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Vielfältige neue Bildungsangebote

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Seite 1 | Nr. 03 | 13. Februar 2010 Bleichröder ECHO | wochenchronik@arcor.de<br />

21. Jahrgang • Nr. 03 • 13. Februar 2010<br />

Alle 14 Tage neu - Die Zeitung für Bleicherode<br />

„Eine Investition in Wissen<br />

bringt immer noch die besten<br />

Zinsen.“<br />

Unter diesem Motto des amerikanischen<br />

Politikers und Wissenschaftlers<br />

Benjamin Franklin<br />

erschien vor 14 Tagen das<br />

<strong>neue</strong> Programmheft der Kreisvolkshochschule<br />

für das Frühjahr-/Sommersemester<br />

2010. Alle<br />

Haushalte werden dieses Heft, in<br />

dem auch alle Kurse der Bleicheröder<br />

Außenstelle enthalten sind, in<br />

ihren Briefkästen gefunden haben.<br />

Falls nicht, sind entsprechende<br />

Exemplare noch in der Beratungsstelle<br />

der Volkssolidarität, Löwentorstr.<br />

2, Tel. 036338/48298,<br />

erhältlich. Dort kann man sich,<br />

wie schon im vergangenen Jahr,<br />

für die einzelnen Kurse anmelden<br />

und informieren. Anmeldungen<br />

werden ebenfalls bei dem Leiter<br />

der VHS-Außenstelle, Herrn<br />

Weinreich, Tel. 036338/ 62589,<br />

entgegen genommen.<br />

Schweitzerschüler<br />

am Ravensberg<br />

Unter idealen Wintersportbedingungen<br />

konnten auch in<br />

diesem Jahr wieder Schüler<br />

des Förderzentrums „Albert<br />

Schweitzer“ Bleicherode/Sülzhayn<br />

(Verbund) im Skizentrum<br />

Ravensberg in Bad Sachsa den<br />

alpinen Skilauf erlernen.<br />

Die Mitarbeiter nahmen die<br />

Schüler während der Woche<br />

des Skilagers freundlich auf<br />

und halfen, wo sie nur konnten.<br />

Ein besonderer Dank geht an<br />

Nicole Gröger (Bildmitte) vom<br />

Team des Skizentrums Ravensberg.<br />

Kreisvolkshochschule beginnt weitere Kurse:<br />

Pressehaus Gumpertstraße 6 • 99734 Nordhausen<br />

Tel.: (0 36 31) 61 16 - 0 • Fax: (0 36 31) 61 16 -16<br />

wochenchronik@arcor.de<br />

in der Nordhäuser Wochenchronik mit dem AMTSBLATT der Stadt Bleicherode<br />

<strong>Vielfältige</strong> <strong>neue</strong> <strong>Bildungsangebote</strong><br />

Für Bleicherode sind neben erstmalig<br />

angebotenen Kursen auch<br />

wieder bewährte Lehrveranstaltungen<br />

im Angebot. Die Kreisvolkshochschule<br />

und ebenfalls<br />

die Bleicheröder Außenstelle sind<br />

aber auch offen für weitere Bildungswünsche.<br />

Kursvorschläge<br />

werden gern angenommen und<br />

nach Möglichkeit auch realisiert.<br />

Voraussetzung hierbei ist, dass<br />

eine Mindestteilnehmerzahl von<br />

acht Personen erreicht wird.<br />

Weiter verbessert wurden die Bedingungen<br />

zum Erhalt einer Bildungsprämie.<br />

Einen Prämiengutschein<br />

können ab sofort alle<br />

Erwerbstätigen erhalten (auch Berufsrückkehrer;<br />

ebenso Mütter<br />

und Väter in Elternzeit), deren zu<br />

versteuerndes Einkommen 25.600<br />

€, oder 51.200 € bei gemeinsam<br />

Veranlagten, nicht übersteigt.<br />

Gefördert werden mit 50% der<br />

Kosten alle Kurse, die der beruf-<br />

Die Kreisstadt Eschwege, der<br />

Kunstverein Eschwege e.V. und<br />

die Initiative Stadtmarketing e.V.<br />

veranstalten zum vierten Mal einen<br />

deutschlandweiten Wettbewerb<br />

„Kunst in der Kiste“.<br />

Was ist „Kunst In der Kiste“?<br />

Quadratische Holzkisten, mit<br />

den Maßen 57x57x20 cm, werden<br />

mit Kunst gefüllt. Bildende<br />

Künstlerinnen und Künstler<br />

sind aufgerufen, sich mit diesem<br />

Thema auseinander zu setzen. Dabei<br />

sind der Kreativität fast keine<br />

Grenzen gesetzt. Der Wettbewerb<br />

trägt diesmal den Titel<br />

„Kisten in Bewegung“, da diese<br />

auf eine Wanderausstellung in<br />

die Mitgliedsstädte der Deutschen<br />

Fachwerkstraße, Regionalstrecke<br />

„Vom Harz zum Thüringer Wald“<br />

gehen werden. Die mit Kunst gefüllten<br />

Kisten gehen auf Tournee<br />

in die Städte Stolberg/Harz, Bleicherode<br />

und Schmalkalden, wo sie<br />

in den Schaufenstern der Innenstadt<br />

drei Monate lang präsentiert<br />

werden und um die Gunst der Bürger<br />

und Gäste werben. Vom 01.<br />

September bis 27. November 2010<br />

verbleiben die auf 70 Kisten limitierten<br />

Kunstwerke in Stolberg,<br />

lichen Weiterbildung dienen, bis<br />

zu einer Höhe von maximal 500<br />

€. Auch Sprachkurse werden gefördert.<br />

Der Prämiengutschein<br />

Folgende Kurse beginnen im Februar 2010 in der VHS-Außenstelle Bleicherode:<br />

Beweg dich gesund (bereits begonnen), ab Mittwoch, den 10.02.2010<br />

um 17.30 Uhr in der Sporthalle des Fr.-Schiller-Gymnasiums<br />

20 Unterrichtsstunden, Gebühr 40,00 €<br />

PC-Anfängerkurs ab Dienstag, dem 23. Februar<br />

um 18.30 Uhr im Fr.-Schiller-Gymnasium<br />

10 Ustd., Gebühr 25,50 €<br />

Englisch, 3. Semester ab Mittwoch, dem 24. Februar<br />

(1. Teil) um 18.30 Uhr in der Regelschule, Löwentorstraße<br />

30 Ustd, Gebühr 60,00 €<br />

Yoga für Anfänger ab Mittwoch, dem 24. Februar<br />

um 19.15 Uhr, in der A.-Petermann-Schule<br />

20 Ustd., Gebühr 50,00 €<br />

Englisch Anfängerkurs ab Donnerstag, dem 25. Februar<br />

um 18.30 Uhr im Fr.-Schiller-Gymnasium<br />

30 Ustd., Gebühr 60,00 €<br />

Empfänger von Arbeitslosengeld,<br />

Erziehungsgeld sowie Wehrdienst-<br />

oder Zivildienstleisten-<br />

wird den Berechtigten nach einem<br />

Beratungsgespräch in der Kreisvolkshochschule<br />

ausgestellt, oder<br />

nach Terminvereinbarung in der<br />

de, Studenten, Auszubildende und<br />

Schüler erhalten 25% Gebührenermäßigung.<br />

Empfänger von Ar-<br />

Eine außergewöhnliche Wanderausstellung kommt nach Bleicherode:<br />

Kunst in der Kiste<br />

anschließend werden sie vom 29.<br />

November 2010 bis 26. Februar<br />

2011 in Bleicherode zu sehen<br />

sein und vom 01. März bis 31.Mai<br />

2011 verbleiben sie schließlich in<br />

Schmalkalden, wo auch die Abschlussveranstaltung<br />

der Wanderausstellung<br />

stattfinden wird.<br />

Zur Ausstellung finden eine Ausstellungseröffnung<br />

und eine Preisverleihung<br />

statt. Nach dem Votum<br />

einer unabhängigen Jury werden<br />

durch die Stadt Eschwege an die<br />

Künstler drei Kunstpreise verliehen.<br />

In allen vier Städten (den genannten<br />

drei Ausstellungsstädten<br />

in Thüringen, Sachsen-Anhalt und<br />

dem Ausgangsort Eschwege) wird<br />

ein Publikumspreis mit je 500 €<br />

vergeben.<br />

Die Publikumspreise werden<br />

durch Stimmabgabe ermittelt.<br />

Mit Hilfe eines Stadtplans, der einen<br />

nummerierten Parcours von<br />

1-70 enthält, können die Bürgerinnen<br />

und Bürger die Kunstwerke<br />

in den Schaufenstern der Geschäfte<br />

anschauen, und durch<br />

eine Stimmkarte können Sie ihr<br />

Lieblingsexponat auswählen. Die<br />

Stadtparcours und die Stimmkarten<br />

liegen zu gegebener Zeit in<br />

den Geschäften und in der Touristinformation<br />

aus.<br />

Sie sind zur Ausstellungseröffnung<br />

und zur Preisverleihung<br />

schon jetzt herzlich eingeladen.<br />

Durch die Regionalpresse wird<br />

es weitere Informationen geben.<br />

Auf der Internetseite der Stadtverwaltung<br />

www.bleicherode.de<br />

(Aktuelle Informationen) ist die<br />

Ausschreibung des Projektes eingestellt.<br />

Bleicheröder VS-Beratungsstelle<br />

in der Löwentorstraße. Nähere<br />

Informationen hierzu erhalten sie<br />

ebenfalls bei Herrn Weinreich.<br />

beitslosengeld II oder Sozialhilfe<br />

erhalten 50% Ermäßigung bei allen<br />

Kursgebühren.<br />

Durch die Außergewöhnlichkeit<br />

der groß angelegten Wanderausstellung,<br />

an der Künstler aus ganz<br />

Deutschland beteiligt sein werden,<br />

erwarten wir auch in unserer Stadt<br />

Bleicherode die Aufmerksamkeit<br />

von überregionalen Medien. Das<br />

ist für unsere Kleinstadt eine gute<br />

Möglichkeit, sich wieder mal nach<br />

außen positiv zu präsentieren.<br />

Sabine Randel


Seite 2 | Nr. 03 | 13. Februar 2010 Bleichröder ECHO | wochenchronik@arcor.de<br />

