Vielfältige neue Bildungsangebote
Vielfältige neue Bildungsangebote
Vielfältige neue Bildungsangebote
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Seite 1 | Nr. 03 | 13. Februar 2010 Bleichröder ECHO | wochenchronik@arcor.de<br />
21. Jahrgang • Nr. 03 • 13. Februar 2010<br />
Alle 14 Tage neu - Die Zeitung für Bleicherode<br />
„Eine Investition in Wissen<br />
bringt immer noch die besten<br />
Zinsen.“<br />
Unter diesem Motto des amerikanischen<br />
Politikers und Wissenschaftlers<br />
Benjamin Franklin<br />
erschien vor 14 Tagen das<br />
<strong>neue</strong> Programmheft der Kreisvolkshochschule<br />
für das Frühjahr-/Sommersemester<br />
2010. Alle<br />
Haushalte werden dieses Heft, in<br />
dem auch alle Kurse der Bleicheröder<br />
Außenstelle enthalten sind, in<br />
ihren Briefkästen gefunden haben.<br />
Falls nicht, sind entsprechende<br />
Exemplare noch in der Beratungsstelle<br />
der Volkssolidarität, Löwentorstr.<br />
2, Tel. 036338/48298,<br />
erhältlich. Dort kann man sich,<br />
wie schon im vergangenen Jahr,<br />
für die einzelnen Kurse anmelden<br />
und informieren. Anmeldungen<br />
werden ebenfalls bei dem Leiter<br />
der VHS-Außenstelle, Herrn<br />
Weinreich, Tel. 036338/ 62589,<br />
entgegen genommen.<br />
Schweitzerschüler<br />
am Ravensberg<br />
Unter idealen Wintersportbedingungen<br />
konnten auch in<br />
diesem Jahr wieder Schüler<br />
des Förderzentrums „Albert<br />
Schweitzer“ Bleicherode/Sülzhayn<br />
(Verbund) im Skizentrum<br />
Ravensberg in Bad Sachsa den<br />
alpinen Skilauf erlernen.<br />
Die Mitarbeiter nahmen die<br />
Schüler während der Woche<br />
des Skilagers freundlich auf<br />
und halfen, wo sie nur konnten.<br />
Ein besonderer Dank geht an<br />
Nicole Gröger (Bildmitte) vom<br />
Team des Skizentrums Ravensberg.<br />
Kreisvolkshochschule beginnt weitere Kurse:<br />
Pressehaus Gumpertstraße 6 • 99734 Nordhausen<br />
Tel.: (0 36 31) 61 16 - 0 • Fax: (0 36 31) 61 16 -16<br />
wochenchronik@arcor.de<br />
in der Nordhäuser Wochenchronik mit dem AMTSBLATT der Stadt Bleicherode<br />
<strong>Vielfältige</strong> <strong>neue</strong> <strong>Bildungsangebote</strong><br />
Für Bleicherode sind neben erstmalig<br />
angebotenen Kursen auch<br />
wieder bewährte Lehrveranstaltungen<br />
im Angebot. Die Kreisvolkshochschule<br />
und ebenfalls<br />
die Bleicheröder Außenstelle sind<br />
aber auch offen für weitere Bildungswünsche.<br />
Kursvorschläge<br />
werden gern angenommen und<br />
nach Möglichkeit auch realisiert.<br />
Voraussetzung hierbei ist, dass<br />
eine Mindestteilnehmerzahl von<br />
acht Personen erreicht wird.<br />
Weiter verbessert wurden die Bedingungen<br />
zum Erhalt einer Bildungsprämie.<br />
Einen Prämiengutschein<br />
können ab sofort alle<br />
Erwerbstätigen erhalten (auch Berufsrückkehrer;<br />
ebenso Mütter<br />
und Väter in Elternzeit), deren zu<br />
versteuerndes Einkommen 25.600<br />
€, oder 51.200 € bei gemeinsam<br />
Veranlagten, nicht übersteigt.<br />
Gefördert werden mit 50% der<br />
Kosten alle Kurse, die der beruf-<br />
Die Kreisstadt Eschwege, der<br />
Kunstverein Eschwege e.V. und<br />
die Initiative Stadtmarketing e.V.<br />
veranstalten zum vierten Mal einen<br />
deutschlandweiten Wettbewerb<br />
„Kunst in der Kiste“.<br />
Was ist „Kunst In der Kiste“?<br />
Quadratische Holzkisten, mit<br />
den Maßen 57x57x20 cm, werden<br />
mit Kunst gefüllt. Bildende<br />
Künstlerinnen und Künstler<br />
sind aufgerufen, sich mit diesem<br />
Thema auseinander zu setzen. Dabei<br />
sind der Kreativität fast keine<br />
Grenzen gesetzt. Der Wettbewerb<br />
trägt diesmal den Titel<br />
„Kisten in Bewegung“, da diese<br />
auf eine Wanderausstellung in<br />
die Mitgliedsstädte der Deutschen<br />
Fachwerkstraße, Regionalstrecke<br />
„Vom Harz zum Thüringer Wald“<br />
gehen werden. Die mit Kunst gefüllten<br />
Kisten gehen auf Tournee<br />
in die Städte Stolberg/Harz, Bleicherode<br />
und Schmalkalden, wo sie<br />
in den Schaufenstern der Innenstadt<br />
drei Monate lang präsentiert<br />
werden und um die Gunst der Bürger<br />
und Gäste werben. Vom 01.<br />
September bis 27. November 2010<br />
verbleiben die auf 70 Kisten limitierten<br />
Kunstwerke in Stolberg,<br />
lichen Weiterbildung dienen, bis<br />
zu einer Höhe von maximal 500<br />
€. Auch Sprachkurse werden gefördert.<br />
Der Prämiengutschein<br />
Folgende Kurse beginnen im Februar 2010 in der VHS-Außenstelle Bleicherode:<br />
Beweg dich gesund (bereits begonnen), ab Mittwoch, den 10.02.2010<br />
um 17.30 Uhr in der Sporthalle des Fr.-Schiller-Gymnasiums<br />
20 Unterrichtsstunden, Gebühr 40,00 €<br />
PC-Anfängerkurs ab Dienstag, dem 23. Februar<br />
um 18.30 Uhr im Fr.-Schiller-Gymnasium<br />
10 Ustd., Gebühr 25,50 €<br />
Englisch, 3. Semester ab Mittwoch, dem 24. Februar<br />
(1. Teil) um 18.30 Uhr in der Regelschule, Löwentorstraße<br />
30 Ustd, Gebühr 60,00 €<br />
Yoga für Anfänger ab Mittwoch, dem 24. Februar<br />
um 19.15 Uhr, in der A.-Petermann-Schule<br />
20 Ustd., Gebühr 50,00 €<br />
Englisch Anfängerkurs ab Donnerstag, dem 25. Februar<br />
um 18.30 Uhr im Fr.-Schiller-Gymnasium<br />
30 Ustd., Gebühr 60,00 €<br />
Empfänger von Arbeitslosengeld,<br />
Erziehungsgeld sowie Wehrdienst-<br />
oder Zivildienstleisten-<br />
wird den Berechtigten nach einem<br />
Beratungsgespräch in der Kreisvolkshochschule<br />
ausgestellt, oder<br />
nach Terminvereinbarung in der<br />
de, Studenten, Auszubildende und<br />
Schüler erhalten 25% Gebührenermäßigung.<br />
Empfänger von Ar-<br />
Eine außergewöhnliche Wanderausstellung kommt nach Bleicherode:<br />
Kunst in der Kiste<br />
anschließend werden sie vom 29.<br />
November 2010 bis 26. Februar<br />
2011 in Bleicherode zu sehen<br />
sein und vom 01. März bis 31.Mai<br />
2011 verbleiben sie schließlich in<br />
Schmalkalden, wo auch die Abschlussveranstaltung<br />
der Wanderausstellung<br />
stattfinden wird.<br />
Zur Ausstellung finden eine Ausstellungseröffnung<br />
und eine Preisverleihung<br />
statt. Nach dem Votum<br />
einer unabhängigen Jury werden<br />
durch die Stadt Eschwege an die<br />
Künstler drei Kunstpreise verliehen.<br />
In allen vier Städten (den genannten<br />
drei Ausstellungsstädten<br />
in Thüringen, Sachsen-Anhalt und<br />
dem Ausgangsort Eschwege) wird<br />
ein Publikumspreis mit je 500 €<br />
vergeben.<br />
Die Publikumspreise werden<br />
durch Stimmabgabe ermittelt.<br />
Mit Hilfe eines Stadtplans, der einen<br />
nummerierten Parcours von<br />
1-70 enthält, können die Bürgerinnen<br />
und Bürger die Kunstwerke<br />
in den Schaufenstern der Geschäfte<br />
anschauen, und durch<br />
eine Stimmkarte können Sie ihr<br />
Lieblingsexponat auswählen. Die<br />
Stadtparcours und die Stimmkarten<br />
liegen zu gegebener Zeit in<br />
den Geschäften und in der Touristinformation<br />
aus.<br />
Sie sind zur Ausstellungseröffnung<br />
und zur Preisverleihung<br />
schon jetzt herzlich eingeladen.<br />
Durch die Regionalpresse wird<br />
es weitere Informationen geben.<br />
Auf der Internetseite der Stadtverwaltung<br />
www.bleicherode.de<br />
(Aktuelle Informationen) ist die<br />
Ausschreibung des Projektes eingestellt.<br />
Bleicheröder VS-Beratungsstelle<br />
in der Löwentorstraße. Nähere<br />
Informationen hierzu erhalten sie<br />
ebenfalls bei Herrn Weinreich.<br />
beitslosengeld II oder Sozialhilfe<br />
erhalten 50% Ermäßigung bei allen<br />
Kursgebühren.<br />
Durch die Außergewöhnlichkeit<br />
der groß angelegten Wanderausstellung,<br />
an der Künstler aus ganz<br />
Deutschland beteiligt sein werden,<br />
erwarten wir auch in unserer Stadt<br />
Bleicherode die Aufmerksamkeit<br />
von überregionalen Medien. Das<br />
ist für unsere Kleinstadt eine gute<br />
Möglichkeit, sich wieder mal nach<br />
außen positiv zu präsentieren.<br />
Sabine Randel
Seite 2 | Nr. 03 | 13. Februar 2010 Bleichröder ECHO | wochenchronik@arcor.de<br />
Prinz Alexander I.<br />
und Prinzessin<br />
Jennipher I.<br />
Schüler oder<br />
Lehrer…..<br />
Die Landesregierung Thüringen<br />
hat <strong>neue</strong> Regelungen für Brenntage<br />
erlassen.<br />
Die wichtigsten Änderungen sind:<br />
Verbrennen von unbelastetem<br />
Baum- und Strauchschnitt ist nur<br />
noch außerhalb im Zusammenhang<br />
bebauter Ortsteile zulässig.<br />
Wegfall der Anzeigepflicht.<br />
An Sonntagen und gesetzlichen<br />
Feiertagen ist das Verbrennen<br />
grundsätzlich unzulässig. Wenn<br />
innerhalb des zugelassenen Verbrennungszeitraumes<br />
Sonn- oder<br />
Feiertage liegen, verlängert sich<br />
der Verbrennungszeitraum um die<br />
entsprechende Anzahl von Tagen.<br />
Für den Landkreis Nordhausen<br />
gilt:<br />
Die Brenntage finden weiterhin<br />
in der Zeit vom 15.03. bis 28.03<br />
und 15.10. bis 28.10. statt. Wegen<br />
der Sonntage am 21.03.2010<br />
und 28.03.2010 werden diese um<br />
2 Tage bis zum 30.03.2010 verlängert.<br />
Wegen der Sonntage am<br />
17.10.2010 u. 24.10.2010 werden<br />
Die Gegenwart, die Zukunft bedeutet<br />
Präsident in<br />
(Un-)Ruhe<br />
vereint mit dem<br />
Nachwuchs bei<br />
der „Schneckenhengsthymne“<br />
Auch die<br />
Sparkasse<br />
war begeistert:<br />
200 Euro<br />
Fördergeld!<br />
Neue Regelungen für Brenntage<br />
diese ebenfalls um 2 Tage bis zum<br />
30.10.2010 verlängert.<br />
Das Verbrennen von trockenem<br />
Baum- und Strauchschnitt ist nur<br />
zulässig, wenn dieser auf nicht<br />
gewerblich genutzten Grundstücken<br />
angefallen ist. Weiterhin<br />
dürfen das Wohl der Allgemeinheit<br />
nicht beeinträchtigt und keine<br />
erheblichen Belästigungen<br />
der Nachbarschaft hervorgerufen<br />
werden, außerdem eine Nutzung<br />
der von dem öffentlich-rechtlichen<br />
Entsorgungsträger angebotenenEntsorgungsmöglichkeiten<br />
nicht zumutbar ist und keine<br />
Überlassungspflicht an den öffentlich-rechtlichenEntsorgungsträger<br />
besteht. Zum Anzünden und<br />
zur Unterstützung des Feuers dürfen<br />
keine anderen Stoffe, insbesondere<br />
keine häuslichen Abfälle,<br />
Reifen, Mineralölprodukte,<br />
brennbaren Flüssigkeiten oder mit<br />
Schutzmitteln behandelte Hölzer<br />
benutzt werden. Brennbare Flüssigkeiten<br />
dürfen nicht in Flammen<br />
und Glut gegossen werden.<br />
„Wir bauen Zukunft“ – das steht<br />
