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71. Jahrgang 20. Dezember 2012 51/52GZA 9300 Wittenbach

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Politische Gemeinde5Betrieb Elektrizitätsversorgung EVWBrovelli BrunoWidmer FrediHersche PatrickEnergiestadt-KommissionBrovelli BrunoWidmer FrediDr. Rottmann-FondsBrovelli BrunoKommissionPräsidentKommissionPräsidentKommissionPräsidentAuflösung der Vormundschaftsbehörde /Arbeitsaufnahme derneuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB St. Gallenper 1. Januar 2013Die letzte Sitzung vom 10. <strong>Dezember</strong> <strong>2012</strong> bedeutete zugleich die formelle Auflösung der Vormundschaftsbehörde per31. <strong>Dezember</strong> <strong>2012</strong>. Der Aufgabenbereich geht per 1. Januar 2013 an die neue Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESBüber. Der entsprechende Vertrag zwischen der Stadt St. Gallen und den Politischen Gemeinden Eggersriet, Häggenschwil,Muolen und <strong>Wittenbach</strong> ist im August <strong>2012</strong> abgeschlossen und nach unbenütztem Ablauf des fakultativen Referendums in allenVertragsgemeinden rechtskräftig geworden.Die Anschrift der neuen Behörde lautet:– Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESBBahnhofplatz 1Postfach9001 St. GallenPräsidentin der KESB St. Gallen ist Frau Angela Marfurt.Die laufenden Dossiers der bisherigen Vormundschaftsbehörde gehen an die neue KES-Behörde über. Gesuche für Hilfeleistungendurch Kindes- und Erwachsenenschutz-Massnahmen und entsprechende Gefährdungsmeldungen sind ab 1. Januar 2013nicht mehr an eine Gemeindestelle, sondern an die KES-Behörde St. Gallen zu richten.Weiterhin auf Gemeindestufe bleibt die Berufsbeistandschaft (bisher Amtsvormundschaft) bestehen. Auch die bisherigen privatenBeistände behalten ihre Mandate bei und erstatten ihre Berichte an die KESB St. Gallen.Die Sozialhilfebehörde bleibt in der bisherigen Zusammensetzung (identisch mit jener der aufgelösten Vormundschaftsbehörde)auf Gemeindeebene bestehen.

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