Oberpfaffenhofen - Fluglärm ev
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Ausgabe 2.3<br />
Bisherige Formulierung des Zieles B V 1.6.5 im LEP:<br />
Der Sonderflughafen <strong>Oberpfaffenhofen</strong> soll in seinem Bestand gesichert werden. Die Möglichkeiten<br />
für einen bedarfsgerechten Ausbau und für seine Nutzung durch den Geschäftsreiseflugverkehr<br />
sollen offen gehalten werden.<br />
Seite: 22<br />
Änderungsentwurf des LEP vom 09.12.2008<br />
Auszug aus der CSU/FDP-Koalitionsvereinbarung vom Oktober 2008:<br />
Sicherung von Status und Bestand des Werks- und Forschungsflughafens <strong>Oberpfaffenhofen</strong>;<br />
im Übrigen wird im Landesentwicklungsprogramm (LEP) Satz 2 im Ziel B V 1.6.5 gestrichen.<br />
Vermerk im vorgelegten LEP-Änderungsentwurf des Bayer. Ministerrats vom 09.12.2008:<br />
In Ziel B V 1.6.5 wird der Satz 2 gestrichen.<br />
Es bleibt völlig offen, was unter dem zu sichernden „Bestand“ zu verstehen ist –<br />
Bestand ohne den Geschäftsreiseflugverkehr oder Bestand inklusiv des vom<br />
Luftamt genehmigten Geschäftsreiseflugverkehrs ?<br />
Deshalb muss das Ziel 1.6.5 präzisiert werden:<br />
Der Sonderflughafen <strong>Oberpfaffenhofen</strong> soll in seinem Bestand<br />
als Werks- und Forschungsflughafen gesichert werden.<br />
Der Geschäftsreiseflugverkehr ist abzulehnen.<br />
Stand: Mai 2009<br />
Quelle: <strong>Fluglärm</strong> e.V.