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Hochschulpolitik-Reader - AStA der Europa-Universität Viadrina

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<strong>Hochschulpolitik</strong>‐<strong>Rea<strong>der</strong></strong>Für Studierende in <strong>der</strong> studentischen und akademischenSelbstverwaltung an <strong>der</strong> <strong>Viadrina</strong>… und solche, die es vielleicht werden wollen.


Die Studierendenschaft <strong>der</strong> <strong>Viadrina</strong> im Überblick1


Lies mich!Ihr haltet den <strong>Hochschulpolitik</strong>‐<strong>Rea<strong>der</strong></strong> für Studis in <strong>der</strong> studentischen und akademischen Selbstverwaltungan <strong>der</strong> <strong>Viadrina</strong> – und solche, die es vielleicht werden wollen – in den Händen.Auf den folgenden Seiten soll es darum gehen, euch die Möglichkeiten <strong>der</strong> studentischen Mitbestimmungnäher zu bringen und Interesse an <strong>der</strong> Mitarbeit zu wecken.Wir wollen das Dickicht von Satzungen, Ordnungen, Paragrafen, Gesetzesvorgaben und Gremien etwaslichten und strukturieren, sodass ihr in <strong>der</strong> Lage seid, euch besser zurecht zu finden und studentischeInteressen an <strong>der</strong> <strong>Viadrina</strong> optimal zu vertreten.Ihr könnt diesen <strong>Rea<strong>der</strong></strong> auch ohne Vorkenntnisse lesen und wir hoffen, dass er verständlich rüberbringt, wie<strong>Hochschulpolitik</strong> funktioniert. Grundsätzlich ist <strong>der</strong> <strong>Rea<strong>der</strong></strong> ein Informationsangebot, das wir versucht haben,politisch neutral zu halten, wobei wir aber natürlich immer die studentische Brille aufbehalten.Die gesetzlichen Grundlagen und Satzungen, die hier erwähnt sind, können sich natürlich än<strong>der</strong>n, daherbeachtet bitte immer den Redaktionsschluss und schaut, ob es inzwischen evtl. aktuellere Grundlagen gibt.Na dann: Stürzt euch in die <strong>Hochschulpolitik</strong>! Viel Spaß und gute Erfahrungen wünscht euch euer <strong>AStA</strong>!Impressum:Hrsg. / V.i.S.d.P.:Allgemeiner Studentischer Ausschuss<strong>der</strong> <strong>Europa</strong>‐Universität <strong>Viadrina</strong> Frankfurt (O<strong>der</strong>)Paul‐Feldner‐Str. 915230 Frankfurt (O.)Tel.: (0335) 5 65 74 34Fax: (0335) 5 65 74 33www.asta‐viadrina.deasta@euv‐frankfurt‐o.deRedaktion, Layout:Sahra Damus, <strong>AStA</strong> <strong>Hochschulpolitik</strong>asta‐hopo@euv‐frankfurt‐o.deEinige Teile des <strong>Rea<strong>der</strong></strong>s basieren auf einem<strong>Hochschulpolitik</strong>‐<strong>Rea<strong>der</strong></strong> des <strong>AStA</strong> <strong>der</strong> RWTH Aachen / 2005.Mit Unterstützung vonCarsten Schirrmacher, <strong>AStA</strong> Sozialesasta‐sozial@euv‐frankfurt‐o.deRedaktionsschluss:7. Juli 2008Für die Richtigkeit <strong>der</strong> Angaben könne wir lei<strong>der</strong> nicht garantieren,obwohl wir uns natürlich allergrößte Mühe gegeben haben!Anregungen, Lob, Kritik:asta‐hopo@euv‐frankfurt‐o.deDiesen <strong>Rea<strong>der</strong></strong> findest du auch zum Download unter http://www.asta‐viadrina.deEuer <strong>AStA</strong> <strong>der</strong> <strong>Viadrina</strong>2


Inhaltsverzeichnis1 Zum Aufbau dieses <strong>Rea<strong>der</strong></strong>s..................................................................................................................52 Einige Hintergründe..............................................................................................................................62.1 Die ”Gruppenhochschule“............................................................................................................62.2 Gesetzliche Grundlagen ...............................................................................................................62.2.1 Das Brandenburgische Hochschulgesetz (BbgHG).....................................................................62.2.2 Stiftungserrichtungsgesetz (StiftG EUV) ...................................................................................62.2.3 Das Hochschulrahmengesetz (HRG) .........................................................................................72.2.4 Die Grundordnung (GrO) .........................................................................................................72.2.5 Zielvereinbarungen .................................................................................................................72.2.6 Exkurs: Warum braucht studentische Interessenvertretung eine gesetzliche Verankerung? .....73 Die studentische Selbstverwaltung .......................................................................................................93.1 Das Studierendenparlament ........................................................................................................93.2 Unterorgane des Studierendenparlaments.................................................................................113.2.1 WahlleiterIn, Wahlkommission und Wahlprüfungskommission .............................................113.2.2 Härtefallausschuss (HFA).......................................................................................................113.3 Die Vollversammlung <strong>der</strong> Studierendenschaft (VV) ....................................................................113.4 Der Allgemeine Studentische Ausschuss – <strong>AStA</strong> .........................................................................123.5 Fachschaften und Fachschaftsräte .............................................................................................143.6 Sprachenbeirat ..........................................................................................................................153.7 Zusammenarbeit <strong>der</strong> Gremien ...................................................................................................153.8 Studierendenvertretung am Collegium Polonicum in Słubice......................................................154 Die akademische Selbstverwaltung.....................................................................................................164.1 Hochschulebene ........................................................................................................................164.1.1 Der Präsident / die Präsidentin und das Präsidium ................................................................164.1.2 Der Kanzler und die Universitätsverwaltung ..........................................................................164.1.3 Der Senat..............................................................................................................................164.1.4 Senatskommissionen und Ausschüsse ...................................................................................174.1.5 Stiftungsrat ...........................................................................................................................184.1.6 Stiftungsvorstand..................................................................................................................184.2 Fakultätsebene..........................................................................................................................194.2.1 DekanIn und Dekanat............................................................................................................194.2.2 Der Fakultätsrat ....................................................................................................................194.2.3 Fakultätskommissionen.........................................................................................................194.2.4 Prüfungsausschuss ................................................................................................................194.2.5 Berufungskommissionen .......................................................................................................205 Wahlen ..............................................................................................................................................215.1 Wahlen zum Studierendenparlament.........................................................................................215.2 Wahlen zu den Fachschaftsräten und zum Sprachenbeirat .........................................................225.3 Wahlen studentischer VerterterInnen in Senat und Fakultätsräte ..............................................225.4 Wahlordnungen.........................................................................................................................226 Studentische Mitbestimmung im Studentenwerk................................................................................236.1 Wie funktionieren Studentenwerke? .........................................................................................236.2 Aufgaben...................................................................................................................................236.3 Finanzierung..............................................................................................................................236.4 Entscheidungen und Mitbestimmung.........................................................................................246.4.1 Die Geschäftsführung............................................................................................................246.4.2 Der Verwaltungsrat...............................................................................................................246.5 Links..........................................................................................................................................253


7 Akkreditierung und studentische Beteiligung......................................................................................267.1 Was ist Akkreditierung?.............................................................................................................267.2 Wie können Studierende an <strong>der</strong> Akkreditierung mitwirken? ......................................................267.3 Wie funktioniert <strong>der</strong> bundesweite studentische Akkreditierungspool?.......................................267.4 Wie läuft eine Akkreditierung ab?..............................................................................................267.5 Wichtige Begriffe zur Akkreditierung .........................................................................................278 Überregionale hochschulpolitische Institutionen ................................................................................288.1 Studentische Zusammenschlüsse ...............................................................................................288.1.1 Brandenburgische Studierendenvertretung (BrandStuVe)......................................................288.1.2 IUS – International Union of Students....................................................................................288.1.3 ESU – European Students’ Union ...........................................................................................288.1.4 freier zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs)........................................................288.1.5 Bundesfachschaftentagungen bzw. ‐konferenzen ..................................................................298.1.6 Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS) ......................................................................298.1.7 Bundesverband ausländischer Studieren<strong>der</strong> (BAS).................................................................298.1.8 Parteinahe Studierendenverbände........................................................................................298.2 Das fö<strong>der</strong>ale Bildungssystem und seine Organe .........................................................................308.2.1 Die Bundesregierung.............................................................................................................308.2.2 Die Landesregierungen..........................................................................................................308.2.3 Die Kultusministerkonferenz (KMK).......................................................................................308.2.4 Die Bund‐Län<strong>der</strong>‐Konferenz für Bildungsplanung (BLK) ..........................................................308.2.5 Der Wissenschaftsrat ............................................................................................................308.3 Weitere bundesweite hochschulpolitische Akteure....................................................................318.3.1 Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK).................................................................................318.3.2 Das Deutsche Studentenwerk (DSW) .....................................................................................318.3.3 Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD) ................................................................318.3.4 Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) ..............................................................................328.3.5 Centrum für Hochschulentwicklung (CHE)..............................................................................328.4 Weitere landesweite hochschulpolitische Akteure .....................................................................328.4.1 Die Brandenburgische Landesrektorenkonferenz (BLRK)........................................................328.4.2 Der Landeshochschulrat des Landes Brandenburg .................................................................329 Wo steht was? ‐ Die wichtigsten Satzungen und Ordnungen auf einen Blick ........................................339.1 Ordnungen <strong>der</strong> <strong>Viadrina</strong> ............................................................................................................339.2 Ordnungen <strong>der</strong> Studierendenschaft ...........................................................................................349.3 Ordnungen <strong>der</strong> einzelnen Organe <strong>der</strong> Studierendenschaft .........................................................3410 Abkürzungsverzeichnis .......................................................................................................................354


1 Zum Aufbau dieses <strong>Rea<strong>der</strong></strong>sNach dieser kurzen Erklärung zum <strong>Rea<strong>der</strong></strong> geben wir euch im zweiten Teil des <strong>Rea<strong>der</strong></strong>s einen Einstieg zur Idee<strong>der</strong> Gruppenhochschule, wie sie an unserer Universität umgesetzt ist und erklären kurz die gesetzlichenGrundlagen <strong>der</strong> <strong>Hochschulpolitik</strong>.Der dritte Abschnitt befasst sich mit <strong>der</strong> studentischen Selbstverwaltung. Alle an <strong>der</strong> Hochschuleeingeschriebenen Studierenden haben im Rahmen <strong>der</strong> ”verfassten Studierendenschaft“ die Möglichkeit,selbst über ihre Angelegenheiten zu entscheiden.Der vierte Teil umfasst die ”akademische Selbstverwaltung“. Das sind alle Gremien <strong>der</strong> Universität, in denendie verschiedenen Gruppen <strong>der</strong> Hochschule repräsentiert sind. Also Studierende, ProfessorInnen und(nicht)wissenschaftliche MitarbeiterInnen.In Kapitel fünf erfahrt ihr alles wichtige zu den Wahlen an <strong>der</strong> <strong>Viadrina</strong>.Um die Mitbestimmung in den Studentenwerken geht es in Kapitel sechs.Kapitel sieben thematisiert die studentische Beteiligung in Akkreditierungsverfahren von Studiengängen imRahmen des Bologna‐Prozesses.Und schließlich findet ihr in Kapitel acht eine Übersicht über die vielen verschiedenen hochschul‐ undbildungspolitischen AkteurInnen auf Landes‐ und Bundesebene.Kapitel neun enthält eine Auflistung aller Satzungen und Ordnungen, die für eure hochschulpolitische Arbeitwichtig sein können.Wir haben versucht, diesen <strong>Rea<strong>der</strong></strong> möglichst einfach zu gestalten und können daher nicht auf jedes Detailund jede Ausnahme eingehen. Bei einigen wichtigen Themen schien es uns nützlich, direkt dieentsprechenden Paragrafen aus dem zitierten Gesetz o<strong>der</strong> <strong>der</strong> jeweiligen Satzung anzuführen, damit ihr imZweifel genauer Nachlesen könnt.. So habt ihr wichtige Grundlagen direkt zur Hand.Ganz am Ende findet ihr außerdem noch ein Abkürzungsverzeichnis.Für den tieferen Einstieg in die Materie sind außerdem Internetadressen angegeben. Wer sich weitergehendfür dieses sehr spannende Aufgabenfeld interessiert, kann sich aber auch je<strong>der</strong>zeit an den <strong>AStA</strong> und allean<strong>der</strong>en Gremien wenden.5


