. Dies bedeutet, dass ein erhöhter CSB – Wert zunächstdurch die Wartungsfirma als Mangel erkannt werden muss und entsprechendeMaßnahmen zur Beseitigung des Mangels für den PSW nachvollziehbar ergriffenworden sind. Auch wenn bei der nachfolgenden Wartung durch die Wartungsfirma dereinwandfreie Betrieb durch die Wartungsfirma bestätigt wird, gilt der Mangel alsbeseitigt. Inhalt der Bescheinigung ist ja u. a., die ordnungsgemäße Beseitigung vonMängeln zu bescheinigen (siehe hierzu Art. 60 BayWG). Wurden mehrfach deutlicherhöhte CSB-Messergebnisse (und/oder andere Parameter wie etwa Stickstoff)gemessen und die Mängel nicht beseitigt, kann der Betrieb und die Wartung derAnlage keineswegs als „mängelfrei“ bewertet werden.Bei Anlagen mit Reinigungsklasse N oder D ist bezüglich der Stickstoffparameteranalog zu verfahren. Hier kommt erschwerend hinzu, dass mit der Untersuchung vonStichproben der Nachweis der Anforderungen gemäß Bauartzulassung, welche auf derBasis von 24-Stunden-Mischproben definiert sind, grundsätzlich nicht möglich ist.ErheblicheMängelAnforderungerfüllt?Zu erfüllende Anforderungen: Ja Nein Entf.Wartung wurde regelmäßig (bis auf einmal nicht)durchgeführtAblaufwerte unterschreiten den Grenzwert regelmäßig bisauf einmal (Grenzwertüberschreitungen deren Ursachenzwischenzeitlich beseitigt sind, gelten dabei nicht alsMangel).Alle im Rahmen der Wartung festgestellten erheblichenMängel wurden beseitigt (wenn nein, dann Beschreibung)Schlammspiegelmessung wurde mindestens einmal im JahrdurchgeführtWurde die Probenahme für die CSB- Analyse durch den<strong>VPSWas</strong>_E_V<strong>01</strong>_110419-1.doc - Seite 10 von 16 Seiten –


Verband Privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft e.V.Geschäftsstelle: Pottensteiner Straße 2, 95494 GeseesFachbereich: Technische Gewässeraufsicht für AbwasseranlagenBetreiber ordnungsgemäß durchgeführtFunktionskontrolle mittels zusätzlicher CSB- Analyse durchPSW; CSB-Grenzwert unterschritten? 1)Bei unmittelbar durch den Betreiber durchgeführter Wartungerforderliche Messgeräte vorhandenGeringfügigeMängelWartung wurde ohne Unterbrechung regelmäßigdurchgeführt1)Wenn auf Grund von Aussehen oder Geruch des Abwassers im Ablauf derKleinkläranlage Zweifel an der Funktionstüchtigkeit der Anlage bestehen, sollteder PSW ggf. im Rahmen der Ortseinsicht selber eine Probe ziehen und dieseentsprechend im Fachlabor untersuchen lassen.1.3.2 Ausfaul- / AbsetzgrubenErheblicheMängelAnforderungerfüllt?Zu erfüllende Anforderungen: Ja Nein Entf.Fäkalschlammentsorgung wurde nach Überschreiten dermaximal zulässigen Schlammspiegelhöhe vorschriftsmäßigdurchgeführt (50% / 70%)GeringfügigeMängelSchlammspiegelmessung wurde regelmäßig (bis auf einmalnicht) durchgeführtErgebnisse der Schlammspiegelmessungen in %ausgewiesen1.3.3 FiltergrabenErheblicheMängelAnforderungerfüllt?Zu erfüllende Anforderungen: Ja Nein Entf.Messung von pH-Wert, absetzbare Stoffe, CSB (beimindestens 3 von 4 Wartungen)GeringfügigeMängelKontrolle auf:Aufstau, Ablagerungen<strong>VPSWas</strong>_E_V<strong>01</strong>_110419-1.doc - Seite 11 von 16 Seiten –