zur Zeit an der Eingangstür zum<br />
Bleicheröder Kulturhaus.<br />
Auch wenn sich das auf die zur<br />
Zeit laufenden Sanierungsmaßnahmen<br />
an der Außenfassade bezieht,<br />
so gilt es doch im übertragenen<br />
Sinne nicht weniger für das,<br />
was sich hinter dieser Außenfassade<br />
vollzieht.<br />
Und da braucht dem Bleicheröder<br />
Carneval Club um einen niveauvollen<br />
Nachwuchs offensichtlich<br />
nicht bange zu sein! Beweis dafür<br />
ist der Karneval der Förderschule,<br />
der jeweils am Tag vor dem Beginn<br />
der Winterferien stattfindet<br />
und Aufmerksamkeit findet nicht<br />
nur beim BCC, sondern auch bei<br />
einer ganzen Reihe von Sponsoren,<br />
die auch diese Arbeit der Förderschule<br />
unterstützen.<br />
Und wahrlich nicht zuletzt ist diese<br />
Karnevalsveranstaltung auch<br />
ein Indiz für die Atmosphäre, die<br />
an dieser Schule zwischen Lehrern<br />
und Schülern wohl herrschen<br />
muss – würden sich sonst in so gelöster<br />
Stimmung einen Tag vor<br />
den Halbjahreszeugnissen Schüler<br />
und Lehrer beim gemeinsamen<br />
Feiern zusammenfinden, so<br />
dass an den Darbietungen letztlich<br />
nicht mehr abzulesen ist, wer da<br />
mit größerer Begeisterung bei der<br />
Sache ist?<br />
Viel wird heute auch darüber diskutiert,<br />
ob der Karneval in seiner<br />
traditionellen Form noch eine Zukunft<br />
hat: Die Förderschule gibt<br />
eine Antwort: Wir bauen sie mit,<br />
diese Zukunft!<br />
Fotos: Seifert<br />
Folgende Mindestabstände sind<br />
besonders zu beachten:<br />
50 m zu öffentlichen Straßen<br />
100 m zu Lagern mit brennbaren<br />
Flüssigkeiten oder Druckgasen sowie<br />
zu Betrieben, in denen explosionsgefährliche<br />
oder brennbare<br />
Stoffe hergestellt, verarbeitet oder<br />
gelagert werden<br />
20 m zu landwirtschaftlichen Flächen<br />
mit leicht entzündlichem Bewuchs<br />
100 m zu Waldflächen, wobei besondere<br />
Trockenperioden, in denen<br />
in einzelnen Forstamtsbezirken<br />
höhere Waldbrandwarnstufen<br />
(ab Waldbrandwarnstufe II) bestehen,<br />
entsprechend zu berücksichtigen<br />
sind<br />
15 m zu Öffnungen in Gebäudewänden,<br />
zu Gebäuden mit weicher<br />
Überdachung sowie zu Gebäuden<br />
mit brennbaren Außenverkleidungen<br />
und<br />
5 m zur Grundstücksgrenze<br />
Wir bitten, die <strong>neue</strong>n Regelungen<br />
unbedingt zu berücksichtigen!<br />
Stadtverwaltung Bleicherode<br />
Der jüngste<br />
karnevalistische<br />
Nachwuchs<br />
Unter dem<br />
Sponsorenschirm:<br />
HELIOS-Klinik und<br />
Stadtverwaltung<br />
überbrachten ihre<br />
Anerkennung<br />
Närrischer Nachmittag<br />
Zu ein paar lustigen Stunden trafen<br />
sich die Mitglieder des Ortsverbandes<br />
Bleicherode des Sozialverbandes<br />
VdK am 01. Februar<br />
im Sankt Marien Hospital in Bleicherode.<br />
Heidrun Tschee begrüßte<br />
die Mitglieder und Gäste und bat<br />
zum Pfannkuchenessen. Anschließend<br />
kündigte die Magd (Gerdi<br />
Bartnick) der Bäuerin (Heidrun<br />
Tschee) wegen eines Huhnes,<br />
das nicht in den Stall will. Danach<br />
stellte Heidrun Tschee den<br />
„Kannste mir Verein“ vor. Dann<br />
hieß es „Erna kommt“ und Anni<br />
Buntrock erzählte vom Besuch<br />
beim Schönheitschirurgen, nachdem<br />
beim Lachen wollen sich das<br />
linke Bein hebt. Dann war da noch<br />
Wölfe in der<br />
Hainleite? Bei solch<br />
einem Rotkäppchen<br />
bleibt der Wolf<br />
auf der Strecke!<br />
Lehrer oder<br />
Schüler?<br />
der Urlaub in Italien und vieles<br />
mehr. Die Stimmung wurde immer<br />
besser. Zwischendurch wurde<br />
gesungen und geschunkelt,<br />
musikalisch begleitet von Gerdi<br />
Bartnick. Sie hatte dann noch<br />
weitere Episoden parat. So erzählte<br />
Sie von Fritzchen, dann von<br />
der Schweinekrankheit und einem<br />
Missverständnis zwischen<br />
dem Arzt, der vom Patienten dessen<br />
„Stuhl“ haben wollte. Manfred<br />
Müller vom Ortsverband Ilfeld erzählte<br />
ausführlich zum Thema<br />
„Das darfst Du nicht!“. So ging<br />
der schöne Nachmittag in guter<br />
Stimmung viel zu schnell zu Ende.<br />
Bernadette Buchardt<br />
eMail Adresse:<br />
wochenchronik@arcor.de
AMTSBLATT Seite 3 | Nr. der 03 Stadt | 13. Bleicherode Februar 2010 • Seite 1<br />
Bleichröder ECHO | wochenchronik@arcor.de<br />
A M T S B L A T T<br />
d e r S t a d t B l e i c h e r o d e<br />
21. Jahrgang 13. Februar 2010<br />
Nr. 01/2010<br />
Aufgrund des § 19 Abs. 1 und des § 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO)<br />
in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch<br />
Gesetz vom 08.April 2009 (GVBl. S. 345), sowie des § 33 des Thüringer Bestattungsgesetzes (Thür-<br />
BestG) vom 19. Mai 2004 (GVBl. S. 505), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08. Juli 2009 (GVBl.<br />
S. 592, 596) hat der Stadtrat der Stadt Bleicherode in seiner Sitzung am 21.Januar 2010 die folgende<br />
Friedhofssatzung der Stadt Bleicherode beschlossen:<br />
I. Allgemeine Bestimmungen<br />
§ 1 Geltungsbereich<br />
Diese Friedhofssatzung gilt für folgende im Gebiet der Stadt Bleicherode gelegenen und von ihr<br />
verwaltete Friedhöfe:<br />
– Bleicherode,<br />
– Elende,<br />
– Obergebra.<br />
§ 2 Friedhofszweck<br />
Die Friedhöfe sind öffentliche Einrichtungen der Stadt Bleicherode. Sie dienen der Bestattung aller<br />
Personen, die bei ihrem Ableben Einwohner der Stadt Bleicherode waren oder ein Recht auf Beisetzung<br />
in einer bestimmten Grabstätte besaßen. Die Bestattung sonstiger in der Stadt Bleicherode<br />
verstorbener oder tot aufgefundener Personen wird zugelassen, wenn hierzu die Festlegungen des §<br />
18 Abs. 2 ThürBestG zutreffen. Die Bestattung anderer Personen kann nach entsprechender Antragstellung<br />
durch die Stadt Bleicherode zugelassen werden, ein Rechtsanspruch auf die Erteilung der<br />
Zulassung zur Bestattung besteht nicht.<br />
§ 3 Schließung oder Aufhebung<br />
Ein Friedhof kann ganz oder teilweise für weitere Bestattungen gesperrt werden (Schließung). Dieses<br />
gilt auch für einzelne Bestattungs- und Grabstättenarten. Als Ersatz für die Nutzungsrechte, die bis<br />
zum Zeitpunkt der Schließung noch nicht ausgeübt worden sind, werden auf Antrag des jeweiligen<br />
Nutzungsberechtigten auf einem anderen Teil des Friedhofs oder auf einem anderen Friedhof, unter<br />
Beachtung der dort geltenden Bestimmungen, gleichwertige Nutzungsrechte eingeräumt oder eine<br />
Rückzahlung der auf die restliche Laufzeit entfallenden Entgelte geleistet.<br />
(1) Die Schließung ist dem Landkreis als zuständige Behörde anzuzeigen.<br />
(2) Soll der Friedhof nach der Schließung einer anderen Nutzung zugeführt werden (Aufhebung),<br />
so ist der Ablauf der Mindestruhezeit nach der letzten Bestattung abzuwarten.<br />
(3) Abweichend von Absatz 3 kann ein Friedhof ganz oder teilweise vor Ablauf der Mindestruhezeit<br />
nach der letzten Bestattung aufgehoben werden, wenn zwingende Gründe des öffentlichen<br />
Interesses es erfordern. Den Nutzungsberechtigten sind für die restliche Dauer der Nutzungsrechte<br />
entsprechende Rechte auf einem anderen Friedhofsteil oder einem anderen Friedhof<br />
einzuräumen. Die Verstorbenen sind in diesem Fall in die <strong>neue</strong>n Grabstätten umzubetten.<br />
Durch die Umbettung, das Umsetzen der Grabmale und das Herrichten der <strong>neue</strong>n Grabstätten<br />
dürfen den Nutzungsberechtigten keine Kosten entstehen. Im Übrigen gelten für die Nutzung<br />
der Grabstätten die Vorschriften des aufnehmenden Friedhofs oder Friedhofsteils.<br />
(4) Die Schließung oder Aufhebung von Friedhöfen ist öffentlich bekannt zu machen. Die Stadt<br />
Bleicherode hat die von der Schließung oder Aufhebung Betroffenen frühzeitig zu unterrichten.<br />
II. Ordnungsvorschriften<br />
§ 4 Öffnungszeiten<br />
(1) Die Friedhöfe sind während der festgesetzten Zeiten für den Besuch geöffnet. Die Öffnungszeiten<br />
werden durch Aushang an den Friedhofseingängen bekanntgegeben. Sonderregelungen<br />
können durch die Friedhofsverwaltung getroffen werden.<br />
(2) Die Friedhofsverwaltung kann aus besonderem Anlass das Betreten eines Friedhofes oder<br />
einzelner Friedhofsteile vorübergehend untersagen.<br />
§ 5 Verhalten auf den Friedhöfen<br />
(1) Jeder Friedhofsbesucher hat sich der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Den Anordnungen<br />
des aufsichtsbefugten Friedhofspersonals ist Folge zu leisten.<br />
Kinder unter 6 Jahren dürfen die Friedhöfe nur in Begleitung Erwachsener betreten.<br />
(2) Nicht gestattet ist innerhalb der Friedhöfe:<br />
a) das Befahren der Wege mit Fahrzeugen aller Art, soweit nicht eine besondere Erlaubnis<br />
hierzu erteilt ist. Ausgenommen von diesem Verbot sind Kinderwagen und Rollstühle<br />
sowie Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung,<br />
b) Tiere mitzubringen, ausgenommen sind Hunde, diese sind streng angeleint zu führen und<br />
ständig zu beaufsichtigen, Verunreinigungen durch die Hunde sind unverzüglich zu beseitigen,<br />
c) Druckschriften zu verteilen; ausgenommen Drucksachen, die im Rahmen von Bestattungsfeiern<br />
notwendig und üblich sind,<br />
d) an Sonn- und Feiertagen oder in der Nähe einer Bestattung störende Arbeiten auszuführen,<br />
e) ohne schriftlichen Auftrag eines Berechtigten bzw. ohne vorherige Anzeige bei der Friedhofsverwaltung<br />
gewerbsmäßig zu fotografieren,<br />
f) die Friedhöfe, ihre Einrichtungen, Anlagen oder Grabstätten zu verunreinigen oder zu<br />
beschädigen sowie Rasenflächen und Grabstätten unberechtigterweise zu betreten,<br />
g) Abraum und Abfälle aller Art außerhalb der hierfür vorgesehenen Plätze abzulegen,<br />
h) Hausmüll auf dem Friedhof abzulagern,<br />
AMTLICHER TEIL<br />
Friedhofssatzung der Stadt Bleicherode vom 08.02.2010<br />
(3) Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofs<br />
und der Ordnung auf ihm vereinbar sind.<br />
(4) Gedenkfeiern und andere, nicht mit einer Bestattung zusammenhängende, Veranstaltungen<br />
bedürfen der Zustimmung der Friedhofsverwaltung; sie sind spätestens eine Woche vorher<br />
anzumelden.<br />
(5) Für die Anzeige nach Absatz 2 Buchstabe e gelten die Bestimmungen des Thüringer<br />
Verwaltungsverfahrensgesetzes (ThürVwVfG) zum Verfahren über die einheitliche Stelle<br />
