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Sozialpädagogische und sozialpflegerische Berufe in Bayern

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Für Bewerber, die bereits e<strong>in</strong>e m<strong>in</strong>destens zweijährige Ausbildung <strong>in</strong> der Altenpflege,<br />

Krankenpflege, K<strong>in</strong>derkrankenpflege, Heilerziehungspflege oder Sozialpädagogik er-<br />

folgreich abgeschlossen haben oder die staatlich geprüfte Wirtschafter<strong>in</strong>, hauswirt-<br />

schaftliche Betriebsleiter<strong>in</strong> oder Meister<strong>in</strong> der Hauswirtschaft s<strong>in</strong>d, kann die Ausbil-<br />

dung bis um die Hälfte der Zeit verkürzt werden.<br />

4. Voraussetzungen für die Aufnahme:<br />

- erfüllte Berufsschulpflicht<br />

oder<br />

- mittlerer Schulabschluss<br />

<strong>und</strong><br />

a) abgeschlossene, m<strong>in</strong>destens zweijährige Berufsausbildung<br />

(Ist dieser Berufsabschluss nicht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em für die Familienpflege förderlichen<br />

Beruf erworben worden, soll zusätzlich e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>jährige Tätigkeit <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em für die<br />

Arbeit <strong>in</strong> der Familienpflege förderlichen Aufgabengebiet geleistet werden.)<br />

oder<br />

b) m<strong>in</strong>destens dreijährige berufliche Tätigkeit <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em für die Arbeit <strong>in</strong> der Famili-<br />

enpflege förderlichen Aufgabengebiet<br />

oder<br />

c) m<strong>in</strong>destens dreijährige Führung e<strong>in</strong>es Familienhaushalts<br />

oder<br />

d) e<strong>in</strong>e auf zwei Jahre verkürzte berufliche, für die Arbeit <strong>in</strong> der Familienpflege<br />

<strong>und</strong><br />

förderliche Tätigkeit, wenn der mittlere Schulabschluss oder e<strong>in</strong>e abgeschlossene<br />

e<strong>in</strong>jährige Berufsausbildung oder die Ableistung des Wehr- oder Zivildienstes<br />

nachgewiesen werden<br />

- Eignung für den angestrebten Beruf.<br />

Auf die Dauer der beruflichen Tätigkeit werden voll angerechnet:<br />

- das freiwillige soziale Jahr,<br />

- der Sanitätsdienst,<br />

- der Zivildienst, wenn er <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em für die Arbeit <strong>in</strong> der Familienpflege förderli-<br />

chen Aufgabengebiet geleistet worden ist.

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