Verband Privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft e.V.Geschäftsstelle: Pottensteiner Straße 2, 95494 GeseesFachbereich: Technische Gewässeraufsicht für Abwasseranlagenundichte Stellenbauliche SchädenFunktion der BeschickungseinrichtungenFunktion der BelüftungseinrichtungenMessung von pH-Wert, absetzbare Stoffe, CSB (beimindestens 4 von 4 Wartungen)Wartung einmal jährlich im Winter (Nov-März) durchgeführt1.3.4 FilterschachtErheblicheMängelAnforderungerfüllt?Zu erfüllende Anforderungen: Ja Nein Entf.Messung von pH-Wert, absetzbare Stoffe, CSB und ggf.weitere Parameter wie Stickstoff, Phosphor (bei mindestens3 von 4 Wartungen)GeringfügigeMängelKontrolle auf:PfützenbildungenAufstau, Ablagerungenundichte Stellenbauliche SchädenFunktion der BeschickungseinrichtungenFunktion der BelüftungseinrichtungenMessung von pH-Wert, absetzbare Stoffe, CSB und ggf.weitere Parameter wie Stickstoff, Phosphor (bei mindestens4 von 4 Wartungen)Wartung einmal jährlich im Winter durchgeführt1.3.5 AbwasserteichErheblicheMängelAnforderungerfüllt?Zu erfüllende Anforderungen: Ja Nein Entf.Messung von pH-Wert, absetzbare Stoffe, CSB (beimindestens 3 von 4 Wartungen)GeringfügigeMängelSichttiefenmessungMessung von pH-Wert, absetzbare Stoffe, CSB (beimindestens 4 von 4 Wartungen)<strong>VPSWas</strong>_E_V<strong>01</strong>_110419-1.doc - Seite 12 von 16 Seiten –


Verband Privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft e.V.Geschäftsstelle: Pottensteiner Straße 2, 95494 GeseesFachbereich: Technische Gewässeraufsicht für AbwasseranlagenKontrolle auf:Verstopfung und VerkrautungBöschungsschäden und Ablagerungenundichte Stellenbauliche SchädenFunktion der BeschickungseinrichtungenFunktion der BelüftungseinrichtungenWartung einmal jährlich im Winter durchgeführt1.3.6 PflanzenbeetErheblicheMängelAnforderungerfüllt?Zu erfüllende Anforderungen: Ja Nein Entf.Messung von pH-Wert, absetzbare Stoffe, CSB und ggf.weitere Parameter wie Stickstoff, Phosphor (bei mindestens3 von 4 Wartungen)GeringfügigeMängelKontrolle auf:PfützenbildungVerstopfungen, Ablagerungen, RinnenbildungZustand der Pflanzen, anlagenfremde Pflanzenundichte Stellenbauliche SchädenFunktionsfähigkeit der Ablaufvorrichtungen, Staurohre undStoßbeschickungseinrichtungenMessung von pH-Wert, absetzbare Stoffe, CSB und ggf.weitere Parameter wie Stickstoff, Phosphor (bei mindestens4 von 4 Wartungen)Wartung einmal jährlich im Winter durchgeführt<strong>VPSWas</strong>_E_V<strong>01</strong>_110419-1.doc - Seite 13 von 16 Seiten –


Verband Privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft e.V.Geschäftsstelle: Pottensteiner Straße 2, 95494 GeseesFachbereich: Technische Gewässeraufsicht für Abwasseranlagen1.3.7 BelebungsanlageErheblicheMängelAnforderungerfüllt?Zu erfüllende Anforderungen: Ja Nein Entf.Messung von Temperatur, pH-Wert, absetzbare Stoffe,CSB, Sichttiefe und ggf. weitere Parameter wie Stickstoff,Phosphor bei mindestens drei Viertel der gefordertenWartungen durchgeführtBestimmung folgender Werte im Belebungsbecken:Sauerstoffkonzentration, Schlammvolumenanteil,(Trockensubstanz des belebten Schlammes,Schlammindex), sofern gefordert (bei mindestens dreiViertel der geforderten Wartungen)GeringfügigeMängelEinsichtnahme in das Betriebsbuch und Ablesung desBetriebsstundenzählers mit Feststellung des regelmäßigenBetriebes (Soll-Ist-Vergleich)Funktionskontrolle der BelüftungFunktionskontrolle der UmwälzungFunktionskontrolle der SchlammrückführungenFunktionskontrolle der Steuereinrichtungen,StörmeldeeinrichtungFunktionskontrolle sonstiger betriebswichtiger maschineller,elektrotechnischer AnlagenteileWartung der maschinellen EinrichtungenEinstellen optimaler Betriebswerte, z.B.Sauerstoffversorgung, Schlammvolumenanteil,Zeiteinstellung der Pumpen, sofern erforderlichDurchführung allgemeiner Reinigungsarbeiten, z.B.Beseitigung von Schwimmschlamm und Ablagerungen,sofern erforderlichÜberprüfung des baulichen Zustandes der Anlage, zumBeispiel Zugänglichkeit, Lüftung, KorrosionsschädenMessung von Temperatur, pH-Wert, absetzbare Stoffe,CSB, Sichttiefe und ggf. weitere Parameter wie Stickstoff,Phosphor (bei allen Wartungen durchgeführt)Bestimmung folgender Werte im Belebungsbecken:Sauerstoffkonzentration, Schlammvolumenanteil,Trockensubstanz des belebten Schlammes, Schlammindex(bei allen Wartungen)<strong>VPSWas</strong>_E_V<strong>01</strong>_110419-1.doc - Seite 14 von 16 Seiten –