(§§ 71 a bis 71 e ThürVwVfG).<br />
§ 6 Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof<br />
(1) Steinmetze, Bildhauer, Gärtner, Bestatter und sonstige Gewerbetreibende haben die gewerbliche<br />
Tätigkeit auf den Friedhöfen der Friedhofsverwaltung vorher anzuzeigen.<br />
(2) Der Friedhofsverwaltung ist mit der Anzeige weiterhin nachzuweisen, dass der Gewerbetreibende<br />
einen für die Ausführung seiner Tätigkeit ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz<br />
besitzt.<br />
(3) Auf Verlangen des Gewerbetreibenden stellt die Friedhofsverwaltung eine Berechtigungskarte<br />
aus. Die Gewerbetreibenden haben für ihre Mitarbeiter einen Bedienstetenausweis<br />
auszufertigen. Der Bedienstetenausweis und eine Kopie der Anzeige sind dem<br />
aufsichtsberechtigten Friedhofspersonal auf Verlangen vorzuzeigen.<br />
(4) Die Gewerbetreibenden und ihre Mitarbeiter haben die Friedhofssatzung und die dazu<br />
ergangenen Regelungen zu beachten. Die Betriebsinhaber haften für alle Schäden, die sie oder<br />
ihre Bediensteten im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf den Friedhöfen schuldhaft verursachen.<br />
(5) Gewerbliche Arbeiten auf den Friedhöfen dürfen nur von Montag bis Freitag innerhalb der<br />
Öffnungszeiten ausgeführt werden. Die Arbeiten sind eine halbe Stunde vor Ablauf der Öffnungszeiten<br />
der Friedhöfe, spätestens um 18.00 Uhr, an Werktagen vor Feiertagen spätestens<br />
um 13.00 Uhr zu beenden. Die Friedhofsverwaltung kann Verlängerungen der Arbeitszeiten<br />
zulassen.<br />
(6) Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materialien dürfen auf den Friedhöfen nur<br />
vorübergehend an den von der Friedhofsverwaltung genehmigten Stellen gelagert werden. Mit<br />
Beendigung der Arbeiten sind die Arbeits- und Lagerplätze wieder in einen ordnungsgemäßen<br />
Zustand zu versetzen. Die Gewerbetreibenden dürfen auf den Friedhöfen keinerlei Abfall,<br />
Abraum-, Rest- und Verpackungsmaterial ablagern. Gewerbliche Geräte dürfen nicht an oder<br />
in den Wasserentnahmestellen der Friedhöfe gereinigt werden.<br />
(7) Die Friedhofsverwaltung kann die Tätigkeit der Gewerbetreibenden, die trotz Mahnung gegen<br />
die Vorschriften der Friedhofssatzung verstoßen oder bei denen die Voraussetzung des Abs. 2<br />
ganz oder teilweise nicht mehr gegeben ist, auf Zeit oder Dauer<br />
untersagen. Bei einem schwerwiegenden Verstoß ist die Mahnung entbehrlich.<br />
(8) Für die Durchführung von Verwaltungsverfahren nach Abs. 1 gelten die Bestimmungen des<br />
Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes (ThürVwVfG) zum Verfahren über die einheitliche<br />
Stelle (§§ 71 a bis 71 e ThürVwVfG).<br />
III. Bestattungsvorschriften<br />
§ 7 Beantragung und Bestattungspflicht<br />
(1) Jede Bestattung ist unverzüglich nach Beurkundung des Sterbefalls durch die bestattungspflichtigen<br />
Personen gemäß § 18 ThürBestG bei der Friedhofsverwaltung anzumelden. Der Anmeldung<br />
sind die erforderlichen Unterlagen beizufügen.<br />
(2) Bestattungspflichtige im Sinne dieser Satzung sind:<br />
a) die volljährigen Angehörigen in folgender Reihenfolge:<br />
1. der Ehegatte,<br />
2. der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft,<br />
3. die Kinder,<br />
4. die Eltern,<br />
5. die Geschwister,<br />
6. die Enkelkinder,<br />
7. die Großeltern,<br />
8. der Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft.<br />
Kommen für die Bestattungspflicht nach a) mehrere Personen in Betracht, so geht jeweils<br />
die ältere Person der jüngeren Person vor.<br />
b) die Person oder Einrichtung, wenn der Verstorbene diese bereits zu Lebzeiten mit der<br />
Bestattung beauftragt hat. Diese Beauftragten gehen den Personen nach a) vor.<br />
c) Personen, die freiwillig, wenn Bestattungspflichtige nach a) oder b) nicht vorhanden<br />
oder zu ermitteln sind, die Bestattungspflicht übernehmen.<br />
d) derjenige, der in den Fällen des § 14 Abs. 2 bzw. § 18 Abs. 2 ThürBestG für die Bestattung<br />
zu sorgen hat.<br />
(3) Mit der Beantragung ist ein Nutzungsrecht an einer Grabstätte nach § 13 zu erwerben. Wird eine<br />
Bestattung in einer bereits erworbenen Grabstätte beantragt, bei der nach den Festlegungen dieser<br />
Satzung eine weitere Bestattung möglich ist, so ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen.<br />
(4) Soll eine Urnenbeisetzung erfolgen, so ist eine Bescheinigung über die Einäscherung vorzulegen.<br />
(5) Die Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit der Bestattung in Abstimmung mit den Angehörigen<br />
und gegebenenfalls der zuständigen Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft, der<br />
der Verstorbene angehörte, fest. Die Bestattungen erfolgen regelmäßig von Montag bis Freitag.
Seite AMTSBLATT 4 | Nr. der 03 Stadt | 13. Bleicherode Februar 2010 • Seite 2<br />
Bleichröder 13. ECHO Februar | wochenchronik@arcor.de<br />
2010 | Nr. 01/2010<br />
Folgen zwei Feiertage aufeinander, so kann die Bestattung auch am zweiten Feiertag stattfinden.<br />
Bestattungen können bis 14 Uhr und Urnenbeisetzungen bis 16 Uhr erfolgen. In Ausnahmefällen<br />
sind Bestattungen/Beisetzungen auch am Sonnabend möglich.<br />
(6) Erdbestattungen sind frühestens 48 Stunden und nicht später als 10 Tage nach Feststellung des<br />
Todes durchzuführen. Wenn nicht anders vereinbart, werden die bis dahin nicht beigesetzten<br />
Leichen auf Kosten des Bestattungspflichtigen in einer Erdreihengrabstätte bestattet. Der Stadt<br />
Bleicherode übergebene Urnen müssen spätestens sechs Monate nach der Einäscherung bestattet<br />
werden, anderenfalls werden sie auf Kosten des Bestattungspflichtigen in einer Urnenreihengrabstätte<br />
bestattet.<br />
§ 8 Särge und Urnen<br />
(1) Bei Erdbestattungen sind Särge zu verwenden. Hiervon können im Einzelfall aus wichtigen<br />
Gründen, insbesondere aus nachgewiesenen ethischen oder religiösen Gründen, Ausnahmen<br />
durch die Friedhofsverwaltung zugelassen werden, sofern öffentliche Belange nicht entgegenstehen.<br />
Bei Bestattungen ohne Sarg kann der Bestattungspflichtige mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung<br />
das Bestattungspersonal stellen und hat gegebenenfalls zusätzliche Kosten zu<br />
tragen.<br />
(2) Die Särge müssen fest gefügt und so abgedichtet sein, dass jedes Durchsickern von Feuchtigkeit<br />
ausgeschlossen ist. Särge, Sargausstattungen und Sargabdichtungen dürfen nicht aus<br />
Kunststoffen oder sonstigen nicht verrottbaren Werkstoffen hergestellt sein.<br />
(3) Die Särge dürfen höchstens 2,05 m lang, 0,65 m hoch und im Mittelmaß 0,65 m breit sein. Bei<br />
der Bestattung eines Verstorbenen bis zum vollendeten 6. Lebensjahr in einer hierfür vorgesehenen<br />
Erdreihengrabstätte darf der Sarg höchstens 1,3 m lang, 0,5 m hoch und im Mittelmaß<br />
0,5 m breit sein. Sind in Ausnahmefällen größere Särge erforderlich, ist die Zustimmung der<br />
Friedhofsverwaltung bei der Anmeldung der Bestattung einzuholen.<br />
(4) Urnen und Überurnen dürfen nicht aus Metall, Kunststoffen oder sonstigen nicht verrottbaren<br />
Werkstoffen hergestellt sein.<br />
§ 9 Einlieferung der Särge<br />
(1) Leichen, deren Bestattung nicht unverzüglich erfolgt, werden bis zur Bestattung in die Leichenhalle<br />
aufgenommen. Eine Leichenhalle steht auf dem Friedhof Bleicherode zur Verfügung.<br />
(2) Die Leichen müssen bei Einlieferung in die Leichenhalle ordnungsgemäß eingesargt sein. Für<br />
Verluste oder Beschädigungen an den den Leichen mitgegebenen Gegenständen wird keine<br />
Haftung übernommen.<br />
(3) War der Verstorbene an einer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl.<br />
I. S. 1045) in der jeweils geltenden Fassung meldepflichtigen Krankheit erkrankt oder mit<br />
einem meldepflichtigen Krankheitserreger infiziert und ist durch den Umgang mit der Leiche<br />
eine Weiterverbreitung möglich, gehen sonstige Gefahren von der Leiche aus oder besteht ein<br />
Verdacht hierfür, sind diese Särge deutlich zu kennzeichnen. Eine nochmalige Öffnung dieser<br />
Särge ist untersagt.<br />
§ 10 Trauerfeiern und Abschiednahme am offenen Sarg<br />
(1) Die Trauerfeiern können in den Trauerhallen und/oder an der Grabstätte durchgeführt werden.<br />
Trauerfeiern sollen nicht länger als eine Stunde dauern. Wird hierfür mehr als eine Stunde<br />
benötigt, ist dies der Friedhofsverwaltung anzuzeigen.<br />
(2) Die Särge werden spätestens eine halbe Stunde vor Beginn der Trauerfeier oder Bestattung<br />
geschlossen und dürfen nicht mehr geöffnet werden. Bis dahin können die Angehörigen den<br />
Verstorbenen nach vorausgegangener Absprache mit dem Friedhofspersonal oder der Friedhofsverwaltung<br />
sehen. Ausnahmen hiervon sind nur aus besonderen Gründen zulässig und<br />
bedürfen der Genehmigung der Friedhofsverwaltung.<br />
(3) Die Stadt Bleicherode ist berechtigt, die Öffnung des Sarges zu untersagen, wenn der Zustand<br />
der Leiche dies nicht zulässt. Sie ist dazu verpflichtet, wenn eine meldepflichtige Krankheit<br />
oder Infizierung mit einem meldepflichtigen Krankheitserreger vorliegt oder dies vom Amtsarzt<br />
angeordnet wurde.<br />
§ 11 Bestattung<br />
(1) Grabstätten werden nur durch das Friedhofspersonal bzw. durch Beauftragte der Friedhofsverwaltung<br />
ausgehoben, geöffnet und geschlossen. Ein Rechtsanspruch auf die Durchführung<br />
dieser Tätigkeiten in besonderer Weise besteht nicht.<br />
(2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante<br />
des Sarges mindestens 0,9 m, bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,5 m. Die Gräber für<br />
Erdbestattungen müssen voneinander durch mindestens 0,4 m starke Erdwände getrennt sein.<br />
Bei Tiefgräbern ist die Grabsohle der Erstbestattung so tief zu legen, dass nach der erfolgten<br />
Zweitbestattung eine Tiefe von mindestens 0,9 m von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur<br />
Oberkante des zweiten Sarges gewährleistet ist.<br />
(3) Werden bei der Wiederbelegung einer Grabstätte beim Ausheben Leichenteile, Sargteile oder<br />
sonstige Überreste gefunden, so sind diese sofort mindestens 0,3 m unter der Sohle des <strong>neue</strong>n<br />
Grabes zu verlegen.<br />
§ 12 Ruhezeiten<br />
Die Ruhefrist für Erdbestattungen beträgt 30 Jahre. Die Ruhefrist für Urnenbestattungen beträgt 20<br />
Jahre.<br />
§ 13 Nutzungsrechte<br />
