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Sozialpädagogische und sozialpflegerische Berufe in Bayern

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K<strong>in</strong>derpfleger <strong>und</strong> K<strong>in</strong>derpfleger<strong>in</strong><br />

- 15 -<br />

K<strong>in</strong>derpfleger <strong>und</strong> K<strong>in</strong>derpfleger<strong>in</strong>nen werden an Berufsfachschulen für K<strong>in</strong>derpflege aus-<br />

gebildet (berufliche Erstausbildung).<br />

1. Ausbildungsziel:<br />

Der Besuch e<strong>in</strong>er Berufsfachschule für K<strong>in</strong>derpflege vermittelt gr<strong>und</strong>legende Kenntnis-<br />

se <strong>und</strong> Fertigkeiten zur pädagogischen Mitarbeit <strong>in</strong> verschiedenen sozialpädagogischen<br />

Arbeitsfeldern, <strong>in</strong>sbesondere bei der Betreuung, Bildung <strong>und</strong> Erziehung von K<strong>in</strong>dern<br />

im vorschulischen Alter oder frühen Schulalter.<br />

Bei e<strong>in</strong>er Prüfungsgesamtnote "gut" oder "sehr gut" wird mit dem Abschlusszeugnis<br />

der mittlere Schulabschluss verliehen, wenn befriedigende Kenntnisse <strong>in</strong> Englisch<br />

nachgewiesen werden, die dem Leistungsstand e<strong>in</strong>es fünfjährigen Unterrichts entspre-<br />

chen.<br />

2. Berufsbezeichnung:<br />

Bei erfolgreichem Ausbildungsabschluss wird die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüf-<br />

ter K<strong>in</strong>derpfleger" bzw. "Staatlich geprüfte K<strong>in</strong>derpfleger<strong>in</strong>" verliehen.<br />

3. Dauer der Ausbildung:<br />

zwei Jahre im Vollzeitunterricht<br />

4. Voraussetzungen für die Aufnahme:<br />

- erfolgreicher Hauptschulabschluss<br />

<strong>und</strong><br />

- Eignung für den angestrebten Beruf.<br />

5. Aufnahme:<br />

Der Antrag auf Aufnahme ist an die Schule zu richten. Erforderlich s<strong>in</strong>d<br />

- Nachweis über den erfolgreichen Hauptschulabschluss <strong>und</strong><br />

- ärztliches Zeugnis über die Eignung für den gewählten Beruf<br />

- amtliches Führungszeugnis (nur bei nicht unmittelbar fortgesetztem Schulbesuch)<br />

Die endgültige Aufnahme ist vom Bestehen e<strong>in</strong>er Probezeit (1. Schulhalbjahr) abhän-<br />

gig.

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