Mai 2005 - 02999 Lohsa Ortsteil Friedersdorf
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Seite 2 Heimatkurier <strong>Lohsa</strong> / 30. April <strong>2005</strong><br />
Bekanntmachungen der Einheitsgemeinde <strong>Lohsa</strong><br />
Ergebnisse der öffentlichen Sitzung<br />
des Gemeinderates <strong>Lohsa</strong><br />
vom 12. April <strong>2005</strong><br />
TOP 1 - TOP 5<br />
Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften der Sächsischen<br />
Gemeindeordnung (SächsGemO) i.V. mit der Geschäftsordnung<br />
des Gemeinderates <strong>Lohsa</strong> eröffnete der Bürgermeister,<br />
Herr Witschas, die Sitzung und stellte fest, dass die erforderliche<br />
Beschlussfähigkeit nach § 39 Abs. 2 SächsGemO i. V. m. § 7<br />
Abs. 1 Geschäftsordnung des Gemeinderates <strong>Lohsa</strong> mit 15 Stimmen<br />
gegeben ist. Eine Befangenheit zu den einzelnen Beschlussvorlagen<br />
lag nicht vor. Die ordnungsgemäße Einberufung<br />
der Sitzung erfolgte frist- und formgerecht. Herr Witschas<br />
wies auf die den Gemeinderäten in der Tischvorlage vorliegenden<br />
Unterlagen zur Sitzung hin. In Ergebnis der Vorberatung in<br />
den Ausschüssen wurden die Beschlussvorlagen Nr. 34-04/<br />
05 und 35-04/05 geändert. Diese liegen den Gemeinderäten<br />
in der Tischvorlage vor. Der Gemeinderat bestätigte die<br />
Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 08.03.<strong>2005</strong>. Der<br />
Bürgermeister verlas die weitere Tagesordnung.<br />
TOP 6<br />
Beschluss - Nr. 27-04/05<br />
Der Gemeinderat <strong>Lohsa</strong> beschließt, dem Antrag von Frau<br />
Christine Cornelius auf Entbindung aus der ehrenamtlichen<br />
Tätigkeit als Gemeinderat zuzustimmen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anwesend: 14 Gemeinderäte + Bürgermeister<br />
einstimmig, 15 Ja-Stimmen<br />
Begründung:<br />
Frau Cornelius stellte den Antrag auf Entbindung aus der ehrenamtlichen<br />
Tätigkeit als Gemeinderat aus gesundheitlichen Gründen. Gemäß §<br />
18 Abs. 1 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) ist bei Vorliegen<br />
eines wichtigen Grundes die Ablehnung oder Beendigung einer<br />
ehrenamtlichen Tätigkeit möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.<br />
Der Gemeinderat hat gemäß § 18 Abs. 2 SächsGemO darüber zu befinden,<br />
ob ein wichtiger Grund vorliegt.<br />
TOP 7<br />
Beschluss - Nr. 28-04/05<br />
Der Gemeinderat <strong>Lohsa</strong> beschließt, dem Antrag von Herrn<br />
Bernd Linke auf Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit als<br />
Gemeinderat zuzustimmen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anwesend: 14 Gemeinderäte + Bürgermeister<br />
mit Stimmenmehrheit, 13 Ja-Stimmen,<br />
2 Enthaltungen<br />
Begründung:<br />
Infolge der Entbindung von Frau Cornelius aus der ehrenamtlichen<br />
Tätigkeit als Gemeinderat rückt gemäß § 34 Abs. 2 SächsGemO der<br />
als nächste Ersatzperson festgestellte Bewerber nach. Herr Bernd<br />
Linke wurde als nächst nachrückende Ersatzperson der Liste der<br />
CDU bei den Kommunalwahlen am 13.06.2004 festgestellt.<br />
Herr Linke stellte den Antrag auf Ablehnung der ehrenamtlichen<br />
Tätigkeit als Gemeinderat aus beruflich-zeitlichen Gründen. Gemäß §<br />
18 Abs. 1 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) ist bei<br />
Vorliegen eines wichtigen Grundes die Ablehnung oder Beendigung<br />
einer ehrenamtlichen Tätigkeit möglich, wenn ein wichtiger Grund<br />
vorliegt. Der Gemeinderat hat gemäß § 18 Abs.2 SächsGemO darüber<br />
zu befinden, ob ein wichtiger Grund vorliegt.<br />
TOP 8<br />
Verpflichtung des nachrückenden Gemeinderates, Herrn<br />
Frank Arold<br />
Nach Ablehnung des Ehrenamtes als Gemeinderat durch Herrn<br />
Bernd Linke wurde Herr Frank Arold als nächst nachrückende<br />
Ersatzperson der Bewerber der Liste der Christlich-Demokratischen<br />
Union bei der Kommunalwahl am 13.06.<strong>2005</strong> festgestellt.<br />
Der Bürgermeister, Herr Witschas, verpflichtete den<br />
neuen Gemeinderat für sein Ehrenamt und verwies auf Rechte<br />
und Pflichten.<br />
TOP 9<br />
Beschluss - Nr. 29-04/05<br />
Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage des BauGB in<br />
der Fassung vom 23.09.2004 nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 u. 3 die<br />
Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für die<br />
<strong>Ortsteil</strong>e Groß Särchen und Koblenz.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anwesend: 16 Gemeinderäte + Bürgermeister<br />
einstimmig, 17 Ja-Stimmen<br />
Begründung:<br />
In der Gemeinde <strong>Lohsa</strong> liegen für 13 <strong>Ortsteil</strong>e Klarstellungs- und<br />
Ergänzungssatzungen mit Genehmigung vor. In den <strong>Ortsteil</strong>en Groß<br />
Särchen und Koblenz ist diese Gesetzmäßigkeit nicht vorhanden.<br />
Damit liegt für diese Orte nach § 34 Abs. 4 BauGB ein Planerfordernis<br />
vor. Mit der Klarstellungssatzung wird der Innenbereich eindeutig<br />
zum Außenbereich abgegrenzt.<br />
Diese Festlegung ist erforderlich, da es beim Baugenehmigungsverfahren<br />
im jetzigen Zustand zu falschen Auslegungen kommen kann.<br />
In der Ergänzungssatzung wird festgelegt, welche unbebauten<br />
Bereiche im Außenbereich künftig planungsrechtlich als Innenbereich<br />
zu betrachten und damit grundsätzlich für eine Bebauung geeignet<br />
sind. Der Vorentwurf wird dem Gemeinderat vorgelegt und die<br />
Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB frühzeitig über die<br />
Ziele und Zwecke der Planung informiert.<br />
TOP 10<br />
Beschluss - Nr. 30-04/05<br />
Der Gemeinderat <strong>Lohsa</strong> beschließt die Erweiterung des<br />
Flächennutzungsplanes für die <strong>Ortsteil</strong>e Groß Särchen und<br />
Koblenz.<br />
1. Für die <strong>Ortsteil</strong>e Groß Särchen und Koblenz soll der<br />
Flächennutzungsplan aufgestellt werden. Es werden<br />
folgende Planungsziele angestrebt: Perspektivische<br />
Bodennutzung der Flächen