Prinz Alexander I.<br />

und Prinzessin<br />

Jennipher I.<br />

Schüler oder<br />

Lehrer…..<br />

Die Landesregierung Thüringen<br />

hat <strong>neue</strong> Regelungen für Brenntage<br />

erlassen.<br />

Die wichtigsten Änderungen sind:<br />

Verbrennen von unbelastetem<br />

Baum- und Strauchschnitt ist nur<br />

noch außerhalb im Zusammenhang<br />

bebauter Ortsteile zulässig.<br />

Wegfall der Anzeigepflicht.<br />

An Sonntagen und gesetzlichen<br />

Feiertagen ist das Verbrennen<br />

grundsätzlich unzulässig. Wenn<br />

innerhalb des zugelassenen Verbrennungszeitraumes<br />

Sonn- oder<br />

Feiertage liegen, verlängert sich<br />

der Verbrennungszeitraum um die<br />

entsprechende Anzahl von Tagen.<br />

Für den Landkreis Nordhausen<br />

gilt:<br />

Die Brenntage finden weiterhin<br />

in der Zeit vom 15.03. bis 28.03<br />

und 15.10. bis 28.10. statt. Wegen<br />

der Sonntage am 21.03.2010<br />

und 28.03.2010 werden diese um<br />

2 Tage bis zum 30.03.2010 verlängert.<br />

Wegen der Sonntage am<br />

17.10.2010 u. 24.10.2010 werden<br />

Die Gegenwart, die Zukunft bedeutet<br />

Präsident in<br />

(Un-)Ruhe<br />

vereint mit dem<br />

Nachwuchs bei<br />

der „Schneckenhengsthymne“<br />

Auch die<br />

Sparkasse<br />

war begeistert:<br />

200 Euro<br />

Fördergeld!<br />

Neue Regelungen für Brenntage<br />

diese ebenfalls um 2 Tage bis zum<br />

30.10.2010 verlängert.<br />

Das Verbrennen von trockenem<br />

Baum- und Strauchschnitt ist nur<br />

zulässig, wenn dieser auf nicht<br />

gewerblich genutzten Grundstücken<br />

angefallen ist. Weiterhin<br />

dürfen das Wohl der Allgemeinheit<br />

nicht beeinträchtigt und keine<br />

erheblichen Belästigungen<br />

der Nachbarschaft hervorgerufen<br />

werden, außerdem eine Nutzung<br />

der von dem öffentlich-rechtlichen<br />

Entsorgungsträger angebotenenEntsorgungsmöglichkeiten<br />

nicht zumutbar ist und keine<br />

Überlassungspflicht an den öffentlich-rechtlichenEntsorgungsträger<br />

besteht. Zum Anzünden und<br />

zur Unterstützung des Feuers dürfen<br />

keine anderen Stoffe, insbesondere<br />

keine häuslichen Abfälle,<br />

Reifen, Mineralölprodukte,<br />

brennbaren Flüssigkeiten oder mit<br />

Schutzmitteln behandelte Hölzer<br />

benutzt werden. Brennbare Flüssigkeiten<br />

dürfen nicht in Flammen<br />

und Glut gegossen werden.<br />

„Wir bauen Zukunft“ – das steht<br />

zur Zeit an der Eingangstür zum<br />

Bleicheröder Kulturhaus.<br />

Auch wenn sich das auf die zur<br />

Zeit laufenden Sanierungsmaßnahmen<br />

an der Außenfassade bezieht,<br />

so gilt es doch im übertragenen<br />

Sinne nicht weniger für das,<br />

was sich hinter dieser Außenfassade<br />

vollzieht.<br />

Und da braucht dem Bleicheröder<br />

Carneval Club um einen niveauvollen<br />

Nachwuchs offensichtlich<br />

nicht bange zu sein! Beweis dafür<br />

ist der Karneval der Förderschule,<br />

der jeweils am Tag vor dem Beginn<br />

der Winterferien stattfindet<br />

und Aufmerksamkeit findet nicht<br />

nur beim BCC, sondern auch bei<br />

einer ganzen Reihe von Sponsoren,<br />

die auch diese Arbeit der Förderschule<br />

unterstützen.<br />

Und wahrlich nicht zuletzt ist diese<br />

Karnevalsveranstaltung auch<br />

ein Indiz für die Atmosphäre, die<br />

an dieser Schule zwischen Lehrern<br />

und Schülern wohl herrschen<br />

muss – würden sich sonst in so gelöster<br />

Stimmung einen Tag vor<br />

den Halbjahreszeugnissen Schüler<br />

und Lehrer beim gemeinsamen<br />

Feiern zusammenfinden, so<br />

dass an den Darbietungen letztlich<br />

nicht mehr abzulesen ist, wer da<br />

mit größerer Begeisterung bei der<br />

Sache ist?<br />

Viel wird heute auch darüber diskutiert,<br />

ob der Karneval in seiner<br />

traditionellen Form noch eine Zukunft<br />

hat: Die Förderschule gibt<br />

eine Antwort: Wir bauen sie mit,<br />

diese Zukunft!<br />

Fotos: Seifert<br />

Folgende Mindestabstände sind<br />

besonders zu beachten:<br />

50 m zu öffentlichen Straßen<br />

100 m zu Lagern mit brennbaren<br />

Flüssigkeiten oder Druckgasen sowie<br />

zu Betrieben, in denen explosionsgefährliche<br />

oder brennbare<br />

Stoffe hergestellt, verarbeitet oder<br />

gelagert werden<br />

20 m zu landwirtschaftlichen Flächen<br />

mit leicht entzündlichem Bewuchs<br />

100 m zu Waldflächen, wobei besondere<br />

Trockenperioden, in denen<br />

in einzelnen Forstamtsbezirken<br />

höhere Waldbrandwarnstufen<br />

(ab Waldbrandwarnstufe II) bestehen,<br />

entsprechend zu berücksichtigen<br />

sind<br />

15 m zu Öffnungen in Gebäudewänden,<br />

zu Gebäuden mit weicher<br />

Überdachung sowie zu Gebäuden<br />

mit brennbaren Außenverkleidungen<br />

und<br />

5 m zur Grundstücksgrenze<br />

Wir bitten, die <strong>neue</strong>n Regelungen<br />

unbedingt zu berücksichtigen!<br />

Stadtverwaltung Bleicherode<br />

Der jüngste<br />

karnevalistische<br />

Nachwuchs<br />

Unter dem<br />

Sponsorenschirm:<br />

HELIOS-Klinik und<br />

Stadtverwaltung<br />

überbrachten ihre<br />

Anerkennung<br />

Närrischer Nachmittag<br />

Zu ein paar lustigen Stunden trafen<br />

sich die Mitglieder des Ortsverbandes<br />

Bleicherode des Sozialverbandes<br />

VdK am 01. Februar<br />

im Sankt Marien Hospital in Bleicherode.<br />

Heidrun Tschee begrüßte<br />

die Mitglieder und Gäste und bat<br />

zum Pfannkuchenessen. Anschließend<br />

kündigte die Magd (Gerdi<br />

Bartnick) der Bäuerin (Heidrun<br />

Tschee) wegen eines Huhnes,<br />

das nicht in den Stall will. Danach<br />

stellte Heidrun Tschee den<br />

„Kannste mir Verein“ vor. Dann<br />

hieß es „Erna kommt“ und Anni<br />

Buntrock erzählte vom Besuch<br />

beim Schönheitschirurgen, nachdem<br />

beim Lachen wollen sich das<br />

linke Bein hebt. Dann war da noch<br />

Wölfe in der<br />

Hainleite? Bei solch<br />

einem Rotkäppchen<br />

bleibt der Wolf<br />

auf der Strecke!<br />

Lehrer oder<br />

Schüler?<br />

der Urlaub in Italien und vieles<br />

mehr. Die Stimmung wurde immer<br />

besser. Zwischendurch wurde<br />

gesungen und geschunkelt,<br />

musikalisch begleitet von Gerdi<br />

Bartnick. Sie hatte dann noch<br />

weitere Episoden parat. So erzählte<br />

Sie von Fritzchen, dann von<br />

der Schweinekrankheit und einem<br />

Missverständnis zwischen<br />

dem Arzt, der vom Patienten dessen<br />

„Stuhl“ haben wollte. Manfred<br />

Müller vom Ortsverband Ilfeld erzählte<br />

ausführlich zum Thema<br />

„Das darfst Du nicht!“. So ging<br />

der schöne Nachmittag in guter<br />

Stimmung viel zu schnell zu Ende.<br />

Bernadette Buchardt<br />

eMail Adresse:<br />

wochenchronik@arcor.de


AMTSBLATT Seite 3 | Nr. der 03 Stadt | 13. Bleicherode Februar 2010 • Seite 1<br />

Bleichröder ECHO | wochenchronik@arcor.de<br />

A M T S B L A T T<br />

d e r S t a d t B l e i c h e r o d e<br />

21. Jahrgang 13. Februar 2010<br />

Nr. 01/2010<br />

Aufgrund des § 19 Abs. 1 und des § 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO)<br />

in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch<br />

Gesetz vom 08.April 2009 (GVBl. S. 345), sowie des § 33 des Thüringer Bestattungsgesetzes (Thür-<br />

BestG) vom 19. Mai 2004 (GVBl. S. 505), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08. Juli 2009 (GVBl.<br />

S. 592, 596) hat der Stadtrat der Stadt Bleicherode in seiner Sitzung am 21.Januar 2010 die folgende<br />

Friedhofssatzung der Stadt Bleicherode beschlossen:<br />

I. Allgemeine Bestimmungen<br />

§ 1 Geltungsbereich<br />

Diese Friedhofssatzung gilt für folgende im Gebiet der Stadt Bleicherode gelegenen und von ihr<br />

verwaltete Friedhöfe:<br />

– Bleicherode,<br />

– Elende,<br />

– Obergebra.<br />

§ 2 Friedhofszweck<br />

Die Friedhöfe sind öffentliche Einrichtungen der Stadt Bleicherode. Sie dienen der Bestattung aller<br />

Personen, die bei ihrem Ableben Einwohner der Stadt Bleicherode waren oder ein Recht auf Beisetzung<br />

in einer bestimmten Grabstätte besaßen. Die Bestattung sonstiger in der Stadt Bleicherode<br />

verstorbener oder tot aufgefundener Personen wird zugelassen, wenn hierzu die Festlegungen des §<br />

18 Abs. 2 ThürBestG zutreffen. Die Bestattung anderer Personen kann nach entsprechender Antragstellung<br />

durch die Stadt Bleicherode zugelassen werden, ein Rechtsanspruch auf die Erteilung der<br />

Zulassung zur Bestattung besteht nicht.<br />

§ 3 Schließung oder Aufhebung<br />

Ein Friedhof kann ganz oder teilweise für weitere Bestattungen gesperrt werden (Schließung). Dieses<br />

gilt auch für einzelne Bestattungs- und Grabstättenarten. Als Ersatz für die Nutzungsrechte, die bis<br />

zum Zeitpunkt der Schließung noch nicht ausgeübt worden sind, werden auf Antrag des jeweiligen<br />

Nutzungsberechtigten auf einem anderen Teil des Friedhofs oder auf einem anderen Friedhof, unter<br />

Beachtung der dort geltenden Bestimmungen, gleichwertige Nutzungsrechte eingeräumt oder eine<br />

Rückzahlung der auf die restliche Laufzeit entfallenden Entgelte geleistet.<br />

(1) Die Schließung ist dem Landkreis als zuständige Behörde anzuzeigen.<br />

(2) Soll der Friedhof nach der Schließung einer anderen Nutzung zugeführt werden (Aufhebung),<br />

so ist der Ablauf der Mindestruhezeit nach der letzten Bestattung abzuwarten.<br />

(3) Abweichend von Absatz 3 kann ein Friedhof ganz oder teilweise vor Ablauf der Mindestruhezeit<br />

nach der letzten Bestattung aufgehoben werden, wenn zwingende Gründe des öffentlichen<br />

Interesses es erfordern. Den Nutzungsberechtigten sind für die restliche Dauer der Nutzungsrechte<br />

entsprechende Rechte auf einem anderen Friedhofsteil oder einem anderen Friedhof<br />

einzuräumen. Die Verstorbenen sind in diesem Fall in die <strong>neue</strong>n Grabstätten umzubetten.<br />

Durch die Umbettung, das Umsetzen der Grabmale und das Herrichten der <strong>neue</strong>n Grabstätten<br />

dürfen den Nutzungsberechtigten keine Kosten entstehen. Im Übrigen gelten für die Nutzung<br />

der Grabstätten die Vorschriften des aufnehmenden Friedhofs oder Friedhofsteils.<br />

(4) Die Schließung oder Aufhebung von Friedhöfen ist öffentlich bekannt zu machen. Die Stadt<br />

Bleicherode hat die von der Schließung oder Aufhebung Betroffenen frühzeitig zu unterrichten.<br />

II. Ordnungsvorschriften<br />

§ 4 Öffnungszeiten<br />

(1) Die Friedhöfe sind während der festgesetzten Zeiten für den Besuch geöffnet. Die Öffnungszeiten<br />

werden durch Aushang an den Friedhofseingängen bekanntgegeben. Sonderregelungen<br />

können durch die Friedhofsverwaltung getroffen werden.<br />

(2) Die Friedhofsverwaltung kann aus besonderem Anlass das Betreten eines Friedhofes oder<br />

einzelner Friedhofsteile vorübergehend untersagen.<br />

§ 5 Verhalten auf den Friedhöfen<br />

(1) Jeder Friedhofsbesucher hat sich der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Den Anordnungen<br />

des aufsichtsbefugten Friedhofspersonals ist Folge zu leisten.<br />

Kinder unter 6 Jahren dürfen die Friedhöfe nur in Begleitung Erwachsener betreten.<br />

(2) Nicht gestattet ist innerhalb der Friedhöfe:<br />

a) das Befahren der Wege mit Fahrzeugen aller Art, soweit nicht eine besondere Erlaubnis<br />

hierzu erteilt ist. Ausgenommen von diesem Verbot sind Kinderwagen und Rollstühle<br />

sowie Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung,<br />

b) Tiere mitzubringen, ausgenommen sind Hunde, diese sind streng angeleint zu führen und<br />

ständig zu beaufsichtigen, Verunreinigungen durch die Hunde sind unverzüglich zu beseitigen,<br />

c) Druckschriften zu verteilen; ausgenommen Drucksachen, die im Rahmen von Bestattungsfeiern<br />

notwendig und üblich sind,<br />

d) an Sonn- und Feiertagen oder in der Nähe einer Bestattung störende Arbeiten auszuführen,<br />

e) ohne schriftlichen Auftrag eines Berechtigten bzw. ohne vorherige Anzeige bei der Friedhofsverwaltung<br />

gewerbsmäßig zu fotografieren,<br />

f) die Friedhöfe, ihre Einrichtungen, Anlagen oder Grabstätten zu verunreinigen oder zu<br />

beschädigen sowie Rasenflächen und Grabstätten unberechtigterweise zu betreten,<br />

g) Abraum und Abfälle aller Art außerhalb der hierfür vorgesehenen Plätze abzulegen,<br />

h) Hausmüll auf dem Friedhof abzulagern,<br />

AMTLICHER TEIL<br />

Friedhofssatzung der Stadt Bleicherode vom 08.02.2010<br />

(3) Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofs<br />

und der Ordnung auf ihm vereinbar sind.<br />

(4) Gedenkfeiern und andere, nicht mit einer Bestattung zusammenhängende, Veranstaltungen<br />

bedürfen der Zustimmung der Friedhofsverwaltung; sie sind spätestens eine Woche vorher<br />

anzumelden.<br />

(5) Für die Anzeige nach Absatz 2 Buchstabe e gelten die Bestimmungen des Thüringer<br />