2 Einige Hintergründe2.1 Die ”Gruppenhochschule“ § 59 BBgHGDas Prinzip <strong>der</strong> ”Gruppenhochschule“ liegt den Hochschulen in <strong>der</strong> Bundesrepublik zugrunde. An je<strong>der</strong>Hochschule gibt es ProfessorInnen und weitere MitarbeiterInnen in <strong>der</strong> Lehre, die aber keinen eigenenLehrstuhl inne haben (die sog. wissenschaftlichen MitarbeiterInnen), daneben SekretärInnen,Verwaltungspersonal und weitere Angestellte (die sog. nicht‐wissenschaftlichen MitarbeiterInnen). Diegrößte Gruppe stellen die Studierenden dar. Diese vier Gruppen wählen und entsenden jeweils getrenntvoneinan<strong>der</strong> ihre VertreterInnen in die Gremien <strong>der</strong> Hochschule. Allerdings haben die ProfessorInnen injedem Gremium die absolute Mehrheit <strong>der</strong> Stimmen. Dem liegt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausden späten 70er Jahren zu <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Verfassung festgeschriebenen, ”Freiheit von Forschung und Lehre“zugrunde. Demnach müssen die ProfessorInnen in <strong>der</strong> Lage sein, ihre Arbeit in Freiheit auszuüben und habendeshalb in allen Fragen, die diese irgendwie betreffen können, immer die absolute Mehrheit, auch wenn siezahlenmäßig bei weitem die kleinste Gruppe sind. Für die an<strong>der</strong>en drei Gruppen ergibt sich demnach eineentsprechende Aufteilung in den jeweiligen Gremien. Studentische Vertretungen for<strong>der</strong>n häufig die sogenannte ”Viertelparität“, d.h. eine gleiche Aufteilung <strong>der</strong> Stimmen unter allen vier Gruppen.2.2 Gesetzliche Grundlagen2.2.1 Das Brandenburgische Hochschulgesetz (BbgHG)Hochschulen müssen sich natürlich nach gewissen rechtlichen Grundlagen richten. Grundlage ihrerStrukturen, Aufgaben, Freiheiten, Beschränkungen und nicht zuletzt internen Entscheidungsfindungist das Hochschulgesetz. Jedes Bundesland verfügt über ein eigenes Hochschulgesetz, denn Bildungspolitik istin erster Linie Län<strong>der</strong>sache. Für uns ist also das Brandenburgische Hochschulgesetz (BbgHG) maßgebend.Aber Achtung: Es soll im Herbst 2008 novelliert werden, es könnte sich also einiges än<strong>der</strong>n. Zu finden unter:www.landesrecht‐brandenburg.de o<strong>der</strong> www.asta‐viadrina.de2.2.2 Stiftungserrichtungsgesetz (StiftG EUV)Am 1. März 2008 wurde die <strong>Viadrina</strong> in eine Stiftungsuniversität umgewandelt. DasStiftungserrichtungsgesetz ist die rechtliche Grundlage dafür. Damit wurde die <strong>Viadrina</strong> von einerKörperschaft öffentlichen Rechts in eine Stiftung öffentlichen Rechts überführt, bleibt jedoch eine staatlicheHochschule und wird nicht etwa zu einer Privat‐Uni.Im diesem Gesetz werden zusätzlich zum Brandenburgischen Hochschulgesetz, das auch weiterhin für die<strong>Viadrina</strong> gilt, Regelungen über die Organe <strong>der</strong> Stiftung getroffen, insbeson<strong>der</strong>e über den Stiftungsrat und denStiftungsvorstand.Den Stiftungszweck beschreibt das Gesetz wie folgt:Die Stiftung unterhält und för<strong>der</strong>t die Universität in ihrer Eigenschaft als Körperschaft des öffentlichenRechts. Dabei wahrt die Stiftung die Selbstverwaltung <strong>der</strong> Universität. Sie hat durch eineneigenverantwortlichen und effizienten Einsatz <strong>der</strong> ihr überlassenen Mittel die Qualität von Forschung,Lehre, Studium und Weiterbildung an <strong>der</strong> Universität sicherzustellen und zu steigern, <strong>der</strong>enInternationalität zu för<strong>der</strong>n, die Innovationsfähigkeit zu stärken und dafür weiteres Stiftungskapitaleinzuwerben. Ein beson<strong>der</strong>es Ziel ist dabei die För<strong>der</strong>ung des weiteren Ausbaus <strong>der</strong> internationalenLehr‐ und Forschungskooperationen <strong>der</strong> Universität zu Hochschulen und Forschungseinrichtungeninsbeson<strong>der</strong>e Mittel‐ und Osteuropas.Mit dem Gesetz werden einige Kompetenzen, die vorher das Ministerium für Wissenschaft, Forschung undKultur des Landes Brandenburg hatte, auf den Stiftungsrat bzw. die Universität übertragen. Bspw. hat <strong>der</strong>Stiftungsrat nun die Rechtsaufsicht, er beruft anstelle des Ministerium ProfessorInnen und ernennt den/diePräsidenten/in gehen die Gebäude in das Eigentum <strong>der</strong> Stiftung überMit dem Gesetz wird das Grundstockvermögen <strong>der</strong> Stiftung eingerichtet, dazu zählen die Gebäude und dieUniversität kann Zustiftungen anlegen und die Zinsen verwenden. Dies ist quasi ein zusätzlicher6


Haushaltstopf, das Stiftungsvermögen selbst darf aber nicht angetastet werden. Die Grundfinanzierungdurch das Land, die alle Hochschulen in Brandenburg bekommen, läuft weiter und wird nicht geän<strong>der</strong>t.Außerdem wird die Stiftung zur „Dienstherrin“ über die Beamten, d.h. sie sind nun Beamten <strong>der</strong> öffentlichenStiftung und nicht mehr Landesbeamte.Die interne Struktur <strong>der</strong> <strong>Viadrina</strong> wird durch das Gesetz nicht geän<strong>der</strong>t.2.2.3 Das Hochschulrahmengesetz (HRG)Das Hochschulrahmengesetz (HRG) wurde zur Regelung <strong>der</strong> Rahmenbedingungen des Hochschulwesens in<strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland 1976 erlassen. <strong>Hochschulpolitik</strong> in Deutschland Län<strong>der</strong>kompetenz ist unddie Details in den Landeshochschulgesetzen geregelt werden, durfte <strong>der</strong> Bund nur von seinerRahmengesetzgebungskompetenz nach Art. 75 des Grundgesetzes Gebrauch machen und nur inAusnahmefällen Detailregelungen treffen, wenn diese bundesweit nötig schienen.Mit <strong>der</strong> Fö<strong>der</strong>alismusreform ist die Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes aus dem Grundgesetzgestrichen worden. Im Hochschulbereich gilt nun die konkurrierende Gesetzgebung von Bund und Län<strong>der</strong>n.Der Bund hat bspw. die Möglichkeit, Regelungen zum Hochschulzulassung und zu Hochschulabschlüssen zuerlassen. Die Bundeslän<strong>der</strong> dürfen von diesen Regelungen aber abweichen. Der Bund auch weiterhin imRahmen <strong>der</strong> so genannten „Gemeinschaftsaufgaben“ zusammen mit den Län<strong>der</strong>n bei Hochschulbauten undGroßgeräten tätig werden. Zur Zeit wird diskutiert, das HRG ganz abzuschaffen, unklar ist, ob es ein neuesGesetz geben wird o<strong>der</strong> die Streichung ersatzlos erfolgt .Kritik an <strong>der</strong> Abschaffung des HRG betrifft vor allem, dass uneinheitliche Ausbildungsstandards undStudienbedingungen in den einzelnen Bundeslän<strong>der</strong>n geschaffen werden, was die Mobilität sowie dieVergleichbarkeit von Hochschulabschlüssen erschwert und verschiedene Zugangsvoraussetzungen existieren.http://www.bmbf.de/pub/HRG_20070418.pdf2.2.4 Die Grundordnung (GrO)Eine Grundordnung gibt es an je<strong>der</strong> Hochschule. Sie gibt innerhalb <strong>der</strong> gesetzlichen Vorgaben den Rahmenfür die Ausgestaltung und die Arbeit <strong>der</strong> verschiedenen Gremien <strong>der</strong> Hochschulen sowie einigeVerfahrensgrundsätze und Kompetenzverteilungen vor. Sie darf dem Hochschulgesetz nicht wi<strong>der</strong>sprechenund muss die Dinge regeln, die im Hochschulgesetz dafür vorgesehen sind. Wer Interesse anhochschulweiten Gremien hat, sollte auf jeden Fall einen Blick in die Grundordnung werfen. Sie wird Senatgeän<strong>der</strong>t und beschlossen.2.2.5 ZielvereinbarungenNeben dem Hochschulgesetz gelten für die jeweiligen Hochschulen in Brandenburg auch Zielvereinbarungen,die das Ministerium mit den Hochschulen abschließt. In diesen steht, welche Profilbereiche die Hochschuleausbildet, welche Maßnahmen zur Studienreform und Gleichstellung sie konkret ergreift, welche neuenStudiengänge wann eingeführt werden sollen usw. Unklar sind dabei aber Sanktions‐ o<strong>der</strong>Belohnungsinstrumente, wenn die Hochschulen die ausgehandelten Ziele nicht erreichen bzw. wenn sie ihreAufgabe sehr gut machen. Dennoch kann auch eine Zielvereinbarung für die studentischeInteressenvertretung ein Instrument zur Artikulation ihrer Anliegen sein. Die Zielvereinbarungen findet ihrauch im Internet.2.2.6 Exkurs: Warum braucht studentische Interessenvertretung eine gesetzliche Verankerung?In einigen Bundeslän<strong>der</strong>n gibt es keine Verfasste Studierendenschaft, also keine gesetzlich vorgeschriebenenFachschaften, keinen <strong>AStA</strong> o<strong>der</strong> Vergleichbares und vor allem keine Möglichkeit für dieStudierendenvertretungen, Sozialbeiträge zu erheben, um diese Arbeit zu finanzieren (Dies nennt man auchdie Finanzhoheit <strong>der</strong> Studierendenvertretung). Einige PolitikerInnen haben in <strong>der</strong> Vergangenheit immerwie<strong>der</strong> versucht, die Rechte <strong>der</strong> Studierendenschaft einzuschränken o<strong>der</strong> sie ganz abzuschaffen. In Bayernund Baden‐Württemberg gibt es <strong>der</strong>zeit bspw. keine verfasste Studierendenschaft, son<strong>der</strong>n nur teilweiseunabhängige Studierendenvertretungen.Eine gesetzliche Verankerung ist jedoch aus folgenden Gesichtspunkten wichtig: Studierende sind diezahlenmäßig größte Gruppe an den Hochschulen. Im Rahmen ihrer demokratischen Mitwirkungsrechtemacht alleine schon diese Tatsache die Notwendigkeit einer ordentlichen, gewählten und gesetzlichverankerten Interessenvertretung deutlich. Studierende sind von den meisten Entscheidungen an denHochschulen direkt betroffen: Sei es in <strong>der</strong> Lehre, in <strong>der</strong> Organisation <strong>der</strong> Hochschule, in Prüfungsfragen o<strong>der</strong>darüber hinaus durch bildungspolitische Entscheidungen auf Landes‐ o<strong>der</strong> Bundesebene. Ein Verzicht auf das7


