Mai 2005 - 02999 Lohsa Ortsteil Friedersdorf
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Seite 7 Heimatkurier <strong>Lohsa</strong> / 30. April <strong>2005</strong><br />
Handlungsgrundlage geschaffen. Diese Grundlage wird für die Herstellung<br />
des gemeindlichen Einvernehmens herangezogen und der<br />
Vorgang wird als Akt der laufenden Verwaltung erledigt. In der ehemaligen<br />
Gemeinde Knappensee sind keine Satzungen zur Baurechtsabgrenzung<br />
geschaffen worden. Deshalb ist hier eine Einzelentscheidung<br />
zum Vorhaben gemäß der Hauptsatzung durch den Technischen<br />
Ausschuss notwendig, um das Einvernehmen unserer Gemeinde<br />
gegenüber der Bauaufsichtsbehörde herstellen zu können.<br />
4. Beschluss - Nr. TA 07-04/<strong>2005</strong><br />
Der Technische Ausschuss der Gemeinde <strong>Lohsa</strong> stimmt dem<br />
Bauvorhaben Errichtung eines Gebäudes zur Unterbringung<br />
Landwirtschaftlicher Maschinen und Geräte nicht zu.<br />
Bauherr ist Herr Reinhard Wetzko, wohnhaft im OT Groß<br />
Särchen, Koblenzer Straße 23, <strong>02999</strong> <strong>Lohsa</strong>.<br />
Abstimmungsergebnis: 4 Anwesende,<br />
einstimmig, 4 Ja-Stimmen<br />
Begründung:<br />
In der Gemeinde <strong>Lohsa</strong> wurden in 13 <strong>Ortsteil</strong>en Klarstellungs- und<br />
Abrundungssatzungen entsprechend des § 34 BauGB als gesetzliche<br />
Handlungsgrundlage geschaffen.<br />
Diese Grundlage wird für die Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens<br />
herangezogen und der Vorgang wird als Akt der laufenden<br />
Verwaltung erledigt. In der ehemaligen Gemeinde Knappensee sind<br />
keine Satzungen zur Baurechtsabgrenzung geschaffen worden.<br />
Deshalb ist hier eine Einzelentscheidung durch den Technischen<br />
Ausschuss zum Vorhaben notwendig, um das Einvernehmen der<br />
Gemeinde <strong>Lohsa</strong> gegenüber der Bauaufsichtsbehörde herstellen zu<br />
können. Herr Wetzko stellte den Antrag, auf dem Grundstück der<br />
Koblenzer Straße 1 im OT Groß Särchen ein Nebengebäude zum<br />
Unterstellen für Maschinen und Geräte zu errichten.<br />
Dieser Antrag wurde bereits im Jahr 2004 in der Baukommission der<br />
ehemaligen Gemeinde Knappensee behandelt und abgelehnt. Mit<br />
Bescheid des LRA Kamenz, Untere Bauaufsichtsbehörde, erfolgte die<br />
Ablehnung als unzulässiges Bauvorhaben. Grund für diese Ablehnung<br />
war die Bewertung des Standortes, welcher sich im baurechtlichen<br />
Außenbereich befindet. Dieser Standort hat sich in dem jetzt neu<br />
eingereichten Antrag an die Gemeinde <strong>Lohsa</strong> nicht geändert.<br />
U. Witschas<br />
Bürgermeister<br />
Ergebnis der öffentlichen Sitzung des<br />
Verwaltungsausschusses<br />
vom 05. April <strong>2005</strong><br />
1. Beschluss - Nr. VA 03-04/<strong>2005</strong><br />
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde <strong>Lohsa</strong> beschließt,<br />
die Vermögenszuordnung für das Flurstück 164/3 der Flur 1<br />
Gemarkung Litschen in der Größe von 3404 m2 zu beantragen.<br />
Abstimmungsergebnis: 6 Anwesende,<br />