Verwaltungsverfahrensgesetzes (ThürVwVfG) zum Verfahren über die einheitliche Stelle<br />

(§§ 71 a bis 71 e ThürVwVfG).<br />

§ 6 Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof<br />

(1) Steinmetze, Bildhauer, Gärtner, Bestatter und sonstige Gewerbetreibende haben die gewerbliche<br />

Tätigkeit auf den Friedhöfen der Friedhofsverwaltung vorher anzuzeigen.<br />

(2) Der Friedhofsverwaltung ist mit der Anzeige weiterhin nachzuweisen, dass der Gewerbetreibende<br />

einen für die Ausführung seiner Tätigkeit ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz<br />

besitzt.<br />

(3) Auf Verlangen des Gewerbetreibenden stellt die Friedhofsverwaltung eine Berechtigungskarte<br />

aus. Die Gewerbetreibenden haben für ihre Mitarbeiter einen Bedienstetenausweis<br />

auszufertigen. Der Bedienstetenausweis und eine Kopie der Anzeige sind dem<br />

aufsichtsberechtigten Friedhofspersonal auf Verlangen vorzuzeigen.<br />

(4) Die Gewerbetreibenden und ihre Mitarbeiter haben die Friedhofssatzung und die dazu<br />

ergangenen Regelungen zu beachten. Die Betriebsinhaber haften für alle Schäden, die sie oder<br />

ihre Bediensteten im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf den Friedhöfen schuldhaft verursachen.<br />

(5) Gewerbliche Arbeiten auf den Friedhöfen dürfen nur von Montag bis Freitag innerhalb der<br />

Öffnungszeiten ausgeführt werden. Die Arbeiten sind eine halbe Stunde vor Ablauf der Öffnungszeiten<br />

der Friedhöfe, spätestens um 18.00 Uhr, an Werktagen vor Feiertagen spätestens<br />

um 13.00 Uhr zu beenden. Die Friedhofsverwaltung kann Verlängerungen der Arbeitszeiten<br />

zulassen.<br />

(6) Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materialien dürfen auf den Friedhöfen nur<br />

vorübergehend an den von der Friedhofsverwaltung genehmigten Stellen gelagert werden. Mit<br />

Beendigung der Arbeiten sind die Arbeits- und Lagerplätze wieder in einen ordnungsgemäßen<br />

Zustand zu versetzen. Die Gewerbetreibenden dürfen auf den Friedhöfen keinerlei Abfall,<br />

Abraum-, Rest- und Verpackungsmaterial ablagern. Gewerbliche Geräte dürfen nicht an oder<br />

in den Wasserentnahmestellen der Friedhöfe gereinigt werden.<br />

(7) Die Friedhofsverwaltung kann die Tätigkeit der Gewerbetreibenden, die trotz Mahnung gegen<br />

die Vorschriften der Friedhofssatzung verstoßen oder bei denen die Voraussetzung des Abs. 2<br />

ganz oder teilweise nicht mehr gegeben ist, auf Zeit oder Dauer<br />

untersagen. Bei einem schwerwiegenden Verstoß ist die Mahnung entbehrlich.<br />

(8) Für die Durchführung von Verwaltungsverfahren nach Abs. 1 gelten die Bestimmungen des<br />

Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes (ThürVwVfG) zum Verfahren über die einheitliche<br />

Stelle (§§ 71 a bis 71 e ThürVwVfG).<br />

III. Bestattungsvorschriften<br />

§ 7 Beantragung und Bestattungspflicht<br />

(1) Jede Bestattung ist unverzüglich nach Beurkundung des Sterbefalls durch die bestattungspflichtigen<br />

Personen gemäß § 18 ThürBestG bei der Friedhofsverwaltung anzumelden. Der Anmeldung<br />

sind die erforderlichen Unterlagen beizufügen.<br />

(2) Bestattungspflichtige im Sinne dieser Satzung sind:<br />

a) die volljährigen Angehörigen in folgender Reihenfolge:<br />

1. der Ehegatte,<br />

2. der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft,<br />

3. die Kinder,<br />

4. die Eltern,<br />

5. die Geschwister,<br />

6. die Enkelkinder,<br />

7. die Großeltern,<br />

8. der Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft.<br />

Kommen für die Bestattungspflicht nach a) mehrere Personen in Betracht, so geht jeweils<br />

die ältere Person der jüngeren Person vor.<br />

b) die Person oder Einrichtung, wenn der Verstorbene diese bereits zu Lebzeiten mit der<br />

Bestattung beauftragt hat. Diese Beauftragten gehen den Personen nach a) vor.<br />

c) Personen, die freiwillig, wenn Bestattungspflichtige nach a) oder b) nicht vorhanden<br />

oder zu ermitteln sind, die Bestattungspflicht übernehmen.<br />

d) derjenige, der in den Fällen des § 14 Abs. 2 bzw. § 18 Abs. 2 ThürBestG für die Bestattung<br />

zu sorgen hat.<br />

(3) Mit der Beantragung ist ein Nutzungsrecht an einer Grabstätte nach § 13 zu erwerben. Wird eine<br />

Bestattung in einer bereits erworbenen Grabstätte beantragt, bei der nach den Festlegungen dieser<br />

Satzung eine weitere Bestattung möglich ist, so ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen.<br />

(4) Soll eine Urnenbeisetzung erfolgen, so ist eine Bescheinigung über die Einäscherung vorzulegen.<br />

(5) Die Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit der Bestattung in Abstimmung mit den Angehörigen<br />

und gegebenenfalls der zuständigen Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft, der<br />

der Verstorbene angehörte, fest. Die Bestattungen erfolgen regelmäßig von Montag bis Freitag.


Seite AMTSBLATT 4 | Nr. der 03 Stadt | 13. Bleicherode Februar 2010 • Seite 2<br />

Bleichröder 13. ECHO Februar | wochenchronik@arcor.de<br />

2010 | Nr. 01/2010<br />

Folgen zwei Feiertage aufeinander, so kann die Bestattung auch am zweiten Feiertag stattfinden.<br />

Bestattungen können bis 14 Uhr und Urnenbeisetzungen bis 16 Uhr erfolgen. In Ausnahmefällen<br />

sind Bestattungen/Beisetzungen auch am Sonnabend möglich.<br />

(6) Erdbestattungen sind frühestens 48 Stunden und nicht später als 10 Tage nach Feststellung des<br />

Todes durchzuführen. Wenn nicht anders vereinbart, werden die bis dahin nicht beigesetzten<br />

Leichen auf Kosten des Bestattungspflichtigen in einer Erdreihengrabstätte bestattet. Der Stadt<br />

Bleicherode übergebene Urnen müssen spätestens sechs Monate nach der Einäscherung bestattet<br />

werden, anderenfalls werden sie auf Kosten des Bestattungspflichtigen in einer Urnenreihengrabstätte<br />

bestattet.<br />

§ 8 Särge und Urnen<br />

(1) Bei Erdbestattungen sind Särge zu verwenden. Hiervon können im Einzelfall aus wichtigen<br />

Gründen, insbesondere aus nachgewiesenen ethischen oder religiösen Gründen, Ausnahmen<br />

durch die Friedhofsverwaltung zugelassen werden, sofern öffentliche Belange nicht entgegenstehen.<br />

Bei Bestattungen ohne Sarg kann der Bestattungspflichtige mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung<br />

das Bestattungspersonal stellen und hat gegebenenfalls zusätzliche Kosten zu<br />

tragen.<br />

(2) Die Särge müssen fest gefügt und so abgedichtet sein, dass jedes Durchsickern von Feuchtigkeit<br />

ausgeschlossen ist. Särge, Sargausstattungen und Sargabdichtungen dürfen nicht aus<br />

Kunststoffen oder sonstigen nicht verrottbaren Werkstoffen hergestellt sein.<br />

(3) Die Särge dürfen höchstens 2,05 m lang, 0,65 m hoch und im Mittelmaß 0,65 m breit sein. Bei<br />

der Bestattung eines Verstorbenen bis zum vollendeten 6. Lebensjahr in einer hierfür vorgesehenen<br />

Erdreihengrabstätte darf der Sarg höchstens 1,3 m lang, 0,5 m hoch und im Mittelmaß<br />

0,5 m breit sein. Sind in Ausnahmefällen größere Särge erforderlich, ist die Zustimmung der<br />

Friedhofsverwaltung bei der Anmeldung der Bestattung einzuholen.<br />

(4) Urnen und Überurnen dürfen nicht aus Metall, Kunststoffen oder sonstigen nicht verrottbaren<br />

Werkstoffen hergestellt sein.<br />

§ 9 Einlieferung der Särge<br />

(1) Leichen, deren Bestattung nicht unverzüglich erfolgt, werden bis zur Bestattung in die Leichenhalle<br />

aufgenommen. Eine Leichenhalle steht auf dem Friedhof Bleicherode zur Verfügung.<br />

(2) Die Leichen müssen bei Einlieferung in die Leichenhalle ordnungsgemäß eingesargt sein. Für<br />

Verluste oder Beschädigungen an den den Leichen mitgegebenen Gegenständen wird keine<br />

Haftung übernommen.<br />

(3) War der Verstorbene an einer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl.<br />

I. S. 1045) in der jeweils geltenden Fassung meldepflichtigen Krankheit erkrankt oder mit<br />

einem meldepflichtigen Krankheitserreger infiziert und ist durch den Umgang mit der Leiche<br />

eine Weiterverbreitung möglich, gehen sonstige Gefahren von der Leiche aus oder besteht ein<br />

Verdacht hierfür, sind diese Särge deutlich zu kennzeichnen. Eine nochmalige Öffnung dieser<br />

Särge ist untersagt.<br />

§ 10 Trauerfeiern und Abschiednahme am offenen Sarg<br />

(1) Die Trauerfeiern können in den Trauerhallen und/oder an der Grabstätte durchgeführt werden.<br />

Trauerfeiern sollen nicht länger als eine Stunde dauern. Wird hierfür mehr als eine Stunde<br />

benötigt, ist dies der Friedhofsverwaltung anzuzeigen.<br />

(2) Die Särge werden spätestens eine halbe Stunde vor Beginn der Trauerfeier oder Bestattung<br />

geschlossen und dürfen nicht mehr geöffnet werden. Bis dahin können die Angehörigen den<br />

Verstorbenen nach vorausgegangener Absprache mit dem Friedhofspersonal oder der Friedhofsverwaltung<br />

sehen. Ausnahmen hiervon sind nur aus besonderen Gründen zulässig und<br />

bedürfen der Genehmigung der Friedhofsverwaltung.<br />

(3) Die Stadt Bleicherode ist berechtigt, die Öffnung des Sarges zu untersagen, wenn der Zustand<br />

der Leiche dies nicht zulässt. Sie ist dazu verpflichtet, wenn eine meldepflichtige Krankheit<br />

oder Infizierung mit einem meldepflichtigen Krankheitserreger vorliegt oder dies vom Amtsarzt<br />

angeordnet wurde.<br />

§ 11 Bestattung<br />

(1) Grabstätten werden nur durch das Friedhofspersonal bzw. durch Beauftragte der Friedhofsverwaltung<br />

ausgehoben, geöffnet und geschlossen. Ein Rechtsanspruch auf die Durchführung<br />

dieser Tätigkeiten in besonderer Weise besteht nicht.<br />

(2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante<br />

des Sarges mindestens 0,9 m, bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,5 m. Die Gräber für<br />

Erdbestattungen müssen voneinander durch mindestens 0,4 m starke Erdwände getrennt sein.<br />

Bei Tiefgräbern ist die Grabsohle der Erstbestattung so tief zu legen, dass nach der erfolgten<br />

Zweitbestattung eine Tiefe von mindestens 0,9 m von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur<br />

Oberkante des zweiten Sarges gewährleistet ist.<br />

(3) Werden bei der Wiederbelegung einer Grabstätte beim Ausheben Leichenteile, Sargteile oder<br />

sonstige Überreste gefunden, so sind diese sofort mindestens 0,3 m unter der Sohle des <strong>neue</strong>n<br />