(1) Die Grabstätten bleiben Eigentum der Stadt Bleicherode. An ihnen können nur Rechte nach<br />
dieser Satzung erworben werden. Es besteht kein Anspruch auf Verleihung oder Wiedererwerb<br />
von Nutzungsrechten an einer der Lage nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit<br />
der Umgebung.<br />
(2) Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte wird nur bei Eintritt eines Sterbefalls vergeben. Dem<br />
Erwerber des Nutzungsrechts wird, wenn die Satzung nichts anderes bestimmt, eine Grabnutzungsurkunde<br />
ausgehändigt.<br />
(3) Die Mindestnutzungsdauer einer Grabstätte wird von den Ruhefristen bestimmt. Darüber hinaus<br />
ist die Nutzungsdauer entsprechend den Festlegungen dieser Satzung von der Grabstättenart<br />
abhängig.<br />
(4) Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht zur Anlage und zur Pflege der Grabstätte.<br />
(5) Auf das Nutzungsrecht kann jederzeit nach Ablauf der letzten Ruhefrist verzichtet werden. Damit<br />
endet die Nutzungsdauer. Ein Verzicht ist durch schriftliche Erklärung nur für die gesamte<br />
Grabstätte möglich. Ein Anspruch auf Rückerstattung von gezahlten Geldleistungen besteht<br />
nicht.<br />
AMTLICHER TEIL<br />
(6) Das Nutzungsrecht endet mit dem Ablauf der Nutzungsdauer.<br />
(7) Hinsichtlich der Errichtung, Änderung oder Entfernung der Grabmale sind die Festlegungen<br />
dieser Satzung einzuhalten.<br />
(8) Der Erwerber soll bereits beim Erwerb des Nutzungsrechtes seinen Rechtsnachfolger bestimmen<br />
und diesem das Nutzungsrecht durch schriftlichen Vertrag übertragen. Die Übertragung<br />
kann nur auf eine Person erfolgen und ist der Friedhofsverwaltung anzuzeigen. Unterbleibt eine<br />
entsprechende Vereinbarung und wird auch sonst keine wirksame Regelung getroffen, so geht<br />
das Nutzungsrecht auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten über, wenn diese<br />
zustimmen. Das Nutzungsrecht wird dann entsprechend der im § 7 Abs. 2 a aufgeführten<br />
Reihenfolge übertragen. Der Besitzer der Grabnutzungsurkunde gilt im Zweifelsfalle der Stadt<br />
Bleicherode gegenüber als verfügungsberechtigt.<br />
(9) Jeder Rechtsnachfolger hat das Nutzungsrecht unverzüglich auf sich umschreiben zu lassen.<br />
(10) Bei Streitigkeiten zwischen den Beteiligten über Rechte an Grabstätten, über die Verwaltung<br />
oder Gestaltung einer Grabstätte oder eines Grabmals kann die Friedhofsverwaltung bis zur<br />
gütlichen Einigung oder rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung über diese Streitigkeiten die<br />
erforderlichen Zwischenregelungen treffen.<br />
§ 14 Umbettungen, Ausgrabungen<br />
(1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden.<br />
(2) Leichen und Aschen dürfen zu anderen als zu Umbettungszwecken nur aufgrund behördlicher<br />
oder richterlicher Anordnung ausgegraben werden.<br />
(3) Ausgrabungen und Umbettungen von Leichen und Aschen darf die Stadt Bleicherode vor<br />
Ablauf der Ruhezeit nur zulassen, wenn besondere Gründe das öffentliche Interesse an der<br />
Wahrung der Totenruhe deutlich überwiegen. Ausgrabungen von Leichen zu Umbettungszwecken<br />
sind bis zu sechs Monate nach der Beisetzung unzulässig.<br />
(4) Der Ablauf der Ruhezeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt.<br />
(5) Ausgrabungen zu Umbettungen dürfen nur auf der Grundlage einer Genehmigung der Stadt<br />
Bleicherode erfolgen. Antragsberechtigt ist der jeweilige Nutzungberechtigte. Mit dem Antrag<br />
ist die Grabnutzungsurkunde vorzulegen. Dem Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur<br />
Umbettung ist der Nachweis beizufügen, dass eine andere Grabstätte zur Verfügung steht.<br />
(6) Ausgrabungen von Aschen aus Gemeinschaftsanlagen zu Umbettungszwecken sind nicht<br />
zugelassen.<br />
(7) Ausgrabungen werden ausschließlich vom Friedhofspersonal bzw. durch Beauftragte der<br />
Friedhofsverwaltung durchgeführt. Die Friedhofsverwaltung bestimmt den Zeitpunkt der<br />
Umbettung.<br />
(8) Für Schäden, die an benachbarten Gräbern durch eine Umbettung oder Ausgrabung entstehen,<br />
haftet der Antragsteller.<br />
IV. Grabstätten<br />
§ 15 Arten der Grabstätten<br />
Die Grabstätten werden unterschieden in<br />
a) Erdreihengrabstätten,<br />
b) Erdwahlgrabstätten,<br />
c) Urnenreihengrabstätten,<br />
d) Urnenwahlgrabstätten,<br />
e) Urnengemeinschaftsanlagen.<br />
§ 16 Erdreihengrabstätten<br />
(1) Erdreihengrabstätten sind einstellige Grabstätten für Erdbestattungen, die der Reihe nach<br />
belegt werden. Verlängerungen oder Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einer Reihengrabstätte<br />
sind nicht möglich.<br />
(2) Es werden eingerichtet:<br />
– Reihengrabfelder mit Grabstätten für Verstorbene bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr,<br />
– Reihengrabfelder mit Grabstätten für Verstorbene ab vollendetem sechstem Lebensjahr.<br />
(3) Die Nutzungsdauer für Erdreihengrabstätten beträgt 30 Jahre.<br />
(4) In jeder Grabstätte darf nur eine Leiche bestattet werden. Es ist jedoch zulässig, in einer Reihengrabstätte<br />
die Leichen von zwei gleichzeitig verstorbenen Geschwistern unter sechs Jahren<br />
zu bestatten.<br />
§ 17 Erdwahlgrabstätten<br />
(1) Erdwahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen. Sie werden als ein- oder zweistellige<br />
Grabstätten vergeben. In einer Grabstelle können ein Sarg sowie zwei Urnen bestattet werden.<br />
Die Lage der zugeteilten Wahlgrabstätte ist mit dem Erwerber abzustimmen, ein Rechtsanspruch<br />
auf den Erwerb einer bestimmten Grabstätte besteht nicht.<br />
(2) Als Sonderform der zweistelligen Erdwahlgrabstätten werden Tiefgräber auf dem Friedhof<br />
Bleicherode vergeben. Diese Grabstätten unterscheiden sich von den anderen zweistelligen<br />
Grabstätten dadurch, dass die Särge übereinander zu bestatten sind und die Grabstätten geringere<br />
Abmessungen haben.<br />
(3) Die Nutzungsdauer beträgt für einstellige Grabstätten 30 Jahre, für zweistellige Grabstätten 40<br />
Jahre.<br />
(4) Eine weitere Bestattung kann nur erfolgen, wenn die Ruhefrist die verbleibende Nutzungsdauer<br />
nicht überschreitet. Die Nutzungsdauer an der gesamten Grabstätte kann auf Antrag<br />
verlängert werden.<br />
(5) Das Nutzungsrecht an der gesamten Grabstätte kann nach Ablauf der Nutzungsdauer auf<br />
Antrag erneut erworben werden.<br />
§ 18 Urnenreihengrabstätten<br />
(1) Urnenreihengrabstätten sind einstellige Grabstätten für Aschen, die der Reihe nach belegt werden.<br />
Verlängerungen oder Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einer Reihengrabstätte sind<br />
grundsätzlich nicht möglich. In einer Grabstelle darf nur eine Urne bestattet werden.<br />
(2) Die Nutzungsdauer beträgt 20 Jahre.<br />
§ 19 Urnenwahlgrabstätten<br />
(1) Urnenwahlgrabstätten sind Aschengrabstätten. Sie werden als zwei- oder vierstellige Grabstätten<br />
vergeben. In einer Grabstelle darf nur eine Urne bestattet werden. Die Lage der zugeteilten<br />
Wahlgrabstätte ist mit dem Erwerber abzustimmen, ein Rechtsanspruch auf den Erwerb einer<br />
bestimmten Grabstätte besteht nicht.<br />
(2) Urnenwahlgrabstätten in der Form von Rasengrabstätten werden nur auf dem Friedhof Bleicherode,<br />
Grabfeld K bereitgestellt. Sie werden als zweistellige Grabstätten vergeben. Rasengrabstätten<br />
unterliegen besonderen Gestaltungsvorschriften. Die Anwendung und Gestaltung
Seite AMTSBLATT 5 | Nr. der 03 Stadt | 13. Bleicherode Februar 2010 • Seite 3<br />
Bleichröder 13. ECHO Februar | wochenchronik@arcor.de<br />
2010 | Nr. 01/2010<br />
des Grabmals nach den Vorschriften dieser Satzung ist zwingend. Das Nutzungsrecht ist<br />
dahingehend eingeschränkt, dass die Anlage und Pflege des Grabumfeldes ausschließlich der<br />
Friedhofsverwaltung obliegt. Die Vergabe ist nur im Rahmen der freien Grabstätten möglich,<br />
ein darüber hinaus gehender Rechtsanspruch besteht nicht.<br />
(3) Die Nutzungsdauer beträgt 30 Jahre.<br />
(4) Eine weitere Beisetzung kann nur erfolgen, wenn die Ruhezeit die verbleibende Nutzungsdauer<br />
nicht überschreitet. Die Nutzungsdauer kann auf Antrag verlängert werden.<br />
(5) Das Nutzungsrecht an der gesamten Grabstätte kann nach Ablauf der Nutzungsdauer auf<br />
Antrag erneut erworben werden. Dies gilt nicht für Urnenwahlgrabstätten in der Form von<br />
Rasengrabstätten.<br />
§ 20 Urnengemeinschaftsanlagen<br />
(1) Urnengemeinschaftsanlagen sind einstellige Aschengrabstätten. Bei diesen anonymen Gemeinschaftsanlagen<br />
wird das Grabfeld nicht gekennzeichnet. Die Bestattung erfolgt ohne<br />
Bekanntgabe und Kennzeichnung des Ortes der Grabstätte innerhalb des Grabfeldes. Das<br />
Nutzungsrecht ist dahingehend eingeschränkt, dass keine Grabnutzungsurkunde ausgehändigt<br />
wird und die Anlage und Pflege der Gemeinschaftsanlage ausschließlich der Friedhofsverwaltung<br />
obliegt. Verlängerungen oder Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einer Grabstätte sind<br />
nicht möglich.<br />
(2) Die Stadt Bleicherode richtet anonyme Gemeinschaftsanlagen auf den Friedhöfen in Bleicherode,<br />
Elende und Obergebra ein.<br />
(3) Die Nutzungsdauer beträgt 20 Jahre.<br />
(1)<br />
§ 21 Gestaltung, Herrichtung und Unterhaltung der Grabstätten<br />
Die Stadt Bleicherode legt Reihen- und Wahlgrabstätten mit folgenden Abmessungen an<br />
- Erdreihengrabstätte für Verstorbene bis vollendetem 6. Lebensjahr: 1,3 m x 0,6 m<br />
- Erdreihengrabstätte für Verstorbene ab 6. Lebensjahr: 2,1 m x 1,0 m<br />
- Erdwahlgrabstätte einstellig: 2,1 m x 1,0 m<br />
- Erdwahlgrabstätte zweistellig: 2,4 m x 2,0 m<br />
- Erdwahlgrabstätte zweistellig als Tiefgrab: 2,1 m x 1,0 m<br />
- Urnenreihengrabstätte: 0,6 m x 1,0 m<br />
- Urnenwahlgrabstätte zweistellig: 1,0 m x 1,0 m<br />
- Urnenwahlgrabstätte zweistellig als Rasengrabstätte: 0,5 m x 0,4 m<br />
- Urnenwahlgrabstätte vierstellig: 1,2 m x 1,2 m<br />
(2) Grabstätten sind spätestens 6 Monate nach Beisetzung würdig herzurichten.<br />
(3) Für die individuelle Ausgestaltung der Grabstätten gelten folgende Grundsätze:<br />
– Jede Grabstätte ist so zu gestalten und so der Umgebung anzupassen, dass die Würde der<br />
Friedhöfe in ihren einzelnen Teilen und ihren Gesamtanlagen gewahrt bleibt. Sie ist dauernd<br />
instand zu halten, dies gilt entsprechend für den Grabschmuck. Verwelkte Blumen<br />