einstimmig, 6 Ja-Stimmen<br />
Begründung:<br />
Durch die ehemalige Gemeinde Litschen wurden aus dem vorgenannten<br />
Flurstück Teilflächen zur Nutzung als Garten- und Grünland an die<br />
Anlieger verpachtet. Es handelt sich hierbei um das so genannte<br />
Schulfeld. Gemäß § 8 Abs. 4 des Vermögenszuordnungsgesetzes ist<br />
die verfügende Stelle verpflichtet, zeitgleich zu der Verfügung einen<br />
Antrag auf Zuordnung zu stellen. Bisher wurde kein Antrag gestellt. Das<br />
Flurstück weist als Nutzungsarten Acker, Garten und Verkehrsfläche<br />
aus.<br />
2. Beschluss - Nr. VA 04-04/<strong>2005</strong><br />
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde <strong>Lohsa</strong> beschließt,<br />
für folgende Flurstücke ein Grundbuchanlegungsverfahren zu<br />
beantragen:<br />
Gemarkung Riegel Flur 1 Flurstück 54 Größe 2250 m2 Abstimmungsergebnis: 6 Anwesende,<br />
einstimmig, 6 Ja-Stimmen<br />
Begründung:<br />
Das betreffende Flurstück befindet sich im Geltungsbereich des<br />
Vereinfachten Neuordnungsverfahrens - Sanierungsgebiet Scheibe.<br />
Es handelt sich um einen Graben, welcher der Entwässerung der Ortslage<br />
Riegel dient. Im Grundbuch ist dieses Flurstück als „Eigentümer nicht<br />
ermittelt“ gebucht. Das bedeutet, dass die Gemeinde <strong>Lohsa</strong> ein Grundbuchanlegungsverfahren<br />
beantragen kann, um für dieses Flurstück<br />
als Eigentümer eingetragen zu werden. Kosten für das Grundbuchanlegungsverfahren<br />
entstehen unserer Gemeinde nicht.<br />
Die Termine und die Tagesordnungen der nächsten öffentlichen<br />
Ausschusssitzungen entnehmen Sie bitte den<br />
örtlichen Informationsschaukästen.<br />
Zahlungserinnerung!<br />
U. Witschas<br />
Bürgermeister<br />
Die Gemeindekasse <strong>Lohsa</strong> weist alle Abgabenpflichtigen<br />
der Gemeinde <strong>Lohsa</strong> darauf hin, dass am<br />
15. <strong>Mai</strong> <strong>2005</strong><br />
die Rate für das zweite Kalendervierteljahr für die Grundsteuer<br />
A und B, Gewerbesteuer sowie Hundesteuer fällig<br />
ist.<br />
Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist sind wir aufgrund<br />
gesetzlicher Vorschriften verpflichtet, die geschuldeten<br />
Beträge durch Mahnung beizutreiben. Die damit verbundenen<br />
Kosten (Mahngebühren, Säumniszuschläge und<br />
andere Nebenforderungen), die zu Lasten des Steuerschuldners<br />
gehen, können so vermieden werden.<br />
Mahnungen lassen sich ebenfalls durch die Teilnahme am<br />
Abbuchungsverfahren mittels einer Einzugsermächtigung<br />
vermeiden. Entsprechende Formulare erhalten Sie in der<br />
Kämmerei der Gemeindeverwaltung <strong>Lohsa</strong>.<br />
Gleichzeitig machen wir insbesondere für die Abgabenpflichtigen<br />
aus den <strong>Ortsteil</strong>en Groß Särchen und Koblenz<br />
nochmals darauf aufmerksam, dass Zahlungen an die Gemeinde<br />
<strong>Lohsa</strong> nur noch auf folgendes Konto zu leisten sind:<br />
Bankinstitut: Ostsächsische Sparkasse Dresden<br />
Konto-Nr.: 3 000 100 554<br />
Bankleitzahl: 850 503 00<br />
Gemeindekasse <strong>Lohsa</strong>