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Mai 2005 - 02999 Lohsa Ortsteil Friedersdorf

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Seite 7 Heimatkurier <strong>Lohsa</strong> / 30. April <strong>2005</strong><br />

Handlungsgrundlage geschaffen. Diese Grundlage wird für die Herstellung<br />

des gemeindlichen Einvernehmens herangezogen und der<br />

Vorgang wird als Akt der laufenden Verwaltung erledigt. In der ehemaligen<br />

Gemeinde Knappensee sind keine Satzungen zur Baurechtsabgrenzung<br />

geschaffen worden. Deshalb ist hier eine Einzelentscheidung<br />

zum Vorhaben gemäß der Hauptsatzung durch den Technischen<br />

Ausschuss notwendig, um das Einvernehmen unserer Gemeinde<br />

gegenüber der Bauaufsichtsbehörde herstellen zu können.<br />

4. Beschluss - Nr. TA 07-04/<strong>2005</strong><br />

Der Technische Ausschuss der Gemeinde <strong>Lohsa</strong> stimmt dem<br />

Bauvorhaben Errichtung eines Gebäudes zur Unterbringung<br />

Landwirtschaftlicher Maschinen und Geräte nicht zu.<br />

Bauherr ist Herr Reinhard Wetzko, wohnhaft im OT Groß<br />

Särchen, Koblenzer Straße 23, <strong>02999</strong> <strong>Lohsa</strong>.<br />

Abstimmungsergebnis: 4 Anwesende,<br />

einstimmig, 4 Ja-Stimmen<br />

Begründung:<br />

In der Gemeinde <strong>Lohsa</strong> wurden in 13 <strong>Ortsteil</strong>en Klarstellungs- und<br />

Abrundungssatzungen entsprechend des § 34 BauGB als gesetzliche<br />

Handlungsgrundlage geschaffen.<br />

Diese Grundlage wird für die Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens<br />

herangezogen und der Vorgang wird als Akt der laufenden<br />

Verwaltung erledigt. In der ehemaligen Gemeinde Knappensee sind<br />

keine Satzungen zur Baurechtsabgrenzung geschaffen worden.<br />

Deshalb ist hier eine Einzelentscheidung durch den Technischen<br />

Ausschuss zum Vorhaben notwendig, um das Einvernehmen der<br />

Gemeinde <strong>Lohsa</strong> gegenüber der Bauaufsichtsbehörde herstellen zu<br />

können. Herr Wetzko stellte den Antrag, auf dem Grundstück der<br />

Koblenzer Straße 1 im OT Groß Särchen ein Nebengebäude zum<br />

Unterstellen für Maschinen und Geräte zu errichten.<br />

Dieser Antrag wurde bereits im Jahr 2004 in der Baukommission der<br />

ehemaligen Gemeinde Knappensee behandelt und abgelehnt. Mit<br />

Bescheid des LRA Kamenz, Untere Bauaufsichtsbehörde, erfolgte die<br />

Ablehnung als unzulässiges Bauvorhaben. Grund für diese Ablehnung<br />

war die Bewertung des Standortes, welcher sich im baurechtlichen<br />

Außenbereich befindet. Dieser Standort hat sich in dem jetzt neu<br />

eingereichten Antrag an die Gemeinde <strong>Lohsa</strong> nicht geändert.<br />

U. Witschas<br />

Bürgermeister<br />

Ergebnis der öffentlichen Sitzung des<br />

Verwaltungsausschusses<br />

vom 05. April <strong>2005</strong><br />

1. Beschluss - Nr. VA 03-04/<strong>2005</strong><br />

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde <strong>Lohsa</strong> beschließt,<br />

