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Oberpfaffenhofen - Fluglärm ev

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Ausgabe 2.3<br />

Seite: 18<br />

Bescheid des Luftamts Südbayern vom 23.07.2008<br />

Mit dem Bescheid des Luftamts Südbayern zum EDMO-Antrag wurde genehmigt :<br />

� Geschäftsreiseflugzeuge (inkl. Taxiluftverkehr) von 2 t bis 25 t Startgewicht;<br />

zusätzlich sind folgende Flugzeugmuster mit über 25 t erlaubt:<br />

Gulfstream G550 (41,3 t), G500 (38,6 t), Falcon 7X (31,4 t),<br />

Global XRS (44,5 t) und Global 500 (39,8 t).<br />

� Hubschrauber im Streckenluftverkehr bis 5 t Startgewicht<br />

� Kontingentierung des Geschäftsreiseflugverkehrs auf 9.725 Flugbewegungen/Jahr<br />

� Erweiterte Betriebszeiten:<br />

Mo bis Fr 7:00 - 21:00, Sa 8:00 - 21:00, So/Fe 9:00 - 21:00 (200 Flüge/Jahr)<br />

bei Verspätungen bis 22:00 ( Genehmigung allein durch EDMO)<br />

Fazit: Das Luftamt Süd hat dem Antrag der EDMO auf Nutzungserweiterung des Sonderflughafens<br />

<strong>Oberpfaffenhofen</strong> – bis auf die Einschränkung des Sonntagsverkehrs - in vollem Umfang entsprochen;<br />

bei der Kontingentierung ist das Luftamt Süd sogar über die von der EDMO aufgestellte Prognose<br />

für das Jahr 2016 noch hinausgegangen, statt prognostizierten 7.833 Flugbewegungen sind jetzt<br />

(erst einmal) 9.725 Flugbewegungen allein für den Geschäftsreiseflugverkehr genehmigt worden.<br />

Eine Gesamt-Kontingentierung wurde ausdrücklich ausgeschlossen, d.h. außerhalb des<br />

Geschäftsreiseflugverkehrs können auf dem Sonderflughafen beliebig viele Flugzeuge landen.<br />

Stand: Mai 2009<br />

dies sind Langstreckenflugzeuge<br />

mit einer Reichweite bis 12.500 km<br />

Nachfrage beim Luftamt Süd am 05.08.2008: Nach verwaltungsrechtlichen Grundsätzen gilt diese Regelung soweit<br />

und solange, bis sie ihre Wirksamkeit, z. B. durch Aufhebung, wieder verliert. Gegenwärtig ist eine Aufhebung oder<br />

anderweitige Änderung weder beantragt noch beabsichtigt.<br />

Quelle: Luftamt Südbayern

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