Grabes zu verlegen.<br />

§ 12 Ruhezeiten<br />

Die Ruhefrist für Erdbestattungen beträgt 30 Jahre. Die Ruhefrist für Urnenbestattungen beträgt 20<br />

Jahre.<br />

§ 13 Nutzungsrechte<br />

(1) Die Grabstätten bleiben Eigentum der Stadt Bleicherode. An ihnen können nur Rechte nach<br />

dieser Satzung erworben werden. Es besteht kein Anspruch auf Verleihung oder Wiedererwerb<br />

von Nutzungsrechten an einer der Lage nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit<br />

der Umgebung.<br />

(2) Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte wird nur bei Eintritt eines Sterbefalls vergeben. Dem<br />

Erwerber des Nutzungsrechts wird, wenn die Satzung nichts anderes bestimmt, eine Grabnutzungsurkunde<br />

ausgehändigt.<br />

(3) Die Mindestnutzungsdauer einer Grabstätte wird von den Ruhefristen bestimmt. Darüber hinaus<br />

ist die Nutzungsdauer entsprechend den Festlegungen dieser Satzung von der Grabstättenart<br />

abhängig.<br />

(4) Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht zur Anlage und zur Pflege der Grabstätte.<br />

(5) Auf das Nutzungsrecht kann jederzeit nach Ablauf der letzten Ruhefrist verzichtet werden. Damit<br />

endet die Nutzungsdauer. Ein Verzicht ist durch schriftliche Erklärung nur für die gesamte<br />

Grabstätte möglich. Ein Anspruch auf Rückerstattung von gezahlten Geldleistungen besteht<br />

nicht.<br />

AMTLICHER TEIL<br />

(6) Das Nutzungsrecht endet mit dem Ablauf der Nutzungsdauer.<br />

(7) Hinsichtlich der Errichtung, Änderung oder Entfernung der Grabmale sind die Festlegungen<br />

dieser Satzung einzuhalten.<br />

(8) Der Erwerber soll bereits beim Erwerb des Nutzungsrechtes seinen Rechtsnachfolger bestimmen<br />

und diesem das Nutzungsrecht durch schriftlichen Vertrag übertragen. Die Übertragung<br />

kann nur auf eine Person erfolgen und ist der Friedhofsverwaltung anzuzeigen. Unterbleibt eine<br />

entsprechende Vereinbarung und wird auch sonst keine wirksame Regelung getroffen, so geht<br />

das Nutzungsrecht auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten über, wenn diese<br />

zustimmen. Das Nutzungsrecht wird dann entsprechend der im § 7 Abs. 2 a aufgeführten<br />

Reihenfolge übertragen. Der Besitzer der Grabnutzungsurkunde gilt im Zweifelsfalle der Stadt<br />

Bleicherode gegenüber als verfügungsberechtigt.<br />

(9) Jeder Rechtsnachfolger hat das Nutzungsrecht unverzüglich auf sich umschreiben zu lassen.<br />

(10) Bei Streitigkeiten zwischen den Beteiligten über Rechte an Grabstätten, über die Verwaltung<br />

oder Gestaltung einer Grabstätte oder eines Grabmals kann die Friedhofsverwaltung bis zur<br />

gütlichen Einigung oder rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung über diese Streitigkeiten die<br />

erforderlichen Zwischenregelungen treffen.<br />

§ 14 Umbettungen, Ausgrabungen<br />

(1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden.<br />

(2) Leichen und Aschen dürfen zu anderen als zu Umbettungszwecken nur aufgrund behördlicher<br />

oder richterlicher Anordnung ausgegraben werden.<br />

(3) Ausgrabungen und Umbettungen von Leichen und Aschen darf die Stadt Bleicherode vor<br />

Ablauf der Ruhezeit nur zulassen, wenn besondere Gründe das öffentliche Interesse an der<br />

Wahrung der Totenruhe deutlich überwiegen. Ausgrabungen von Leichen zu Umbettungszwecken<br />

sind bis zu sechs Monate nach der Beisetzung unzulässig.<br />

(4) Der Ablauf der Ruhezeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt.<br />

(5) Ausgrabungen zu Umbettungen dürfen nur auf der Grundlage einer Genehmigung der Stadt<br />

Bleicherode erfolgen. Antragsberechtigt ist der jeweilige Nutzungberechtigte. Mit dem Antrag<br />

ist die Grabnutzungsurkunde vorzulegen. Dem Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur<br />

Umbettung ist der Nachweis beizufügen, dass eine andere Grabstätte zur Verfügung steht.<br />

(6) Ausgrabungen von Aschen aus Gemeinschaftsanlagen zu Umbettungszwecken sind nicht<br />

zugelassen.<br />

(7) Ausgrabungen werden ausschließlich vom Friedhofspersonal bzw. durch Beauftragte der<br />

Friedhofsverwaltung durchgeführt. Die Friedhofsverwaltung bestimmt den Zeitpunkt der<br />

Umbettung.<br />

(8) Für Schäden, die an benachbarten Gräbern durch eine Umbettung oder Ausgrabung entstehen,<br />

haftet der Antragsteller.<br />

IV. Grabstätten<br />

§ 15 Arten der Grabstätten<br />

Die Grabstätten werden unterschieden in<br />

a) Erdreihengrabstätten,<br />

b) Erdwahlgrabstätten,<br />

c) Urnenreihengrabstätten,<br />

d) Urnenwahlgrabstätten,<br />

e) Urnengemeinschaftsanlagen.<br />

§ 16 Erdreihengrabstätten<br />

(1) Erdreihengrabstätten sind einstellige Grabstätten für Erdbestattungen, die der Reihe nach<br />

belegt werden. Verlängerungen oder Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einer Reihengrabstätte<br />

sind nicht möglich.<br />

(2) Es werden eingerichtet:<br />

– Reihengrabfelder mit Grabstätten für Verstorbene bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr,<br />

– Reihengrabfelder mit Grabstätten für Verstorbene ab vollendetem sechstem Lebensjahr.<br />

(3) Die Nutzungsdauer für Erdreihengrabstätten beträgt 30 Jahre.<br />

(4) In jeder Grabstätte darf nur eine Leiche bestattet werden. Es ist jedoch zulässig, in einer Reihengrabstätte<br />

die Leichen von zwei gleichzeitig verstorbenen Geschwistern unter sechs Jahren<br />

zu bestatten.<br />

§ 17 Erdwahlgrabstätten<br />

(1) Erdwahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen. Sie werden als ein- oder zweistellige<br />

Grabstätten vergeben. In einer Grabstelle können ein Sarg sowie zwei Urnen bestattet werden.<br />

Die Lage der zugeteilten Wahlgrabstätte ist mit dem Erwerber abzustimmen, ein Rechtsanspruch<br />

auf den Erwerb einer bestimmten Grabstätte besteht nicht.<br />

(2) Als Sonderform der zweistelligen Erdwahlgrabstätten werden Tiefgräber auf dem Friedhof<br />

Bleicherode vergeben. Diese Grabstätten unterscheiden sich von den anderen zweistelligen<br />

Grabstätten dadurch, dass die Särge übereinander zu bestatten sind und die Grabstätten geringere<br />

Abmessungen haben.<br />

(3) Die Nutzungsdauer beträgt für einstellige Grabstätten 30 Jahre, für zweistellige Grabstätten 40<br />

Jahre.<br />

(4) Eine weitere Bestattung kann nur erfolgen, wenn die Ruhefrist die verbleibende Nutzungsdauer<br />

nicht überschreitet. Die Nutzungsdauer an der gesamten Grabstätte kann auf Antrag<br />

verlängert werden.<br />

(5) Das Nutzungsrecht an der gesamten Grabstätte kann nach Ablauf der Nutzungsdauer auf<br />

Antrag erneut erworben werden.<br />

§ 18 Urnenreihengrabstätten<br />

(1) Urnenreihengrabstätten sind einstellige Grabstätten für Aschen, die der Reihe nach belegt werden.<br />

Verlängerungen oder Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einer Reihengrabstätte sind<br />

grundsätzlich nicht möglich. In einer Grabstelle darf nur eine Urne bestattet werden.<br />

(2) Die Nutzungsdauer beträgt 20 Jahre.<br />

§ 19 Urnenwahlgrabstätten<br />

(1) Urnenwahlgrabstätten sind Aschengrabstätten. Sie werden als zwei- oder vierstellige Grabstätten<br />

vergeben. In einer Grabstelle darf nur eine Urne bestattet werden. Die Lage der zugeteilten<br />

Wahlgrabstätte ist mit dem Erwerber abzustimmen, ein Rechtsanspruch auf den Erwerb einer<br />

bestimmten Grabstätte besteht nicht.<br />

(2) Urnenwahlgrabstätten in der Form von Rasengrabstätten werden nur auf dem Friedhof Bleicherode,<br />

Grabfeld K bereitgestellt. Sie werden als zweistellige Grabstätten vergeben. Rasengrabstätten<br />

unterliegen besonderen Gestaltungsvorschriften. Die Anwendung und Gestaltung


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des Grabmals nach den Vorschriften dieser Satzung ist zwingend. Das Nutzungsrecht ist<br />

dahingehend eingeschränkt, dass die Anlage und Pflege des Grabumfeldes ausschließlich der<br />

Friedhofsverwaltung obliegt. Die Vergabe ist nur im Rahmen der freien Grabstätten möglich,<br />

ein darüber hinaus gehender Rechtsanspruch besteht nicht.<br />

(3) Die Nutzungsdauer beträgt 30 Jahre.<br />

(4) Eine weitere Beisetzung kann nur erfolgen, wenn die Ruhezeit die verbleibende Nutzungsdauer<br />

nicht überschreitet. Die Nutzungsdauer kann auf Antrag verlängert werden.<br />

(5) Das Nutzungsrecht an der gesamten Grabstätte kann nach Ablauf der Nutzungsdauer auf<br />

Antrag erneut erworben werden. Dies gilt nicht für Urnenwahlgrabstätten in der Form von<br />

Rasengrabstätten.<br />

§ 20 Urnengemeinschaftsanlagen<br />

(1) Urnengemeinschaftsanlagen sind einstellige Aschengrabstätten. Bei diesen anonymen Gemeinschaftsanlagen<br />

wird das Grabfeld nicht gekennzeichnet. Die Bestattung erfolgt ohne<br />

Bekanntgabe und Kennzeichnung des Ortes der Grabstätte innerhalb des Grabfeldes. Das<br />

Nutzungsrecht ist dahingehend eingeschränkt, dass keine Grabnutzungsurkunde ausgehändigt<br />

wird und die Anlage und Pflege der Gemeinschaftsanlage ausschließlich der Friedhofsverwaltung<br />

obliegt. Verlängerungen oder Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einer Grabstätte sind<br />

nicht möglich.<br />

(2) Die Stadt Bleicherode richtet anonyme Gemeinschaftsanlagen auf den Friedhöfen in Bleicherode,<br />

Elende und Obergebra ein.<br />

(3) Die Nutzungsdauer beträgt 20 Jahre.<br />

(1)<br />

§ 21 Gestaltung, Herrichtung und Unterhaltung der Grabstätten<br />

Die Stadt Bleicherode legt Reihen- und Wahlgrabstätten mit folgenden Abmessungen an<br />

- Erdreihengrabstätte für Verstorbene bis vollendetem 6. Lebensjahr: 1,3 m x 0,6 m<br />

- Erdreihengrabstätte für Verstorbene ab 6. Lebensjahr: 2,1 m x 1,0 m<br />

- Erdwahlgrabstätte einstellig: 2,1 m x 1,0 m<br />

- Erdwahlgrabstätte zweistellig: 2,4 m x 2,0 m<br />

- Erdwahlgrabstätte zweistellig als Tiefgrab: 2,1 m x 1,0 m<br />

- Urnenreihengrabstätte: 0,6 m x 1,0 m<br />

- Urnenwahlgrabstätte zweistellig: 1,0 m x 1,0 m<br />

- Urnenwahlgrabstätte zweistellig als Rasengrabstätte: 0,5 m x 0,4 m<br />

- Urnenwahlgrabstätte vierstellig: 1,2 m x 1,2 m<br />

(2) Grabstätten sind spätestens 6 Monate nach Beisetzung würdig herzurichten.<br />

(3) Für die individuelle Ausgestaltung der Grabstätten gelten folgende Grundsätze:<br />

– Jede Grabstätte ist so zu gestalten und so der Umgebung anzupassen, dass die Würde der<br />

Friedhöfe in ihren einzelnen Teilen und ihren Gesamtanlagen gewahrt bleibt. Sie ist dauernd<br />

instand zu halten, dies gilt entsprechend für den Grabschmuck. Verwelkte Blumen<br />

und Kränze sind unverzüglich von den Grabstätten zu entfernen.<br />

– Für die Herrichtung und Unterhaltung ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich. Die<br />

