Ethisch strittig – juristisch komplex:Darf ein Arzt beim Sterben helfen?Medizinethiker, Ärzte, Juristen und Vertreter der Ärztekammer diskutiertenWenn ein Mensch unheilbarkrank ist undso sehr leidet, dass er sterbenmöchte, darf dann der Arzt eintodbringendes Medikamentverordnen? In Deutschlandist die Beihilfe zum Suizidnicht strafbar, das Berufsrechtfür Ärzte enthält aber unterschiedlicheRegelungen. So istden Ärzten die Hilfe bei derSelbsttötung in der ÄrztekammerNordrhein ausdrücklichverboten, in Bayern dagegennicht. Auf einer Podiumsdiskussiondes Zentrums fürMedizinische Ethik <strong>Bochum</strong>diskutierten an der RUB Ärzte,Juristen, Vertreter der Ärztekammernund Medizinethikerdas Thema Sterbehilfe.Prof. Dr. Winfried Kluth, Leiter desLehrstuhls für Öffentliches Rechtan der Martin-Luther-UniversitätHalle und Richter am sächsischenLandesverfassungsgericht.fobo-Bild: Kaltwasser,Unübersichtliche RechtslageProf. Dr. Winfried Kluth, Juristaus Halle, stellte auf der Podiumsdiskussiondie komplexeRechtslage dar. Menschenbei der eigens verantwortetenSelbsttötung zu helfen, istmit der Berufsethik der Ärzteschwer in Einklang zu bringen:Sie sollen Leben schützen undSterbenden beistehen.Anfang 2011 lockerte dieBundesärztekammer zunächstihre Grundsätze zur Sterbebegleitung.Wenig später nahmendie Verantwortlichen diese„Liberalisierung“ zurück undverabschiedeten auf dem 114.Deutschen Ärztetag eine geänderteMusterberufsordnungmit dem neuen Passus: „Ärztedürfen keine Hilfe zur Selbsttötungleisten.“ (§ 16).Doch auch damit war dasjuristische Wirrwarr nicht beseitigt.Denn die Bestimmungder Musterberufsordnung wirdnur rechtsverbindlich, wenndie Landesärztekammern denPassus in ihre Berufsordnungenaufnehmen. Das ist bislangnicht überall geschehen;stattdessen formulierten unterschiedlicheKammern ihreneigenen Passus. Nun darf einArzt in Bayern ein todbringendesMedikament verschreiben,während ein Kollege in Nordrheindafür berufsrechtlicheSanktionen befürchten muss.Sterbewunsch ist seltenDer Wunsch nach Selbsttötungist eine Rarität. Nur etwa einervon 1000 palliativ versorgtenPatienten äußert ihn.Doch es gibt sie, die Einzelfälle,in denen selbst einSpezialist das Leiden des Patientennicht ausreichend lindernDr. Theodor Windhorst, Präsidentder Ärztekammer Westfalen-Lippe.fobo-Bild: Bundesärztekammerkann und der Sterbewunschbestehen bleibt. In solchenExtremfällen sollte der Arztseinem Gewissen folgen dürfenund keine rechtlichen Sanktionenfürchten müssen, meintDr. Matthias Thöns, WittenerAnästhesiologe. Bekannt sei,dass ansonsten Erhängen, Sturzaus großer Höhe und Erschießendie drei häufigsten Methodender Selbsttötung seien.Die Sicht der ÄrztekammerDr. Theodor Windhorst, Präsidentder Ärztekammer Westfalen-Lippe,verteidigte die Ärztekammerposition.Man habe sichauf der Ärzteversammlung nurnach zähem Ringen auf eineabgeschwächte Formulierungeinigen können, dass Ärztekeine Hilfe zur Selbsttötungleisten „sollen“.Die Regelung in seinemLandesteil zwingt ihn nicht,einen Arzt zu bestrafen, derbei der Selbsttötung geholfenhat. Das ist bei seinem Kollegenaus Nordrhein, VizepräsidentDr. Bernd Zimmer, anders.Hier hat die Ärztekammer dasstrenge Verbot zur Selbsttötungaus der Musterberufsordnungübernommen. Denn der Arztsei ein „Garant für das Leben“.Tötung dürfe keine ärztlicheAufgabe werden, weil das dasVertrauen in den Arztberufmassiv schädigen könne.Medizinethik: Kein klares„Ja“ oder „Nein“ möglichErfahrungen aus dem US-StaatOregon geben keine Hinweise,dass die erlaubte Hilfe bei derSelbsttötung einen Vertrauensverlustin den Arztberufbewirkt, gab MedizinethikerProf. Jochen Vollmann von derRUB zu bedenken.Die meisten Patienten, diesich nach ärztlicher Hilfe zurProf. Jochen Vollmann, Vorsitzenderdes Zentrums für MedizinischeEthik.fobo-Bild: RUBSelbsttötung erkundigen, sindkörperlich unheilbar krank,haben eine überdurchschnittlicheBildung und überdurchschnittlichensozioökonomischenStatus sowie Zugangzur Palliativmedizin. Jederdritte Patient nimmt das zurVerfügung gestellte todbringendeMedikament nicht ein.Etwa ein Drittel der deutschenÄrzte steht einer Hilfe bei derSelbsttötung schwer krankerund selbstbestimmungsfähigerPatienten offen gegenüber.Eine völlig andere und inder ärztlichen Praxis häufigeSituation stellt die Suizidalitätbei psychisch Kranken dar, diehäufig in der akuten Krankheitsphaseoder Krisensituationnicht einwilligungsfähig sind.Vollmanns Fazit: Aus ethischerSicht ist kein klares „Ja“ oder„Nein“ zur Hilfe bei der Selbsttötungvertretbar.Dr. Julia Weiler Weitere Informationen:Prof. Dr. Stefan Huster, Geschäftsführerdes Zentrumsfür Medizinische Ethik e.V.;Lehrstuhl für ÖffentlichesRecht, Sozial- und Gesundheitsrechtund Rechtsphilosophie,Juristische Fakultät derRuhr-Universität,www.medizinethik-bochum.de20
