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Mai 2005 - 02999 Lohsa Ortsteil Friedersdorf

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Seite 8 Heimatkurier <strong>Lohsa</strong> / 30. April <strong>2005</strong><br />

Änderung des Hebesatzes für die<br />

Grundsteuer B<br />

Am 12. April <strong>2005</strong> hat der Gemeinderat <strong>Lohsa</strong> die Haushaltssatzung<br />

mit dem Haushaltsplan für das Jahr <strong>2005</strong><br />

beschlossen. In der Haushaltssatzung wurde festgelegt,<br />

dass der Hebesatz für die bebauten und bebaubaren<br />

Grundstücke (Grundsteuer B) in der Gemeinde <strong>Lohsa</strong> auf<br />

375 vom Hundert (v. H.) der Steuermessbeträge festgesetzt<br />

wird.<br />

Damit ändert sich die Festsetzung der Grundsteuer B für<br />

die <strong>Ortsteil</strong>e Groß Särchen und Koblenz im Jahr <strong>2005</strong> von<br />

400 v. H. auf 375 v. H. der Steuermessbeträge. Die Änderungsbescheide<br />

können jedoch erst erstellt werden, wenn<br />

die Haushaltssatzung für <strong>2005</strong> bestandskräftig geworden<br />

ist. Das heißt, erst nach Prüfung durch die Rechtsaufsichtsbehörde<br />

(Landratsamt Kamenz) sowie Veröffentlichung<br />

im Amtsblatt der Gemeinde <strong>Lohsa</strong> („Heimatkurier“).<br />

Die Änderungsbescheide werden Ihnen voraussichtlich<br />

im Juni <strong>2005</strong> zugehen. Die mit der geänderten Festsetzung<br />

für die Grundsteuer B entstehenden Guthaben werden<br />

Ihnen selbstverständlich erstattet.<br />

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Kämmerei<br />

der Gemeindeverwaltung <strong>Lohsa</strong> gern zur Verfügung.<br />

Das Hauptamt gibt bekannt<br />

Öffnung des Gemeindeamtes<br />

M. Liepert<br />

Kämmerin<br />

Das Gemeindeamt <strong>Lohsa</strong> bleibt am Donnerstag, dem 05.<br />

<strong>Mai</strong> (Himmelfahrt), geschlossen und ist am Freitag, dem<br />

06. <strong>Mai</strong> <strong>2005</strong>, von 08:30 bis 12:00 Uhr geöffnet.<br />

Ordnung und Sicherheit<br />

Es ist in fast allen <strong>Ortsteil</strong>en die Unsitte festzustellen, dass an<br />

den Straßenrändern die unbefestigten Randbereiche (Bankette)<br />

mit Steinen oder Palisaden gesichert werden.<br />

Verkehrsrechtlich sind das in jedem Fall Hindernisse, die grundsätzlich<br />

nicht zulässig sind. Diese Verkehrshindernisse bergen<br />

erhebliche Haftungsrisiken für den Fall, dass sich Bürger verletzen<br />

oder an Fahrzeugen, die verkehrsbedingt ausweichen<br />

müs-sen, Schäden entstehen. Sollte es zu einem Schadensfall<br />

kom-men, beschränkt sich für denjenigen, der die Steine dort<br />

abgelegt hat, die Haftung nicht nur auf den Schaden, sondern<br />

sie wird in der Regel um alle anfallenden Kosten erweitert.<br />

Das kann sich sehr schnell auf mehrere tausend Euro belaufen.<br />

Die Gemeindeverwaltung erwartet, dass diese Hindernisse<br />

unverzüglich beseitigt werden. Sollte das nicht erfolgen, wird<br />

die Gemeinde in Ersatzvornahme gehen und die anfallenden<br />

Kosten, die ebenfalls nicht gering sein werden, dem Grundstückseigentümer<br />

bzw. dem Verursacher in Rechnung stellen.<br />

Das gilt ebenfalls für Anpflanzungen in Form von so genannten<br />

Großsträuchern und Hecken. Die Pflanzung und der Wuchs<br />

haben in jedem Fall so zu erfolgen, dass die Sicht für Fußgänger,<br />

Radfahrer und Kraftfahrer nicht eingeschränkt wird. In den<br />

Fällen, wo Sträucher und Hecken auf Gemeindeland – in der<br />

Regel auf dem Bankette vor dem Gartenzaun zur Straße hin –<br />

gepflanzt sind, sind auch diese zu entfernen. Auch hier ist mit<br />

einer Ersatzvornahme durch die Gemeinde zu rechnen.<br />

Information zur Russlandhilfe<br />

Das Advent-Wohlfahrtswerk e. V., Landesstelle Sachsen in<br />

Dresden hat seit März 1991 im Bereich Hoyerswerda eine<br />

öffentliche Sammelstelle eingerichtet, die unter dem Namen<br />

„Russlandhilfe“ bekannt ist. Leiter und gleichzeitig Ansprechpartner<br />

sind die vom Verband gewählten ehrenamtlich tätigen<br />

Mitarbeiter<br />

Johannes und Friedhelm Palm<br />

Alte Poststraße 6<br />

<strong>02999</strong> Knappensee - Groß Särchen<br />

Telefon: 035726-50235,<br />

die Ihnen für Rückfragen gern zur Verfügung stehen.<br />

Gegenwärtig befindet sich die Sammelstelle in der Grundschule<br />

Groß Särchen, Koblenzer Straße 11, in <strong>02999</strong> Knappensee -<br />

Groß Särchen.<br />

Annahmezeit ist jeweils der letzte Mittwoch im Monat von 10:00<br />

- 12:30 Uhr und 14:00-17:00 Uhr<br />

Angenommen werden:<br />

- Kleidung aller Art; Kinderkleidung gesondert<br />

- Schuhe; Kinderschuhe gesondert<br />

- Bettzeug, Wäsche, Federbetten, Steppdecken, Wolldecken<br />

und Matratzen<br />

- Haushaltswäsche; Gardinen und Vorhänge<br />

- Teppiche und Teppichböden<br />

- Kinderspielzeug; Kuscheltiere<br />

- Elektrische Geräte wie Herde, Waschautomaten und<br />

Kühlschränke<br />

- Haushaltsgeschirr im gereinigtem und gut verpacktem<br />

Zustand<br />

Nicht angenommen werden Rundfunkgeräte, Fernseher und<br />

Möbel.<br />

Es wird darum gebeten, saubere und gebrauchsfähige Sachen<br />

abzugeben. Der Verein bzw. die Mitarbeiter der Sammelstelle<br />

sind nicht in der Lage, Reinigungen und Reparaturen vorzunehmen.<br />

M. Schweinert<br />

Hauptamtsleiter<br />

�������� ���� ������ ���<br />

dass am 14. April 1855 Alexander Robert von<br />

Loebenstein - Ornithologe - in <strong>Lohsa</strong> gestorben<br />

war.<br />

Wenn Sie mehr wissen wollen, besuchen Sie uns im<br />

Zejler-Smoler-Haus …….<br />

Ihr Förderverein Begegnungsstätte<br />

„Zejler-Smoler-Haus“ <strong>Lohsa</strong> e.V.

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