Mai 2005 - 02999 Lohsa Ortsteil Friedersdorf
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Seite 8 Heimatkurier <strong>Lohsa</strong> / 30. April <strong>2005</strong><br />
Änderung des Hebesatzes für die<br />
Grundsteuer B<br />
Am 12. April <strong>2005</strong> hat der Gemeinderat <strong>Lohsa</strong> die Haushaltssatzung<br />
mit dem Haushaltsplan für das Jahr <strong>2005</strong><br />
beschlossen. In der Haushaltssatzung wurde festgelegt,<br />
dass der Hebesatz für die bebauten und bebaubaren<br />
Grundstücke (Grundsteuer B) in der Gemeinde <strong>Lohsa</strong> auf<br />
375 vom Hundert (v. H.) der Steuermessbeträge festgesetzt<br />
wird.<br />
Damit ändert sich die Festsetzung der Grundsteuer B für<br />
die <strong>Ortsteil</strong>e Groß Särchen und Koblenz im Jahr <strong>2005</strong> von<br />
400 v. H. auf 375 v. H. der Steuermessbeträge. Die Änderungsbescheide<br />
können jedoch erst erstellt werden, wenn<br />
die Haushaltssatzung für <strong>2005</strong> bestandskräftig geworden<br />
ist. Das heißt, erst nach Prüfung durch die Rechtsaufsichtsbehörde<br />
(Landratsamt Kamenz) sowie Veröffentlichung<br />
im Amtsblatt der Gemeinde <strong>Lohsa</strong> („Heimatkurier“).<br />
Die Änderungsbescheide werden Ihnen voraussichtlich<br />
im Juni <strong>2005</strong> zugehen. Die mit der geänderten Festsetzung<br />
für die Grundsteuer B entstehenden Guthaben werden<br />
Ihnen selbstverständlich erstattet.<br />
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Kämmerei<br />
der Gemeindeverwaltung <strong>Lohsa</strong> gern zur Verfügung.<br />
Das Hauptamt gibt bekannt<br />
Öffnung des Gemeindeamtes<br />
M. Liepert<br />
Kämmerin<br />
Das Gemeindeamt <strong>Lohsa</strong> bleibt am Donnerstag, dem 05.<br />
<strong>Mai</strong> (Himmelfahrt), geschlossen und ist am Freitag, dem<br />
06. <strong>Mai</strong> <strong>2005</strong>, von 08:30 bis 12:00 Uhr geöffnet.<br />
Ordnung und Sicherheit<br />
Es ist in fast allen <strong>Ortsteil</strong>en die Unsitte festzustellen, dass an<br />
den Straßenrändern die unbefestigten Randbereiche (Bankette)<br />
mit Steinen oder Palisaden gesichert werden.<br />
Verkehrsrechtlich sind das in jedem Fall Hindernisse, die grundsätzlich<br />
nicht zulässig sind. Diese Verkehrshindernisse bergen<br />
erhebliche Haftungsrisiken für den Fall, dass sich Bürger verletzen<br />
oder an Fahrzeugen, die verkehrsbedingt ausweichen<br />
müs-sen, Schäden entstehen. Sollte es zu einem Schadensfall<br />
kom-men, beschränkt sich für denjenigen, der die Steine dort<br />
abgelegt hat, die Haftung nicht nur auf den Schaden, sondern<br />
sie wird in der Regel um alle anfallenden Kosten erweitert.<br />
Das kann sich sehr schnell auf mehrere tausend Euro belaufen.<br />
Die Gemeindeverwaltung erwartet, dass diese Hindernisse<br />
unverzüglich beseitigt werden. Sollte das nicht erfolgen, wird<br />
die Gemeinde in Ersatzvornahme gehen und die anfallenden<br />
Kosten, die ebenfalls nicht gering sein werden, dem Grundstückseigentümer<br />
bzw. dem Verursacher in Rechnung stellen.<br />
Das gilt ebenfalls für Anpflanzungen in Form von so genannten<br />
Großsträuchern und Hecken. Die Pflanzung und der Wuchs<br />
haben in jedem Fall so zu erfolgen, dass die Sicht für Fußgänger,<br />
Radfahrer und Kraftfahrer nicht eingeschränkt wird. In den<br />
Fällen, wo Sträucher und Hecken auf Gemeindeland – in der<br />
Regel auf dem Bankette vor dem Gartenzaun zur Straße hin –<br />
gepflanzt sind, sind auch diese zu entfernen. Auch hier ist mit<br />
einer Ersatzvornahme durch die Gemeinde zu rechnen.<br />
Information zur Russlandhilfe<br />
Das Advent-Wohlfahrtswerk e. V., Landesstelle Sachsen in<br />
Dresden hat seit März 1991 im Bereich Hoyerswerda eine<br />
öffentliche Sammelstelle eingerichtet, die unter dem Namen<br />
„Russlandhilfe“ bekannt ist. Leiter und gleichzeitig Ansprechpartner<br />
sind die vom Verband gewählten ehrenamtlich tätigen<br />
Mitarbeiter<br />
Johannes und Friedhelm Palm<br />
Alte Poststraße 6<br />
<strong>02999</strong> Knappensee - Groß Särchen<br />
Telefon: 035726-50235,<br />
die Ihnen für Rückfragen gern zur Verfügung stehen.<br />
Gegenwärtig befindet sich die Sammelstelle in der Grundschule<br />
Groß Särchen, Koblenzer Straße 11, in <strong>02999</strong> Knappensee -<br />
Groß Särchen.<br />
Annahmezeit ist jeweils der letzte Mittwoch im Monat von 10:00<br />
- 12:30 Uhr und 14:00-17:00 Uhr<br />
Angenommen werden:<br />
- Kleidung aller Art; Kinderkleidung gesondert<br />
- Schuhe; Kinderschuhe gesondert<br />
- Bettzeug, Wäsche, Federbetten, Steppdecken, Wolldecken<br />
und Matratzen<br />
- Haushaltswäsche; Gardinen und Vorhänge<br />
- Teppiche und Teppichböden<br />
- Kinderspielzeug; Kuscheltiere<br />
- Elektrische Geräte wie Herde, Waschautomaten und<br />
Kühlschränke<br />
- Haushaltsgeschirr im gereinigtem und gut verpacktem<br />
Zustand<br />
Nicht angenommen werden Rundfunkgeräte, Fernseher und<br />
Möbel.<br />
Es wird darum gebeten, saubere und gebrauchsfähige Sachen<br />
abzugeben. Der Verein bzw. die Mitarbeiter der Sammelstelle<br />
sind nicht in der Lage, Reinigungen und Reparaturen vorzunehmen.<br />
M. Schweinert<br />
Hauptamtsleiter<br />
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dass am 14. April 1855 Alexander Robert von<br />
Loebenstein - Ornithologe - in <strong>Lohsa</strong> gestorben<br />
war.<br />
Wenn Sie mehr wissen wollen, besuchen Sie uns im<br />
Zejler-Smoler-Haus …….<br />
Ihr Förderverein Begegnungsstätte<br />
„Zejler-Smoler-Haus“ <strong>Lohsa</strong> e.V.