und Kränze sind unverzüglich von den Grabstätten zu entfernen.<br />
– Für die Herrichtung und Unterhaltung ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich. Die<br />
Verantwortlichkeit erlischt mit dem Ablauf des Nutzungsrechts.<br />
– Auf den Pflanzflächen der Grabstätten dürfen keine Gewächse verwendet werden, die<br />
sofort oder später benachbarte Grabstätten, Friedhofsanlagen oder andere Einrichtungen<br />
beeinträchtigen. Gewächse dürfen eine Höhe von 1,5 m nicht übersteigen.<br />
– Der Schnitt oder die Beseitigung zu stark wachsender oder absterbender Bäume und<br />
Sträucher kann angeordnet werden. Wird die notwendige Maßnahme nicht innerhalb der<br />
von der Friedhofsverwaltung gesetzten Frist durchgeführt, so werden die Arbeiten auf<br />
Kosten des Nutzungsberechtigten ausgeführt.<br />
– Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Unkrautbekämpfungsmitteln ist untersagt.<br />
– Die Verwendung von Kies, Splitt, Gehwegplatten oder ähnlichen Materialien ist außerhalb<br />
der Einfassung der Grabstätte nicht zulässig.<br />
– Sitzgelegenheiten werden nach den Erfordernissen von der Friedhofsverwaltung aufgestellt.<br />
– Grabstätten in Form von Rasengrabstätten dürfen nicht bepflanzt und in den Monaten<br />
März bis Oktober nicht mit Grabschmuck versehen werden. Eine gemeinsame Ablagemöglichkeit<br />
für Blumen wird jeweils für das gesamte Grabfeld zur Verfügung gestellt.<br />
(4) Auf Gemeinschaftsanlagen dürfen Schnittblumen und Kränze nur an den vorgesehenen Stellen<br />
abgelegt werden. Die Friedhofsverwaltung ist ansonsten berechtigt, abgelegte Blumen, Kränze<br />
oder andere Gegenstände jederzeit zu entfernen und zu entsorgen.<br />
(5) Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der<br />
Grabstätten obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung.<br />
§ 22 Vernachlässigung von Grabstätten<br />
(1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder über einen längeren Zeitraum<br />
nicht entsprechend den Bestimmungen dieser Friedhofssatzung in friedhofswürdiger Weise<br />
instand gehalten und gepflegt, hat der Nutzungsberechtigte nach schriftlicher Aufforderung<br />
durch die Friedhofsverwaltung die Grabstätte innerhalb eines Monats in Ordnung zu bringen.<br />
Ist der Nutzungsberechtigte nicht bekannt oder ohne besonderen Aufwand nicht zu ermitteln,<br />
genügen als Aufforderung eine ortsübliche Bekanntmachung und ein Hinweis auf der Grabstätte,<br />
der für die Dauer von drei Monaten angebracht wird.<br />
(2) Kommt der Nutzungsberechtigte dieser Aufforderung nicht nach, kann die Stadt Bleicherode<br />
a) die Genehmigung zum Errichten des Grabmals widerrufen. In dem Widerrufsbescheid<br />
wird der Nutzungsberechtigte aufgefordert, das Grabmal und die sonstigen baulichen<br />
Anlagen binnen drei Monaten seit Unanfechtbarkeit des Widerrufsbescheides zu entfernen.<br />
Anderenfalls kann die Friedhofsverwaltung die Grabmale und sonstigen bauliche<br />
Anlagen entfernen lassen. Für den Verbleib des Grabmals und die sonstigen baulichen<br />
Anlagen gelten die Festlegungen nach § 26 Abs. 2.<br />
b) die Grabstätte einebnen und einsäen.<br />
V. Grabmale und bauliche Anlagen<br />
§ 23 Genehmigungserfordernis<br />
(1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen, Steineinfassungen oder sonstigen baulichen<br />
Anlagen bedarf der Genehmigung der Stadt Bleicherode.<br />
(2) Die Anträge sind auf amtlichen Vordrucken einzureichen. Den Anträgen sind die zur Prüfung<br />
AMTLICHER TEIL<br />
der Entwürfe notwendigen Zeichnungen und Unterlagen beizufügen, insbesondere durch<br />
Grabmal entwurf einschließlich Grundriss und Ansicht in aussagefähigem Maß-stab, Angaben<br />
über den Werkstoff, die Bearbeitung, Inhalt, Form und Anordnung der Schrift oder sonstiger<br />
Zeichen sowie über die Fundamentierung.<br />
(3) Die Genehmigung erlischt, wenn das Grabmal oder die sonstigen baulichen Anlagen nicht<br />
binnen zwei Jahren nach Erteilung der Genehmigung errichtet worden sind.<br />
(4) Entspricht ein aufgestelltes Grabmal oder die sonstigen baulichen Anlagen nicht der genehmigten<br />
Zeichnung oder den genehmigten Angaben oder wurden diese ohne Genehmigung<br />
verändert, so müssen diese Anlagen innerhalb eines Monats nach Benachrichtigung des Nutzungsberechtigten<br />
entfernt oder so verändert werden, dass diese mit den genehmigten Festlegungen<br />
übereinstimmen. Grabmale oder sonstige bauliche Anlagen, die ohne Genehmigung<br />
errichtet wurden, sind innerhalb eines Monats nach Benachrichtigung des Nutzungsberechtigten<br />
in gleicher Weise zu entfernen. Wird der Aufforderung nicht Folge geleistet, so kann<br />
die Friedhofsverwaltung die Anlage entfernen lassen. Für den Verbleib des Grabmals und die<br />
sonstigen baulichen Anlagen gelten die Festlegungen nach § 26 Abs. 2.<br />
(5) Ohne Zustimmung sind bis zur Dauer von zwei Jahren nach der Bestattung provisorische<br />
Holztafeln bis zu einer Größe von 0,15 m x 0,30 m und Holzkreuze zulässig.<br />
§ 24 Errichtung, Fundamentierung und Unterhaltung der Grabmale<br />
(1) Jedes Grabmal muss entsprechend seiner Größe nach allgemein anerkannten Regeln des Handwerks<br />
dauerhaft gegründet und so befestigt sein, dass es dauerhaft und standsicher ist und auch<br />
beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken kann. Die Friedhofsverwaltung<br />
kann überprüfen, ob die vorgeschriebene Fundamentierung durchgeführt worden ist.<br />
Dies gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechend.<br />
(2) Grabmale müssen hinsichtlich ihrer Oberflächenbeschaffenheit verkehrssicher sein, ins-besondere<br />
dürfen von ihnen keine Gefahren zur Verletzung von Personen oder der Beschädigung<br />
von Sachen ausgehen.<br />
(3) Die Standfestigkeit der Grabmale wird durch die Friedhofsverwaltung mindestens einmal<br />
jährlich durch eine Druckprobe überprüft.<br />
(4) Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen, sonstigen baulichen Anlagen oder Teilen davon<br />
gefährdet, ist der Nutzungsberechtigte verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Bei<br />
Gefahr im Verzuge kann die Friedhofsverwaltung Sicherungsmaßnahmen veranlassen. Wird<br />
der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Friedhofsverwaltung nicht<br />
innerhalb angemessener Frist beseitigt, ist die Stadt Bleicherode berechtigt, die Genehmigung<br />
zum Errichten des Grabmals zu widerrufen und das Grabmal oder Teile davon entfernen zu<br />
lassen. Für den Verbleib des Grabmals und die sonstigen baulichen Anlagen gelten die Festlegungen<br />
nach § 26 Abs. 2. Ist der Nutzungsberechtigte nicht bekannt oder ohne besonderen<br />
Aufwand nicht zu ermitteln, genügen als Aufforderung eine ortsübliche Bekanntmachung und<br />
ein Hinweisschild auf der Grabstätte, das für die Dauer von einem Monat angebracht wird.<br />
(5) Der Nutzungsberechtigte ist für jeden Schaden haftbar, der durch das Umstürzen von Grabmalen<br />
oder Grabmalteilen verursacht wird.<br />
§ 25 Gestaltung der Grabmale<br />
Für alle Friedhöfe gelten folgende Gestaltungsvorschriften:<br />
(1) Auf den Grabstätten dürfen zum Gedenken an die dort Ruhenden Grabmale errichtet und<br />
sonstige Grabausstattungen angebracht werden. Sie müssen der Würde des Ortes und der<br />
Pietät entsprechen.<br />
(2) Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen aus wetterbeständigem Werkstoff hergestellt<br />
sein.<br />
(3) Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen standsicher sein.<br />
(4) Liegende Grabmale dürfen nur flach oder flach geneigt auf die Grabstätte gelegt werden. Die<br />
Abmessungen richten sich nach den Grabgrößen.<br />
(5) Die Grabeinfassungen sind nach Beschaffenheit und Farbe auf das Grabmal abzustimmen. Die<br />
Größe der Einfassung richtet sich nach Abmessungen der Grabstätten nach<br />
§ 21 Abs. 1. Einfassungen aus bearbeitetem Naturstein oder Kunstwerkstein sind zulässig.<br />
(6) Für Urnenwahlgräber in der Form von Rasengrabstätten gelten zusätzlich nachfolgende Vorschriften.<br />
Die Grabstätte muss zwingend mit einem Grabkissen mit den Maßen 0.5 m x 0.4 m<br />
versehen werden. Beschriftungen und Gestaltungselemente sollen die Oberfläche des Grabmals<br />
nicht um mehr als 3 cm überragen. Für Schäden, die durch darüber hinaus gehende Beschriftungen<br />
oder Gestaltungselemente verursacht werden, haftet allein der Nutzungsberechtigte.<br />
Die Stadt Bleicherode übernimmt keine Haftung für die Gewährleistung der Unversehrtheit<br />
derartiger Gestaltungselemente.<br />
§ 26 Entfernung von Grabmalen<br />
(1) Grabmäler, Grabeinfassungen und sonstige Grabausstattungen dürfen vor Ablauf der Ruhefrist<br />
oder der Nutzungsdauer nur mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung von der<br />
Grabstelle entfernt werden.<br />
(2) Nach Ablauf der Nutzungsdauer der Grabstätte werden Grabmale, Einfassungen und sonstige<br />
Grabausstattungen einschließlich der Fundamente und Befestigungsmaterialien von der Friedhofsverwaltung<br />
oder deren Beauftragten entfernt. Die Nutzungsberechtigten können innerhalb<br />
einer Frist von 2 Monaten die Grabmale nach Absprache abholen. Die Stadt Bleicherode ist<br />
nicht verpflichtet, ein Grabmal oder sonstige baulichen Anlagen über diesen Zeitpunkt hinaus<br />
zu verwahren.<br />
(3) Künstlerisch und geschichtlich wertvolle Grabmale sowie solche Grabmale, die als besondere<br />
Eigenart des Friedhofs gelten, werden in einem besonderen Verzeichnis geführt und dürfen<br />
ohne Einwilligung der Friedhofsverwaltung nicht entfernt oder abgeändert werden.<br />
(4) Auf Antrag der Nutzungsberechtigten können Grabstätten vor Ablauf der Ruhezeit eingeebnet<br />
werden.<br />
VI. Schlussvorschriften<br />
§ 27 Gebühren<br />
Für die Inanspruchnahme der kommunalen Einrichtungen und Anlagen des Friedhofs- und Bestattungswesens<br />
erhebt die Stadt Bleicherode Gebühren nach der jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung.<br />
§ 28 Alte Rechte<br />
(1) Bei Grabstätten, über die die Stadt Bleicherode bei Inkrafttreten dieser Satzung bzw. ihrer<br />
Änderungen bereits verfügt hat, richtet sich die Nutzungsdauer und Gestaltung nach bisherigen<br />
Vorschriften.<br />
(2) Der Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an diesen Grabstätten richtet sich nach dieser Satzung.
