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Erklärung und Beispiele derWassergefährdungsklassen (WGK)Betriebe, die einen Güterumschlagplatz betreiben, müssen diesen absichern.Die nötigen Absicherungsmassnahmen hängen von der Wassergefährdungsklassedes Umschlagguts und der umgeschlagenen Menge ab.Für die Best<strong>im</strong>mung der Wassergefährdungsklasse eines Stoffes wird diedeutsche «Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe» (VwVwS)verwendet [3]. Diese beruht auf ökotoxikologischen Stoffeigenschaftenund umfasst folgende Klassen:nwgnicht wassergefährdend (z. B. Calziumcarbonat, Stickstoff)WGK 1schwach wassergefährdend (z. B. Ethylenglycol, Natronlauge, Salzsäure)WGK 2wassergefährdend (z. B. Acetonitril, Ammoniaklösung, Toluol)WGK 3stark wassergefährdend (z. B. Benzol, Kaliumcyanid, Tetrachlorethylen [PER])Die Angabe der Wassergefährdungsklasse eines Stoffes findet sich auf dessenSicherheitsdatenblatt, das der Hersteller der Ware zur Verfügung stellenmuss. Das BAFU hat wassergefährdende Flüssigkeiten in die Klassen A undB eingeteilt (Klassierung wassergefährdender Flüssigkeiten, BAFU, [4]).Welche Massnahmen müssenSie treffen?Grundsätzlich kann ein Güterumschlagplatz mit aktiven und passivenMassnahmen abgesichert werden:– Passive (bauliche) Massnahmen funktionieren ohne Manipulationendurch das Personal (z. B. überdachter, abflussloser Platz mitRückhaltevolumen für auslaufende Flüssigkeiten). Die präventive(vorbeugende) Absicherung von Güterumschlagplätzen lohnt sich fürjeden Betrieb. Bereits mit einfachsten Massnahmen könnenUmweltschäden verhindert werden.– Aktive und organisatorische Massnahmen sind z. B. Bindemittelund Notfallschieber, welche die Kanalisation vor auslaufenden Flüssigkeitenschützen, Arbeitsvorschriften erstellen, Personal schulen, etc.Betriebe mit grösseren Mengen wassergefährdender Flüssigkeiten oderStoffen müssen oft Massnahmen für den Löschwasserrückhalt <strong>im</strong> Brandfalltreffen. Die Voraussetzungen dazu sind in den «Empfehlungen für denBrandschutz, Lager mit gefährlichen Stoffen» festgehalten [7]. Oft lassensich Massnahmen zum Löschwasserrückhalt und zur Absicherung desGüterumschlagplatzes kombinieren.Hydraulische Ver- und Beladesysteme (z. B. Hebebühnen oder Andockrampen)sind Bestandteil vieler Umschlagplätze. Durch bauliche Massnahmenmuss sichergestellt sein, dass auslaufendes Hydrauliköl zurückgehaltenwird.4Innerbetriebliche Umschlagplätze müssen auch abgesichert sein. Für deninnerbetrieblichen Transport muss der Betrieb Handlungsanweisungenerarbeiten (Fahrwege definieren, Befestigung und Entwässerung der Fahrwege,Notfallmassnahmen).

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