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4. Einstiegshilfen für den Unterricht von Kindern und Jugendlichen ...

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In <strong>den</strong> Fachbereichen Geschichte, Politik, Gesellschaft, Erdk<strong>und</strong>e, Philosophie,Religion sind <strong>Unterricht</strong>sgegenstände auf ihren emotionalen <strong>und</strong> sozialen Kontexthin zu überprüfen. Aufgabenstellungen, die Faktenwissen erfordern, könnenalternativ herangezogen wer<strong>den</strong> (siehe auch allgemeine Beispiele).Im Sport sollten die Bewertungen <strong>und</strong> die Aktivitäten bei <strong>den</strong> Individualsportartenliegen. Motorische Probleme sollten nicht in die Bewertung einfließen. Auch eineteilweise oder vollständige Befreiung ist bei entsprechender Diagnose möglich. Essollte aber immer wieder versucht wer<strong>den</strong>, <strong>den</strong> Schüler oder die Schülerin in <strong>den</strong>Sportunterricht einzubin<strong>den</strong> <strong>und</strong> zur Bewegung anzuregen.<strong>Unterricht</strong> gemäß der Lehrpläne der Schule für Lernhilfe oder gemäß <strong>den</strong>Richtlinien für <strong>den</strong> <strong>Unterricht</strong> in der Schule für Praktisch Bildbare:Bewegen sich die Lernziele im Förderbereich der Schulen für Lernhilfe oder derSchulen für Praktisch Bildbare bietet ein förderdiagnostisches Handeln ein probatesVorgehen. Förderdiagnostische Verfahren sollen die individuellen Lernentwicklungeneines Kindes klären. Im Gegensatz zu standardisierten Verfahren lassen sich ausihnen konkrete Fördermaßnahmen für die einzelne Schülerin bzw. <strong>den</strong> einzelnenSchüler ableiten. Orientierungsgr<strong>und</strong>lagen sind dabei Richtlinien <strong>und</strong> Lehrpläne,didaktische Konzeptionen, längerfristige <strong>Unterricht</strong>splanungen <strong>und</strong> dasLeistungsprofil der Klasse. Die Beobachtungen <strong>und</strong> informellen Verfahren beziehensich auf Schulleistungen, Sozial- <strong>und</strong> Arbeitsverhalten, lebenspraktischeKompetenzen, sprachliche Leistungen, Kulturtechniken <strong>und</strong> Motorik. Aus <strong>den</strong>festgestellten Lern-, Entwicklungsstän<strong>den</strong> lassen sich mit <strong>den</strong> oben dargestelltenHinweisen zum Nachteilsausgleich konkrete Fördervorschläge für die weitere<strong>Unterricht</strong>splanung entwickeln.Der Nachteilsausgleich behält seine Gültigkeit auch bei landeseinheitlichenAbschlussprüfungen 6 . Der Erlass sieht vor, dass Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler mitFunktionsbeeinträchtigungen, Behinderungen oder mit besonderen Schwierigkeiten6Verordnung zur Ausgestaltung der Bildungsgänge <strong>und</strong> Schulformen der Gr<strong>und</strong>stufe (Primarstufe)<strong>und</strong> der Mittelstufe (Sek<strong>und</strong>arstufe I) <strong>und</strong> der Abschlussprüfungen in der Mittelstufe (VOBGM) vom1<strong>4.</strong> Juni 2005 (ABl. S. 438; ber. S. 579), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. Juni 2008 (ABl.S. 239) <strong>und</strong> Verordnung über die Bildungsgänge <strong>und</strong> die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe<strong>und</strong> dem beruflichen Gymnasium (VOGO/BG) vom 19. September 1998 (ABl. S. 734) in der Fassungvom 19. September 200721

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