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FH Kufstein_Studierendenleitfaden_Maerz2011.pdf - FH Kufstein Tirol

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Nachweise beizufügen. Über den Antrag auf Erlass entscheidet der <strong>FH</strong>-Rektor. Je Semester werden höchstens10 Anträge auf Erlass des Studienbeitrages seitens des <strong>FH</strong>-Rektors genehmigt.Sofern sich Studierende den Erlass des Studienbeitrages durch unvollständige oder unwahre Angabenschuldhaft erschlichen haben, haben sie im Nachhinein den doppelten Studienbeitrag zu entrichten. Dies istvom <strong>FH</strong>-Rektor schriftlich vorzuschreiben. Studierenden, bei denen aufgrund von unvorhersehbarenEreignissen Härtefälle auftreten (z.B. schwere Erkrankung, Schwangerschaft), die sie am Studium und ampositiven Abschluss des laufenden Semesters nachweislich hindern, kann der bereits einbezahlteStudienbeitrag für das laufende Semester über Antrag (teilweise) erstattet werden. Über diesen Antragentscheidet der <strong>FH</strong>-Rektor.Über das Sozialreferat der ÖH-<strong>Kufstein</strong> (Österreichische Hochschülerschaft) kann nach der erfolgtenBezahlung des Studienbeitrags ein Antrag auf Rückerstattung des Studienbeitrags aufgrund sozialer Umständegestellt werden. Die Entscheidung, ob der Studienbeitrag erstattet wird, trifft die Bundesvertretung der ÖH.Formular: http://www.oeh.ac.at/fileadmin/user_upload/Wiref/Formulare/Antragsformular_Rueckerstattung.rtf4. ÖH-BeitragAußerdem ist der Erhalter verpflichtet, einen „ÖH-Beitrag“ je Semester in der jeweils geltenden Höheeinzuheben, welcher in der Folge an die Österreichische Hochschülerschaft überwiesen wird. Der ÖH-Beitragist auch dann zu entrichten, wenn Studierende vom Studienbeitrag befreit sind. Der ÖH-Beitrag wirdgemeinsam mit dem Studienbeitrag eingehoben.Sofern sich die Studienzeit an der <strong>FH</strong> <strong>Kufstein</strong> durch eine negativ bewertete Bachelor-/Diplomarbeit oder einenegative Bachelor-/Diplomprüfung verlängert, ist für dieses Semester ebenso der ÖH-Beitrag zu entrichten.Unter bestimmten Voraussetzungen erstattet die ÖH den Beitrag. Informationen dazu hier:http://www.oeh.ac.at/rueckerstattungÜber den ÖH-Beitrag sind Sie bei der Allianz Elementar Vers. AG im Rahmen des Studiums unfall- undhaftpflichtversichert. Im Schadensfall können Sie Ihre Meldung entweder telefonisch unter 05 9009 9009 oderonline unter http://studierende.allianz.at/_admincontent/dialogcenter_studentenseite.jsp durchgeben. ImAnschluss werden Fall und Deckungssumme durch die Allianz überprüft.5. Studium5.1. Anrechnung von VorkenntnissenVorkenntnisse, die bereits in anderen Bildungseinrichtungen (in Universitäten, in anderen <strong>FH</strong>-Studiengängenetc.) erworben wurden, können nach Antragstellung und Genehmigung durch die Studiengangsleitungangerechnet werden, um damit individuell von Lehrveranstaltungen und Prüfungen befreit zu werden. Dasmax. Ausmaß der Anrechenbarkeit sind 2 Semester (Formblatt siehe Anhang, Antragsformular im ServiceCenter erhältlich). Es ist ausschließlich eine lehrveranstaltungsbezogene Anrechnung möglich. Wird demAntrag auf Anrechnung durch die Studiengangsleitung stattgegeben, bedeutet dies eine Befreiung sowohl vomSeite 8 von 21

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