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Mai 2005 - 02999 Lohsa Ortsteil Friedersdorf

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Seite 2 Heimatkurier <strong>Lohsa</strong> / 30. April <strong>2005</strong><br />

Bekanntmachungen der Einheitsgemeinde <strong>Lohsa</strong><br />

Ergebnisse der öffentlichen Sitzung<br />

des Gemeinderates <strong>Lohsa</strong><br />

vom 12. April <strong>2005</strong><br />

TOP 1 - TOP 5<br />

Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften der Sächsischen<br />

Gemeindeordnung (SächsGemO) i.V. mit der Geschäftsordnung<br />

des Gemeinderates <strong>Lohsa</strong> eröffnete der Bürgermeister,<br />

Herr Witschas, die Sitzung und stellte fest, dass die erforderliche<br />

Beschlussfähigkeit nach § 39 Abs. 2 SächsGemO i. V. m. § 7<br />

Abs. 1 Geschäftsordnung des Gemeinderates <strong>Lohsa</strong> mit 15 Stimmen<br />

gegeben ist. Eine Befangenheit zu den einzelnen Beschlussvorlagen<br />

lag nicht vor. Die ordnungsgemäße Einberufung<br />

der Sitzung erfolgte frist- und formgerecht. Herr Witschas<br />

wies auf die den Gemeinderäten in der Tischvorlage vorliegenden<br />

Unterlagen zur Sitzung hin. In Ergebnis der Vorberatung in<br />

den Ausschüssen wurden die Beschlussvorlagen Nr. 34-04/<br />

05 und 35-04/05 geändert. Diese liegen den Gemeinderäten<br />

in der Tischvorlage vor. Der Gemeinderat bestätigte die<br />

Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 08.03.<strong>2005</strong>. Der<br />

Bürgermeister verlas die weitere Tagesordnung.<br />

TOP 6<br />

Beschluss - Nr. 27-04/05<br />

Der Gemeinderat <strong>Lohsa</strong> beschließt, dem Antrag von Frau<br />

Christine Cornelius auf Entbindung aus der ehrenamtlichen<br />

Tätigkeit als Gemeinderat zuzustimmen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 14 Gemeinderäte + Bürgermeister<br />

einstimmig, 15 Ja-Stimmen<br />

Begründung:<br />

Frau Cornelius stellte den Antrag auf Entbindung aus der ehrenamtlichen<br />

Tätigkeit als Gemeinderat aus gesundheitlichen Gründen. Gemäß §<br />

18 Abs. 1 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) ist bei Vorliegen<br />

eines wichtigen Grundes die Ablehnung oder Beendigung einer<br />

ehrenamtlichen Tätigkeit möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.<br />

Der Gemeinderat hat gemäß § 18 Abs. 2 SächsGemO darüber zu befinden,<br />

ob ein wichtiger Grund vorliegt.<br />

TOP 7<br />

Beschluss - Nr. 28-04/05<br />

Der Gemeinderat <strong>Lohsa</strong> beschließt, dem Antrag von Herrn<br />

Bernd Linke auf Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit als<br />

Gemeinderat zuzustimmen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 14 Gemeinderäte + Bürgermeister<br />

mit Stimmenmehrheit, 13 Ja-Stimmen,<br />

2 Enthaltungen<br />

Begründung:<br />

Infolge der Entbindung von Frau Cornelius aus der ehrenamtlichen<br />

Tätigkeit als Gemeinderat rückt gemäß § 34 Abs. 2 SächsGemO der<br />

als nächste Ersatzperson festgestellte Bewerber nach. Herr Bernd<br />

Linke wurde als nächst nachrückende Ersatzperson der Liste der<br />

CDU bei den Kommunalwahlen am 13.06.2004 festgestellt.<br />

Herr Linke stellte den Antrag auf Ablehnung der ehrenamtlichen<br />

Tätigkeit als Gemeinderat aus beruflich-zeitlichen Gründen. Gemäß §<br />

18 Abs. 1 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) ist bei<br />

Vorliegen eines wichtigen Grundes die Ablehnung oder Beendigung<br />

einer ehrenamtlichen Tätigkeit möglich, wenn ein wichtiger Grund<br />

vorliegt. Der Gemeinderat hat gemäß § 18 Abs.2 SächsGemO darüber<br />

zu befinden, ob ein wichtiger Grund vorliegt.<br />

TOP 8<br />

Verpflichtung des nachrückenden Gemeinderates, Herrn<br />

Frank Arold<br />

Nach Ablehnung des Ehrenamtes als Gemeinderat durch Herrn<br />

Bernd Linke wurde Herr Frank Arold als nächst nachrückende<br />

Ersatzperson der Bewerber der Liste der Christlich-Demokratischen<br />

Union bei der Kommunalwahl am 13.06.<strong>2005</strong> festgestellt.<br />

Der Bürgermeister, Herr Witschas, verpflichtete den<br />

neuen Gemeinderat für sein Ehrenamt und verwies auf Rechte<br />

und Pflichten.<br />

TOP 9<br />

Beschluss - Nr. 29-04/05<br />

Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage des BauGB in<br />

der Fassung vom 23.09.2004 nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 u. 3 die<br />

Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für die<br />

<strong>Ortsteil</strong>e Groß Särchen und Koblenz.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anwesend: 16 Gemeinderäte + Bürgermeister<br />

einstimmig, 17 Ja-Stimmen<br />

Begründung:<br />

In der Gemeinde <strong>Lohsa</strong> liegen für 13 <strong>Ortsteil</strong>e Klarstellungs- und<br />

Ergänzungssatzungen mit Genehmigung vor. In den <strong>Ortsteil</strong>en Groß<br />

Särchen und Koblenz ist diese Gesetzmäßigkeit nicht vorhanden.<br />

Damit liegt für diese Orte nach § 34 Abs. 4 BauGB ein Planerfordernis<br />

vor. Mit der Klarstellungssatzung wird der Innenbereich eindeutig<br />

zum Außenbereich abgegrenzt.<br />

Diese Festlegung ist erforderlich, da es beim Baugenehmigungsverfahren<br />

im jetzigen Zustand zu falschen Auslegungen kommen kann.<br />

In der Ergänzungssatzung wird festgelegt, welche unbebauten<br />

Bereiche im Außenbereich künftig planungsrechtlich als Innenbereich<br />

zu betrachten und damit grundsätzlich für eine Bebauung geeignet<br />

sind. Der Vorentwurf wird dem Gemeinderat vorgelegt und die<br />

Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB frühzeitig über die<br />

Ziele und Zwecke der Planung informiert.<br />

TOP 10<br />

Beschluss - Nr. 30-04/05<br />

Der Gemeinderat <strong>Lohsa</strong> beschließt die Erweiterung des<br />

Flächennutzungsplanes für die <strong>Ortsteil</strong>e Groß Särchen und<br />

Koblenz.<br />

1. Für die <strong>Ortsteil</strong>e Groß Särchen und Koblenz soll der<br />

Flächennutzungsplan aufgestellt werden. Es werden<br />

folgende Planungsziele angestrebt: Perspektivische<br />

Bodennutzung der Flächen

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