Verantwortlichkeit erlischt mit dem Ablauf des Nutzungsrechts.<br />

– Auf den Pflanzflächen der Grabstätten dürfen keine Gewächse verwendet werden, die<br />

sofort oder später benachbarte Grabstätten, Friedhofsanlagen oder andere Einrichtungen<br />

beeinträchtigen. Gewächse dürfen eine Höhe von 1,5 m nicht übersteigen.<br />

– Der Schnitt oder die Beseitigung zu stark wachsender oder absterbender Bäume und<br />

Sträucher kann angeordnet werden. Wird die notwendige Maßnahme nicht innerhalb der<br />

von der Friedhofsverwaltung gesetzten Frist durchgeführt, so werden die Arbeiten auf<br />

Kosten des Nutzungsberechtigten ausgeführt.<br />

– Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Unkrautbekämpfungsmitteln ist untersagt.<br />

– Die Verwendung von Kies, Splitt, Gehwegplatten oder ähnlichen Materialien ist außerhalb<br />

der Einfassung der Grabstätte nicht zulässig.<br />

– Sitzgelegenheiten werden nach den Erfordernissen von der Friedhofsverwaltung aufgestellt.<br />

– Grabstätten in Form von Rasengrabstätten dürfen nicht bepflanzt und in den Monaten<br />

März bis Oktober nicht mit Grabschmuck versehen werden. Eine gemeinsame Ablagemöglichkeit<br />

für Blumen wird jeweils für das gesamte Grabfeld zur Verfügung gestellt.<br />

(4) Auf Gemeinschaftsanlagen dürfen Schnittblumen und Kränze nur an den vorgesehenen Stellen<br />

abgelegt werden. Die Friedhofsverwaltung ist ansonsten berechtigt, abgelegte Blumen, Kränze<br />

oder andere Gegenstände jederzeit zu entfernen und zu entsorgen.<br />

(5) Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der<br />

Grabstätten obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung.<br />

§ 22 Vernachlässigung von Grabstätten<br />

(1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder über einen längeren Zeitraum<br />

nicht entsprechend den Bestimmungen dieser Friedhofssatzung in friedhofswürdiger Weise<br />

instand gehalten und gepflegt, hat der Nutzungsberechtigte nach schriftlicher Aufforderung<br />

durch die Friedhofsverwaltung die Grabstätte innerhalb eines Monats in Ordnung zu bringen.<br />

Ist der Nutzungsberechtigte nicht bekannt oder ohne besonderen Aufwand nicht zu ermitteln,<br />

genügen als Aufforderung eine ortsübliche Bekanntmachung und ein Hinweis auf der Grabstätte,<br />

der für die Dauer von drei Monaten angebracht wird.<br />

(2) Kommt der Nutzungsberechtigte dieser Aufforderung nicht nach, kann die Stadt Bleicherode<br />

a) die Genehmigung zum Errichten des Grabmals widerrufen. In dem Widerrufsbescheid<br />

wird der Nutzungsberechtigte aufgefordert, das Grabmal und die sonstigen baulichen<br />

Anlagen binnen drei Monaten seit Unanfechtbarkeit des Widerrufsbescheides zu entfernen.<br />

Anderenfalls kann die Friedhofsverwaltung die Grabmale und sonstigen bauliche<br />

Anlagen entfernen lassen. Für den Verbleib des Grabmals und die sonstigen baulichen<br />

Anlagen gelten die Festlegungen nach § 26 Abs. 2.<br />

b) die Grabstätte einebnen und einsäen.<br />

V. Grabmale und bauliche Anlagen<br />

§ 23 Genehmigungserfordernis<br />

(1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen, Steineinfassungen oder sonstigen baulichen<br />

Anlagen bedarf der Genehmigung der Stadt Bleicherode.<br />

(2) Die Anträge sind auf amtlichen Vordrucken einzureichen. Den Anträgen sind die zur Prüfung<br />

AMTLICHER TEIL<br />

der Entwürfe notwendigen Zeichnungen und Unterlagen beizufügen, insbesondere durch<br />

Grabmal entwurf einschließlich Grundriss und Ansicht in aussagefähigem Maß-stab, Angaben<br />

über den Werkstoff, die Bearbeitung, Inhalt, Form und Anordnung der Schrift oder sonstiger<br />

Zeichen sowie über die Fundamentierung.<br />

(3) Die Genehmigung erlischt, wenn das Grabmal oder die sonstigen baulichen Anlagen nicht<br />

binnen zwei Jahren nach Erteilung der Genehmigung errichtet worden sind.<br />

(4) Entspricht ein aufgestelltes Grabmal oder die sonstigen baulichen Anlagen nicht der genehmigten<br />

Zeichnung oder den genehmigten Angaben oder wurden diese ohne Genehmigung<br />

verändert, so müssen diese Anlagen innerhalb eines Monats nach Benachrichtigung des Nutzungsberechtigten<br />

entfernt oder so verändert werden, dass diese mit den genehmigten Festlegungen<br />

übereinstimmen. Grabmale oder sonstige bauliche Anlagen, die ohne Genehmigung<br />

errichtet wurden, sind innerhalb eines Monats nach Benachrichtigung des Nutzungsberechtigten<br />

in gleicher Weise zu entfernen. Wird der Aufforderung nicht Folge geleistet, so kann<br />

die Friedhofsverwaltung die Anlage entfernen lassen. Für den Verbleib des Grabmals und die<br />

sonstigen baulichen Anlagen gelten die Festlegungen nach § 26 Abs. 2.<br />

(5) Ohne Zustimmung sind bis zur Dauer von zwei Jahren nach der Bestattung provisorische<br />

Holztafeln bis zu einer Größe von 0,15 m x 0,30 m und Holzkreuze zulässig.<br />

§ 24 Errichtung, Fundamentierung und Unterhaltung der Grabmale<br />

(1) Jedes Grabmal muss entsprechend seiner Größe nach allgemein anerkannten Regeln des Handwerks<br />

dauerhaft gegründet und so befestigt sein, dass es dauerhaft und standsicher ist und auch<br />

beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken kann. Die Friedhofsverwaltung<br />

kann überprüfen, ob die vorgeschriebene Fundamentierung durchgeführt worden ist.<br />

Dies gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechend.<br />

(2) Grabmale müssen hinsichtlich ihrer Oberflächenbeschaffenheit verkehrssicher sein, ins-besondere<br />

dürfen von ihnen keine Gefahren zur Verletzung von Personen oder der Beschädigung<br />

von Sachen ausgehen.<br />

(3) Die Standfestigkeit der Grabmale wird durch die Friedhofsverwaltung mindestens einmal<br />

jährlich durch eine Druckprobe überprüft.<br />

(4) Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen, sonstigen baulichen Anlagen oder Teilen davon<br />

gefährdet, ist der Nutzungsberechtigte verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Bei<br />

Gefahr im Verzuge kann die Friedhofsverwaltung Sicherungsmaßnahmen veranlassen. Wird<br />

der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Friedhofsverwaltung nicht<br />

innerhalb angemessener Frist beseitigt, ist die Stadt Bleicherode berechtigt, die Genehmigung<br />

zum Errichten des Grabmals zu widerrufen und das Grabmal oder Teile davon entfernen zu<br />

lassen. Für den Verbleib des Grabmals und die sonstigen baulichen Anlagen gelten die Festlegungen<br />

nach § 26 Abs. 2. Ist der Nutzungsberechtigte nicht bekannt oder ohne besonderen<br />

Aufwand nicht zu ermitteln, genügen als Aufforderung eine ortsübliche Bekanntmachung und<br />

ein Hinweisschild auf der Grabstätte, das für die Dauer von einem Monat angebracht wird.<br />

(5) Der Nutzungsberechtigte ist für jeden Schaden haftbar, der durch das Umstürzen von Grabmalen<br />

oder Grabmalteilen verursacht wird.<br />

§ 25 Gestaltung der Grabmale<br />

Für alle Friedhöfe gelten folgende Gestaltungsvorschriften:<br />

(1) Auf den Grabstätten dürfen zum Gedenken an die dort Ruhenden Grabmale errichtet und<br />

sonstige Grabausstattungen angebracht werden. Sie müssen der Würde des Ortes und der<br />

Pietät entsprechen.<br />

(2) Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen aus wetterbeständigem Werkstoff hergestellt<br />

sein.<br />

(3) Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen standsicher sein.<br />

(4) Liegende Grabmale dürfen nur flach oder flach geneigt auf die Grabstätte gelegt werden. Die<br />

Abmessungen richten sich nach den Grabgrößen.<br />

(5) Die Grabeinfassungen sind nach Beschaffenheit und Farbe auf das Grabmal abzustimmen. Die<br />

Größe der Einfassung richtet sich nach Abmessungen der Grabstätten nach<br />

§ 21 Abs. 1. Einfassungen aus bearbeitetem Naturstein oder Kunstwerkstein sind zulässig.<br />

(6) Für Urnenwahlgräber in der Form von Rasengrabstätten gelten zusätzlich nachfolgende Vorschriften.<br />

Die Grabstätte muss zwingend mit einem Grabkissen mit den Maßen 0.5 m x 0.4 m<br />

versehen werden. Beschriftungen und Gestaltungselemente sollen die Oberfläche des Grabmals<br />

nicht um mehr als 3 cm überragen. Für Schäden, die durch darüber hinaus gehende Beschriftungen<br />

oder Gestaltungselemente verursacht werden, haftet allein der Nutzungsberechtigte.<br />

Die Stadt Bleicherode übernimmt keine Haftung für die Gewährleistung der Unversehrtheit<br />

derartiger Gestaltungselemente.<br />

§ 26 Entfernung von Grabmalen<br />

(1) Grabmäler, Grabeinfassungen und sonstige Grabausstattungen dürfen vor Ablauf der Ruhefrist<br />

oder der Nutzungsdauer nur mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung von der<br />

Grabstelle entfernt werden.<br />

(2) Nach Ablauf der Nutzungsdauer der Grabstätte werden Grabmale, Einfassungen und sonstige<br />

Grabausstattungen einschließlich der Fundamente und Befestigungsmaterialien von der Friedhofsverwaltung<br />

oder deren Beauftragten entfernt. Die Nutzungsberechtigten können innerhalb<br />

einer Frist von 2 Monaten die Grabmale nach Absprache abholen. Die Stadt Bleicherode ist<br />

nicht verpflichtet, ein Grabmal oder sonstige baulichen Anlagen über diesen Zeitpunkt hinaus<br />

zu verwahren.<br />

(3) Künstlerisch und geschichtlich wertvolle Grabmale sowie solche Grabmale, die als besondere<br />

Eigenart des Friedhofs gelten, werden in einem besonderen Verzeichnis geführt und dürfen<br />

ohne Einwilligung der Friedhofsverwaltung nicht entfernt oder abgeändert werden.<br />

(4) Auf Antrag der Nutzungsberechtigten können Grabstätten vor Ablauf der Ruhezeit eingeebnet<br />

werden.<br />

VI. Schlussvorschriften<br />

§ 27 Gebühren<br />

Für die Inanspruchnahme der kommunalen Einrichtungen und Anlagen des Friedhofs- und Bestattungswesens<br />

erhebt die Stadt Bleicherode Gebühren nach der jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung.<br />

§ 28 Alte Rechte<br />

(1) Bei Grabstätten, über die die Stadt Bleicherode bei Inkrafttreten dieser Satzung bzw. ihrer<br />

Änderungen bereits verfügt hat, richtet sich die Nutzungsdauer und Gestaltung nach bisherigen<br />

Vorschriften.<br />

(2) Der Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an diesen Grabstätten richtet sich nach dieser Satzung.