Seite AMTSBLATT 6 | Nr. der 03 Stadt | 13. Bleicherode Februar 2010 • Seite 4<br />
Bleichröder 13. ECHO Februar | wochenchronik@arcor.de<br />
2010 | Nr. 01/2010<br />
(3) Nach dieser Satzung nicht mehr zugelassene Anlagen sind von allen Gräbern zu entfernen<br />
sobald sie nicht mehr verkehrssicher sind, das Nutzungsrecht an den Grabstätten abgelaufen ist<br />
oder eine Beisetzung erfolgen soll.<br />
§ 29 Haftung<br />
Die Stadt Bleicherode haftet nicht für Schäden, die durch nicht satzungsgemäße Benutzung der Friedhöfe,<br />
ihrer Anlagen oder ihrer Einrichtungen durch dritte Personen entstehen. Das Gleiche gilt für<br />
Schäden, die durch freilebende Tiere verursacht werden. Der Stadt Bleicherode obliegen keine besonderen<br />
Obhuts- und Überwachungspflichten Im Übrigen haftet die Stadt Bleicherode nur bei Vorsatz<br />
und grober Fahrlässigkeit. Die Vorschriften über Amtshaftung bleiben unberührt.<br />
§ 30 Ordnungswidrigkeiten<br />
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig<br />
1. sich entgegen § 5 Abs. 1 nicht der Würde des Friedhofs entsprechend verhält oder Anordnungen<br />
der Friedhofsverwaltung nicht befolgt,<br />
2. entgegen § 5 Abs. 2<br />
a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art ohne Erlaubnis befährt,<br />
b) Tiere mitbringt, ausgenommen Hunde, diese nicht streng angeleint führt, nicht<br />
ständig beaufsichtigt, Verunreinigungen durch Hunde nicht unverzüglich beseitigt,<br />
c) Druckschriften verteilt,<br />
d) an Sonn- und Feiertagen oder in der Nähe einer Bestattung oder Gedenkfeier<br />
Arbeiten ausführt,<br />
e) ohne schriftlichen Auftrag eines Berechtigten fotografiert,<br />
f) die Friedhöfe und ihre Einrichtungen und Anlagen verunreinigt oder beschädigt,<br />
Rasenflächen und Grabstätten unberechtigt betritt,<br />
g) Abraum und Abfall außerhalb der dafür bestimmten Stellen ablagert,<br />
h) Hausmüll auf dem Friedhof ablagert.<br />
3. entgegen § 5 Abs. 4 Totengedenkfeiern ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung<br />
durchführt,<br />
Aufgrund des § 19 Abs. 1 und des § 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung<br />
(ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt<br />
geändert durch Gesetz vom 08.April 2009 (GVBl. S. 345), der §§ 1, 2, 10 und 12 des Thüringer<br />
Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 19. September<br />
2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. August 2009 (GVBl. S. 646) der Stadtrat<br />
der Stadt Bleicherode in seiner Sitzung am 21. Januar 2010 die folgende Friedhofsgebührensatzung<br />
beschlossen:<br />
§ 1 Allgemeines<br />
(1) Die Stadt Bleicherode betreibt die Friedhöfe in Bleicherode, Elende und Obergebra als<br />
öffentliche Einrichtungen.<br />
(2) Für die Inanspruchnahme der kommunalen Einrichtungen und Anlagen des Friedhofs- und<br />
Bestattungswesens erhebt die Stadt Bleicherode nach Maßgabe dieser Satzung Gebühren.<br />
§ 2 Gebührenschuldner<br />
(1) Gebührenschuldner ist, wer Leistungen nach § 3 beantragt.<br />
(2) Einschränkend zu Abs. 1 ist für nachfolgende Leistungen zur Antragstellung nur berechtigt:<br />
– für den Erwerb des Nutzungsrechtes an einer Grabstätte der Bestattungspflichtige nach<br />
§ 7 Abs. 2 der Friedhofssatzung,<br />
– für Bestattungen, Ausgrabungen und Verlängerung der Nutzungsdauer der Grabstätte<br />
der Nutzungsberechtigte.<br />
§ 3 Leistungen, Gebührensätze, Gebührenmaßstäbe<br />
Für folgende Leistungen werden Gebühren erhoben:<br />
AMTLICHER TEIL<br />
4. Grabstätten entgegen § 22 vernachlässigt,<br />
5. entgegen § 23 Abs. 1 und Abs. 4 ohne vorherige Genehmigung Grabmale oder bauliche<br />
Anlagen errichtet oder verändert,<br />
6. Grabmale entgegen § 24 Abs. 1 nicht fachgerecht befestigt und fundamentiert,<br />
7. Grabmale entgegen § 24 Abs. 4 nicht in einem verkehrssicheren Zustand hält,<br />
8. Grabmale und bauliche Anlagen entgegen § 26 Abs. 1 ohne vorherige Zustimmung<br />
entfernt.<br />
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann auf der Grundlage des § 19 Abs. 1 Satz 4 der Thüringer Kommunalordnung<br />
mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Das Gesetz über<br />
Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der jeweils geltenden Fassung findet Anwendung.<br />
§ 31 Inkrafttreten, Außerkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die<br />
Friedhofssatzung der Stadt Bleicherode vom 16.06.2006 außer Kraft.<br />
Bleicherode, den 08.02.2010, Stadt Bleicherode<br />
Rostek, Bürgermeister<br />
Ausfertigungsvermerk<br />
Die Übereinstimmung des Satzungstextes mit dem Willen des Stadtrates der Stadt Bleicherode sowie<br />
die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Satzungsverfahrens werden bekundet.<br />
Bekanntmachungsanordnung<br />
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Es wird darauf hingewiesen, daß<br />
eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Thüringer Kommunalordnung beim<br />
Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr<br />
geltend gemacht werden kann, es sei denn, diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß ausgefertigt oder<br />
bekanntgemacht worden.<br />
Bleicherode, den 08.02.2010, Stadt Bleicherode<br />
Rostek, Bürgermeister<br />
Friedhofsgebührensatzung der Stadt Bleicherode vom 08.02.2010<br />
1. Erwerb von Nutzungsrechten<br />
1.1. Erdgrabstätten<br />
a) Erdreihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 6. Lebensjahr<br />
für die Nutzungsdauer von 30 Jahren 849,00 €<br />
b) Erdreihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 6. Lebensjahr<br />
für die Nutzungsdauer von 30 Jahren 1.393,00 €<br />
c) Erdwahlgrabstätte einstellig für die Nutzungsdauer von 30 Jahren 1.393,00 €<br />
d) Erdwahlgrabstätte zweistellig für die Nutzungsdauer von 40 Jahren 2.750,00 €<br />
e) Erdwahlgrabstätte zweistellig als Tiefgrab für die Nutzungsdauer von 40 Jahren 1.858,00 €<br />
f) Verlängerung der Nutzungsdauer für eine Erdwahlgrabstätte einstellig pro Jahr 46,00 €<br />
g) Verlängerung der Nutzungsdauer für eine Erdwahlgrabstätte zweistellig pro Jahr 69,00 €<br />
h) Verlängerung der Nutzungsdauer für eine Erdwahlgrabstätte zweistellig als Tiefgrab<br />
pro Jahr 46,00 €<br />
i) Verlängerung der Nutzungsdauer für eine Erdwahlgrabstätte dreistellig pro Jahr 84,00 €<br />
j) Verlängerung der Nutzungsdauer für eine Erdwahlgrabstätte vierstellig pro Jahr 97,00 €<br />
1.2 Urnengrabstätten<br />
a) Urnenreihengrabstätte für die Nutzungsdauer von 20 Jahren 497,00 €<br />
b) Urnenwahlgrabstätte zweistellig für die Nutzungsdauer von 30 Jahren 962,00 €<br />
c) Urnenwahlgrabstätte zweistellig als Rasengrabstätte für die Nutzungsdauer<br />
von 30 Jahren 611,00 €<br />
d) Urnenwahlgrabstätte vierstellig für die Nutzungsdauer von 30 Jahren 1.346,00 €<br />
e) Verlängerung der Nutzungsdauer für eine Urnenwahlgrabstätte zweistellig pro Jahr 32,00 €<br />
f) Verlängerung der Nutzungsdauer für eine Urnenwahlgrabstätte zweistellig<br />
als Rasengrabstätte pro Jahr 14,00 €<br />
g) Verlängerung der Nutzungsdauer für eine Urnenwahlgrabstätte vierstellig pro Jahr 45,00 €<br />
1.3 Gemeinschaftsanlagen<br />
anonyme Urnengrabstätte für die Nutzungsdauer von 20 Jahren 502,00 €<br />
2. Trauerhalle, Leichenhalle<br />
Nutzung der Trauerhalle 146,00 €<br />
Nutzung der Leichenhalle je angefangener Tag 30,00 €<br />
3. Bestattungen, Ausgrabungen<br />
a) Bestattung einer Urne 131,00 €<br />
b) Bestattung eines Sarges für Verstorbene bis zum vollendeten 6. Lebensjahr 393,00 €<br />
c) Bestattung eines Sarges für Verstorbene ab dem vollendeten 6. Lebensjahr 538,00 €<br />
d) Erstbestattung eines Sarges in einem Tiefgrab 813,00 €<br />
e) Ausgrabung einer Asche 173,00 €<br />
f) Ausgrabung einer Leiche 913,00 €<br />
4. sonstige Leistungen<br />
a) Genehmigung für die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen,<br />
Steineinfassungen oder sonstigen baulichen Anlagen 18,00 €<br />
b) Verwaltungstätigkeit für Anzeige der gewerblichen Betätigung auf den<br />
Friedhöfen 18,00 €<br />
Hinweis: Der Erwerb von Nutzungsrechten an Rasengrabstätten nach Abschn. 1.2 ist nur möglich,<br />
wenn hierfür entsprechende Grabstätten zur Bestattung zur Verfügung stehen.<br />
§ 4 Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld<br />
(1) Die Gebührenschuld entsteht in den Fällen<br />
– § 3 Pkt. 1 für den Erwerb des Nutzungsrechtes an einer Grabstätte mit der erfolgten<br />
Bestattung,<br />
– § 3 Pkt. 1 für die Verlängerung eines bereits erworbenen Nutzungsrechtes mit der<br />
Erteilung der Verlängerung,<br />
– § 3 Pkt. 2 bis 4 mit der Erbringung der Leistung.<br />
(2) Die Gebührenschuld wird vier Wochen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides<br />
fällig.<br />
§ 5 Rechtsbehelfe/Zwangsmittel<br />
(1) Die Rechtsbehelfe gegen Gebührenbescheide aufgrund dieser Satzung regeln sich nach<br />
den Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung in der jeweils gültigen Fassung.<br />
(2) Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen die Heranziehung zu Gebühren nach<br />
dieser Gebührensatzung wird die Verpflichtung zur sofortigen Zahlung nicht aufgehoben.<br />
(3) Für die zwangsweise Durchsetzung der im Rahmen dieser Satzung erlassenen Gebührenbescheide<br />
gelten die Vorschriften des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes<br />
in der jeweils gültigen Fassung.<br />
§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung<br />
der Stadt Bleicherode vom 16.06.2006 außer Kraft.<br />
Bleicherode, den 08.02.2010, Stadt Bleicherode<br />
Rostek, Bürgermeister<br />
Ausfertigungsvermerk<br />
Die Übereinstimmung des Satzungstextes mit dem Willen des Stadtrates der Stadt Bleicherode<br />
sowie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Satzungsverfahrens werden bekundet.<br />
Bekanntmachungsanordnung<br />
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Es wird darauf hingewiesen, daß<br />
eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Thüringer Kommunal ordnung beim<br />
Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr<br />
geltend gemacht werden kann, es sei denn, diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß ausgefertigt oder<br />
bekanntgemacht worden.<br />
Bleicherode, den 08.02.2010, Stadt Bleicherode<br />
Rostek, Bürgermeister<br />
IMpRESSuM:<br />
Amtsblatt der Stadt Bleicherode<br />
Herausgeber: Stadtverwaltung Bleicherode<br />
Redaktion: Hauptamt, Stadtverwaltung Bleicherode, Hauptstraße 43, 99752 Bleicherode,<br />
Telefon: (03 63 38) 3 53 55, Telefax: (03 63 38) 3 53 56, e-mail: info@bleicherode.de<br />
Druck: TA-Druckhaus Erfurt GmbH & Co. KG, Gottstedter Landstraße 6, 99092 Erfurt<br />
Verteilung: „Bleicheröder Echo“/Beilage in der „Nordhäuser Wochenchronik“, Gumpertstraße 6, 99734 Nordhausen<br />
Bezugsmöglichkeiten und Bedingungen:<br />
Das Amtsblatt der Stadt Bleicherode liegt in unregelmäßigen Abständen in der 14-tägig erscheinenden Zeitung „Bleicheröder<br />
Echo“als Beilage bei. Das „Bleicheröder Echo“wird mit der wöchentlich kostenlos erscheinenden Zeitung „Nordhäuser<br />
Wochenchronik“ in der Regel an alle erreichbaren Haushalte in der Stadt Bleicherode einschließlich ihrer Ortsteile<br />
Elende und Obergebra verteilt. Des weiteren besteht die Möglichkeit, das Amtsblatt im Hauptamt der Stadtverwaltung<br />
Bleicherode, Hauptstraße 43, 99752 Bleicherode kostenlos einzeln oder im Jahresabonnement im Falle des Postversandes<br />
gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen.