Für die Sicherheit am ArbeitsplatzKUECK Industries: Experten in Sachen Arbeits- und UmweltschutzEffizienter Arbeitsschutz mit einerwirksamen Vermeidung von Unfällenund arbeitsbedingten Erkrankungensind in einer immer schnelleren und anspruchsvollerenArbeitswelt elementareGrundvoraussetzung für die Schaffungund den Erhalt sicherer und menschengerechterArbeitsbedingungen. MangelhafterArbeits- und Gesundheitsschutzhaben in der Vergangenheit immer wiederMenschen in Gefahr gebracht und Unternehmenin den Ruin getrieben.Zwar gibt es für alle Unternehmenverlässliche gesetzliche Grundlagen wie dasArbeitsschutzgesetz, doch deren Umsetzungliegt allein in der Hand der Unternehmer.Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, Gesundheitsgefährdungenam Arbeitsplatz zubeurteilen und über notwendige Schutzmaßnahmenzu entscheiden.Fachpersonal an die Seite gestelltDer Arbeitgeber unterweist die Beschäftigtenhierüber und trifft Vorkehrungenfür besonders gefährliche Arbeitsbereicheund Arbeitssituationen. Dabei stehen stetstechnische Lösungen zur grundsätzlichenVermeidung von Gefahren im Vordergrund.Weil dem Unternehmer in der Regel jedochdie notwendige Sachkompetenz fehlt, stelltder Gesetzgeber ihm die Fachkraft für Arbeitssicherheitund den Betriebsarzt zwingendzur Seite. Jedes Unternehmen, jederSelbständige oder Verein, der Mitarbeiterbeschäftigt – sei es auch nur geringfügig –,muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheitund einen Betriebsarzt bestellt haben.Exakt an dieser Stelle setzt HolgerKück mit seinem Unternehmen an. KUECKIndustries kann auf jahrelange Erfahrungin der Betreuung von Unternehmen beimArbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzzurückgreifen. Ziel dabei ist es stets, dieBeschäftigten präventiv vor Gefahrenund gesundheitlichen Schädigungen zuschützen.„Wir überlegen uns vorher gemeinsammit dem Unternehmer, was wir tun können,um Gefahren zu vermeiden bevor sieeintreten. Dabei spielen natürlich auchwirtschaftliche Aspekte eine wichtige Rolle.Richtiges Arbeitsschutzmanagement reduziertdie Risiken, senkt infolgedessen auchden Krankenstand und damit die Kosten fürdas Unternehmen“, erklärt Holger Kück,Geschäftsführer der KUECK Industries inHolger Kück (Foto) und seine Mitarbeiter bieten Schulungen in den unterschiedlichsten Bereichen an. Dazu gehörtauch die Ausbildung für das Führen eines Gabelstaplers.fobo-Bild: SchröderHerne. Der unfall- oder krankheitsbedingteAusfall eines Arbeitnehmers kostet einUnternehmen heute 500–700 Euro proTag. Holger Kück hält diese Kosten oft fürhausgemacht und vermeidbar.Holger Kück, Geschäftsführervon KUECK Industries.Breites Spektrum abgedecktDer Sicherheitsexperte deckt mit seinemUnternehmen nahezu das gesamte Spektrumab, das in diesem Bereich erforderlichist. Dazu gehören neben der Arbeitssicherheitund der Arbeitsmedizin auchBrandschutz, Gesundheitsmanagementund Umweltschutz. Mit Risikoanalysenfür Maschinen und deren technischerDokumentation,Abfall- und Gefahrgutberatungsowie der Sicherheits-und Notfallorganisationhilft KUECK Industriesnicht nur,die gesetzlichenVorschriften zuerfüllen, sondernauch die Wettbewerbsfähigkeitdes Unternehmenszu steigern.KUECK Industries ist zusammen mit einemengmaschigen Partnernetzwerk bundesweittätig und betreut vom kleinen Frisörbetriebbis zur Kinokette, vom Bauunternehmen biszum Metallbauer nahezu alle Branchen undBetriebsgrößen.„Unsere Arbeit lohnt sich nicht nuraufgrund der gesetzlichen Notwendigkeiten.Denn Arbeitssicherheit und Umweltschutzsind schon lange kein notwendigesÜbel mehr. Vielmehr sind sie heute Teileines kontinuierlichen Verbesserungsprozesseszum besseren Schutz am Arbeitsplatzund zum wirtschaftlichen Erfolgdes Unternehmens.“ Große Unternehmensetzen hier oft eigene Kräfte, ja ganze Abteilungenein. Für kleine und mittelständischeUnternehmen rentieren sich in derRegel eigene Kräfte nicht. Hier kommenUnternehmen wie KUECK Industries zumEinsatz, die die notwendigen personellenund technischen Ressourcen sowie dieFachkompetenz im jeweils notwendigenUmfang bereitstellen. KUECK IndustriesWestring 303, 44629 Herne02325-791368info@ki-consulting.euwww.ki-consulting.eu 21
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