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4. Einstiegshilfen für den Unterricht von Kindern und Jugendlichen ...

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AnhangInformationsblatt für die Eltern zum Schulanfang <strong>und</strong>zum sonderpädagogischen FeststellungsverfahrenBitte informieren Sie Ihre Gr<strong>und</strong>schule schon sehr früh über die speziellen Erwartungen <strong>und</strong> Probleme,die Sie mit dem Schulstart Ihres Kindes verbin<strong>den</strong>. Bitten Sie bei der Schulleitung der Gr<strong>und</strong>schule umeinen Termin.Sollte ihr Kind im Altersvergleich große Entwicklungsverzögerungen zeigen oder liegen Ihnenentsprechende Diagnosen vor, besprechen Sie mit der Schulleiterin, dem Schulleiter, ob das Beratungs<strong>und</strong>Förderzentrum oder ggf. ein Landesfachberater zeitnah einbezogen wer<strong>den</strong> soll oder ob ein Antragauf Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs 8 bei Ihrem Kind nützlich sein könnte:Wie wird der sonderpädagogische Förderbedarf festgestellt?1. Eltern od. allg. Schule stellen beim Staatlichen Schulamt (SSA) einen Antrag.↓2. Das SSA stellt fest, ob der Antrag ausführlich begründet <strong>und</strong> Fördermaßnahmen zuvor eingeleitet wur<strong>den</strong>.↓3. Eine Förderschullehrkraft wird beauftragt, ein Gutachten zu schreiben.↓<strong>4.</strong> Während des Überprüfungszeitraums führt die Förderschullehrkraft in der Regel Gespräche mit allenBeteiligten, Testverfahren <strong>und</strong>/oder Hospitationen durch.↓5. Das Gutachten wird mit <strong>den</strong> Eltern besprochen <strong>und</strong> anschließend mit einer Empfehlung zur weiterenFörderung an das Staatliche Schulamt weitergeleitet.↓6. Auf der Gr<strong>und</strong>lage des Gutachtens <strong>und</strong> ggf. weiterer diagnostischer Unterlagen entscheidet das SSA über Art,Umfang <strong>und</strong> über die voraussichtliche Dauer des sonderpädagogischen FörderbedarfsIhnen wird während dieses Verfahrens die Gelegenheit gegeben, Ihr Wahlrecht bezüglich desFörderortes zu nutzen oder Ihre Wünsche zu besprechen. Im Konfliktfall kann ein Förderausschuss amStaatlichen Schulamt eingerichtet wer<strong>den</strong>. Der Förderausschuss bietet unter formalisiertenBedingungen eine weitere Möglichkeit der Aussprache aller Beteiligten. Sie können auch um dieEinbeziehung <strong>von</strong> Therapeuten Ihres Kindes bitten. Sollten die sachlichen, räumlichen oder personellenRahmenbedingungen nur bestimmte Lösungen eröffnen, so hat das Staatliche Schulamt <strong>den</strong>gesetzlichen Auftrag letztlich über <strong>den</strong> geeigneten Förderort zu entschei<strong>den</strong>.8 § 54 des Hessisches Schulgesetztes in der Fassung vom 1<strong>4.</strong> Juni 2005 (GVBl. I S. 442) zuletzt geändert durch Gesetz vom1<strong>4.</strong> Juli 2009 (GVBl. I S. 265) u./o. § 19 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung vom 17. Mai 2006, ABl. S.41226

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