unser Anspruch - Bundeswehrkrankenhaus Hamburg
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Anschrift<br />
Wenn Sie Post erwarten, lautet Ihre Adresse<br />
bei uns:<br />
<strong>Bundeswehrkrankenhaus</strong> <strong>Hamburg</strong><br />
Abt. ...<br />
Lesserstraße 180<br />
22049 <strong>Hamburg</strong><br />
Telefonisch können Sie erreicht werden unter<br />
(040) 6947-0 bzw. den entsprechenden Durchwahlnummern<br />
Ihrer Station. Darüber hinaus<br />
befindet sich an jedem Patientenbett eine<br />
Telefonanlage, die Sie nach Erwerb einer<br />
Chipkarte nutzen können. Einzelheiten dazu<br />
finden Sie in dem Benutzungshinweis, der<br />
Ihnen bei der Aufnahme ausgehändigt wird.<br />
Aufnahme<br />
Das <strong>Bundeswehrkrankenhaus</strong> <strong>Hamburg</strong> steht<br />
allen soldatischen und zivilen Patientinnen<br />
und Patienten in gleichem Maße offen. Sie<br />
erfahren beim Pförtner oder an der Information,<br />
an wen Sie sich wegen der Anmeldung<br />
wenden müssen.<br />
Bei der Aufnahme in das <strong>Bundeswehrkrankenhaus</strong><br />
<strong>Hamburg</strong> benötigen wir die von der<br />
einweisenden Ärztin/vom einweisenden Arzt<br />
ausgefüllte Verordnung der Krankenhausbehandlung<br />
(Einweisungsschein).<br />
Als Mitglied einer Krankenkasse brauchen<br />
Sie sich um die Bezahlung des Krankenhausaufenthaltes<br />
nicht zu kümmern. Sobald die<br />
Kostenübernahmeerklärung Ihrer Krankenkasse<br />
vorliegt, sind damit die allgemeinen<br />
Krankenhausleistungen abgedeckt.<br />
Falls Sie nicht gesetzlich krankenversichert<br />
sind oder zusätzliche Wahlleistungen in <strong>Anspruch</strong><br />
nehmen wollen, werden die Kosten<br />
direkt durch das <strong>Bundeswehrkrankenhaus</strong><br />
<strong>Hamburg</strong> in Rechung gestellt. In der Regel<br />
werden Ihnen diese durch Ihre private Kranken-<br />
und/oder Zusatzversicherung erstattet.<br />
Eine unmittelbare Abrechnung mit der Versicherung<br />
ist mit Ihrem Einverständnis möglich.<br />
Dies gilt nicht für die Beihilfestelle u. Ä.<br />
Wichtige Hinweise von A bis Z<br />
Ärztliche Versorgung<br />
Für Ihre unmittelbare Behandlung ist Ihre<br />
Stationsärztin bzw. Ihr Stationsarzt zuständig.<br />
Sie/Er stellt den für Ihre Genesung notwendigen<br />
Plan für die Diagnostik und Therapie<br />
unter der Aufsicht des leitenden Arztes auf.<br />
Dies gilt auch für die Verordnung der Heilmittel,<br />
die Sie benötigen. Nehmen Sie deshalb<br />
bitte keine zusätzlichen Medikamente selbstständig<br />
ein.<br />
Nutzen Sie die tägliche Visite dazu, über Ihr<br />
Befinden Auskunft zu geben und sich über<br />
die anstehenden Untersuchungen, diagnostischen<br />
Eingriffe und Operationen sowie über<br />
die Wirkungsweise der verordneten Medikamente<br />
zu informieren.<br />
Denken Sie bitte daran, dass Ihre Bereitschaft<br />
zur Befolgung der ärztlichen Anordnungen<br />
eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche<br />
Behandlung Ihrer Erkrankung ist.<br />
Jede Ärztin bzw. jeder Arzt hat die Pflicht,<br />
Sie vor Operationen wie auch vor diagnostischen<br />
und medizinischen Behandlungsmaßnahmen<br />
umfassend aufzuklären. In einigen<br />
Fällen benötigen wir Ihre gesetzlich vorgeschriebene<br />
schriftliche Einwilligung. Bevor<br />
wir eine Operation durchführen, muss diese<br />
Einverständniserklärung, durch die Unterschrift<br />
der Ärztin/des Arztes beglaubigt, vorliegen.<br />
Alkohol und Nikotin<br />
Alkohol und Nikotin beeinflussen den Genesungsprozess<br />
erheblich. Wir bitten Sie daher,<br />
während Ihres Krankenhausaufenthaltes auf<br />
das Rauchen zu verzichten. Ansonsten ist das<br />
Rauchen nur in den dafür ausgewiesenen<br />
Raucherpavillons gestattet.<br />
Der Konsum von Alkohol ist in <strong>unser</strong>em Hause<br />
strikt untersagt. Gesund werden, Alkohol,<br />
Nikotin – das passt nicht zusammen!<br />
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