Oberpfaffenhofen - Fluglärm ev
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Ausgabe 2.3<br />
Seite: 18<br />
Bescheid des Luftamts Südbayern vom 23.07.2008<br />
Mit dem Bescheid des Luftamts Südbayern zum EDMO-Antrag wurde genehmigt :<br />
� Geschäftsreiseflugzeuge (inkl. Taxiluftverkehr) von 2 t bis 25 t Startgewicht;<br />
zusätzlich sind folgende Flugzeugmuster mit über 25 t erlaubt:<br />
Gulfstream G550 (41,3 t), G500 (38,6 t), Falcon 7X (31,4 t),<br />
Global XRS (44,5 t) und Global 500 (39,8 t).<br />
� Hubschrauber im Streckenluftverkehr bis 5 t Startgewicht<br />
� Kontingentierung des Geschäftsreiseflugverkehrs auf 9.725 Flugbewegungen/Jahr<br />
� Erweiterte Betriebszeiten:<br />
Mo bis Fr 7:00 - 21:00, Sa 8:00 - 21:00, So/Fe 9:00 - 21:00 (200 Flüge/Jahr)<br />
bei Verspätungen bis 22:00 ( Genehmigung allein durch EDMO)<br />
Fazit: Das Luftamt Süd hat dem Antrag der EDMO auf Nutzungserweiterung des Sonderflughafens<br />
<strong>Oberpfaffenhofen</strong> – bis auf die Einschränkung des Sonntagsverkehrs - in vollem Umfang entsprochen;<br />
bei der Kontingentierung ist das Luftamt Süd sogar über die von der EDMO aufgestellte Prognose<br />
für das Jahr 2016 noch hinausgegangen, statt prognostizierten 7.833 Flugbewegungen sind jetzt<br />
(erst einmal) 9.725 Flugbewegungen allein für den Geschäftsreiseflugverkehr genehmigt worden.<br />
Eine Gesamt-Kontingentierung wurde ausdrücklich ausgeschlossen, d.h. außerhalb des<br />
Geschäftsreiseflugverkehrs können auf dem Sonderflughafen beliebig viele Flugzeuge landen.<br />
Stand: Mai 2009<br />
dies sind Langstreckenflugzeuge<br />
mit einer Reichweite bis 12.500 km<br />
Nachfrage beim Luftamt Süd am 05.08.2008: Nach verwaltungsrechtlichen Grundsätzen gilt diese Regelung soweit<br />
und solange, bis sie ihre Wirksamkeit, z. B. durch Aufhebung, wieder verliert. Gegenwärtig ist eine Aufhebung oder<br />
anderweitige Änderung weder beantragt noch beabsichtigt.<br />
Quelle: Luftamt Südbayern