Seite 7 | Nr. 03 | 13. Februar 2010 Bleichröder ECHO | wochenchronik@arcor.de<br />
„Mini-Weltmeisterschaft“ in der Georgenberghalle<br />
Der SV Glückauf Bleicherode,<br />
Abteilung Leichtathletik, plant für<br />
den 28. Februar eine „Mini- WM<br />
der Leichtathletik“. Der Wettkampf<br />
findet in der Zeit von 9.00<br />
Uhr bis 13.00 Uhr in der Georgenberghalle<br />
in Bleicherode statt. Neben<br />
dem eigentlichen Wettkampf<br />
wird für die Kinder der Altersklassen<br />
4 bis 11 Jahre ein buntes Rahmenprogramm<br />
geboten.<br />
Zu diesem Ereignis möchte der<br />
SV Glückauf alle Kinder der Stadt<br />
Bleicherode und der Umgebung<br />
herzlich einladen.<br />
Am letzten Freitag fand im Ev. St.<br />
Marien- Hospital Bleicherode eine<br />
Buchlesung statt. Die Autorin Brita<br />
von Schönberg las vor ca. 65<br />
Zuhörern aus ihrem Buch: „Anna,<br />
die Grenzgängerin“.<br />
In diesem Roman verarbeitete<br />
Frau von Schönberg die eigenen<br />
Erlebnisse aus der Zeit des geteilten<br />
Deutschlands. Eindrücklich<br />
schilderte Sie „Grenzsituationen“<br />
im wörtlichen wie auch im über-<br />
Mit Fleiß und ehrenamtlichem Engagement<br />
verfolgen die Mitglieder<br />
der Interessengruppe Heimatmuseum<br />
ihre Ziele, unser historisches<br />
Haus durch Eigeninitiative zu erhalten,<br />
Bürger und Gäste an unsere<br />
Heimatgeschichte zu führen<br />
und das Museum als einen kulturhistorischen<br />
Standort im Zentrum<br />
unserer Stadt Bleicherode zu erhalten.<br />
Im Jahre 2003 gründete sich die<br />
Interessengruppe und unterstützt<br />
bis heute tatkräftig den Heimat-<br />
und Fremdenverkehrsverband<br />
„Bleicheröder Berge-Hainleite“<br />
e.V. ( HFVV)bei der Museumsarbeit.<br />
Kleine Museumsveranstaltungen<br />
werden von ihr mit organisiert.<br />
Gemäß § 16 der Verbandssatzung<br />
des WAZ „Eichsfelder Kessel“<br />
wurde die Haushaltssatzung<br />
des Verbandes für das Haushaltsjahr<br />
2010 im Amtsblatt Nr. 46<br />
für den Landkreis Eichsfeld vom<br />
22.12.2009 bekannt gemacht.<br />
Folgende Disziplinen stehen zur<br />
Auswahl:<br />
AK 4 - 6 30 m Sprint,<br />
Schlussweitsprung,<br />
Medizinballstoßen,<br />
Rundenlauf<br />
AK 7 - 11 30 m Sprint,<br />
Dreierhop,<br />
Medizinballstoßen,<br />
Rundenlauf<br />
Es gibt für alle teilnehmenden<br />
Kinder Urkunden sowie für die<br />
jeweils drei Erstplatzierten eines<br />
Wettbewerbes Medaillen.<br />
Wer an diesem Wettkampf teilnehmen<br />
möchte, hat die Möglichkeit,<br />
sich bis zum 22.02.2010 anzumelden,<br />
da es Startnummern<br />
gibt, die am Wettkampftag ausgeteilt<br />
werden.<br />
Es entstehen keine Anmeldegebühren<br />
für die Kinder. Die Anmeldung<br />
ist telefonisch möglich unter<br />
036338/50957 (Hoidn) oder<br />
per eMail unter hoidnfamily3@<br />
aol.com.<br />
Buchlesung im St. Marien- Hospital<br />
tragenen Sinn. Sie erzählt in ihrem<br />
Buch über die Schwierigkeit<br />
des Erhaltens von Freundschafts-<br />
und Familienbande auch über geschlossenen<br />
Grenzen hinweg.<br />
Die Bewohner des Seniorenheimes,<br />
sowie die Gäste aus Bleicherode<br />
und Umgebung waren berührt<br />
von den Worten der Autorin.<br />
Bei der sich anschließenden Signierstunde<br />
war Zeit, um mit der<br />
Autorin über die Erlebnisse zu<br />
Ramona Hoidn<br />
Abteilung Leichtathletik<br />
sprechen. Frau Brita von Schönberg<br />
verzichtete auf ein Honorar.<br />
Nach Absprache mit der Autorin<br />
wurde am Ausgang eine Spende<br />
gesammelt. Es konnten 180 € auf<br />
das Spendenkonto für die Erdbebenopfer<br />
von Haiti überwiesen<br />
werden.<br />
Wir möchten uns noch einmal bei<br />
Frau von Schönberg für die berührende<br />
Lesung bedanken.<br />
Babette Wolf / Stv. Heimleiterin<br />
Ein Dankeschön an die Interessengruppe Heimatmuseum<br />
So zählen zu den Höhepunkten jeweils<br />
der Internationale Museumstag,<br />
der Tag des offenen Denkmals<br />
und eine Adventsfeier. Dabei können<br />
die Besucherjeweils bei einer<br />
kostenlosen Führung durch<br />
die verschiedenen Kabinette eine<br />
Menge über die wirtschaftliche<br />
und kulturelle Entwicklung unserer<br />
Stadt und ihrer Menschen erfahren.<br />
Mit kleinen Programmen<br />
und Sonderausstellungen und der<br />
Neugestaltung von Ausstellungsräumen<br />
möchte die Gruppe gemeinsam<br />
mit dem HFVV immer<br />
wieder <strong>neue</strong> Besucher für das Museum<br />
gewinnen. Stets sind sie bereit,<br />
auch mal eine zusätzliche<br />
Museumsführung zu übernehmen,<br />
bei Recherchen im Archiv mitzu-<br />
helfen oder Bürgern geschichtliche<br />
Auskünfte zu erteilen.<br />
Für die Unterstützung beim Erhalt<br />
dieses denkmalgeschützten Hauses<br />
möchte sich der Heimat- und<br />
Fremdenverkehrsverband, als Träger<br />
der Einrichtung, recht herzlich<br />
bei der Interessengruppe Heimatmuseum<br />
bedanken und hofft auf<br />
eine weitere gute Zusammenarbeit.<br />
Als kleines Dankeschön waren<br />
alle fleißigen Helfer am 27. Januar<br />
bei Kaffee und Kuchen zu einem<br />
gemütlichen Nachmittag in das<br />
Kulturhaus eingeladen worden.<br />
Im Sommer wird für die Interessengruppe<br />
auch wieder eine zünftige<br />
Grillparty stattfinden.<br />
Sabine Rande<br />
Mitteilung des Wasser- und<br />
Abwasserzweckverbandes „Eichsfelder Kessel“<br />
Zur Faschingsfeier am Fastnachtsdienstag,<br />
dem 16. Februar, starten<br />
die Mitglieder des Seniorenwandervereins<br />
um 14.00 Uhr am<br />
Busbahnhof (über Ost, Kehmstedt,<br />
Friedrichsthal) nach Trebra<br />
zur Gaststätte Aderhold. Dort<br />
ist Kaffee und Kuchen für alle be-<br />
Die Haushaltssatzung kann zu<br />
den üblichen Sprechzeiten in<br />
der Geschäftsstelle des Wasser-<br />
und Abwasserzweckverbandes<br />
„Eichsfelder Kessel“ in Niederorschel<br />
oder im Hauptamt<br />
der Stadtverwaltung Bleichero-<br />
Senioren feiern und wandern<br />
stellt. Für das Abendessen hängt<br />
die Speisenkarte für eine orientierende<br />
Vorbestellung aus. Auch<br />
für Musik ist gesorgt, aber eigene<br />
Beiträge sind - wie immer -<br />
gern gesehen. Die Rückfahrt nach<br />
Bleicherode ist für 20.00 Uhr vorgesehen.<br />
Am Dienstag, dem 23.<br />
de, Schillerstraße 13, eingesehen<br />
werden.<br />
(Zum Gebiet des WAZ „Eichsfelder<br />
Kessel“ gehören die Gemeinde<br />
Niedergebra und die<br />
Bleicheröder Ortsteile Obergebra<br />
und Elende.)<br />
Februar, geht es um 9.00 Uhr vom<br />
Stadtbahnhof in Fahrgemeinschaften<br />
nach Nordhausen zur Straßenbahnwendeschleife.<br />
Von dort geht<br />
es auf eine 9,5 km lange Rundwanderung<br />
über den Park Hohenrode<br />
und Harzrigi, wo eine Einkehr<br />
vorgesehen ist.<br />
Hoffleischerei Sundhausen GmbH<br />
Uthlebener Straße 24 • 99735 Sundhausen<br />
Tel. (0 36 31) 433 301<br />
Fax (0 36 31) 433 521<br />
Angebote Bleicherode<br />
vom 17.02. - 02.03.2010<br />
Bleicherode, Hauptstr. • Tel. (03 63 38) 4 84 70<br />
Öffnungszeiten: Di 9.00 - 14.00 Uhr<br />
Mi - Fr 8.00 - 18.00 Uhr • Sa 8.00 - 12.00 Uhr<br />
Schnitzel aus der Keule ...................................................................6,50 €/kg<br />
Dicke Rippe ..................................................................................... 3,90 €/kg<br />
Anläufchen ...................................................................................... 4,00 €/kg<br />
Hausmacher Rotwurst ................................................................... 7,90 €/kg<br />
Hausmacher Leberwurst ................................................................ 7,90 €/kg<br />
Hausmacher Sülze .......................................................................... 8,50 €/kg<br />
Aufschnitt 4-fach mit Bierschinken .............................................. 8,50 €/kg<br />
Kochsalami ausgereift ...................................................................10,90 €/kg<br />
Bockwurst ....................................................................................... 6,50 €/kg<br />
Hirtensalat ....................................................................................... 9,90 €/kg<br />
Mittwoch’s-sparpaket für Februar<br />
(3 Kotelett, 400 g Kartoffelsalat, 4 Mini-Kochsalami) ......................... 5,00 €
Seite 8 | Nr. 03 | 13. Februar 2010 Bleichröder ECHO | wochenchronik@arcor.de<br />
GEBuRTSTAGE<br />
Die Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltungen und das „Bleicheröder Echo“<br />
gratulieren allen älteren Bürgern,<br />
die in der ersten Februarhälfte Geburtstag feierten<br />
in Bleicherode:<br />
Keitel, Inge;<br />
Karl-Liebknecht-Straße 11, zum 75.<br />
Tschernatsch, Jutta;<br />
Obergebraer Straße16, zum 77.<br />
Ehrhardt, Marie Luise;<br />
Käthe-Kollwitz-Straße 10, zum 70.<br />
Ropte, Wolfgang;<br />
Japanweg 17, zum 72.<br />
Löser, Hannelore;<br />
Käthe-Kollwitz-Straße 13, zum 71.<br />
Marschhause, Werner;<br />
Angerbergstraße 21, zum 72.<br />
Steinert, Günther;<br />
Löwentorstraße 31, zum 75.<br />
Ludwig, Sigrid;<br />
Burgstraße 15, zum 71.<br />
Schmidt, Inge;<br />
Karl-Liebknecht-Straße 6, zum 73.<br />
Löbl, Lieselotte;<br />
Nordhäuser Straße 88, zum 84.<br />
Hebestreit, Bernhard;<br />
Karl-Liebknecht-Straße 1, zum 72.<br />
Ehrentraut, Rudi;<br />
Petermannstraße 4, zum 74.<br />
Birkefeld, Vera;<br />
Löwentorstraße 35, zum 84.<br />
Klimkeit, Hilda;<br />
Gartenstraße 66, zum 84.<br />
Dudzak, Loni;<br />
Käthe-Kollwitz-Straße 33, zum 71.<br />
Karl, Herbert;<br />
Angerbergstraße 1, zum 71.<br />
Brandt, Ingrid;<br />
Naumannstraße 12, zum 73.<br />
Völkel, Hubertus;<br />
Erzbergerstraße 9, zum 76.<br />
Schliwinski, Walter;<br />
Japanweg 6, zum 80.<br />
Träger, Barbara;<br />
Burgstraße 10, zum 72.<br />