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2010 | Nr. 01/2010<br />

(3) Nach dieser Satzung nicht mehr zugelassene Anlagen sind von allen Gräbern zu entfernen<br />

sobald sie nicht mehr verkehrssicher sind, das Nutzungsrecht an den Grabstätten abgelaufen ist<br />

oder eine Beisetzung erfolgen soll.<br />

§ 29 Haftung<br />

Die Stadt Bleicherode haftet nicht für Schäden, die durch nicht satzungsgemäße Benutzung der Friedhöfe,<br />

ihrer Anlagen oder ihrer Einrichtungen durch dritte Personen entstehen. Das Gleiche gilt für<br />

Schäden, die durch freilebende Tiere verursacht werden. Der Stadt Bleicherode obliegen keine besonderen<br />

Obhuts- und Überwachungspflichten Im Übrigen haftet die Stadt Bleicherode nur bei Vorsatz<br />

und grober Fahrlässigkeit. Die Vorschriften über Amtshaftung bleiben unberührt.<br />

§ 30 Ordnungswidrigkeiten<br />

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig<br />

1. sich entgegen § 5 Abs. 1 nicht der Würde des Friedhofs entsprechend verhält oder Anordnungen<br />

der Friedhofsverwaltung nicht befolgt,<br />

2. entgegen § 5 Abs. 2<br />

a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art ohne Erlaubnis befährt,<br />

b) Tiere mitbringt, ausgenommen Hunde, diese nicht streng angeleint führt, nicht<br />

ständig beaufsichtigt, Verunreinigungen durch Hunde nicht unverzüglich beseitigt,<br />

c) Druckschriften verteilt,<br />

d) an Sonn- und Feiertagen oder in der Nähe einer Bestattung oder Gedenkfeier<br />

Arbeiten ausführt,<br />

e) ohne schriftlichen Auftrag eines Berechtigten fotografiert,<br />

f) die Friedhöfe und ihre Einrichtungen und Anlagen verunreinigt oder beschädigt,<br />

Rasenflächen und Grabstätten unberechtigt betritt,<br />

g) Abraum und Abfall außerhalb der dafür bestimmten Stellen ablagert,<br />

h) Hausmüll auf dem Friedhof ablagert.<br />

3. entgegen § 5 Abs. 4 Totengedenkfeiern ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung<br />

durchführt,<br />

Aufgrund des § 19 Abs. 1 und des § 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung<br />

(ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt<br />

geändert durch Gesetz vom 08.April 2009 (GVBl. S. 345), der §§ 1, 2, 10 und 12 des Thüringer<br />

Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 19. September<br />

2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. August 2009 (GVBl. S. 646) der Stadtrat<br />

der Stadt Bleicherode in seiner Sitzung am 21. Januar 2010 die folgende Friedhofsgebührensatzung<br />

beschlossen:<br />

§ 1 Allgemeines<br />

(1) Die Stadt Bleicherode betreibt die Friedhöfe in Bleicherode, Elende und Obergebra als<br />

öffentliche Einrichtungen.<br />

(2) Für die Inanspruchnahme der kommunalen Einrichtungen und Anlagen des Friedhofs- und<br />

Bestattungswesens erhebt die Stadt Bleicherode nach Maßgabe dieser Satzung Gebühren.<br />

§ 2 Gebührenschuldner<br />

(1) Gebührenschuldner ist, wer Leistungen nach § 3 beantragt.<br />

(2) Einschränkend zu Abs. 1 ist für nachfolgende Leistungen zur Antragstellung nur berechtigt:<br />

– für den Erwerb des Nutzungsrechtes an einer Grabstätte der Bestattungspflichtige nach<br />

§ 7 Abs. 2 der Friedhofssatzung,<br />

– für Bestattungen, Ausgrabungen und Verlängerung der Nutzungsdauer der Grabstätte<br />

der Nutzungsberechtigte.<br />

§ 3 Leistungen, Gebührensätze, Gebührenmaßstäbe<br />

Für folgende Leistungen werden Gebühren erhoben:<br />

AMTLICHER TEIL<br />

4. Grabstätten entgegen § 22 vernachlässigt,<br />

5. entgegen § 23 Abs. 1 und Abs. 4 ohne vorherige Genehmigung Grabmale oder bauliche<br />

Anlagen errichtet oder verändert,<br />

6. Grabmale entgegen § 24 Abs. 1 nicht fachgerecht befestigt und fundamentiert,<br />

7. Grabmale entgegen § 24 Abs. 4 nicht in einem verkehrssicheren Zustand hält,<br />

8. Grabmale und bauliche Anlagen entgegen § 26 Abs. 1 ohne vorherige Zustimmung<br />

entfernt.<br />

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann auf der Grundlage des § 19 Abs. 1 Satz 4 der Thüringer Kommunalordnung<br />

mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Das Gesetz über<br />

Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der jeweils geltenden Fassung findet Anwendung.<br />

§ 31 Inkrafttreten, Außerkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die<br />

Friedhofssatzung der Stadt Bleicherode vom 16.06.2006 außer Kraft.<br />

Bleicherode, den 08.02.2010, Stadt Bleicherode<br />

Rostek, Bürgermeister<br />

Ausfertigungsvermerk<br />

Die Übereinstimmung des Satzungstextes mit dem Willen des Stadtrates der Stadt Bleicherode sowie<br />

die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Satzungsverfahrens werden bekundet.<br />

Bekanntmachungsanordnung<br />

Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Es wird darauf hingewiesen, daß<br />

eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Thüringer Kommunalordnung beim<br />

Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr<br />

geltend gemacht werden kann, es sei denn, diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß ausgefertigt oder<br />

bekanntgemacht worden.<br />

Bleicherode, den 08.02.2010, Stadt Bleicherode<br />

Rostek, Bürgermeister<br />

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Bleicherode vom 08.02.2010<br />

1. Erwerb von Nutzungsrechten<br />

1.1. Erdgrabstätten<br />

a) Erdreihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 6. Lebensjahr<br />

für die Nutzungsdauer von 30 Jahren 849,00 €<br />

b) Erdreihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 6. Lebensjahr<br />

für die Nutzungsdauer von 30 Jahren 1.393,00 €<br />

c) Erdwahlgrabstätte einstellig für die Nutzungsdauer von 30 Jahren 1.393,00 €<br />

d) Erdwahlgrabstätte zweistellig für die Nutzungsdauer von 40 Jahren 2.750,00 €<br />

e) Erdwahlgrabstätte zweistellig als Tiefgrab für die Nutzungsdauer von 40 Jahren 1.858,00 €<br />

f) Verlängerung der Nutzungsdauer für eine Erdwahlgrabstätte einstellig pro Jahr 46,00 €<br />

g) Verlängerung der Nutzungsdauer für eine Erdwahlgrabstätte zweistellig pro Jahr 69,00 €<br />

h) Verlängerung der Nutzungsdauer für eine Erdwahlgrabstätte zweistellig als Tiefgrab<br />

pro Jahr 46,00 €<br />

i) Verlängerung der Nutzungsdauer für eine Erdwahlgrabstätte dreistellig pro Jahr 84,00 €<br />

j) Verlängerung der Nutzungsdauer für eine Erdwahlgrabstätte vierstellig pro Jahr 97,00 €<br />

1.2 Urnengrabstätten<br />

a) Urnenreihengrabstätte für die Nutzungsdauer von 20 Jahren 497,00 €<br />

b) Urnenwahlgrabstätte zweistellig für die Nutzungsdauer von 30 Jahren 962,00 €<br />

c) Urnenwahlgrabstätte zweistellig als Rasengrabstätte für die Nutzungsdauer<br />

von 30 Jahren 611,00 €<br />

d) Urnenwahlgrabstätte vierstellig für die Nutzungsdauer von 30 Jahren 1.346,00 €<br />

e) Verlängerung der Nutzungsdauer für eine Urnenwahlgrabstätte zweistellig pro Jahr 32,00 €<br />

f) Verlängerung der Nutzungsdauer für eine Urnenwahlgrabstätte zweistellig<br />

als Rasengrabstätte pro Jahr 14,00 €<br />

g) Verlängerung der Nutzungsdauer für eine Urnenwahlgrabstätte vierstellig pro Jahr 45,00 €<br />

1.3 Gemeinschaftsanlagen<br />

anonyme Urnengrabstätte für die Nutzungsdauer von 20 Jahren 502,00 €<br />

2. Trauerhalle, Leichenhalle<br />

Nutzung der Trauerhalle 146,00 €<br />

Nutzung der Leichenhalle je angefangener Tag 30,00 €<br />

3. Bestattungen, Ausgrabungen<br />

a) Bestattung einer Urne 131,00 €<br />

b) Bestattung eines Sarges für Verstorbene bis zum vollendeten 6. Lebensjahr 393,00 €<br />

c) Bestattung eines Sarges für Verstorbene ab dem vollendeten 6. Lebensjahr 538,00 €<br />

d) Erstbestattung eines Sarges in einem Tiefgrab 813,00 €<br />

e) Ausgrabung einer Asche 173,00 €<br />

f) Ausgrabung einer Leiche 913,00 €<br />

4. sonstige Leistungen<br />

a) Genehmigung für die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen,<br />

Steineinfassungen oder sonstigen baulichen Anlagen 18,00 €<br />

b) Verwaltungstätigkeit für Anzeige der gewerblichen Betätigung auf den<br />

Friedhöfen 18,00 €<br />

Hinweis: Der Erwerb von Nutzungsrechten an Rasengrabstätten nach Abschn. 1.2 ist nur möglich,<br />

wenn hierfür entsprechende Grabstätten zur Bestattung zur Verfügung stehen.<br />

§ 4 Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld<br />

(1) Die Gebührenschuld entsteht in den Fällen<br />

– § 3 Pkt. 1 für den Erwerb des Nutzungsrechtes an einer Grabstätte mit der erfolgten<br />

Bestattung,<br />

– § 3 Pkt. 1 für die Verlängerung eines bereits erworbenen Nutzungsrechtes mit der<br />

Erteilung der Verlängerung,<br />

– § 3 Pkt. 2 bis 4 mit der Erbringung der Leistung.<br />

(2) Die Gebührenschuld wird vier Wochen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides<br />

fällig.<br />

§ 5 Rechtsbehelfe/Zwangsmittel<br />

(1) Die Rechtsbehelfe gegen Gebührenbescheide aufgrund dieser Satzung regeln sich nach<br />

den Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung in der jeweils gültigen Fassung.<br />

(2) Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen die Heranziehung zu Gebühren nach<br />

dieser Gebührensatzung wird die Verpflichtung zur sofortigen Zahlung nicht aufgehoben.<br />

(3) Für die zwangsweise Durchsetzung der im Rahmen dieser Satzung erlassenen Gebührenbescheide<br />

gelten die Vorschriften des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes<br />

in der jeweils gültigen Fassung.<br />

§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung<br />

der Stadt Bleicherode vom 16.06.2006 außer Kraft.<br />

Bleicherode, den 08.02.2010, Stadt Bleicherode<br />

Rostek, Bürgermeister<br />

Ausfertigungsvermerk<br />

Die Übereinstimmung des Satzungstextes mit dem Willen des Stadtrates der Stadt Bleicherode<br />

sowie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Satzungsverfahrens werden bekundet.<br />

Bekanntmachungsanordnung<br />

Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Es wird darauf hingewiesen, daß<br />

eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Thüringer Kommunal ordnung beim<br />

Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr<br />

geltend gemacht werden kann, es sei denn, diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß ausgefertigt oder<br />

bekanntgemacht worden.<br />

Bleicherode, den 08.02.2010, Stadt Bleicherode<br />

Rostek, Bürgermeister<br />

IMpRESSuM:<br />

Amtsblatt der Stadt Bleicherode<br />

Herausgeber: Stadtverwaltung Bleicherode<br />

Redaktion: Hauptamt, Stadtverwaltung Bleicherode, Hauptstraße 43, 99752 Bleicherode,<br />

Telefon: (03 63 38) 3 53 55, Telefax: (03 63 38) 3 53 56, e-mail: info@bleicherode.de<br />

Druck: TA-Druckhaus Erfurt GmbH & Co. KG, Gottstedter Landstraße 6, 99092 Erfurt<br />

Verteilung: „Bleicheröder Echo“/Beilage in der „Nordhäuser Wochenchronik“, Gumpertstraße 6, 99734 Nordhausen<br />

Bezugsmöglichkeiten und Bedingungen:<br />

Das Amtsblatt der Stadt Bleicherode liegt in unregelmäßigen Abständen in der 14-tägig erscheinenden Zeitung „Bleicheröder<br />

Echo“als Beilage bei. Das „Bleicheröder Echo“wird mit der wöchentlich kostenlos erscheinenden Zeitung „Nordhäuser<br />

Wochenchronik“ in der Regel an alle erreichbaren Haushalte in der Stadt Bleicherode einschließlich ihrer Ortsteile<br />

Elende und Obergebra verteilt. Des weiteren besteht die Möglichkeit, das Amtsblatt im Hauptamt der Stadtverwaltung<br />

Bleicherode, Hauptstraße 43, 99752 Bleicherode kostenlos einzeln oder im Jahresabonnement im Falle des Postversandes<br />

gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen.