Einbeziehen <strong>der</strong> Studierenden führt auch zu Fehlsteuerungen an Hochschulen, da Studierende dieStudienbedingungen am besten einschätzen können.Daneben gibt es aber weitere praktische Gründe, die für eine gesetzlich festgeschriebene (o<strong>der</strong> eben”verfasste”) Studierendenschaft sprechen: Die Zukunft und die Chancen von Studierenden sind unmittelbarvon <strong>der</strong> Gestaltung <strong>der</strong> Studiengänge, <strong>der</strong> Prüfungsordnungen und <strong>der</strong> Politik <strong>der</strong> jeweiligen Hochschuleinsgesamt betroffen. Deshalb müssen die studentischen VertreterInnen in den entsprechendenHochschulgremien wissen, wovon sie reden, wenn sie die Entscheidungsprozesse beeinflussen wollen. Dazuist ‐ trotz allen ehrenamtlichem Engagements ‐ ein gewisser Grad an Professionalisierung nötig. Dazu brauchtman Infrastrukturen und finanzielle Ausstattung, um die Arbeit in dem Aufwand zu leisten, <strong>der</strong> ihrerKomplexität und Wichtigkeit angemessen ist. (Von den 204,84 Euro Semesterbeitrag – Stand WS 08/09 ‐erhält <strong>der</strong> <strong>AStA</strong> 15,34 Euro für die Finanzierung <strong>der</strong> Arbeit aller studentischen Gremien und zur För<strong>der</strong>ungkultureller, sportlicher und hochschulpolitischer Projekte sowie zum Ausgleich sozialer Härten, die somitwie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Studierendenschaft zu gute kommen. Dieses Geld kann allerdings nur erhoben und verwaltetwerden, wenn es eine Verfasste Studierendenschaft gibt. Nur sie kann den notwendigen rechtlichen Statuseinnehmen, <strong>der</strong> Verträge zum Semesterticket mit den Verkehrsverbünden o<strong>der</strong> die Einrichtung vonSozialfonds erst ermöglicht. Selbst die Anschaffung von Kopierern und Computern ist den Fachschaften nurmöglich, weil sie im Hochschulgesetz verankert sind. Die Hochschulverwaltungen würden und könnten dieseAufgaben we<strong>der</strong> leisten noch finanzieren.Es ist außerdem wichtig, dass die Studierenden, die sich dazu entschließen, ihre Mitstudis zu vertreten undsich um <strong>der</strong>en Belange zu kümmern, an gesetzliche Auflagen gebunden sind. Sie sind denjenigen gegenüber,die sie vertreten, rechenschaftspflichtig. Dies verpflichtet die Fachschaften, den <strong>AStA</strong> usw. einerseits mit denGel<strong>der</strong>n zweckgemäß und ordentlich umzugehen und sorgt an<strong>der</strong>erseits auch dafür, dass sie ihre Ämter undVertretungsaufgaben so gewissenhaft wie möglich ausüben.Zusätzlich brauchen die studentische Gremien eine entsprechende Legitimation. Diese wie<strong>der</strong>um machtregelmäßige ordentliche Wahlen unumgänglich. Aber auch dafür ‐ ihr werdet es schon ahnen ‐ muss es einegesetzliche Verankerung geben, die Hochschule und Politik verpflichtet, Studierende zu hören undeinzubeziehen. Für diesen offiziellen Status sind rechtmäßige Wahlen natürlich Bedingung8


3 Die studentische SelbstverwaltungDas Brandenburgische Hochschulgesetz sieht vor, dass die Studierendenschaft ihre Angelegenheiten selbstverwaltet. (Bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 2005 war dies auch imHochschulrahmengesetz vorgegeben.) Als Studierendenschaft gelten einerseits alle Studierenden, die an <strong>der</strong>Hochschule eingeschrieben sind und an<strong>der</strong>erseits ihre Organe, die im Folgenden beschrieben sind. DasGesetz definiert nicht nur die Studierendenschaft als solche, es bestimmt auch einen Rahmen, innerhalbdessen sie sich selbst verwalten soll und welche Aufgaben sie dabei zu erfüllen hat: § 62 BbgHG Studierendenschaft(1) Die Studierenden einer Hochschule bilden die Studierendenschaft. Sie ist eine rechtsfähigeTeilkörperschaft <strong>der</strong> Hochschule. Sie verwaltet ihre Angelegenheiten selbst. Aufgaben <strong>der</strong>Studierendenschaft sind:1. die Wahrnehmung <strong>der</strong> Interessen <strong>der</strong> Studierenden,2. die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> politischen Bildung sowie <strong>der</strong> geistigen und musischen Interessen ihrerMitglie<strong>der</strong>,3. die Mitwirkung an <strong>der</strong> Erfüllung <strong>der</strong> Aufgaben <strong>der</strong> Hochschulen (§ 3), insbeson<strong>der</strong>e durchStellungnahmen zu hochschul‐ o<strong>der</strong> wissenschaftspolitischen Fragestellungen,4. die Unterstützung <strong>der</strong> sozialen Belange ihrer Mitglie<strong>der</strong>,5. die Pflege <strong>der</strong> überregionalen und internationalen Beziehungen <strong>der</strong> Studierenden und6. die För<strong>der</strong>ung des Sports im Rahmen des Hochschulsports.Im Unterschied zur akademischen Selbstverwaltung sind die Organe <strong>der</strong> Studierendenschaft also reinstudentische Gremien, während bspw. im Senat und in den Fakultätsräten VertreterInnen aller Gruppen <strong>der</strong>Hochschulen vertreten sind. Die studentischen Gremien haben formal zwar keinen direkten Einfluss auf dasGeschehen <strong>der</strong> Hochschule, da kein Organ <strong>der</strong> Studierendenschaft unmittelbar in die Entscheidungsfindung<strong>der</strong> Hochschulgremien eingebunden ist. Ein Austausch mit den studentischen VertreterInnen in denHochschulgremien besteht aber und natürlich können sich die studentischen Gremien selbst aktiveinbringen. Im folgenden werden die einzelnen Organe und sonstigen Institutionen <strong>der</strong> verfasstenStudierendenschaft vorgestellt.3.1 Das Studierendenparlament § 10‐16 Satzung <strong>der</strong> Studierendenschaft <strong>der</strong> EUVDas Studierendenparlament (StuPa) ist das höchste beschlussfassende Gremium <strong>der</strong> Studierendenschaft. Eswird jährlich in <strong>der</strong> Wahlwoche im Sommersemester – meist im Juni ‐ gewählt.Was macht das StuPa?Die Aufgabe des Studierendenparlamentes ist es insbeson<strong>der</strong>e, Grundsatzentscheidungen über aktuelleBelange <strong>der</strong> Studierendenschaft zu treffen. Folgende Punkte sind dabei beson<strong>der</strong>s wichtig (§ 11 Satzung <strong>der</strong>Studierendenschaft <strong>der</strong> EUV Frankfurt / O<strong>der</strong>)Haushalt‐ Beschluss des Haushaltplanes <strong>der</strong> Studierendenschaft‐ Festlegung <strong>der</strong> Höhe des Beitrags <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Studierendenschaft,‐ Festlegung <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> Zuwendungen an die Fachschaften,<strong>AStA</strong>‐ Wahl und Abwahl <strong>der</strong> Referenten des <strong>AStA</strong> und des Vorsitzenden des <strong>AStA</strong>,‐ Beschluss über die Höhe <strong>der</strong> Aufwandsentschädigung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des <strong>AStA</strong>,‐ Entlastung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des <strong>AStA</strong>,Weiteres‐ Erstellung von Richtlinien zur Durchführung <strong>der</strong> Aufgaben <strong>der</strong> Studierendenschaft,‐ Wahl <strong>der</strong> studentischen Vertretern im Verwaltungsrat des Studentenwerkes Frankfurt (O<strong>der</strong>),‐ Wahl von studentischen Vertretern für die Prüfungsausschüsse Allgemeinsprache und Fachsprache desSprachenzentrums,‐ Zusammenschluss in Organisationen mit an<strong>der</strong>en Studierendenvertretungen,Verbandsmitgliedschaften9


