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FH Kufstein_Studierendenleitfaden_Maerz2011.pdf - FH Kufstein Tirol

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Besuch der Lehrveranstaltung selber als auch eine Befreiung von der Prüfung. Details besprechen Sie bitte mitder Studiengangsleitung. Die Anträge sind bei der jeweiligen Organisationsassistenz abzugeben.5.2. Anrechnung von Lehrveranstaltung bei WiederholernSollten Sie aus bestimmten Gründen aus dem Studiengang ausscheiden und einen positiven Bescheid aufIhren Antrag auf Wiederholung erhalten, werden Ihnen jene Lehrveranstaltungen angerechnet, die Sie bereitsmit den Noten „Sehr Gut“ und „Gut“ absolviert haben. Alle anderen Lehrveranstaltungen müssen wiederholtwerden.5.3. Anrechnung von Lehrveranstaltungen bei UnterbrechernBei einem Wiedereinstieg nach Unterbrechung des Studiums werden Ihnen die Noten allerLehrveranstaltungen, die Sie positiv absolviert haben, angerechnet. Diese Regelung bezieht sich jedochausschließlich auf positive Endnoten. Lehrveranstaltungen, für die nur Teilnoten aber keine Endnote vorliegen,müssen unabhängig vom Ergebnis der Teilnoten wiederholt werden.5.4. Anwesenheitspflicht & FreistellungFür sämtliche Lehrveranstaltungen besteht Anwesenheitspflicht!20 % der Semesterwochenstunden (SWS) können ohne Konsequenzen versäumt werden (das sind z.B. 6Einheiten à 45 Minuten bei einer Lehrveranstaltung mit 2 SWS). Sofern Sie mehr als 20 % der Lehrveranstaltungversäumt haben, nimmt der Lektor mit der Organisationsassistenz Kontakt auf und klärt, ob Sie ausbesonderen Gründen vom Studiengangsleiter von der Teilnahme an einzelnen Einheiten befreit und somitentschuldigt wurden (Krankheit, besondere berufliche oder familiäre Sonderfälle, studiengangsbezogene oderinstitutionelle Termine). Bei einer Anwesenheit unter 80 % werden die Entschuldigungsgründe genauüberprüft. Maximal 20 % dürfen ohne nachweisbaren Entschuldigungsgrund (z.B. ärztliche Atteste) gefehltwerden. Bei Überschreitung dieser 20 % wird die Lehrveranstaltung negativ bewertet – dies gilt als ersterPrüfungsversuch.Aus wichtigen Gründen kann im Einzelfall eine Entschuldigung für einzelne Unterrichtstage bzw. –stunden von der Studiengangsleitung gewährt werden, abzugeben ist der Antrag bei derOrganisationsassistenz. Setzen Sie sich hierfür so früh wie möglich mit Ihrer Studiengangsleitung inVerbindung. Ein entsprechendes Antragsformular erhalten Sie im Service Center.Ein Antrag auf Freistellung aus beruflichen Gründen bei der berufsbegleitenden Organisationsform (bb)wird nur mit einer Bestätigung des Arbeitsgebers im Service Center angenommen.Im Krankheits- oder Unglücksfall ist das Service Center ohne Verzug, das heißt grundsätzlich noch am Tag desEintritts der Verhinderung zu informieren. Krankheitsbedingte Fälle werden nur mit ärztlicherBestätigung entschuldigt, wobei diese Bestätigung innerhalb von 3 Tagen an der <strong>FH</strong> <strong>Kufstein</strong> einlangenmuss. Bei häufigen Erkrankungen legt der Studiengangsleiter die Art und den Umfang derKompensationsarbeit fest.Die Abwesenheit bei Klausuren wird nur in Fällen, welche die Studierenden nicht selber zu verantwortenhaben (wie z.B. Krankheit), akzeptiert. Auch hier muss die ärztliche Bestätigung innerhalb von 3 Tagen an derSeite 9 von 21

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