unser Anspruch - Bundeswehrkrankenhaus Hamburg
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Sozialdienst<br />
Die Mitarbeiterinnen des Sozialdienstes beraten<br />
Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige<br />
in sozialen Angelegenheiten, die mit<br />
dem Krankenhausaufenthalt zusammenhängen.<br />
Dies betrifft zum Beispiel folgende Themen:<br />
• Pflegebedürftigkeit<br />
• Schwerbehinderung<br />
• gesetzliche Betreuung / Vorsorgevollmacht<br />
• Rehabilitation<br />
• vorzeitiges Dienstende durch Dienstunfähigkeit<br />
• Wehrdienstbeschädigung / Versorgungsrecht<br />
• Krankenversicherungsrecht / Beihilfenangelegenheiten<br />
• finanzielle Schwierigkeiten<br />
• familiäre Probleme<br />
Wir helfen Ihnen bei den entsprechenden<br />
Anträgen und organisieren angemessene<br />
Maßnahmen.<br />
Sprechen Sie bei Bedarf bitte Ihre behandelnde<br />
Ärztin bzw. Ihren behandelnden Arzt oder<br />
das Pflegepersonal an; ein Beratungsgespräch<br />
wird dann vermittelt. Als Sozialdienst der<br />
Bundeswehr sind wir nicht nur für alle Patientinnen<br />
und Patienten, sondern auch für<br />
die militärischen und zivilen Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter zuständig.<br />
Telefon<br />
Für private Telefongespräche können Sie das<br />
Telefon am Patientenbett mit einer an einem<br />
Automaten käuflichen Chipkarte aktivieren.<br />
Die Benutzung von Mobiltelefonen ist unter<br />
Berücksichtigung der Interessen Ihrer Mitpatientinnen<br />
und -patienten im <strong>Bundeswehrkrankenhaus</strong><br />
<strong>Hamburg</strong> grundsätzlich zulässig.<br />
Lediglich in besonders gekennzeichneten<br />
Räumen/Zonen (Intensivstation, OP, Radiologie<br />
u.a.) ist die Benutzung untersagt.<br />
Wichtige Hinweise von A bis Z<br />
Tiere<br />
Tiere dürfen nicht mit ins <strong>Bundeswehrkrankenhaus</strong><br />
<strong>Hamburg</strong> gebracht werden. Das Füttern<br />
der Tiere auf <strong>unser</strong>em Gelände, z.B. der Vögel,<br />
ist verboten.<br />
Verlassen der Station bzw. des<br />
Krankenhausgeländes<br />
Geben Sie bitte dem Pflegepersonal Bescheid,<br />
wenn Sie die Station verlassen und wieder<br />
zurück sind, damit Sie jederzeit erreichbar<br />
bleiben. Ziehen Sie beim Verlassen der Station<br />
einen Bademantel, einen Trainingsanzug<br />
oder Freizeitkleidung an.<br />
Zivile Patientinnen und Patienten dürfen das<br />
Krankenhausgelände nur in begründeten<br />
Ausnahmefällen und mit Genehmigung ihrer<br />
Krankenkasse verlassen. Für Soldatinnen und<br />
Soldaten gelten die Regeln der Hausordnung.<br />
Verpflegung<br />
Einen entscheidenden Beitrag zur Wiederherstellung<br />
Ihrer Gesundheit leistet die Ernährung.<br />
Sie gehört in <strong>unser</strong>em Krankenhaus mit<br />
zur Behandlung. Sollte Ihnen vom Arzt eine<br />
Diät verordnet worden sein, dann halten Sie<br />
diese bitte auch streng ein und haben Sie<br />
Verständnis dafür, dass Ihre Mitpatientinnen<br />
bzw. -patienten andere Speisen bekommen,<br />
die Ihnen unter Umständen schmackhafter<br />
erscheinen mögen, für Sie aber nicht verträglich<br />
sind.<br />
Der Verkauf von Speisen und Getränken an<br />
Patienten durch auswärtige Firmen (Anlieferfirmen)<br />
ist nicht gestattet.<br />
Nähere Informationen zur Verpflegung können<br />
Sie der Patienteninformation – Verpflegung<br />
entnehmen. Diese ist in den Patientenzimmern<br />
ausgelegt.<br />
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