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Hofderer Adventskalender 7 Samichlaus-Einzug ... - Pfarrei Hochdorf

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12 Luzern – Schweiz – WeltKirchen-NewsSchweizBischöfe gegen Suizidhilfe-RegelungDie Schweizer Bischöfe halten fest anihrem Nein zu organisierter und gewerblichbetriebener Beihilfe zumSelbstmord. Ende Oktober hatte derBundesrat angekündigt, organisierteSuizidhilfe gesetzlich regeln zu wollen.Der Bundesrat plant zwei Variantenzur Änderung des Strafrechts: Dieerste Variante will Sorgfaltspflichtenfür Mitarbeiter von Suizidhilfeorganisationeneinführen; so muss beispielsweiseder Suizidhelfer Alternativenzum Selbstmord aufzeigen und mitder betroffenen Person prüfen. Diezweite Variante will die organisierteSuizidhilfe verbieten. Die SchweizerBischofskonferenz bevorzugt diesezweite Lösung.Medienpreis an André MartyDer Fernsehjournalist André Martyerhielt den Katholischen Medienpreis.In der Arbeit des Nahost-Korrespondentenspiegle sich die «Vielschichtigkeitder Probleme des Zusammenlebensder Völker und Religionsgemeinschaftenim HeiligenLand», heisst es zur Begründung. DieMedienkommission der SchweizerBischofskonferenz bezeichnet die Arbeitdes Korrespondenten desSchweizer Fernsehens SF als «unparteilichund mutig».Klosterläden im InternetAuf der Website www.kath.ch/ordenfindet man neu die Rubrik «Klosterläden».Die benutzerfreundliche Produktsucheführt direkt zu den Anbietern.Die Produktpalette reicht vonHostien über Paramente, Kerzen,Kreuze, Medaillen und Rosenkränzebis zu Krippenfiguren, Kosmetika,Diätprodukten, Wein und Schnäpsen.InternationalRingen um Seligsprechungvon Johannes Paul II.Im Herbst verkündeten kirchlicheMedienagenturen, Papst JohannesPaul II. solle noch in diesem Jahr seliggesprochen werden. Nun ist die Redevom Mai 2010. Doch im Moment wirdnoch darum gerungen, ob die Seligsprechungin Krakau oder im Vatikandurchgeführt werden soll. Ort undDatum soll nun Papst Benedikt bestimmen.Europa streitet um KruzifixeEine aus Finnland stammende italienischeBürgerin klagte am EuropäischenGerichtshof für Menschenrechte(EGMR) gegen die RepublikItalien, weil man dort das Abhängenvon Kruzifixen in den Schulzimmernihrer Kinder verboten hatte. Der Gerichtshofgab der Frau Recht und entschied,dass ein Obligatorium fürKruzifixe in Klassenzimmern öffentlicherSchulen gegen die Religionsfreiheitund gegen konfessionelle Neutralitätverstosse und darum nicht mitder Europäischen Menschenrechtskonvention(EMRK) vereinbar sei.Die italienische Regierung hat bereitsgegen das EGMR-Urteil Berufungeingelegt. Aus ganz Europa hagelte esKommentare.Die Befürworter von Kruzifixen inSchulzimmern und Amtsstuben argumentieren:– Das Kreuz ist ein fundamentalesZeichen der Geschichte, Kultur undIdentität Italiens und Europas;– Das Kreuz weist auf die Fundamenteunserer Sozialeinrichtungen, Werteund Rechtskultur hin;– Religionsfreiheit wird missverstandenals staatliche Vorgabe, die Bürgervon Religion zu befreien.Die Befürworter des Kruzifix-Verbotsargumentieren dagegen:– Ein moderner und religiös neutralerStaat muss alle Religionen respektierenund darf sich nicht mit einereinzigen identifizieren;– Religionsfreiheit bedeutet auch,dass der Staat in religiösen Belangenkeinen Zwang ausüben und darumniemanden zum Betrachtenreligiöser Symbole zwingen darf;– Ein Verbot religiöser Zeichen in öffentlichenRäumen mindert nichtdas Leben der betreffenden Glaubensgemeinschaft.Keine Beerdigung für MafiosiDer Erzbischof von Neapel, CrescenzioSepe, hat ein kirchliches Begräbnisfür ein Mitglied der «Camorra»untersagt, denn Mitglieder des organisiertenVerbrechens würden sichautomatisch ausserhalb der Kirchengemeinschaftstellen.

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