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unser Anspruch - Bundeswehrkrankenhaus Hamburg

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Anschrift<br />

Wenn Sie Post erwarten, lautet Ihre Adresse<br />

bei uns:<br />

<strong>Bundeswehrkrankenhaus</strong> <strong>Hamburg</strong><br />

Abt. ...<br />

Lesserstraße 180<br />

22049 <strong>Hamburg</strong><br />

Telefonisch können Sie erreicht werden unter<br />

(040) 6947-0 bzw. den entsprechenden Durchwahlnummern<br />

Ihrer Station. Darüber hinaus<br />

befindet sich an jedem Patientenbett eine<br />

Telefonanlage, die Sie nach Erwerb einer<br />

Chipkarte nutzen können. Einzelheiten dazu<br />

finden Sie in dem Benutzungshinweis, der<br />

Ihnen bei der Aufnahme ausgehändigt wird.<br />

Aufnahme<br />

Das <strong>Bundeswehrkrankenhaus</strong> <strong>Hamburg</strong> steht<br />

allen soldatischen und zivilen Patientinnen<br />

und Patienten in gleichem Maße offen. Sie<br />

erfahren beim Pförtner oder an der Information,<br />

an wen Sie sich wegen der Anmeldung<br />

wenden müssen.<br />

Bei der Aufnahme in das <strong>Bundeswehrkrankenhaus</strong><br />

<strong>Hamburg</strong> benötigen wir die von der<br />

einweisenden Ärztin/vom einweisenden Arzt<br />

ausgefüllte Verordnung der Krankenhausbehandlung<br />

(Einweisungsschein).<br />

Als Mitglied einer Krankenkasse brauchen<br />

Sie sich um die Bezahlung des Krankenhausaufenthaltes<br />

nicht zu kümmern. Sobald die<br />

Kostenübernahmeerklärung Ihrer Krankenkasse<br />

vorliegt, sind damit die allgemeinen<br />

Krankenhausleistungen abgedeckt.<br />

Falls Sie nicht gesetzlich krankenversichert<br />

sind oder zusätzliche Wahlleistungen in <strong>Anspruch</strong><br />

nehmen wollen, werden die Kosten<br />

direkt durch das <strong>Bundeswehrkrankenhaus</strong><br />

<strong>Hamburg</strong> in Rechung gestellt. In der Regel<br />

werden Ihnen diese durch Ihre private Kranken-<br />

und/oder Zusatzversicherung erstattet.<br />

Eine unmittelbare Abrechnung mit der Versicherung<br />

ist mit Ihrem Einverständnis möglich.<br />

Dies gilt nicht für die Beihilfestelle u. Ä.<br />

Wichtige Hinweise von A bis Z<br />

Ärztliche Versorgung<br />

Für Ihre unmittelbare Behandlung ist Ihre<br />

Stationsärztin bzw. Ihr Stationsarzt zuständig.<br />

Sie/Er stellt den für Ihre Genesung notwendigen<br />

Plan für die Diagnostik und Therapie<br />

unter der Aufsicht des leitenden Arztes auf.<br />

Dies gilt auch für die Verordnung der Heilmittel,<br />

die Sie benötigen. Nehmen Sie deshalb<br />

bitte keine zusätzlichen Medikamente selbstständig<br />

ein.<br />

Nutzen Sie die tägliche Visite dazu, über Ihr<br />

Befinden Auskunft zu geben und sich über<br />

die anstehenden Untersuchungen, diagnostischen<br />

Eingriffe und Operationen sowie über<br />

die Wirkungsweise der verordneten Medikamente<br />

zu informieren.<br />

Denken Sie bitte daran, dass Ihre Bereitschaft<br />

zur Befolgung der ärztlichen Anordnungen<br />

eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche<br />

Behandlung Ihrer Erkrankung ist.<br />

Jede Ärztin bzw. jeder Arzt hat die Pflicht,<br />

Sie vor Operationen wie auch vor diagnostischen<br />

und medizinischen Behandlungsmaßnahmen<br />

umfassend aufzuklären. In einigen<br />

Fällen benötigen wir Ihre gesetzlich vorgeschriebene<br />

schriftliche Einwilligung. Bevor<br />

wir eine Operation durchführen, muss diese<br />

Einverständniserklärung, durch die Unterschrift<br />

der Ärztin/des Arztes beglaubigt, vorliegen.<br />

Alkohol und Nikotin<br />

Alkohol und Nikotin beeinflussen den Genesungsprozess<br />

erheblich. Wir bitten Sie daher,<br />

während Ihres Krankenhausaufenthaltes auf<br />

das Rauchen zu verzichten. Ansonsten ist das<br />

Rauchen nur in den dafür ausgewiesenen<br />

Raucherpavillons gestattet.<br />

Der Konsum von Alkohol ist in <strong>unser</strong>em Hause<br />

strikt untersagt. Gesund werden, Alkohol,<br />

Nikotin – das passt nicht zusammen!<br />

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