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Unser Oberösterreich - Die Oö. Landesillustrierte Nr. 1/2007

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LR Josef AckerlFoto: BilderboxFoto: KosinaLandesrat Josef Ackerl: „Kinder sind im Umgang mit Hunden oft ungeübt. Dahermüssen Hunde in der Nähe von Kindern unter spezieller Kontrolle sein.“Neues Hundehaltegesetz –Informationen durch „Hundeguide“Seit 1. Dezember 2006 ist das neue Hundehaltegesetz in Kraft.Um HundebesitzerInnen und alle, die es noch werden wollen,über die wesentlichsten Bestimmungen zu informieren, hat dasSozialressort von Landesrat Ackerl einen eigenen „OÖ Hundeguide“herausgebracht.Bereits im Sommer hatte die Novelledes oö. Hundehaltegesetzesden Landtag passiert. An der Bürgerbegutachtungbeteiligten sich zwarrund 30 0 BürgerInnen mit Änderungsvorschlägen,aber ohne neue Erkenntnisse,weshalb das Gesetz wieursprünglich vorgesehen mit großerMehrheit angenommen wurde.Aufgrund eines Einspruchs desBundes verzögerte sich das Inkrafttreten,die Zweifel des Bundes konntenaber durch eine Konkretisierung derBestimmungen über die Mitwirkungder Polizei ausgeräumt werden. Wei-„Oberstes Ziel ist es, Gefährdungenund Belästigungenvon Menschen und Tierendurch Hunde zu vermeiden.“Sozial-Landesrat Josef Ackerltere – neben dieser Mitwirkpflicht –wesentliche Neuerungen betreffen dievor allem von Züchtern lang geforderteVerlängerung der Anmeldefrist vonHunden auf zwölf Wochen und die Regelungender Beschaffenheit von Hundeleinenund Maulkörben. <strong>Die</strong> Leinenlängevon 1,5 Metern gilt dabei nur anjenen Orten, für die eine Leinenpflichtvorgesehen ist. Es handelt sich dabeium Orte, die ein erhöhtes Risikopotenzialfür Mensch und Tier aufweisen,z. B. Kinderbetreuungseinrichtungenund öffentliche Verkehrsmittel.Gerade Kinder sind im Umgangmit Hunden ungeübt, wie die Mehrzahlder Hundebissfälle zeigt, deshalbmüssen Hunde in der Nähe von Kindernunter besonderer Kontrolle desHundehalters sein. An anderen öffentlichenPlätzen im Ortsgebiet müssenHunde nicht an der Leine geführt werden,wenn sie einen Maulkorb tragen.„Unverändert bleibt das obersteZiel des oberösterreichischen Hundehaltegesetzes,nämlich das Haltenvon Hunden so zu regeln, dass Gefährdungenund unzumutbare Belästigungenvon Menschen und Tierendurch Hunde möglichst vermiedenwerden“, betont Landesrat JosefAckerl. Peter BinderInformationOÖ HundeguideUm alle HundeliebhaberInnenmit den neuenBestimmungenvertraut zu machen,wurde ein eigener Ratgeberherausgegeben.Er wird an Gemeindenund Hundeschulenversandt und so den Interessiertenzugänglich gemacht. Selbstverständlichkann er auch in der Polizeiabteilungdes Landes unterpol.post@ooe.gv.at bestellt werden.UNSER OBERÖSTERREICH 19

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