Der <strong>AStA</strong> wird mit einfacher Mehrheit gewählt. Nach seiner Wahl ist er verpflichtet, dem StuPa auf je<strong>der</strong>Sitzung über seine Aktivitäten ausführlich zu berichten. Dabei können die Mitglie<strong>der</strong> des StuPa dem <strong>AStA</strong>Fragen stellen und Kritik o<strong>der</strong> Anregungen zu seiner Arbeit äußern.Wenn das StuPa Beschlüsse fasst, muss <strong>der</strong> <strong>AStA</strong> diese ausführen. Das StuPa hat so die Möglichkeit, diePolitik und die Handlungen de <strong>AStA</strong> maßgeblich zu beeinflussen.Feststellung und Kontrolle des HaushaltsplansZu Beginn eines jeden Haushaltsjahres legt <strong>der</strong> <strong>AStA</strong> dem StuPa den Entwurf für einen Haushaltsplan vor,den das StuPa dann beschließt.SatzungshoheitDamit alle Aktivitäten des <strong>AStA</strong> und <strong>der</strong> Studierendenschaft rechtmäßig ablaufen, erlässt das StuPa mehrereSatzungen und Ordnungen, die den formalen Rahmen und die Rechtssicherheit gewährleisten. Immerhinverwaltet die Studierendenschaft etwa 150.000 Euro jährlich, damit sollte keine Willkür betrieben werden.Dies ist die so genannte ”Satzungshoheit“.Beschlüsse über die finanzielle Unterstützung studentischer InitiativenStudentische Initiativen können vom StuPa institutionell geför<strong>der</strong>t werden. Dazu müssen sie bis 30. Apriljedes Jahres einen Antrag auf Initiativför<strong>der</strong>ung stellen, über den das StuPa dann entscheidet.Entscheidungen in grundsätzlichen Belangen <strong>der</strong> StudierendenschaftDas StuPa kann letztlich auch zu allen an<strong>der</strong>en studentischen Themen Entscheidungen treffen o<strong>der</strong>Stellungnahmen abgeben und den <strong>AStA</strong> dazu verpflichten, diese umzusetzen.Besetzung <strong>der</strong> Ausschüsse § 15 Satzung <strong>der</strong> Studierendenschaft <strong>der</strong> EUVZur Unterstützung seiner Arbeit und zur Vorbereitung von Beschlüssen richtet das Studierendenparlamentverschiedene Ausschüsse ein. Als ständige Ausschüsse existieren <strong>der</strong> Haushalts‐ und Finanzausschuss, <strong>der</strong>Rechtsausschuss sowie <strong>der</strong> hochschulpolitischen Ausschuss. Weitere Ausschüsse, die es in <strong>der</strong> Vergangenheitbereits gab waren u. a. <strong>der</strong> deutsch‐polnische Ausschuss und <strong>der</strong> Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit.Darüber hinaus wählt das StuPa VertreterInnen in den Verwaltungsrat des Studentenwerkes und in diePrüfungsausschüsse des Sprachenzentrums.Wer sitzt eigentlich im StuPa? Wie kommt man da rein? § 10 Satzung <strong>der</strong> Studierendenschaft <strong>der</strong> EUV / § 9, 10, 11 Wahlordnung <strong>der</strong> Studierendenschaft <strong>der</strong> EUVDas Studierendenparlament besteht aus 21 Mitglie<strong>der</strong>n. Diese werden jedes Jahr während desSommersemesters von den Studierenden gewählt. Hierzu treten verschiedene Listen an, die dann in freier,gleicher und geheimer Wahl gewählt werden. Die Listen sind Zusammenschlüsse von Studierenden dieähnlich zu den verschiedenen Parteien bei Landtags‐ o<strong>der</strong> Bundestagswahlen gegeneinan<strong>der</strong> antreten undverschiedene (hochschul‐)politische Ansichten vertreten. Das heißt im Klartext, dassjede/r Studierende entscheiden kann, in welcher politischen Richtung das Studierendenparlament und damitauch <strong>der</strong> <strong>AStA</strong> arbeitet. Die KandidatInnen stellen sich vor <strong>der</strong> Wahl meist durch Wahlwerbung,Infoveranstaltungen, die Wahlzeitung o. ä. vor und kommunizieren so, für welche Inhalte und Ziele siestehen. Kandidieren können alle eingeschrieben Studierenden <strong>der</strong> EUV. Wenn du Interesse haben solltest,dann melde dich bei den Listen, die dich interessieren, gründe selbst eine o<strong>der</strong> kandidiere alsEinzelkandidatIn.Wie ist das StuPa organisiert? § 12‐16 Satzung <strong>der</strong> Studierendenschaft <strong>der</strong> EUV / Geschäftsordnung des Studierendenparlaments <strong>der</strong> EUVDie Sitzungen des Studierendenparlaments sind grundsätzlich öffentlich, alle Studierendenhaben Rede‐ und Antragsrecht. Zu Beginn je<strong>der</strong> Sitzung gibt es eine Fragestunde für Studierende, bei <strong>der</strong>man Fragen, Anregungen und Kritik an das StuPa loswerden kann. Abstimmen dürfen nur die gewähltenMitglie<strong>der</strong> des Studierendenparlaments. Das Studierendenparlament wird vom Präsidium geleitet, welchesaus drei Personen besteht: <strong>der</strong>/ die Präsident/in, <strong>der</strong> / die Vizepräsident/in sowie ein/e Schriftführer/in.10


Was passiert auf einer StuPa‐Sitzung?Eine typische Sitzung des Studierendenparlaments beginnt mit <strong>der</strong> Festlegung <strong>der</strong> Tagesordnung, wobei diePunkte zuvor dem Präsidium bekannt gegeben werden müssen, um noch in die Einladung zu kommen. Esfolgt die Fragestunde für Studierende, Anträge sowie Berichte des <strong>AStA</strong>, <strong>der</strong> einzelnen Ausschüsse des StuPaund ggf. aus an<strong>der</strong>en Gremien Bei den Berichten steht es allen Anwesenden frei, Nachfragen zu stellen, Kritikund Lob zu äußern und letztlich auch, Beschlüsse zu fassen (wenn diese Möglichkeit vorher in <strong>der</strong>Tagesordnung vermerkt wurde), welche die Arbeit des <strong>AStA</strong> und <strong>der</strong> Ausschüsse betreffen und diese daranbinden. Außerdem werden ggf. Punkte behandelt, die Aufgaben <strong>der</strong> Studierendenschaft betreffen (SatzungsundOrdnungsän<strong>der</strong>ungen, Haushalt o. ä.).Eine Sitzung dauert meist mehrere Stunden. Die Sitzungen finden etwa alle 3‐4 Wochen in <strong>der</strong> Vorlesungszeitund seltener in <strong>der</strong> vorlesungsfreien Zeit statt. Weitere Informationen über das Studierendenparlament unddie Sitzungsprotokolle findet ihr auf den Webseiten <strong>der</strong> Studierendenschafthttp://www.asta‐viadrina.de/stupa/3.2 Unterorgane des Studierendenparlaments3.2.1 WahlleiterIn, Wahlkommission und Wahlprüfungskommission § 11 Satzung <strong>der</strong> Studierendenschaft <strong>der</strong> EUV § 6‐8 Wahlordnung <strong>der</strong> StudierendenschaftDas StuPa wählt zu Beginn <strong>der</strong> Legislaturperiode bis zum Abschluss <strong>der</strong> folgenden StuPa‐Wahlen eine/nWahlleiterIn, <strong>der</strong> für die Durchführung <strong>der</strong> Wahlen und die Bekanntgabe des Ergebnisses zuständig ist.Zu seiner o<strong>der</strong> ihrer Unterstützung wählt das StuPa außerdem eine Wahlkommission mit fünf Mitglie<strong>der</strong>n.,die die Wahlen dann durchführt und die Stimmen auszählt. Außerdem gibt es noch dieWahlprüfungskommission mit drei Mitglie<strong>der</strong>n, die überprüft, dass die Wahlen ordnungsgemäßdurchgeführt werden, falls es eine Wahlanfechtung gibt, entscheidet sie darüber.3.2.2 Härtefallausschuss (HFA) § 18 Geschäftsordnung des <strong>AStA</strong> <strong>der</strong> EUVDer Härtefallausschuss beschäftigt sich hauptsächlich mit dem Zuschuss zum Semesterticket und arbeitetdazu mit dem Sozialreferat des <strong>AStA</strong> zusammen. Dabei werden Studierende, denen es auf Grund ihrersozialen Lage nicht möglich ist, den Beitrag zum Semesterticket zu zahlen, auf Antrag vorbehaltlich <strong>der</strong>verfügbaren Mittel bezuschusst. Der Härtefallausschuss wird vom StuPa gewählt. Seine Amtszeit reicht vom1. Februar bis zum 31. Januar des nächsten Jahres.3.3 Die Vollversammlung <strong>der</strong> Studierendenschaft (VV) § 6‐9 Satzung <strong>der</strong> Studierendenschaft Geschäftsordnung <strong>der</strong> Vollversammlung <strong>der</strong> StudierendenschaftDie Vollversammlung (VV) setzt sich aus den Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Studierendenschaft zusammen und mussmindestens einmal pro akademischem Jahr zusammentreten. Die Organisation übernimmt <strong>der</strong> <strong>AStA</strong>. DieVollversammlung kann sich mit allen Themen befassen, die die Studierenden <strong>der</strong> <strong>Viadrina</strong> betreffen und diein Einklang stehen mit § 62 Abs. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes (BbgHG). Dazu wird vor <strong>der</strong>Vollversammlung eine Tagesordnung mit aktuellen Fragen. In <strong>der</strong> Vergangenheit ging es auf denVollversammlungen bspw. um Än<strong>der</strong>ungen im Hochschulgesetz, um die Sammelklage BrandenburgerStudieren<strong>der</strong> gegen die Rückmeldegebühr, die Studentenwerksbeiträge, die Öffnungszeiten <strong>der</strong>Universitätsbibliothek und große und kostenintensive studentische Projekte.Die Vollversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 1/10 <strong>der</strong> Studierenden anwesend ist. Klappt diesnicht, ist die nächste Vollversammlung innerhalb von vier Wochen einzuberufen. Diese ist dannbeschlussfähig, wenn mindestens 1/20 <strong>der</strong> Studierenden anwesend ist.11


3.4 Der Allgemeine Studentische Ausschuss – <strong>AStA</strong> §§ 17‐23 Satzung <strong>der</strong> Studierendenschaft <strong>der</strong> EUV Geschäftsordnung des <strong>AStA</strong> <strong>der</strong> EUVAufgabenDer Allgemeine Studentische Ausschuss (<strong>AStA</strong>) ist die hochschulweite Interessenvertretung <strong>der</strong> Studierendenan <strong>der</strong> EUV. Er wird jährlich vom Studierendenparlament als ausführendes Organ gewählt und kontrolliert.Seine Aufgaben sind die hochschulpolitischen Vertretung <strong>der</strong> Studierenden gegenüber <strong>der</strong> Hochschule, demLand und <strong>der</strong> Öffentlichkeit, die Verwaltung <strong>der</strong> Finanzmittel <strong>der</strong> Studierendenschaft, die Organisation einesKultur‐ und Sportprogramms sowie die Beratung <strong>der</strong> Studierenden Das Beratungsangebot reicht von BAföG‐Beratung, über Wohn‐, Sozial‐, Semesterticket‐ und Studieren‐mit‐Kind‐Beratung bis hin zur Beratungausländischer Studieren<strong>der</strong>. Auf Antrag ist auch eine anteilige Rückerstattung des Semestertickets möglich,bei Studierenden mit geringem Einkommen (darum kümmert sich speziell <strong>der</strong> Härtefallausschuss). Der <strong>AStA</strong>bietet auch verschiedene Angebote wie die WLAN‐Sprechstunde und die Fahrradselbsthilfewerkstatt bzw.den Fahrradverleih an. Außerdem ist <strong>der</strong> <strong>AStA</strong> eine erste Anlaufstelle für alle Fragen zur Uni o<strong>der</strong> demstudentischen Leben.Dabei arbeitet <strong>der</strong> <strong>AStA</strong> mit vielen an<strong>der</strong>en Gremien, studentischen Initiativen, Organisationen undhochschulpolitischen AkteurInnen zusammen.Die aktuellen Termine für Sprechstunden, die Sozial‐ und WLAN–Beratungen als auch die Öffnungszeiten <strong>der</strong>Fahrradwerkstatt finden sich an den Aushängen des <strong>AStA</strong> o<strong>der</strong> unter www.asta‐viadrina.deDort finden sich auch Infomaterialien des <strong>AStA</strong>, Pressemitteilungen, Protokolle, Antragsformulare, Satzungenund Ordnungen und nicht zuletzt dieser <strong>Rea<strong>der</strong></strong>. Auch einen Newsletter, Veranstaltungsankündigungen undJob‐ bzw. Praktika‐Angebote gibt es auf <strong>der</strong> <strong>AStA</strong>‐Homepage.Im <strong>AStA</strong>‐Shop bietet <strong>der</strong> <strong>AStA</strong> außerdem ein umfangreiches Serviceangebot an: angefangen bei <strong>der</strong>Erstellung von internationalen Studierendenausweisen, bis hin zum Verkauf von Uni‐Shirts, Büromaterialund Uni‐Souvenirs. Der <strong>AStA</strong> sitzt in <strong>der</strong> Paul‐Feldner‐Str. 9, direkt neben dem Studentenwerk.Struktur und Arbeitsweise § 17 Satzung <strong>der</strong> Studierendenschaft <strong>der</strong> EUV Geschäftsordnung des <strong>AStA</strong> <strong>der</strong> EUVDer <strong>AStA</strong> setzt sich in <strong>der</strong> Regel aus 9 gewählten Studierenden zusammen, die sich hochschulweit für dieBelange ihrer KommilitonInnen einsetzen wollen. Den Vorstand bilden <strong>der</strong>/die Vorsitzende, <strong>der</strong>/dieReferentIn für Finanzen sowie <strong>der</strong>/die Hauptreferent/in. Die ReferentInnen sind für ihre Arbeitsbereicheeigenverantwortlich tätig.Wer macht was im <strong>AStA</strong>?Folgende Referate sind Ansprechpartner für:ADVKoordination <strong>der</strong> CalendrinaKoordination <strong>der</strong> WLAN‐SprechstundeHomepage & NewsletterFinanzenProjekt‐ und Initiativför<strong>der</strong>ung ‐ AbrechnungStudentische Gremien – finanzielle Fragen & AbrechnungHaushalt <strong>der</strong> StudierendenschaftHauptreferatProjekt‐ und Initiativför<strong>der</strong>ung ‐ AntragstellungStudentische Gremien – organisatorische FragenKoordination <strong>AStA</strong>‐ShopKoordination <strong>AStA</strong>‐Büro und Archiv <strong>der</strong> StudierendenschaftAngestellte & Verträge12


