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FH Kufstein_Studierendenleitfaden_Maerz2011.pdf - FH Kufstein Tirol

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Prüfungen können bereits während des Semesters abgehalten werden, wobei Prüfungen auch jeweilsinnerhalb von 2 Wochen vor dem Semester (vor allem Wiederholungsprüfungen) und innerhalb von 2 Wochennach jedem Semester angesetzt werden können.6.2. Regelung der PrüfungsereignisseDie Regelungen der Prüfungsereignisse sind in folgender Tabelle ersichtlich:EreignisAktionTeilklausur unentschuldigt gefehlt -> Teilklausur negativ mit 0 PunktenTeilklausur negativ -> Gesamtnote ermitteln (über gewichtete Prozente, nicht Noten)Teilklausur entschuldigt gefehlt -> Nach-Teilklausur schreibenSchlussklausur unentschuldigt gefehlt -> Schlussklausur negativ mit 0 PunktenSchlussklausur entschuldigt gefehlt -> Nachholklausur der SchlussklausurSchlussklausur negativ -> Gesamtnote ermitteln (über gewichtete Prozente, nicht Noten)Gesamtnote negativ -> Wiederholungsklausur schreibenWiederholungsprüfung positiv -> Note der WiederholungsklausurWiederholungsprüfung negativ -> Kommissionelle PrüfungKommissionelle Prüfung positiv -> Note der kommissionellen PrüfungKommissionelle Prüfung negativ -> Ausschluss aus dem Studiengang6.3. Wiederholung von Prüfungen und ZeugnisseEine Wiederholung von bestandenen Prüfungen ist nicht möglich. Nicht bestandene Prüfungsleistungenkönnen 2 Mal wiederholt werden.Die 1. Wiederholungsprüfung findet frühestens 2 Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses statt.Die 2. Wiederholungsprüfung wird - mit 3 Vertretern des wissenschaftlichen Personals - in Form einerkommissionellen Prüfung durchgeführt. Die kommissionelle Prüfung ist frühestens 2 Wochen nachBekanntgabe des Ergebnisses der Wiederholungsprüfung, aber spätestens in der 6. Semesterwoche desFolgesemesters abzuhalten.Die Fortsetzung des Studiums ist ausgeschlossen, wenn eine Prüfungsleistung endgültig nicht bestandenwurde.Das Ergebnis der Prüfungen sowie der Besuch der Lehrveranstaltungen werden Ihnen nach positiverAbsolvierung am Semesterende mittels eines Semesterzeugnisses bestätigt. Bei Ausscheiden aus demFachhochschulstudiengang wird Ihnen ebenfalls eine Bestätigung über die abgelegten Prüfungen undbesuchten Lehrveranstaltungen ausgestellt.6.4. Täuschung, Betrug, Ordnungsverstoß und Ungültigkeit vonPrüfungenZur Überprüfung der Identität muss die Student Card während der Prüfungen sichtbar auf dem Tisch platziertwerden. Mobiltelefone sind auszuschalten und dürfen während der Prüfungen nicht in Reichweite aufbewahrtwerden. Persönliche Gegenstände sind an der Garderobe abzugeben.Seite 11 von 21

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