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RESOhelp - Diakonisches Werk Hannover

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4<br />

Schnell fühlte sich Herr F. mit allem überfordert und<br />

fing wieder an zu trinken. Das JobCenter verlangte<br />

87,20 € von ihm zurück. Dieses Geld hatte er damals<br />

bei Haftantritt für den laufenden Monat komplett<br />

bekommen und sollte es nun zurückzahlen. Da war<br />

schon mal der erste Frust da.<br />

In den Gesprächen erwähnte Herr F. zwei Verfahren,<br />

die noch gegen ihn laufen würden, irgendwelche<br />

Geldstrafensachen. Er habe aber die Papiere dazu<br />

verloren und wolle sich mal bei Gericht erkundigen<br />

oder bei Kumpels nachfragen, ob da noch Briefe<br />

für ihn wären. Ich erinnerte ihn öfter daran, dass<br />

es brenzlig für ihn werden könne, wenn er nicht in<br />

Aktion treten würde.<br />

Mitte September rief ein Polizeibeamter an, dass<br />

Herr F. aufgrund eines Haftbefehls zur Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafen in<br />

Polizeigewahrsam genommen worden sei und heute in die hiesige JVA überführt werden<br />

würde. Herr F. habe inständig darum gebeten, Kontakt zu unserer Beratungsstelle<br />

aufzunehmen, um die Haft noch abzuwenden. Letztendlich war der Beamte im Einvernehmen<br />

mit Herrn F. dazu bereit die zwei Aktenzeichen an uns weiterzureichen, mit der<br />

Maßgabe innerhalb von 2 Stunden die drohende Inhaftierung durch Verhandlung mit<br />

dem Amtsgericht doch noch abzuwenden. Glücklicherweise war die zuständige Rechtspflegerin<br />

sofort zu erreichen. Sie hatte Verständnis für die Situation des Klienten und<br />

war schließlich bereit, den Haftbefehl außer Kraft zu setzen und für beide Geldstrafen<br />

eine Ratenzahlung von jeweils € 20,-- zu bewilligen. So konnte Herr F. im letzten<br />

Moment vor der Haft bewahrt werden und zahlt seitdem regelmäßig und zuverlässig<br />

seine Raten über unsere Beratungsstelle.<br />

Denkanstoß<br />

Nur Beratung kann da allein nicht helfen! Auch die Gerichte scheinen mit ihrem Latein<br />

schon lange am Ende zu sein. Was soll ein Richter oder ein Staatsanwalt tun, wenn<br />

die gesellschaftlichen Verhältnisse so sind, wie sie sind? Bei jeder strafrechtlichen Auffälligkeit<br />

kommt es bei der nächsten Bestrafung (z. B. bei der Verhängung von Geldstrafen)<br />

zu einer Erhöhung des Strafmaßes. Schwarzfahrten dürfen z. B. nicht als Ordnungswidrigkeit<br />

geahndet werden, weil es die Bundesgesetzgebung nicht zulässt. So<br />

geschieht es immer wieder, dass Menschen Geldstrafen aufgrund von Schwarzfahrten,<br />

kleinerer Diebstähle, Kauf von kleinen Drogenmengen zum Eigengebrauch als Sanktion<br />

vom Gericht erhalten haben. Schnell bekommt dann ein sogenannter Wiederholungstäter<br />

für drei Schwarzfahrten eine Geldstrafe von € 000,-- aufgebrummt ( 00 Tagessätze<br />

zu € 0,00). Wer die nicht zahlt und sich auch um keine Ratenzahlungsvereinbarung<br />

kümmert, landet ganz schnell wieder im Knast. Ein Haftplatz in Niedersachsen<br />

kostet ca. € 90,00 am Tag. Wenn es schlecht läuft, sitzt der Schwarzfahrer schließlich<br />

für 00 Tage in der JVA und verursacht dadurch Kosten in Höhe von € 9 000,--, obwohl<br />

er eigentlich nur 000,-- € zahlen sollte zur Strafe dafür, dass er dreimal wiederholt<br />

schwarzgefahren ist. Wenn die Klienten dann Raten auf ihre Geldstrafen zahlen, haben<br />

sie erst recht kein Geld mehr für Fahrkarten oder gar eine Monatskarte.

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