<strong>Hochschulpolitik</strong>Studentische Gremien – inhaltliche FragenUni‐Gremien & Uni‐VerwaltungWahlen, Partizipation & politische BildungStudium & Lehre (uni‐übergreifend und landesweit)InternationalesBelange ausländischer Studieren<strong>der</strong>FremdenfeindlichkeitInternationale Projekte (International day uvm.)Integration Uni & StadtKulturKulturprogramm (Sommerfest, Nacht <strong>der</strong> Begegnungen uvm.)Unterstützung studentischer KulturprojekteKontakt zu kulturellen EinrichtungenÖffentlichesVeröffentlichung von News und TerminenInformationen zu Veranstaltungen und WahlenInitiativentreffen & InfomärktePresseSozialesErstsemesterSozialberatungStudierende mit KindSemesterticket / HärtefallanträgeKontakt zum StudentenwerkSportStudentische Wettbewerbe und SportprojekteKoordination <strong>der</strong> FahrradwerkstattKontakt UniversitätssportclubDie <strong>AStA</strong>‐Sitzung findet während <strong>der</strong> Vorlesungszeit meist einmal wöchentlich im <strong>AStA</strong>‐Büro statt und istöffentlich, während <strong>der</strong> vorlesungsfreien Zeit wird seltener getagt. Alle Studierenden genießen Rede‐ undAntragsrecht. Zu Beginn je<strong>der</strong> Sitzung gibt es immer eine Fragestunde für Studierende. Im <strong>AStA</strong> wird dasService‐ und Beratungsangebot und die inhaltliche Arbeit koordiniert, und es wird über Projektanträge vonStudierenden abgestimmt.Die ReferentInnen im <strong>AStA</strong>, benötigen für ihre ehrenamtliche Arbeit meist viel Zeit, Damit dies auch machbarist, erhalten ReferentInnen für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung. Weitere Details finden sich in <strong>der</strong>Entschädigungsordnung <strong>der</strong> Studierendenschaft, die vom Studierendenparlament beschlossen wirdWahl Wahlordnung des <strong>AStA</strong> <strong>der</strong> EUVDie <strong>AStA</strong>‐ReferentInnen werden für die verschiedenen Arbeitsbereiche durch das Studierendenparlamentgewählt. Die Wahl findet meist im Sommer statt, nachdem im Juni ein neues Studierendenparlamentgewählt wurde und dieses sich konstituiert hat. Genauere Infos erhältst du beim StuPa o<strong>der</strong> bei deneinzelnen Referaten.13


3.5 Fachschaften und Fachschaftsräte § 24‐27 Satzung <strong>der</strong> Studierendenschaft <strong>der</strong> EUV Satzung / Finanzordnung <strong>der</strong> Fachschaft <strong>der</strong> kulturwissenschaftlichen Fakultät <strong>der</strong> EUV Satzung / Finanzordnung <strong>der</strong> Fachschaft <strong>der</strong> wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät <strong>der</strong> EUV Satzung / Finanzordnung <strong>der</strong> Fachschaft <strong>der</strong> rechtswissenschaftlichen Fakultät <strong>der</strong> EUVAufgabenEine Fachschaft sind erstmal alle Studierenden in einem Studiengang o<strong>der</strong> in einem Fakultät. Vertreter <strong>der</strong>Fachschaften sind die Fachschaftsräte, diese setzen sich für die studentischen Belangen auf Ebene desStudienfachs o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Fakultät ein, wie beispielsweise <strong>der</strong> (Mit‐)Organisation <strong>der</strong> Einführungstage und denErsti‐Tutorien, Servicearbeit in Form von Skript‐ o<strong>der</strong> Klausurenverkauf o<strong>der</strong> auch <strong>der</strong> Vertretung in denGremien <strong>der</strong> Hochschule.Struktur und ArbeitsweiseDie Satzung <strong>der</strong> Studierendenschaft legt fest, welche Organe <strong>der</strong> Fachschaft es gibt und wie diesezusammengesetzt sind. Die Fachschaft gibt sich nach Maßgabe <strong>der</strong> Satzung <strong>der</strong> Studierendenschaft eineFachschaftsordnung, hier ist geregelt, welche Aufgaben und Verfahren <strong>der</strong> Beschlussfassung den Organenzukommt. Als Organe <strong>der</strong> Fachschaft sind <strong>der</strong> Fachschaftsrat (FSR) und die Fachschaftsvollversammlung(FSVV) vorgesehen.Die Fachschaftsvollversammlung (FSVV) findet einmal pro Semester statt und ist die Versammlung aller <strong>der</strong>Fachschaft zugeordneten Studierenden. Die vorläufige Tagesordnung einer FSVV muss rechtzeitig an denentsprechenden Aushängen veröffentlicht werden. Es gilt die Geschäftsordnung desStudierendenparlaments. Die Fachschaftsvollversammlung kann über die Entlastung des Fachschaftsratesbeschließen.Die Fachschaftsräte (FSR) vertreten die Studierenden nach außen und organisieren Beratungen undVeranstaltungen.Jede/r Studierende <strong>der</strong> Fachschaft kann Anträge und Anfragen an die Organe <strong>der</strong> Fachschaft stellen und aktivan den Meinungsbildungsprozessen <strong>der</strong> Organe teilnehmen.FinanzenGrundsätze <strong>der</strong> Finanzführung sind in den Finanzordnungen <strong>der</strong> jeweiligen Fachschaft geregelt. DieFachschaft ist eine eigenständige Einrichtung <strong>der</strong> Studierendenschaft. Sie kann über einen gewissenfinanziellen Rahmen eigenständig verfügen. Hierzu benennen die Fachschaften FinanzerInnen.Der <strong>AStA</strong> ist als ausführendes Organ <strong>der</strong> Studierendenschaft dazu verpflichtet, regelmäßig Kassenprüfungenbei den Fachschaften durchzuführen. Letztlich obliegt ihm rechtlich die Kontrolle <strong>der</strong> Fachschaften.WahlenDie Wahlen <strong>der</strong> Fachschaftsräte richten sich nach <strong>der</strong> Wahlordnung <strong>der</strong> Studierendenschaft. Jede/r <strong>der</strong>Fachschaft zugeordnete Studierende hat das aktive und passive Wahlrecht zu allen Organen undWahlämtern <strong>der</strong> Fachschaft. Die Mitglie<strong>der</strong> des Fachschaftsrates gehören diesem für die Dauer einerWahlperiode an, die ein Jahr umfasst. Wie<strong>der</strong>wahl ist möglich. Die Fachschaftsräte werden gewählt von denStudierenden <strong>der</strong> jeweiligen Fachschaft in <strong>der</strong> Wahlwoche im Juni und zusätzlich in einer Zwischenwahl imDezember.14


3.6 Sprachenbeirat Satzung des Sprachenbeirats <strong>der</strong> EUVAufgabenDer Sprachenbeirat vertritt studentische Interessen in Bezug auf die Sprachausbildung an <strong>der</strong> <strong>Viadrina</strong> undsteht dazu in engem Kontakt zum Sprachenzentrum, dem wissenschaftlichen Leiter und wissenschaftlichemBeirat. Er ist im Prinzip ein Fachschaftsrat für die Sprachausbildung.Struktur und ArbeitsweiseDer Sprachenbeirat besteht aus fünf gewählten Mitglie<strong>der</strong>n aller Fakultäten. Seine Kompetenzen und dieArbeitsweise sind in <strong>der</strong> Satzung des Sprachenbeirats geregelt. Jede/r Studierende <strong>der</strong> Fachschaft kannAnträge und Anfragen an die Organe <strong>der</strong> Fachschaft stellen und aktiv an den Meinungsbildungsprozessen <strong>der</strong>Organe teilnehmen. Zu Beginn je<strong>der</strong> Sitzung gibt es eine Fragestunde für Studierende.WahlenDer Sprachenbeirat wird gewählt von allen Studierenden in <strong>der</strong> Wahlwoche im Juni und ggf. zusätzlich ineiner Zwischenwahl im Dezember.3.7 Zusammenarbeit <strong>der</strong> GremienDer Kontakt <strong>der</strong> verschiedenen studentischen Gremien untereinan<strong>der</strong>, aber auch zwischen studentischenund Uni‐Gremien, ist wichtig, um sich gegenseitig immer auf den neuesten Stand zu bringen und Kräfte zubündeln, wo es sich anbietet. Es empfiehlt sich, dass sich auf Fakultätsebene insbeson<strong>der</strong>e die Fachschaftenund die studentischen VertreterInnen aus den Fakultätsräten regelmäßig austauschen bzw. bei den uniübergreifendeGremien StuPa, <strong>AStA</strong>, Sprachenbeirat und die Studierenden im Senat und den Kommissioneneng zusammenarbeiten.GremienrundeDie verschiedenen Gremien an <strong>der</strong> <strong>Viadrina</strong>, in denen sich Studierende engagieren, treffen sich traditionellzwei mal pro Semester zur so genannten Gremienrunde. So kommen die einzelnen studentischen Mitglie<strong>der</strong>aus den unterschiedlichen Gremien an Informationen, können sich austauschen und gegenseitigunterstützen bzw. gemeinsame Projekte planen. Sie ist zwar kein offizielles Organ <strong>der</strong> Studierendenschaft,aber eine sehr sinnvolle Sache. Die Gremienrunde findet abwechselnd bei einem <strong>der</strong> Gremien statt, das sichdazu bereit erklärt. Fester Bestandteil je<strong>der</strong> Gremienrunde sind die Berichte aus den einzelnen Gremien.3.8 Studierendenvertretung am Collegium Polonicum in SłubiceDer Rada Samorządu Studenckiego CP (RSS CP) – <strong>der</strong> Rat <strong>der</strong> studentischen Selbstverwaltung am CollegiumPolonicum, ist das Pendant zum <strong>AStA</strong> in Verbindung mit dem StuPa auf deutscher Seite. Er existiert seit März2002 und ist ein Unterorgan <strong>der</strong> Studierendenvertretung <strong>der</strong> Adam‐Mickiewicz‐Universität in Poznań, mit<strong>der</strong> zusammen die <strong>Viadrina</strong> ja das Collegium Polonicum betreibt. Ähnlich wie <strong>der</strong> <strong>AStA</strong> vertritt erstudentische Interessen am Collegium Polonicum und organisiert Projekte und Veranstaltungen.http://www.samorzaduam.montownia.com/Artykuly/92/Außerdem gibt es einen studentischen Wohnheimrat in Słubice, den Rada Mieszkańców, <strong>der</strong> sich um dieBelange <strong>der</strong> Bewohner in den Wohnheimen in Słubice kümmert. www.radamieszkancow.prv.pl15