Seite 7 | Nr. 03 | 13. Februar 2010 Bleichröder ECHO | wochenchronik@arcor.de<br />

„Mini-Weltmeisterschaft“ in der Georgenberghalle<br />

Der SV Glückauf Bleicherode,<br />

Abteilung Leichtathletik, plant für<br />

den 28. Februar eine „Mini- WM<br />

der Leichtathletik“. Der Wettkampf<br />

findet in der Zeit von 9.00<br />

Uhr bis 13.00 Uhr in der Georgenberghalle<br />

in Bleicherode statt. Neben<br />

dem eigentlichen Wettkampf<br />

wird für die Kinder der Altersklassen<br />

4 bis 11 Jahre ein buntes Rahmenprogramm<br />

geboten.<br />

Zu diesem Ereignis möchte der<br />

SV Glückauf alle Kinder der Stadt<br />

Bleicherode und der Umgebung<br />

herzlich einladen.<br />

Am letzten Freitag fand im Ev. St.<br />

Marien- Hospital Bleicherode eine<br />

Buchlesung statt. Die Autorin Brita<br />

von Schönberg las vor ca. 65<br />

Zuhörern aus ihrem Buch: „Anna,<br />

die Grenzgängerin“.<br />

In diesem Roman verarbeitete<br />

Frau von Schönberg die eigenen<br />

Erlebnisse aus der Zeit des geteilten<br />

Deutschlands. Eindrücklich<br />

schilderte Sie „Grenzsituationen“<br />

im wörtlichen wie auch im über-<br />

Mit Fleiß und ehrenamtlichem Engagement<br />

verfolgen die Mitglieder<br />

der Interessengruppe Heimatmuseum<br />

ihre Ziele, unser historisches<br />

Haus durch Eigeninitiative zu erhalten,<br />

Bürger und Gäste an unsere<br />

Heimatgeschichte zu führen<br />

und das Museum als einen kulturhistorischen<br />

Standort im Zentrum<br />

unserer Stadt Bleicherode zu erhalten.<br />

Im Jahre 2003 gründete sich die<br />

Interessengruppe und unterstützt<br />

bis heute tatkräftig den Heimat-<br />

und Fremdenverkehrsverband<br />

„Bleicheröder Berge-Hainleite“<br />

e.V. ( HFVV)bei der Museumsarbeit.<br />

Kleine Museumsveranstaltungen<br />

werden von ihr mit organisiert.<br />

Gemäß § 16 der Verbandssatzung<br />

des WAZ „Eichsfelder Kessel“<br />

wurde die Haushaltssatzung<br />

des Verbandes für das Haushaltsjahr<br />

2010 im Amtsblatt Nr. 46<br />

für den Landkreis Eichsfeld vom<br />

22.12.2009 bekannt gemacht.<br />

Folgende Disziplinen stehen zur<br />

Auswahl:<br />

AK 4 - 6 30 m Sprint,<br />

Schlussweitsprung,<br />

Medizinballstoßen,<br />

Rundenlauf<br />

AK 7 - 11 30 m Sprint,<br />

Dreierhop,<br />

Medizinballstoßen,<br />

Rundenlauf<br />

Es gibt für alle teilnehmenden<br />

Kinder Urkunden sowie für die<br />

jeweils drei Erstplatzierten eines<br />

Wettbewerbes Medaillen.<br />

Wer an diesem Wettkampf teilnehmen<br />

möchte, hat die Möglichkeit,<br />

sich bis zum 22.02.2010 anzumelden,<br />

da es Startnummern<br />

gibt, die am Wettkampftag ausgeteilt<br />

werden.<br />

Es entstehen keine Anmeldegebühren<br />

für die Kinder. Die Anmeldung<br />

ist telefonisch möglich unter<br />

036338/50957 (Hoidn) oder<br />

per eMail unter hoidnfamily3@<br />

aol.com.<br />

Buchlesung im St. Marien- Hospital<br />

tragenen Sinn. Sie erzählt in ihrem<br />

Buch über die Schwierigkeit<br />

des Erhaltens von Freundschafts-<br />

und Familienbande auch über geschlossenen<br />

Grenzen hinweg.<br />

Die Bewohner des Seniorenheimes,<br />

sowie die Gäste aus Bleicherode<br />

und Umgebung waren berührt<br />

von den Worten der Autorin.<br />

Bei der sich anschließenden Signierstunde<br />

war Zeit, um mit der<br />

Autorin über die Erlebnisse zu<br />

Ramona Hoidn<br />

Abteilung Leichtathletik<br />

sprechen. Frau Brita von Schönberg<br />

verzichtete auf ein Honorar.<br />

Nach Absprache mit der Autorin<br />

wurde am Ausgang eine Spende<br />

gesammelt. Es konnten 180 € auf<br />

das Spendenkonto für die Erdbebenopfer<br />

von Haiti überwiesen<br />

werden.<br />

Wir möchten uns noch einmal bei<br />

Frau von Schönberg für die berührende<br />

Lesung bedanken.<br />

Babette Wolf / Stv. Heimleiterin<br />

Ein Dankeschön an die Interessengruppe Heimatmuseum<br />

So zählen zu den Höhepunkten jeweils<br />

der Internationale Museumstag,<br />

der Tag des offenen Denkmals<br />

und eine Adventsfeier. Dabei können<br />

die Besucherjeweils bei einer<br />

kostenlosen Führung durch<br />

die verschiedenen Kabinette eine<br />

Menge über die wirtschaftliche<br />

und kulturelle Entwicklung unserer<br />

Stadt und ihrer Menschen erfahren.<br />

Mit kleinen Programmen<br />

und Sonderausstellungen und der<br />

Neugestaltung von Ausstellungsräumen<br />

möchte die Gruppe gemeinsam<br />

mit dem HFVV immer<br />

wieder <strong>neue</strong> Besucher für das Museum<br />

gewinnen. Stets sind sie bereit,<br />

auch mal eine zusätzliche<br />

Museumsführung zu übernehmen,<br />

bei Recherchen im Archiv mitzu-<br />

helfen oder Bürgern geschichtliche<br />

Auskünfte zu erteilen.<br />

Für die Unterstützung beim Erhalt<br />

dieses denkmalgeschützten Hauses<br />

möchte sich der Heimat- und<br />

Fremdenverkehrsverband, als Träger<br />

der Einrichtung, recht herzlich<br />

bei der Interessengruppe Heimatmuseum<br />

bedanken und hofft auf<br />

eine weitere gute Zusammenarbeit.<br />

Als kleines Dankeschön waren<br />

alle fleißigen Helfer am 27. Januar<br />

bei Kaffee und Kuchen zu einem<br />

gemütlichen Nachmittag in das<br />

Kulturhaus eingeladen worden.<br />

Im Sommer wird für die Interessengruppe<br />

auch wieder eine zünftige<br />

Grillparty stattfinden.<br />

Sabine Rande<br />

Mitteilung des Wasser- und<br />

Abwasserzweckverbandes „Eichsfelder Kessel“<br />

Zur Faschingsfeier am Fastnachtsdienstag,<br />

dem 16. Februar, starten<br />

die Mitglieder des Seniorenwandervereins<br />

um 14.00 Uhr am<br />

Busbahnhof (über Ost, Kehmstedt,<br />

Friedrichsthal) nach Trebra<br />

zur Gaststätte Aderhold. Dort<br />

ist Kaffee und Kuchen für alle be-<br />

Die Haushaltssatzung kann zu<br />

den üblichen Sprechzeiten in<br />

der Geschäftsstelle des Wasser-<br />

und Abwasserzweckverbandes<br />

„Eichsfelder Kessel“ in Niederorschel<br />

oder im Hauptamt<br />

der Stadtverwaltung Bleichero-<br />

Senioren feiern und wandern<br />

stellt. Für das Abendessen hängt<br />

die Speisenkarte für eine orientierende<br />

Vorbestellung aus. Auch<br />

für Musik ist gesorgt, aber eigene<br />

Beiträge sind - wie immer -<br />

gern gesehen. Die Rückfahrt nach<br />

Bleicherode ist für 20.00 Uhr vorgesehen.<br />

Am Dienstag, dem 23.<br />

de, Schillerstraße 13, eingesehen<br />

werden.<br />

(Zum Gebiet des WAZ „Eichsfelder<br />

Kessel“ gehören die Gemeinde<br />

Niedergebra und die<br />

Bleicheröder Ortsteile Obergebra<br />

und Elende.)<br />

Februar, geht es um 9.00 Uhr vom<br />

Stadtbahnhof in Fahrgemeinschaften<br />

nach Nordhausen zur Straßenbahnwendeschleife.<br />

Von dort geht<br />

es auf eine 9,5 km lange Rundwanderung<br />

über den Park Hohenrode<br />

und Harzrigi, wo eine Einkehr<br />

vorgesehen ist.<br />

Hoffleischerei Sundhausen GmbH<br />

Uthlebener Straße 24 • 99735 Sundhausen<br />

Tel. (0 36 31) 433 301<br />

Fax (0 36 31) 433 521<br />

Angebote Bleicherode<br />

vom 17.02. - 02.03.2010<br />

Bleicherode, Hauptstr. • Tel. (03 63 38) 4 84 70<br />

Öffnungszeiten: Di 9.00 - 14.00 Uhr<br />

Mi - Fr 8.00 - 18.00 Uhr • Sa 8.00 - 12.00 Uhr<br />

Schnitzel aus der Keule ...................................................................6,50 €/kg<br />

Dicke Rippe ..................................................................................... 3,90 €/kg<br />

Anläufchen ...................................................................................... 4,00 €/kg<br />

Hausmacher Rotwurst ................................................................... 7,90 €/kg<br />

Hausmacher Leberwurst ................................................................ 7,90 €/kg<br />

Hausmacher Sülze .......................................................................... 8,50 €/kg<br />

Aufschnitt 4-fach mit Bierschinken .............................................. 8,50 €/kg<br />

Kochsalami ausgereift ...................................................................10,90 €/kg<br />

Bockwurst ....................................................................................... 6,50 €/kg<br />

Hirtensalat ....................................................................................... 9,90 €/kg<br />

Mittwoch’s-sparpaket für Februar<br />

(3 Kotelett, 400 g Kartoffelsalat, 4 Mini-Kochsalami) ......................... 5,00 €


Seite 8 | Nr. 03 | 13. Februar 2010 Bleichröder ECHO | wochenchronik@arcor.de<br />

GEBuRTSTAGE<br />

Die Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltungen und das „Bleicheröder Echo“<br />