Grase, Sonja;<br />
Käthe-Kollwitz-Straße 7, zum 76.<br />
Müller, Johanna;<br />
Barbarastraße 7, zum 77.<br />
Henze, Traudchen;<br />
Johann-Sebastian-Bach-Straße 6,<br />
zum 81.<br />
Leßner, Otto;<br />
Naumannstraße 13, zum 81.<br />
Hentrich, Minna;<br />
Burgstraße 11, zum 95.<br />
Jödicke, Karl-Heinz;<br />
Bahnhofstraße 17, zum 71.<br />
Hütter, Kurt;<br />
Käthe-Kollwitz-Straße 35, zum 77.<br />
Koch, Walter;<br />
Bahnhofstraße 73, zum 80.<br />
Pläschke, Gisela;<br />
Käthe-Kollwitz-Straße 11, zum 70.<br />
Strauß, Sigrid;<br />
Karl-Liebknecht-Straße 34, zum 76.<br />
Böttcher, Werner;<br />
Kehmstedter Weg 28, zum 83.<br />
Jedicke, Hildegard;<br />
Käthe-Kollwitz-Straße 23, zum 83.<br />
Klemke, Luzie;<br />
Vom-Stein-Straße 9, zum 85.<br />
Emmelmann, Isolde;<br />
Hagenstraße 21, zum 72.<br />
Koch, Liesbeth;<br />
Hauptstraße 45, zum 70.<br />
Müller, Dietrich;<br />
Niedergebraer Straße 10, zum 71.<br />
Schliwinski, Gertrud;<br />
Japanweg 6, zum 75.<br />
Dr. Heinrich Müller;<br />
Talstraße 71, zum 78.<br />
Brandt, Alfred;<br />
Burgstraße 11, zum 80.<br />
Dreher, Almuth;<br />
Käthe-Kollwitz-Straße 28, zum 83.<br />
Gosch, Alfred;<br />
Karl-Liebknecht-Straße 4, zum 78.<br />
Berger, Barbara;<br />
Käthe-Kollwitz-Straße 14, zum 70.<br />
Kranhold, Jutta;<br />
Kehmstedter Weg 19, zum 70.<br />
Meißner, Ida;<br />
Hauptstraße 1 a, zum 76.<br />
Bednarek, Anna;<br />
Käthe-Kollwitz-Straße 20, zum 70.<br />
Findeis, Franz;<br />
Hagenstraße 6, zum 70.<br />
Arndt, Horst;<br />
Obergebraer Straße 63, zum 73.<br />
Jedicke, Winfriede;<br />
Vienenburger Straße 11, zum 77.<br />
Zierep, Hans;<br />
Hauptstraße 105, zum 77.<br />
im Ortsteil Elende:<br />
Engelmann, Käthe;<br />
Halle-Kasseler-Straße 42, zum 80.<br />
Riemann, Kurt;<br />
Halle-Kasseler-Straße 1, zum 74.<br />
im Ortsteil Obergebra:<br />
Jung, Ilse;<br />
Dorfstraße 95, zum 72.<br />
König, Gerda;<br />
Halle-Kasseler-Straße 164 b, zum 70.<br />
Idler, Maria;<br />
Schachtstraße 20, zum 71.<br />
Muras, Gerhard;<br />
Tutenstieg 147, zum 75.<br />
Hoßbach, Siegfried;<br />
Dorfstraße 22, zum 74.<br />
Kintzel, Helga;<br />
Dorfstraße 48 c, zum 73.<br />
Aderhold, Helga;<br />
Kurze Trift 99, zum 75.<br />
in Etzelsrode:<br />
Schöneberg, Klara;<br />
Dorfstraße 11, zum 83.<br />
Schumann, Dieter;<br />
Dorfstraße 38, zum 70.<br />
in Friedrichsthal:<br />
Rißmann, Elfriede;<br />
Dorfstraße 24, zum 82.<br />
Tischer, Reinhold;<br />
Hauptstraße 38, zum 73.<br />
in Kehmstedt:<br />
Große, Emmi;<br />
Thomas-Müntzer-Straße 11, zum 73.<br />
Riechel, Hilda;<br />
Neue Straße 11, zum 84.<br />
Hellmund, Marlitt;<br />
Bahnhofstraße 6 a, zum 72.<br />
Wedler, Kurt;<br />
Bachstraße 7, zum 76.<br />
Toetzke, Erna;<br />
Kleine Straße 5, zum 88.<br />
Liebau, Hiltrud;<br />
Kleine Straße 1, zum 73.<br />
in Kleinbodungen:<br />
Aderhold, Elly;<br />
Oststraße 13, zum 93.<br />
in Kraja:<br />
Gülland, Karlheinz;<br />
Kleinbodunger Straße 1, zum 80.<br />
Fieker, Brigitte;<br />
Wallroder Straße 4 b, zum 75.<br />
Hartlep, Minna;<br />
Buhlaer Straße 2, zum 90.<br />
Pichowiack, Heinz;<br />
Buhlaer Straße 6, zum 75.<br />
Sauer, Wolfgang;<br />
Kleinbodunger Straße 2, zum 76.<br />
in Lipprechterode:<br />
Meyer, Friedrich;<br />
Fußholdgasse108, zum 87.<br />
Hirschfeld, Ernst;<br />
Bleicheroder Straße 113, zum 71.<br />
in Niedergebra:<br />
Straube, Bärbel;<br />
Bahnhofstraße 172, zum 70.<br />
Hoppe, Helene;<br />
Kirchweg 241, zum 78.<br />
Förderverein Kulturhaus e. V.<br />
Bleicherode<br />
E I N L A D U N G<br />
Die öffentliche Mitgliederversammlung des<br />
Fördervereins Kulturhaus findet<br />
am Mittwoch, den 10. März 2010,<br />
um 19.00 Uhr, im Saal des Kulturhauses<br />
statt.<br />
Wir laden dazu alle Mitglieder sowie interessierte Gäste recht<br />
herzlich ein.<br />
Tagesordnung:<br />
1. Begrüßung durch den Vorsitzenden<br />
2. Wahl des Versammlungsleiters<br />
3. Feststellung der Ladungsfrist und der Beschlussfähigkeit<br />
4. Verlesen der Tagesordnung und Abstimmung<br />
5. Vortragen des Rechenschaftsberichtes<br />
durch den Vorsitzenden<br />
6. Vortragen des Finanzberichtes durch den Schatzmeister<br />
7. Bericht über die durchgeführte Kassenprüfung<br />
8. Diskussionen zum Rechenschaft- und Finanzbericht<br />
sowie zum Bericht der Kassenprüfung<br />
9. Beratung und Beschlussfassung zu Satzungsänderungen<br />
10. Entlastung des Vorstandes<br />
11. Wahl der Wahlkommission<br />
12. Wahl des <strong>neue</strong>n Vorstandes<br />
13. Wahl der Kassenprüfer<br />
14. Konstituierung des <strong>neue</strong>n Vorstandes<br />
15. Sonstiges<br />
16. Anfragen der Mitglieder<br />
17. Schließung der Sitzung<br />
18. Anfragen der Gäste<br />
Bleicherode, Februar 2010<br />
Heinz-Dieter Kerl, Vorsitzender<br />
Wassergymnastik in der<br />
Schwimmhalle Sollstedt<br />
Die Organisation von zusätzlichen<br />
Angeboten im Bereich der<br />
Wassergymnastik/Aquafitness ist<br />
ein Wunsch, den viele Badegäste<br />
in einer Umfrage zur Schwimmhallennutzung<br />
geäußert haben.<br />
Wir freuen uns, diesen Wunsch<br />
jetzt erfüllen zu können. Der Servicegesellschaft<br />
als Betreiber der<br />
Schwimmhalle ist es gelungen, für<br />
das Training eine erfahrene und<br />
zertifizierte „Aquafitnesstrainerin“<br />
zu gewinnen. Wir werden unseren<br />
Besuchern künftig in regelmäßigen<br />
Abständen Aquafitnesskurse<br />
im Hallenbad anbieten. Damit<br />
die Teilnehmer ungestört trainieren<br />
können, wird der Kurs außerhalb<br />
der regulären Öffnungszeiten<br />
durchgeführt.<br />
Wegen des Wasserauftriebs sind<br />
die Bewegungsabläufe im Tiefwasser,<br />
insbesondere für die Gelenke<br />
und die Muskulatur nicht so<br />
belastend wie an Land. Das Training<br />
im Wasser verhindert eine<br />
FILMTHEATER BLEICHERoDE<br />
Löwentorstraße 15 • 99752 Bleicherode • Fax+Tel. 03 63 38 / 4 28 68<br />
E- Mail: kinobleicherode@t-online.de • www.kinobleicherode.de<br />
Woche vom 11.02.-17.02.2010<br />
Täglich - 20.00 Uhr<br />
Freitag bis Sonntag + Mittwoch auch 17.00 Uhr<br />
„Friendship!<br />
Wolkenkratzer statt sozialistischem Plattenbau:<br />
Zwei Freunde aus Ost-Berlin unternehmen in<br />
diesem rasanten Abenteuer nach dem<br />
Mauerfall einen Trip durch die USA…<br />
Überlastung der Knochen und<br />
Muskulatur. Ein positiver Nebeneffekt<br />
ist, dass das Herzkreislaufsystem<br />
gestärkt und der Stoffwechsel<br />
angeregt werden.<br />
Nächster Kurs-Starttermin ist<br />
Dienstag, der 23.02.2010, von<br />
19.00 bis 20.00 Uhr. Der Kurs<br />
beinhaltet 10 Übungseinheiten a<br />
1 Stunde. Die Gesamtkosten betragen<br />
65,00 € inklusive Eintrittsgebühr.<br />
Anmeldungen können<br />
persönlich an der Kasse der<br />
Schwimmhalle Sollstedt oder telefonisch<br />
unter 036338 / 60 00 07<br />
(Schwimmhalle Sollstedt) oder<br />
03631 / 90 26 70 (Servicegesellschaft),<br />
erfolgen.<br />
Die Teilnehmerzahl ist auf 15 Aktive<br />
begrenzt.<br />
Liesegang<br />
Geschäftsführer der<br />
Service Gesellschaft des<br />
Kreises Nordhausen GmbH<br />
Wer kann Aussage<br />
machen?<br />
Am Montag, den 08.02.10<br />
wurde zwischen 9.00 + 12.15<br />
Uhr auf dem Lidl Parkplatz<br />
in Bleicherode ein schwarzer<br />
Volvo von einem roten Fahrzeug<br />
beschädigt.<br />
Zeugen können sich unter<br />
0179-4680097 melden.<br />
Endspurt beim<br />
Bleicheröder<br />
Karneval<br />
Am 13. Februar 2010 ist die letzte<br />
Festsitzung der 57. Kampagne<br />
des Bleicheröder Carneval Club.<br />
Alle Aktiven werden nochmals<br />
ihr Bestes geben. Auch am Rosenmontag<br />
ist ab 19.00 Uhr wieder etwas<br />
los. Am Samstag, dem 20. Februar<br />
2010, 19.00 Uhr startet der<br />
nächste Höhepunkt. Die Männerballetts<br />
befreundeter Karnevalsvereine<br />
messen in einem öffentlichen<br />
Wettbewerb ihr Können. Am<br />
21. Februar 2010, ab 16.00 Uhr<br />
zeigen dann die Tanzgruppen aus<br />
der Umgegend Garde- und Showtänze.<br />
Wir freuen uns auf viele Besucher<br />
im Kulturhaus Bleicherode.<br />
Karten gibt es an der Abendkasse.<br />
eMail Adresse:<br />
wochenchronik@arcor.de<br />
Jungwagen zu Knallerpreisen<br />
gibt ’s im<br />
gewerbestr. 3 • 99759 Obergebra • tel. (03 63 38) 62 605<br />
w w w . a u t o h a u s - s t i e t z . d e<br />
IMpRESSuM<br />
Alle 14 Tage neu und kostenlos.<br />
Bleicheröder ECHo<br />
Herausgeber: Härting & Lechte GmbH<br />
Redaktion<br />
Eduard Seifert • Tel./Fax: (03 63 38) 5 00 97<br />
Anzeigen: Angelika Schlichting<br />
Geschäftsstelle<br />
Wochenchronik / Bleicheröder Echo<br />
Gumpertstraße 6 • 99734 Nordhausen<br />
Tel.: (0 36 31) 6116-0 • Fax: (0 36 31) 6116-16<br />
eMail: wochenchronik@arcor.de<br />
verbreitete Auflage: 7.000 Stück<br />
Satz<br />
Werbeagentur g-art | Holger Gonska<br />
Kranichstraße 8 | 99734 Nordhausen<br />
Tel.: (0 36 31) 97 31 72 | Fax: (0 36 31) 97 31 77<br />
eMail: zappa1959@aol.de<br />
Internet: www.g-art-zyrus.de<br />
Druck<br />
TA-Druckhaus Erfurt GmbH & Co. KG<br />
Gottstedter Landstraße 6<br />
99092 Erfurt<br />
Verteilung<br />
CMAC GmbH & Co. Verlags KG<br />
Leserbriefe<br />
Anonyme Zuschriften werden nicht veröffentlicht. Jeder<br />
Leserbrief muß mit voller Adresse versehen und<br />
vom Einsender unterschrieben sein. Die Redaktion<br />
behält sich Kürzungen unter Berücksichtigung der presserechtlichen<br />
Verantwortung vor. Für die Richtigkeit<br />
telefonisch aufgegebener Ansagen oder Änderungen<br />
übernimmt der Verlag keine Gewähr. Sämtliche Texte<br />
und Grafiken sind urheberrechtlich geschützt und dürfen<br />
an anderer Stelle nicht veröffentlicht werden.<br />
Es gilt die Preisliste Nr. 1 vom 08.09.2007<br />
Gedruckt auf 90% recyceltem Papier.