4 Die akademische Selbstverwaltung BbgHG § 64‐74Hinter dem Namen ”Akademische Selbstverwaltung“ verbergen sich alle Gremien in <strong>der</strong> Hochschule, diedamit beauftragt sind, die Belange und Aufgaben <strong>der</strong> Hochschule zu beraten, zu koordinieren und imRahmen <strong>der</strong> gesetzlichen Grundlagen zu verwalten. In <strong>der</strong> akademischen Selbstverwaltung kommt <strong>der</strong>Gedanke <strong>der</strong> Gruppenhochschule (vgl. Abs. 2.1) zum Tragen Die folgenden Seiten sollen einen Einblick in dieStrukturen, die Aufgaben und den Ablauf <strong>der</strong> einzelnen Gremien geben und kurz skizzieren, wie siezusammenwirken und die <strong>Hochschulpolitik</strong> gestalten. Dabei kann man zwischen den Gremien auf <strong>der</strong>Hochschul‐ und <strong>der</strong> Fakultätsebene unterscheiden.4.1 Hochschulebene4.1.1 Der Präsident / die Präsidentin und das Präsidium GrO § 4‐5 BbgHG § 65Der Präsident bzw. die Präsidentin und das Präsidium bilden die Hochschulleitung. Zum Präsidium gehörenaußer <strong>der</strong>/dem Präsidentin/en auch die VizepräsidentInnen und <strong>der</strong> Kanzler. Die Mitglie<strong>der</strong> des Präsidiumsstellen gleichzeitig den Stiftungsvorstand, <strong>der</strong> bei Stiftungsratssitzungen vertreten ist, jedoch keinStimmrecht hat.Eine <strong>der</strong> wichtigsten Aufgaben des/<strong>der</strong> Präsidenten/in ist die Vertretung <strong>der</strong> Hochschule nach außen.Der/die Präsident/in wird auf Vorschlag des Stiftungsrats vom Senat gewählt. Die Amtszeit beträgt vierJahre. Wie<strong>der</strong>wahl ist zulässig. Auch die VizepräsidentInnen werden für vier Jahre vom Senat gewählt. DasPräsidium plant, entwickelt und koordiniert die Selbstverwaltungstätigkeit <strong>der</strong> Organe und <strong>der</strong> Fakultäten,es führt Beschlüsse des Senats aus und ist dem Senat gegenüber auskunftspflichtig.Es schließt mit <strong>der</strong> Landesregierung die Zielvereinbarungen über Entwicklungsziele <strong>der</strong> Universität ab.Den vier Vizepräsidenten kommt jeweils ein bestimmtes Aufgabengebiet zu, diese sind:• Forschung,• Internationales,• Planung und Finanzen• Lehre, Studierende, wissenschaftlicher Nachwuchs, Frauen und das Collegium PolonicumZur Unterstützung <strong>der</strong> Arbeit des Präsidiums kann dieses Kommissionen o<strong>der</strong> Arbeitsgruppen bilden.4.1.2 Der Kanzler und die Universitätsverwaltung GrO § 13 BbgHG § 68Der Kanzler ist Mitglied des Präsidiums und Leiter <strong>der</strong> Hochschulverwaltung bzw. Dienstvorgesetzter <strong>der</strong>nichtwissenschaftlichen MitarbeiterInnen. Ihm unterstehen auch die 4 Dezernate, d.h. die Abteilungen <strong>der</strong>Hochschulverwaltung, die sich um folgende Bereiche kümmern:• Dezernat 1: studentische Angelegenheiten und Recht• Dezernat 2: Personalangelegenheiten• Dezernat 3: Finanzen• Dezernat 4: Hausverwaltung, Betriebstechnik, Bauangelegenheiten und Liegenschaftsverwaltung4.1.3 Der Senat GrO § 6 BbgHG § 67Der Senat ist das höchste beschlussfassende Gremium <strong>der</strong> Hochschule, das nach Mitglie<strong>der</strong>gruppenzusammengesetzt ist. Dem Senat gehören 2 Studierende, 2 wissenschaftliche MitarbeiterInnen, 2 nichtwissenschaftlicheMitarbeiterInnen und,6 ProfessorInnen an. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre, bei denStudierenden ein Jahr. Außerdem sind <strong>der</strong>/die Präsident/in die Mitglie<strong>der</strong> des Präsidiums, die DekanInnenund <strong>der</strong>/die Gleichstellungsbeauftragte jeweils mit beraten<strong>der</strong> Funktion ohne Stimmrecht im Senatvertreten.16


Der Senat tagt in <strong>der</strong> Vorlesungszeit einmal pro Monat und nur bei beson<strong>der</strong>em Anlass in <strong>der</strong>vorlesungsfreien Zeit. Der/die Präsident/in, die Fakultäten und die Studierenden berichten dort über ihreArbeit und diskutieren aktuelle Fragen und Probleme, die die <strong>Viadrina</strong> als ganzes betreffen.Folgende Aufgaben erfüllt <strong>der</strong> Senat:- Erlass <strong>der</strong> Grundordnung und <strong>der</strong> Satzungen <strong>der</strong> <strong>Viadrina</strong>- Stellungnahme zu den Satzungen <strong>der</strong> Fakultäten- Entscheidung in grundsätzlichen Fragen von Lehre, Forschung, Studium und Prüfungen und <strong>der</strong>För<strong>der</strong>ung des wissenschaftlichen Nachwuchses- Entscheidung über den Entwicklungsplan <strong>der</strong> Hochschule- Wahl und die Abwahl <strong>der</strong>/des Präsidentin/en auf Vorschlag des Stiftungsrats- Entscheidung über Berufungsvorschläge <strong>der</strong> Fakultäten für freie Professuren- Beaufsichtigt die Präsidentin o<strong>der</strong> den Präsidenten- Stellungnahme zum Entwurf des HaushaltsplanesDamit <strong>der</strong> Senat dies tun kann, ist <strong>der</strong>/die Präsident/in verpflichtet, ihn umfassen zu informieren.Der Senat, o<strong>der</strong> besser die einzelnen Gruppen im Senat, entsenden außerdem VertreterInnenin die Senatskommissionen und Ausschüsse. In diesen geht es darum, sich schwerpunktmäßig aufTeilbereiche wie etwa die Finanzen o<strong>der</strong> die Universitätsbibliothek zu konzentrieren und eineBeschlussempfehlung an den Senat zu geben.4.1.4 Senatskommissionen und Ausschüsse GrO § 30, 34Der Senat bildet Senatskommissionen, die die Beschlüsse des Senats in ausgewählten Bereichen inhaltlichvorbereiten sollen. Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kommissionen von den jeweiligen Gruppen benannt, hierfür sind dieVertreterInnen <strong>der</strong> einzelnen Gruppen verantwortlich. Wenn ihr euch näher für eine dieser Kommissioneninteressiert, wendet euch einfach an die Studierenden im Senat. Die Kommissionen tagen meist nur wenigeMale pro Semester je nach aktuellen Themen. Senatskommission für Planung und Finanzen (SK PluF)Laut Grundordnung <strong>der</strong> <strong>Viadrina</strong> (§ 6) muss <strong>der</strong> Senat mindestens eine Kommission fürHaushaltsangelegenheiten einrichten, dies ist die Senatskommission für Planung und Finanzen. Siebeschäftigt sich in erster Linie mit dem Haushalt <strong>der</strong> <strong>Viadrina</strong> und nimmt Stellung dazu, außerdem wird hier<strong>der</strong> Umgang mit dem Globalhaushalt und <strong>der</strong> leistungsorientierten Mittelvergabe besprochen In <strong>der</strong> SK PluFgeht es auch um die langfristige Entwicklung <strong>der</strong> EUV und die damit zusammenhängende finanzielle Planung.Wenn das aber genau dein Ding ist, dann kannst du dich darauf freuen, bei den übrigen Mitglie<strong>der</strong>n durchprofunde Sachkenntnis große Augen zu verursachen und die <strong>Hochschulpolitik</strong> <strong>der</strong> EUV an <strong>der</strong> Stelle zubeeinflussen, wo sie tatsächlich gemacht wird: beim Geld nämlich...Nichtständige KommissionenDer Senat bildet außerdem nichtständige Kommissionen wenn bspw. Satzungen erarbeitet o<strong>der</strong> geän<strong>der</strong>twerden müssen, dies lässt sich in einer kleineren Gruppe besser vorbereiten als im Senat selbst.Außerdem gab es bspw. im Vorfeld <strong>der</strong> Umwandlung in eine Stiftungsuniversität eine Strukturkommissiono<strong>der</strong> auch die Findungskommission für das Präsidentenamt und die Stiftungsratsmitglie<strong>der</strong>.Meist werden außerdem noch folgende Kommissionen vom Senat eingesetzt Senatskommission für die UniversitätsbibliothekDiese Kommission berät die Hochschule in Grundsatzangelegenheiten <strong>der</strong> Literatur‐ undInformationsversorgung, <strong>der</strong> Ausstattung <strong>der</strong> Bibliothek Senatskommission für Informations‐, Kommunikations‐ und Rechentechnologie (SK IKR)Die Kommission beschäftigt sich mit <strong>der</strong> technischen Ausstattung <strong>der</strong> Universität. Senatskommission für Bau‐ und RaumfragenDie Kommission ist zuständig für alle Fragen im Zusammenhang mit den Liegenschaften <strong>der</strong> Universität,Baumaßnahmen und <strong>der</strong> Raumorganisation.17