die Vermögenszuordnung für das Flurstück 164/3 der Flur 1<br />

Gemarkung Litschen in der Größe von 3404 m2 zu beantragen.<br />

Abstimmungsergebnis: 6 Anwesende,<br />

einstimmig, 6 Ja-Stimmen<br />

Begründung:<br />

Durch die ehemalige Gemeinde Litschen wurden aus dem vorgenannten<br />

Flurstück Teilflächen zur Nutzung als Garten- und Grünland an die<br />

Anlieger verpachtet. Es handelt sich hierbei um das so genannte<br />

Schulfeld. Gemäß § 8 Abs. 4 des Vermögenszuordnungsgesetzes ist<br />

die verfügende Stelle verpflichtet, zeitgleich zu der Verfügung einen<br />

Antrag auf Zuordnung zu stellen. Bisher wurde kein Antrag gestellt. Das<br />

Flurstück weist als Nutzungsarten Acker, Garten und Verkehrsfläche<br />

aus.<br />

2. Beschluss - Nr. VA 04-04/<strong>2005</strong><br />

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde <strong>Lohsa</strong> beschließt,<br />

für folgende Flurstücke ein Grundbuchanlegungsverfahren zu<br />

beantragen:<br />

Gemarkung Riegel Flur 1 Flurstück 54 Größe 2250 m2 Abstimmungsergebnis: 6 Anwesende,<br />

einstimmig, 6 Ja-Stimmen<br />

Begründung:<br />

Das betreffende Flurstück befindet sich im Geltungsbereich des<br />

Vereinfachten Neuordnungsverfahrens - Sanierungsgebiet Scheibe.<br />

Es handelt sich um einen Graben, welcher der Entwässerung der Ortslage<br />

Riegel dient. Im Grundbuch ist dieses Flurstück als „Eigentümer nicht<br />

ermittelt“ gebucht. Das bedeutet, dass die Gemeinde <strong>Lohsa</strong> ein Grundbuchanlegungsverfahren<br />

beantragen kann, um für dieses Flurstück<br />

als Eigentümer eingetragen zu werden. Kosten für das Grundbuchanlegungsverfahren<br />

entstehen unserer Gemeinde nicht.<br />

Die Termine und die Tagesordnungen der nächsten öffentlichen<br />

Ausschusssitzungen entnehmen Sie bitte den<br />

örtlichen Informationsschaukästen.<br />

Zahlungserinnerung!<br />

U. Witschas<br />

Bürgermeister<br />

Die Gemeindekasse <strong>Lohsa</strong> weist alle Abgabenpflichtigen<br />

der Gemeinde <strong>Lohsa</strong> darauf hin, dass am<br />

15. <strong>Mai</strong> <strong>2005</strong><br />

die Rate für das zweite Kalendervierteljahr für die Grundsteuer<br />

A und B, Gewerbesteuer sowie Hundesteuer fällig<br />

ist.<br />

Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist sind wir aufgrund<br />

gesetzlicher Vorschriften verpflichtet, die geschuldeten<br />

Beträge durch Mahnung beizutreiben. Die damit verbundenen<br />

Kosten (Mahngebühren, Säumniszuschläge und<br />

andere Nebenforderungen), die zu Lasten des Steuerschuldners<br />

gehen, können so vermieden werden.<br />

Mahnungen lassen sich ebenfalls durch die Teilnahme am<br />

Abbuchungsverfahren mittels einer Einzugsermächtigung<br />

vermeiden. Entsprechende Formulare erhalten Sie in der<br />

Kämmerei der Gemeindeverwaltung <strong>Lohsa</strong>.<br />

Gleichzeitig machen wir insbesondere für die Abgabenpflichtigen<br />

aus den <strong>Ortsteil</strong>en Groß Särchen und Koblenz<br />

nochmals darauf aufmerksam, dass Zahlungen an die Gemeinde<br />

<strong>Lohsa</strong> nur noch auf folgendes Konto zu leisten sind:<br />

Bankinstitut: Ostsächsische Sparkasse Dresden<br />

Konto-Nr.: 3 000 100 554<br />

Bankleitzahl: 850 503 00<br />

Gemeindekasse <strong>Lohsa</strong>

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