Verband Privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft e.V.Geschäftsstelle: Pottensteiner Straße 2, 95494 GeseesFachbereich: Technische Gewässeraufsicht für Abwasseranlagen1.3.8 TropfkörperErheblicheMängelAnforderungerfüllt?Zu erfüllende Anforderungen: Ja Nein Entf.Messung von Temperatur, pH-Wert, absetzbare Stoffe,CSB, Sichttiefe und ggf. weitere Parameter wie Stickstoff,Phosphor in der Nachklärung bei mindestens drei Viertelder geforderten Wartungen durchgeführtGeringfügigeMängelEinsichtnahme in das Betriebsbuch und Ablesung desBetriebsstundenzählers mit Feststellung des regelmäßigenBetriebes (Soll-Ist-Vergleich)Funktionskontrolle der Schlamm- undAbwasserrückführungen,Funktionskontrolle der SteuereinrichtungenFunktionskontrolle der VerteilereinrichtungenFunktionskontrolle der StörmeldeeinrichtungFunktionskontrolle sonstiger betriebswichtiger maschineller,elektrotechnischer AnlagenteileWartung der maschinellen EinrichtungenEinstellen optimaler Betriebswerte, z.B. Zeiteinstellung derPumpen, sofern erforderlichSichtkontrolle der Oberfläche auf PfützenbildungDurchführung allgemeiner Reinigungsarbeiten, z.B.Beseitigung von Schwimmschlamm und Ablagerungen,sofern erforderlichÜberprüfung des baulichen Zustandes der Anlage, zumBeispiel Zugänglichkeit, Lüftung, KorrosionsschädenMessung von Temperatur, pH-Wert, absetzbare Stoffe,CSB, Sichttiefe und ggf. weitere Parameter wie Stickstoff,Phosphor in der Nachklärung, (bei allen Wartungendurchgeführt)<strong>VPSWas</strong>_E_V<strong>01</strong>_110419-1.doc - Seite 15 von 16 Seiten –


Verband Privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft e.V.Geschäftsstelle: Pottensteiner Straße 2, 95494 GeseesFachbereich: Technische Gewässeraufsicht für Abwasseranlagen1.3.9 TauchkörperErheblicheMängelAnforderungerfüllt?Zu erfüllende Anforderungen: Ja Nein Entf.Messung von Temperatur, pH-Wert, absetzbare Stoffe,CSB, Sichttiefe und ggf. weitere Parameter wie Stickstoff,Phosphor in der Nachklärung bei mindestens drei Viertelder geforderten Wartungen durchgeführtGeringfügigeMängelEinsichtnahme in das Betriebsbuch und Ablesung desBetriebsstundenzählers mit Feststellung des regelmäßigenBetriebes (Soll-Ist-Vergleich)Funktionskontrolle der BelüftungFunktionskontrolle der SchlammrückführungFunktionskontrolle der SteuereinrichtungenFunktionskontrolle der StörmeldeeinrichtungFunktionskontrolle Antrieb (Scheibentauchkörper)Funktionskontrolle sonstiger betriebswichtiger maschineller,elektrotechnischer AnlagenteileWartung der maschinellen EinrichtungenEinstellen optimaler Betriebswerte, z.B. des Antriebmotors,Zeiteinstellung der Pumpen, sofern erforderlichDurchführung allgemeiner Reinigungsarbeiten, z.B.Beseitigung von Schwimmschlamm in der Nachklärung undAblagerungen, sofern erforderlichÜberprüfung des baulichen Zustandes der Anlage, zumBeispiel Zugänglichkeit, Lüftung, KorrosionsschädenMessung von Temperatur, pH-Wert, absetzbare Stoffe,CSB, Sichttiefe und ggf. weitere Parameter wie Stickstoff,Phosphor in der Nachklärung(bei allen Wartungendurchgeführt)<strong>VPSWas</strong>_E_V<strong>01</strong>_110419-1.doc - Seite 16 von 16 Seiten –

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!