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unser Anspruch - Bundeswehrkrankenhaus Hamburg

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Sozialdienst<br />

Die Mitarbeiterinnen des Sozialdienstes beraten<br />

Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige<br />

in sozialen Angelegenheiten, die mit<br />

dem Krankenhausaufenthalt zusammenhängen.<br />

Dies betrifft zum Beispiel folgende Themen:<br />

• Pflegebedürftigkeit<br />

• Schwerbehinderung<br />

• gesetzliche Betreuung / Vorsorgevollmacht<br />

• Rehabilitation<br />

• vorzeitiges Dienstende durch Dienstunfähigkeit<br />

• Wehrdienstbeschädigung / Versorgungsrecht<br />

• Krankenversicherungsrecht / Beihilfenangelegenheiten<br />

• finanzielle Schwierigkeiten<br />

• familiäre Probleme<br />

Wir helfen Ihnen bei den entsprechenden<br />

Anträgen und organisieren angemessene<br />

Maßnahmen.<br />

Sprechen Sie bei Bedarf bitte Ihre behandelnde<br />

Ärztin bzw. Ihren behandelnden Arzt oder<br />

das Pflegepersonal an; ein Beratungsgespräch<br />

wird dann vermittelt. Als Sozialdienst der<br />

Bundeswehr sind wir nicht nur für alle Patientinnen<br />

und Patienten, sondern auch für<br />

die militärischen und zivilen Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter zuständig.<br />

Telefon<br />

Für private Telefongespräche können Sie das<br />

Telefon am Patientenbett mit einer an einem<br />

Automaten käuflichen Chipkarte aktivieren.<br />

Die Benutzung von Mobiltelefonen ist unter<br />

Berücksichtigung der Interessen Ihrer Mitpatientinnen<br />

und -patienten im <strong>Bundeswehrkrankenhaus</strong><br />

<strong>Hamburg</strong> grundsätzlich zulässig.<br />

Lediglich in besonders gekennzeichneten<br />

Räumen/Zonen (Intensivstation, OP, Radiologie<br />

u.a.) ist die Benutzung untersagt.<br />

Wichtige Hinweise von A bis Z<br />

Tiere<br />

Tiere dürfen nicht mit ins <strong>Bundeswehrkrankenhaus</strong><br />

<strong>Hamburg</strong> gebracht werden. Das Füttern<br />

der Tiere auf <strong>unser</strong>em Gelände, z.B. der Vögel,<br />

ist verboten.<br />

Verlassen der Station bzw. des<br />

Krankenhausgeländes<br />

Geben Sie bitte dem Pflegepersonal Bescheid,<br />

wenn Sie die Station verlassen und wieder<br />

zurück sind, damit Sie jederzeit erreichbar<br />

bleiben. Ziehen Sie beim Verlassen der Station<br />

einen Bademantel, einen Trainingsanzug<br />

oder Freizeitkleidung an.<br />

Zivile Patientinnen und Patienten dürfen das<br />

Krankenhausgelände nur in begründeten<br />

Ausnahmefällen und mit Genehmigung ihrer<br />

Krankenkasse verlassen. Für Soldatinnen und<br />

Soldaten gelten die Regeln der Hausordnung.<br />

Verpflegung<br />

Einen entscheidenden Beitrag zur Wiederherstellung<br />

Ihrer Gesundheit leistet die Ernährung.<br />

Sie gehört in <strong>unser</strong>em Krankenhaus mit<br />

zur Behandlung. Sollte Ihnen vom Arzt eine<br />

Diät verordnet worden sein, dann halten Sie<br />

diese bitte auch streng ein und haben Sie<br />

Verständnis dafür, dass Ihre Mitpatientinnen<br />

bzw. -patienten andere Speisen bekommen,<br />

die Ihnen unter Umständen schmackhafter<br />

erscheinen mögen, für Sie aber nicht verträglich<br />

sind.<br />

Der Verkauf von Speisen und Getränken an<br />

Patienten durch auswärtige Firmen (Anlieferfirmen)<br />

ist nicht gestattet.<br />

Nähere Informationen zur Verpflegung können<br />

Sie der Patienteninformation – Verpflegung<br />

entnehmen. Diese ist in den Patientenzimmern<br />

ausgelegt.<br />

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