Zentraler Wahlausschuss Wahlordnung <strong>der</strong> EUV § 9‐10Jedes Jahr finden an <strong>der</strong> Hochschule Wahlen zu den akademischen Gremien (etwa zum Fakultätsrat und zumSenat) statt. Dazu wählt <strong>der</strong> Senat einen Wahlprüfungsausschuss, in dem – wie in den an<strong>der</strong>enAusschüssen und Kommissionen – alle vier Gruppen <strong>der</strong> Hochschule vertreten sind, somit also auchStudierende. Sollte es bei den Wahlen einmal zu Unstimmigkeiten o<strong>der</strong> Anfechtungen kommen, ist <strong>der</strong>Wahlprüfungsausschuss gefragt, diese aufzuklären und den ordnungsgemäßen Ablauf <strong>der</strong> Wahlen zu prüfen.Der zentrale Wahlausschuss berät auch über grundsätzliche Fragen zur Organisation und Durchführung <strong>der</strong>Wahlen und ermittelt einen geeigneten Wahltermin fest. Das studentische Mitglied wird gewählt von denstudentischen Senatsvertretern.4.1.5 Stiftungsrat § 7‐8 Stiftungserrichtungsgesetz <strong>der</strong> <strong>Viadrina</strong> Stiftungssatzung <strong>der</strong> <strong>Viadrina</strong>Der Stiftungsrat übernimmt in vielen Bereichen die Kontrolle, die bisher das Ministerium bzw. <strong>der</strong>Landeshochschulrat über die <strong>Viadrina</strong> hatte.Er besteht aus bis zu neun Mitglie<strong>der</strong>n, von denen mindestens drei Frauen sein sollen. Dabei schlägt <strong>der</strong>Senat mindestens fünf mit dem Hochschulwesen vertraute, nicht <strong>der</strong> <strong>Viadrina</strong> angehörende Personen ausWirtschaft, Wissenschaft o<strong>der</strong> Kultur und ein/e Vertreter/in aus dem Senat selbst vor. Ein Mitglied bestimmtdas Ministerium. Zusätzlich dazu gibt es noch eine/n direkte/n Vertreter/in des Ministeriums im Stiftungsrat.Der Stiftungsrat bestimmt dann eine/n Vorsitzende/n.Der Stiftungsrat übt u. a. folgende Aufgaben aus:• Ernennung und Entlassung von Präsidenten und Vizepräsidenten (nach Wahl durch den Senat)• Beteiligung bei Wirtschaftsplan, Personalplanung, Berufungsverfahren• Einrichtung, Än<strong>der</strong>ung und Aufhebung von Studiengängen• Einrichtung und Auflösung von Fakultäten• Erlass, Än<strong>der</strong>ung und Aufhebung von Satzungen• berät <strong>der</strong> Universität und beschließt in Grundsatzfragen <strong>der</strong> Stiftung• Entscheidung über Grundstockvermögen, Kredite, Unternehmensgründungen und großeBaumaßnahmen• Rechtsaufsicht über die Universität• Zustimmung zu Zielvereinbarungen mit dem MinisteriumDer Stiftungsrat tagt mindestens viermal jährlich. An den Stiftungsratssitzungen kann <strong>der</strong> Stiftungsvorstandmit beratend teilnehmen, jedoch ohne Stimmrecht. Näheres regelt die Stiftungssatzung.Das aus dem Ministerium entsandte Mitglied hat in einigen Fällen im Stiftungsrat quasi ein Veto. WennBeschlüsse wesentliche Entwicklungsplanung <strong>der</strong> Universität betreffen o<strong>der</strong> wenn dem Land zusätzlichefinanzielle Verpflichtungen entstehen würden muss es zustimmen, damit <strong>der</strong> Beschluss in Kraft tritt.4.1.6 Stiftungsvorstand § 10 Stiftungserrichtungsgesetz <strong>der</strong> <strong>Viadrina</strong>Der Stiftungsvorstand besteht aus <strong>der</strong>/dem Präsidentin/en und den VizepräsidentInnen <strong>der</strong> Universität, d.h.er ist identisch mit dem Präsidium. Der Stiftungsvorstand ist jedoch bei den Stiftungsratssitzungen nichtstimmberechtigt. Die Präsidentin o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Präsident vertritt die Stiftung nach außen. Der Stiftungsvorstandführt die Geschäfte <strong>der</strong> Stiftung, bereitet Beschlüsse des Stiftungsrats vor und führt diese auch aus. Inwichtigen Angelegenheiten unterrichtet <strong>der</strong> Stiftungsvorstand den Stiftungsrat.18


4.2 Fakultätsebene BbgHG § 71‐74Die <strong>Viadrina</strong> glie<strong>der</strong>t sich in die drei Fakultäten Kulturwissenschaft, Wirtschaftswissenschaften und Jura. Siesind alle ähnlich aufgebaut und weisen auf Ebene <strong>der</strong> Selbstverwaltung die folgenden Strukturen auf.:4.2.1 DekanIn und Dekanat GrO § 11 BbgHG § 72‐73Die Dekanin o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Dekan leitet die Fakultät und vertritt sie innerhalb <strong>der</strong> Hochschule. Zu den Aufgabengehören die Organisation von Studium und Prüfungen, die Koordinierung von Forschung und Lehre,Sicherstellung des Lehrangebots zur Einhaltung <strong>der</strong> Studienordnungen und die Entwicklungsplanung <strong>der</strong>Fakultät.Zur Unterstützung <strong>der</strong>/des Dekans gibt es das Dekanat, zu dem weitere Prodekane/innen gehören können.Bspw. gibt es an <strong>der</strong> <strong>Viadrina</strong> Studiendekane. Das Dekanat führt die Beschlüsse des Fakultätsrats (s. u.) ausund entscheidet. Letztlich ist es dafür verantwortlich, dass die Fakultät und <strong>der</strong> Lehrbetrieb ordentlich”funktionieren“. Das Dekanat wird alle zwei Jahre von den Fakultätsräten gewählt.4.2.2 Der Fakultätsrat GrO § 10 BbgHG § 72Der Fakultätsrat ist das höchste beschlussfassende Gremium auf Fakultätsebene. Er beschließt unteran<strong>der</strong>em die Studien‐ und Prüfungsordnungen und die Berufungsvorschläge, die die Berufungskommissionenvorgelegt haben bzw. auch Lehrstuhlvertretungen. Er bewilligt Gel<strong>der</strong> für zusätzliche Lehraufträge undExkursionen und stimmt die Lehrplanung ab. Außerdem wählt er die (Pro)DekanInnen und kontrolliert alles,was in den Fakultäten mit Forschung, Lehre, Fachstruktur und Finanzen zu tun hat. Um das alles vernünftigzu bewältigen, unterhalten die Fakultätsräte noch Unterkommissionen o<strong>der</strong> Ausschüsse zu verschiedenenThemen (bspw. Berufungskommissionen, Satzungskommissionen o<strong>der</strong> den Prüfungsausschuss).Die Fakultätsräte tagen in <strong>der</strong> Vorlesungszeit einmal pro Monat, in <strong>der</strong> vorlesungsfreien Zeit nur beibeson<strong>der</strong>em Grund.Einem Fakultätsrat gehören 2 Studierende, 2 wissenschaftliche MitarbeiterInnen, 1 nicht‐wissenschaftliche/rMitarbeiter/in sowie 6 ProfessorInnen an. Die absolute Stimmmehrheit liegt also immer bei <strong>der</strong> Gruppe <strong>der</strong>ProfessorInnen. Hinzu kommen noch die (Pro)DekanInnen, die zwar nicht stimmberechtigt sind, aber aufGrund ihrer Ämter die Entscheidungsfindung beeinflussen können.4.2.3 FakultätskommissionenDie einzelnen Fakultäten unterhalten zudem noch einige Kommissionen, diese haben die Aufgabe, demFakultätsrat in bestimmten Fragen zuzuarbeiten. Die Unterkommissionen des Fakultätsrats können zwarnichts beschließen, sie legen dem Fakultätsrat nur Empfehlungen vor, dafür bietet sich in diesen aber eherdie Gelegenheit, einmal ausführlich über Detailregelungen und Probleme zu debattieren.Im Unterschied zum Fakultätsrat werden ihre Mitglie<strong>der</strong> aber von den jeweiligen Gruppen benannt.Die häufigsten Kommissionen sind Berufungskommissionen, wenn Lehrstühle an <strong>der</strong> Fakultät neu zubesetzen sind. Da es sich hier um personenbezogenen Daten handelt, sind Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong>Berufungskommission zu äußerster Verschwiegenheit verpflichtet. Auch wenn ein neuer Studiengang unddie dazugehörige Studien‐ und Prüfungsordnung erarbeitet werden soll, kann eine Kommission eingesetztwerden. Außerdem gibt es die Prüfungsausschüsse (mehr dazu s. u.).Die Tagungsfrequenz <strong>der</strong> Kommissionen ist abhängig von den zu bearbeitenden Themen.4.2.4 PrüfungsausschussDer Prüfungsausschuss ist – wie <strong>der</strong> Name schon sagt – keine Kommission. Das ist deshalb erwähnenswert,weil er dem Fakultätsrat nicht zuarbeitet, son<strong>der</strong>n in Fragen, die mit Problemen bei Prüfungen,Anerkennungsfragen, Einsprüchen und Beschwerden von Studierenden usw. zusammenhängen unabhängigentscheidet. Eine gute Kenntnis <strong>der</strong> Prüfungsordnungen ist deshalb wichtig, um die Entscheidungen treffenzu können.19


4.2.5 Berufungskommissionen BbgHG § 39Wenn ein/e ProfessorIn aus dem Amt scheidet (z.B. durch Wegberufung, Emeritierung, Tod), muss die Stellein <strong>der</strong> Regel neu besetzt werden. Die Berufungskommission macht sich Gedanken darüber, wer dass dennsein könnte.Das Verfahren läuft normalerweise wie folgt: Zuerst berät die Kommission nach Ende <strong>der</strong> Ausschreibungsfristund schaut sich die BewerberInnenlage nach formalen Gesichtspunkten an. (Sind formale Anfor<strong>der</strong>ungenerfüllt? Passt die Person von ihrem inhaltlichen Profil her auf die Stelle?) Danach bleiben einigeBewerberInnen übrig, <strong>der</strong>en Lehr‐ und Forschungsleistungen genauer unter die Lupe genommen werden. In<strong>der</strong> Regel recherchieren die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kommission dann die Informationen zu den KandidatInnen undstellen ihre Ergebnisse <strong>der</strong> restlichen Kommission vor. Danach bleiben noch einige KandidatInnen in <strong>der</strong>engeren Auswahl, die zu Probevorträgen eingeladen und anschließend befragt werden. Dazu werden zudiesen Personen Gutachten externer WissenschaftlerInnen eingeholt.Nach diesem Proze<strong>der</strong>e erarbeitet die Kommission eine Berufungsliste mit den Bestplatzierten, auf die sichdie Kommission gemeinsam einigt und die dem Fakultätsrat zum Beschluss vorgeschlagen wird. Wenn <strong>der</strong>Fakultätsrat <strong>der</strong> Liste zustimmt, beginnt die Hochschule in <strong>der</strong> aufgelisteten Rangfolge Gespräche mit denKandidatInnen über die mögliche Berufung. Verlaufen sie positiv, erhält die Person schließlich die Professur.In <strong>der</strong> Fachsprache heißt dies, dass sie berufen wird bzw. <strong>der</strong> Ruf erteilt wird. In einer Berufungskommissionimmer auch ein studentisches Mitglied, das beurteilen soll, ob die BewerberInnen aus Studierendensichtgeeignet wären. Es können bspw. Fragen gestellt werden, wie sich die BewerberInnen die Betreuung <strong>der</strong>Studierenden vorstellen könnten und was sie für Lehrerfahrungen haben. Der ganze Prozess dauert mehrereMonate o<strong>der</strong> gar Semester.20