gratulieren allen älteren Bürgern,<br />

die in der ersten Februarhälfte Geburtstag feierten<br />

in Bleicherode:<br />

Keitel, Inge;<br />

Karl-Liebknecht-Straße 11, zum 75.<br />

Tschernatsch, Jutta;<br />

Obergebraer Straße16, zum 77.<br />

Ehrhardt, Marie Luise;<br />

Käthe-Kollwitz-Straße 10, zum 70.<br />

Ropte, Wolfgang;<br />

Japanweg 17, zum 72.<br />

Löser, Hannelore;<br />

Käthe-Kollwitz-Straße 13, zum 71.<br />

Marschhause, Werner;<br />

Angerbergstraße 21, zum 72.<br />

Steinert, Günther;<br />

Löwentorstraße 31, zum 75.<br />

Ludwig, Sigrid;<br />

Burgstraße 15, zum 71.<br />

Schmidt, Inge;<br />

Karl-Liebknecht-Straße 6, zum 73.<br />

Löbl, Lieselotte;<br />

Nordhäuser Straße 88, zum 84.<br />

Hebestreit, Bernhard;<br />

Karl-Liebknecht-Straße 1, zum 72.<br />

Ehrentraut, Rudi;<br />

Petermannstraße 4, zum 74.<br />

Birkefeld, Vera;<br />

Löwentorstraße 35, zum 84.<br />

Klimkeit, Hilda;<br />

Gartenstraße 66, zum 84.<br />

Dudzak, Loni;<br />

Käthe-Kollwitz-Straße 33, zum 71.<br />

Karl, Herbert;<br />

Angerbergstraße 1, zum 71.<br />

Brandt, Ingrid;<br />

Naumannstraße 12, zum 73.<br />

Völkel, Hubertus;<br />

Erzbergerstraße 9, zum 76.<br />

Schliwinski, Walter;<br />

Japanweg 6, zum 80.<br />

Träger, Barbara;<br />

Burgstraße 10, zum 72.<br />

Grase, Sonja;<br />

Käthe-Kollwitz-Straße 7, zum 76.<br />

Müller, Johanna;<br />

Barbarastraße 7, zum 77.<br />

Henze, Traudchen;<br />

Johann-Sebastian-Bach-Straße 6,<br />

zum 81.<br />

Leßner, Otto;<br />

Naumannstraße 13, zum 81.<br />

Hentrich, Minna;<br />

Burgstraße 11, zum 95.<br />

Jödicke, Karl-Heinz;<br />

Bahnhofstraße 17, zum 71.<br />

Hütter, Kurt;<br />

Käthe-Kollwitz-Straße 35, zum 77.<br />

Koch, Walter;<br />

Bahnhofstraße 73, zum 80.<br />

Pläschke, Gisela;<br />

Käthe-Kollwitz-Straße 11, zum 70.<br />

Strauß, Sigrid;<br />

Karl-Liebknecht-Straße 34, zum 76.<br />

Böttcher, Werner;<br />

Kehmstedter Weg 28, zum 83.<br />

Jedicke, Hildegard;<br />

Käthe-Kollwitz-Straße 23, zum 83.<br />

Klemke, Luzie;<br />

Vom-Stein-Straße 9, zum 85.<br />

Emmelmann, Isolde;<br />

Hagenstraße 21, zum 72.<br />

Koch, Liesbeth;<br />

Hauptstraße 45, zum 70.<br />

Müller, Dietrich;<br />

Niedergebraer Straße 10, zum 71.<br />

Schliwinski, Gertrud;<br />

Japanweg 6, zum 75.<br />

Dr. Heinrich Müller;<br />

Talstraße 71, zum 78.<br />

Brandt, Alfred;<br />

Burgstraße 11, zum 80.<br />

Dreher, Almuth;<br />

Käthe-Kollwitz-Straße 28, zum 83.<br />

Gosch, Alfred;<br />

Karl-Liebknecht-Straße 4, zum 78.<br />

Berger, Barbara;<br />

Käthe-Kollwitz-Straße 14, zum 70.<br />

Kranhold, Jutta;<br />

Kehmstedter Weg 19, zum 70.<br />

Meißner, Ida;<br />

Hauptstraße 1 a, zum 76.<br />

Bednarek, Anna;<br />

Käthe-Kollwitz-Straße 20, zum 70.<br />

Findeis, Franz;<br />

Hagenstraße 6, zum 70.<br />

Arndt, Horst;<br />

Obergebraer Straße 63, zum 73.<br />

Jedicke, Winfriede;<br />

Vienenburger Straße 11, zum 77.<br />

Zierep, Hans;<br />

Hauptstraße 105, zum 77.<br />

im Ortsteil Elende:<br />

Engelmann, Käthe;<br />

Halle-Kasseler-Straße 42, zum 80.<br />

Riemann, Kurt;<br />

Halle-Kasseler-Straße 1, zum 74.<br />

im Ortsteil Obergebra:<br />

Jung, Ilse;<br />

Dorfstraße 95, zum 72.<br />

König, Gerda;<br />

Halle-Kasseler-Straße 164 b, zum 70.<br />

Idler, Maria;<br />

Schachtstraße 20, zum 71.<br />

Muras, Gerhard;<br />

Tutenstieg 147, zum 75.<br />

Hoßbach, Siegfried;<br />

Dorfstraße 22, zum 74.<br />

Kintzel, Helga;<br />

Dorfstraße 48 c, zum 73.<br />

Aderhold, Helga;<br />

Kurze Trift 99, zum 75.<br />

in Etzelsrode:<br />

Schöneberg, Klara;<br />

Dorfstraße 11, zum 83.<br />

Schumann, Dieter;<br />

Dorfstraße 38, zum 70.<br />

in Friedrichsthal:<br />

Rißmann, Elfriede;<br />

Dorfstraße 24, zum 82.<br />

Tischer, Reinhold;<br />

Hauptstraße 38, zum 73.<br />

in Kehmstedt:<br />

Große, Emmi;<br />

Thomas-Müntzer-Straße 11, zum 73.<br />

Riechel, Hilda;<br />

Neue Straße 11, zum 84.<br />

Hellmund, Marlitt;<br />

Bahnhofstraße 6 a, zum 72.<br />

Wedler, Kurt;<br />

Bachstraße 7, zum 76.<br />

Toetzke, Erna;<br />

Kleine Straße 5, zum 88.<br />

Liebau, Hiltrud;<br />

Kleine Straße 1, zum 73.<br />

in Kleinbodungen:<br />

Aderhold, Elly;<br />

Oststraße 13, zum 93.<br />

in Kraja:<br />

Gülland, Karlheinz;<br />

Kleinbodunger Straße 1, zum 80.<br />

Fieker, Brigitte;<br />

Wallroder Straße 4 b, zum 75.<br />

Hartlep, Minna;<br />

Buhlaer Straße 2, zum 90.<br />

Pichowiack, Heinz;<br />

Buhlaer Straße 6, zum 75.<br />

Sauer, Wolfgang;<br />

Kleinbodunger Straße 2, zum 76.<br />

in Lipprechterode:<br />

Meyer, Friedrich;<br />

Fußholdgasse108, zum 87.<br />

Hirschfeld, Ernst;<br />

Bleicheroder Straße 113, zum 71.<br />

in Niedergebra:<br />

Straube, Bärbel;<br />

Bahnhofstraße 172, zum 70.<br />

Hoppe, Helene;<br />

Kirchweg 241, zum 78.<br />

Förderverein Kulturhaus e. V.<br />

Bleicherode<br />

E I N L A D U N G<br />

Die öffentliche Mitgliederversammlung des<br />

Fördervereins Kulturhaus findet<br />

am Mittwoch, den 10. März 2010,<br />

um 19.00 Uhr, im Saal des Kulturhauses<br />

statt.<br />

Wir laden dazu alle Mitglieder sowie interessierte Gäste recht<br />

herzlich ein.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Begrüßung durch den Vorsitzenden<br />

2. Wahl des Versammlungsleiters<br />

3. Feststellung der Ladungsfrist und der Beschlussfähigkeit<br />

4. Verlesen der Tagesordnung und Abstimmung<br />

5. Vortragen des Rechenschaftsberichtes<br />

durch den Vorsitzenden<br />

6. Vortragen des Finanzberichtes durch den Schatzmeister<br />

7. Bericht über die durchgeführte Kassenprüfung<br />

8. Diskussionen zum Rechenschaft- und Finanzbericht<br />

sowie zum Bericht der Kassenprüfung<br />

9. Beratung und Beschlussfassung zu Satzungsänderungen<br />

10. Entlastung des Vorstandes<br />

11. Wahl der Wahlkommission<br />

12. Wahl des <strong>neue</strong>n Vorstandes<br />

13. Wahl der Kassenprüfer<br />

14. Konstituierung des <strong>neue</strong>n Vorstandes<br />

15. Sonstiges<br />

16. Anfragen der Mitglieder<br />

17. Schließung der Sitzung<br />

18. Anfragen der Gäste<br />

Bleicherode, Februar 2010<br />

Heinz-Dieter Kerl, Vorsitzender<br />

Wassergymnastik in der<br />

Schwimmhalle Sollstedt<br />

Die Organisation von zusätzlichen<br />

Angeboten im Bereich der<br />

Wassergymnastik/Aquafitness ist<br />

ein Wunsch, den viele Badegäste<br />

in einer Umfrage zur Schwimmhallennutzung<br />

geäußert haben.<br />

Wir freuen uns, diesen Wunsch<br />

jetzt erfüllen zu können. Der Servicegesellschaft<br />

als Betreiber der<br />

Schwimmhalle ist es gelungen, für<br />

das Training eine erfahrene und<br />

zertifizierte „Aquafitnesstrainerin“<br />

zu gewinnen. Wir werden unseren<br />

Besuchern künftig in regelmäßigen<br />

Abständen Aquafitnesskurse<br />

im Hallenbad anbieten. Damit<br />

die Teilnehmer ungestört trainieren<br />

können, wird der Kurs außerhalb<br />

der regulären Öffnungszeiten<br />

durchgeführt.<br />

Wegen des Wasserauftriebs sind<br />

die Bewegungsabläufe im Tiefwasser,<br />

insbesondere für die Gelenke<br />

und die Muskulatur nicht so<br />

belastend wie an Land. Das Training<br />

im Wasser verhindert eine<br />

FILMTHEATER BLEICHERoDE<br />

Löwentorstraße 15 • 99752 Bleicherode • Fax+Tel. 03 63 38 / 4 28 68<br />

E- Mail: kinobleicherode@t-online.de • www.kinobleicherode.de<br />

Woche vom 11.02.-17.02.2010<br />

Täglich - 20.00 Uhr<br />

Freitag bis Sonntag + Mittwoch auch 17.00 Uhr<br />

„Friendship!<br />

Wolkenkratzer statt sozialistischem Plattenbau:<br />

Zwei Freunde aus Ost-Berlin unternehmen in<br />

diesem rasanten Abenteuer nach dem<br />

Mauerfall einen Trip durch die USA…<br />

Überlastung der Knochen und<br />

Muskulatur. Ein positiver Nebeneffekt<br />

ist, dass das Herzkreislaufsystem<br />

gestärkt und der Stoffwechsel<br />

angeregt werden.<br />

Nächster Kurs-Starttermin ist<br />

Dienstag, der 23.02.2010, von<br />

19.00 bis 20.00 Uhr. Der Kurs<br />

beinhaltet 10 Übungseinheiten a<br />

1 Stunde. Die Gesamtkosten betragen<br />

65,00 € inklusive Eintrittsgebühr.<br />

Anmeldungen können<br />

persönlich an der Kasse der<br />

Schwimmhalle Sollstedt oder telefonisch<br />

unter 036338 / 60 00 07<br />

(Schwimmhalle Sollstedt) oder<br />

03631 / 90 26 70 (Servicegesellschaft),<br />

erfolgen.<br />

Die Teilnehmerzahl ist auf 15 Aktive<br />

begrenzt.<br />

Liesegang<br />

Geschäftsführer der<br />

Service Gesellschaft des<br />

Kreises Nordhausen GmbH<br />

Wer kann Aussage<br />

machen?<br />

Am Montag, den 08.02.10<br />

wurde zwischen 9.00 + 12.15<br />

Uhr auf dem Lidl Parkplatz<br />

in Bleicherode ein schwarzer<br />

Volvo von einem roten Fahrzeug<br />

beschädigt.<br />

Zeugen können sich unter<br />

0179-4680097 melden.<br />

Endspurt beim<br />

Bleicheröder<br />

Karneval<br />

Am 13. Februar 2010 ist die letzte<br />

Festsitzung der 57. Kampagne<br />

des Bleicheröder Carneval Club.<br />

Alle Aktiven werden nochmals<br />

ihr Bestes geben. Auch am Rosenmontag<br />

ist ab 19.00 Uhr wieder etwas<br />

los. Am Samstag, dem 20. Februar<br />

2010, 19.00 Uhr startet der<br />

nächste Höhepunkt. Die Männerballetts<br />

befreundeter Karnevalsvereine<br />

messen in einem öffentlichen<br />

Wettbewerb ihr Können. Am<br />

21. Februar 2010, ab 16.00 Uhr<br />

zeigen dann die Tanzgruppen aus<br />

der Umgegend Garde- und Showtänze.<br />

Wir freuen uns auf viele Besucher<br />

im Kulturhaus Bleicherode.<br />

Karten gibt es an der Abendkasse.<br />

eMail Adresse:<br />

wochenchronik@arcor.de<br />

Jungwagen zu Knallerpreisen<br />

gibt ’s im<br />

gewerbestr. 3 • 99759 Obergebra • tel. (03 63 38) 62 605<br />

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Alle 14 Tage neu und kostenlos.<br />

Bleicheröder ECHo<br />

Herausgeber: Härting & Lechte GmbH<br />

Redaktion<br />

Eduard Seifert • Tel./Fax: (03 63 38) 5 00 97<br />

Anzeigen: Angelika Schlichting<br />

Geschäftsstelle<br />

Wochenchronik / Bleicheröder Echo<br />

Gumpertstraße 6 • 99734 Nordhausen<br />

Tel.: (0 36 31) 6116-0 • Fax: (0 36 31) 6116-16<br />

eMail: wochenchronik@arcor.de<br />

verbreitete Auflage: 7.000 Stück<br />

Satz<br />

Werbeagentur g-art | Holger Gonska<br />

Kranichstraße 8 | 99734 Nordhausen<br />

Tel.: (0 36 31) 97 31 72 | Fax: (0 36 31) 97 31 77<br />

eMail: zappa1959@aol.de<br />

Internet: www.g-art-zyrus.de<br />

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Gottstedter Landstraße 6<br />

99092 Erfurt<br />

Verteilung<br />

CMAC GmbH & Co. Verlags KG<br />

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Anonyme Zuschriften werden nicht veröffentlicht. Jeder<br />

Leserbrief muß mit voller Adresse versehen und<br />

vom Einsender unterschrieben sein. Die Redaktion<br />

behält sich Kürzungen unter Berücksichtigung der presserechtlichen<br />

Verantwortung vor. Für die Richtigkeit<br />

telefonisch aufgegebener Ansagen oder Änderungen<br />

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und Grafiken sind urheberrechtlich geschützt und dürfen<br />

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