5 WahlenAn <strong>der</strong> <strong>Viadrina</strong> finden jährlich verschiedene Wahlen statt, die aus organisatorischen Gründen meistzeitgleich durchgeführt werden. Die Wahlwoche findet im Sommersemester meist im Juni statt, eineZwischenwahl <strong>der</strong> Fachschaftsräte gibt es meist im Dezember. Gewählt werden sowohl die studentischenGremien, also das Studierendenparlament, die Fachschaftsräte und <strong>der</strong> Sprachenbeirat, als auch die UniGremien, in denen wir Studierende auch vertreten sind (Senat, Fakultätsräte).Manche Gremien Fachschaftsräte und Fakultätsräte werden nach Fakultäten getrennt gewählt. Was dieseGremien tun, kannst du in den entsprechenden Kapiteln dieses <strong>Rea<strong>der</strong></strong>s nachlesen.Achtung: StuPa‐Mitglie<strong>der</strong> dürfen in keinem an<strong>der</strong>en studentischen Gremium Mitglied sein. Kandidiert einamtierendes StuPa‐Mitglied für ein an<strong>der</strong>es Gremium und wird auch gewählt, verliert es automatisch seinenStuPa‐Sitz. An<strong>der</strong>sherum verlieren Leute, die in den an<strong>der</strong>en Gremien dort ihren Sitz, sofern sie sich zurStuPa‐Wahl aufgestellt haben und auch gewählt wurden.Kein Mitglied eines studentischen Gremiums darf außerdem Mitglied <strong>der</strong> Wahlorgane sein.Im folgenden Abschnitt wollen wir erläutern, was bei den Wahlen grundsätzlich wichtig ist:5.1 Wahlen zum StudierendenparlamentWer ist wahlberechtigt? §2 Wahlordnung <strong>der</strong> StudierendenschaftWahlberechtigt sind alle Studierenden, die an <strong>der</strong> <strong>Viadrina</strong> eingeschrieben sind. Maßgeblich für dieWahlberechtigung ist ein entsprechen<strong>der</strong> Eintrag im Wählerinnen‐ und Wählerverzeichnis, welches im <strong>AStA</strong>zur Einsicht ausliegt. Einsprüche gegen die Richtigkeit des Verzeichnisses können bei <strong>der</strong> Wahlleitunginnerhalb <strong>der</strong> Auslegungsfrist erhoben werden.Ich möchte wählen. Wie geht das? § 14‐15 Wahlordnung <strong>der</strong> StudierendenschaftUm zu wählen, hast Du zwei Möglichkeiten:1. Du kannst direkt an <strong>der</strong> Urnenwahl teilnehmen. Dazu musst du während <strong>der</strong> Wahlwoche zu einerWahlurne gehen (Ort und Zeiten siehe Wahlbekanntmachung); dort bekommst du gegen Vorlage deinesaktuellen Studierendenausweises die Stimmzettel, die du ausfüllst und in eine Urne wirfst.2. Solltest du nicht an <strong>der</strong> Urnenwahl teilnehmen können, kannst du bei <strong>der</strong> Wahlleitung die Briefwahlbeantragen. Beachte dazu die nötigen Fristen! Du solltest Briefwahl nur dann beantragen, wenn du ausgesundheitlichen o<strong>der</strong> ähnlich wichtigen Gründen nicht an einer Wahlurne wählen kannst. Der Antrag aufBriefwahl muss innerhalb <strong>der</strong> angegebenen Frist bei <strong>der</strong> Wahlleitung eingehen.Wie sieht das Wahlsystem aus? § 17‐18 Wahlordnung <strong>der</strong> StudierendenschaftDas Wahlsystem funktioniert folgen<strong>der</strong>maßen: Du kreuzt auf den Stimmzetteln direkt die Personen an, diedu wählen möchtest (<strong>der</strong>zeit 3). Die Stimmzahlen aller Personen einer Liste werden addiert und ergeben sodie Stimmenzahl <strong>der</strong> Liste. Die zur Verfügung stehenden Sitze eines Gremiums werden auf die Listen nachden Stimmenzahlen <strong>der</strong> Listen nach dem so genannten D`Hondtschen Höchstzahlsystem verteilt. Die Sitzeeiner Liste werden dann von den Leuten <strong>der</strong> Liste besetzt, die die höchsten persönlichen Stimmenzahleninnerhalb <strong>der</strong> Liste erreicht haben. Bei Stimmengleichheit wird durch Los entschieden.Wenn ein gewähltes Mitglied durch Tod, Exmatrikulation, schriftlich erklärten Mandatsverzicht, o<strong>der</strong>Ausschlussbeschluss (Art. 10 Abs. 3 Satz 2 <strong>der</strong> Satzung <strong>der</strong> Studierendenschaft), Wahl in ein Wahlgremiumo<strong>der</strong> ein an<strong>der</strong>es studentisches Gremium ausscheidet, rückt <strong>der</strong> erste Nachrücker <strong>der</strong> Liste nach. Ist die Listeerschöpft, können auch Nachrücker an<strong>der</strong>er Listen zum Zuge kommen.Wie kann ich denn gewählt werden?Jede/r eingeschriebene StudentIn <strong>der</strong> EUV hat sowohl das passive, als auch das aktive Wahlrecht. Für dieverschiedenen Gremien gibt es meist Listen <strong>der</strong> antretenden Hochschulgruppen. Natürlich kannst du aucheine eigene Liste aufstellen o<strong>der</strong> als EinzelkandidatIn kandidieren. Neben verschiedenen persönlichenAngaben ist eine Liste mit UnterstützerInnen‐Unterschriften einzureichen (genaueres sieheWahlausschreibung). Wenn du also kandidieren möchtest, erkundige dich rechtzeitig vor den Wahlen beim<strong>AStA</strong> o<strong>der</strong> bei deiner Fachschaft nach den Formalia und Fristen. Obacht: die Fristen für die akademischenund die studentischen Wahlen sind nicht identisch!21


5.2 Wahlen zu den Fachschaftsräten und zum Sprachenbeirat § 1;9 Wahlordnung <strong>der</strong> StudierendenschaftVerantwortlich für die Wahlen ist ebenso wie beim Studierendenparlament <strong>der</strong>/die studentischenWahlleiterIn. Die Wahlen finden gleichzeitig mit den Wahlen zum Studierendenparlament im Juni statt.Außerdem steht es den Fachschaftsräten und dem Sprachenbeirat frei, eine weitere Wahl im Dezemberdurchzuführen. Davon machen bis jetzt die Fachschaftsräte Gebrauch. D.h., dass die Mitglie<strong>der</strong> hierhalbjährlich versetzt jeweils für die Dauer von einem Jahr gewählt werden. Im Juni wird jeweils die Hälftedes Gremiums neu gewählt, während die an<strong>der</strong>e Hälfte noch für ein weiteres halbes Jahr im Amt ist usw. Aufdiese Weise, gibt es immer alte und neue VertreterInnen in den Gremien und die Kontinuität undEinarbeitung funktionieren dann besser.Bei den Fachschaftsräten gibt es meist nur EinzelkandiadtInnen und keine Listen.5.3 Wahlen studentischer VerterterInnen in Senat und Fakultätsräte Wahlordnung <strong>der</strong> EUVIn den Gremien <strong>der</strong> Universität – also im Senat und in den Fakultätsräten ‐ sind wir Studenten nebenProfessoren, wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Mitarbeitern auch vertreten und habenStimmrecht. Die Wahlen finden in <strong>der</strong> Regel zeitgleich zu den studentischen Wahlen im Juni statt. Wenn ihreuch aufstellen lassen wollt, informiert euch am besten bei den aktuellen VertreterInnen, die ihr Internetfindet. Infos zu Formalia und Fristen für die Kandidatur bekommt ihr beim Wahlleiter <strong>der</strong> Universität – demKanzler – o<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> ausführenden Wahlkommission. Haltet am besten rechtzeitig Ausschau nach denWahlausschreibungen im Frühjahr.5.4 WahlordnungenDamit bei den Wahlen auch alles seinen ordnungsgemäßen demokratischen Verlauf nimmt, ist jedes Detailgeregelt. Wir haben uns hier auf das Wesentliche beschränkt, wenn du jedoch tiefer in die Materieeinsteigen willst, findest du hier die verschiedenen Wahlordnungen, weitere Details auch in den Satzungen<strong>der</strong> jeweiligen Gremien.Wahlordnung <strong>der</strong> Studierendenschaft (StuPa, Fachschaftsräte, Sprachenbeirat)http://www.asta‐viadrina.de/schriften/WO‐Studierendenschaft.pdfWahlordnung des <strong>AStA</strong> <strong>der</strong> EUVhttp://www.asta‐viadrina.de/schriften/WO‐<strong>AStA</strong>‐pdfWahlordnung <strong>der</strong> EUV (Senat und Fakultätsräte)http://verwaltung.euv‐frankfurt‐o.de/justitiar/ordnungen/ab199701/wahl‐o.htm22


6 Studentische Mitbestimmung im Studentenwerk6.1 Wie funktionieren Studentenwerke?In diesem Abschnitt sollen zunächst grob die Aufgaben eines Studentenwerks dargestellt werden,anschließend wird <strong>der</strong> Frage nachgegangen, woher das Geld kommt, mit dem die Erfüllung dieser Aufgabenfinanziert wird, ferner wird ein Blick auf die Entscheidungsstrukturen geworfen.6.2 Aufgaben § 82 BbgHGWas Studentenwerke eigentlich sind und welche Aufgaben sie haben, kann man versuchen, durch einen Blickin den Abschnitt über die Studentenwerke im BbgHG o<strong>der</strong> in die Verordnung über die Sudentenwerke imLand Brandenburg (StWVO Bbg) herauszubekommen. Diese Normen beschreiben, welche Studentenwerkees gibt, was sie zu tun haben, welche Gremien es gibt, was die Geschäftsführung zu tun hat und vieles mehr.Durch dieses Gesetz werden in Brandenburg zwei Studentenwerke als Anstalten öffentlichen Rechtseingerichtet: Das Studentenwerk Frankfurt (O<strong>der</strong>) und das Studentenwerk Potsdam. Dem StudentenwerkFrankfurt (O<strong>der</strong>) sind dabei die <strong>Viadrina</strong>, die BTU Cottbus, die FH Eberswale und die FH Lausitz zugeordnet(§1 StWVO Bbg). Für diese Hochschulen und <strong>der</strong>en Studierenden ist es zuständig.Die Studentenwerke sind zwar an die bestimmten Hochschulen gebunden, aber zunächst dennocheigenständige, von den Hochschulen rechtlich und wirtschaftlich unabhängige Einrichtungen. Die Aufgabendieser Einrichtungen definiert § 82 Abs. 2 des BbgHG, in dem es heißt, dass die Studentenwerke für dieStudierenden Dienstleistungen auf sozialem, wirtschaftlichem, gesundheitlichem und kulturellem Gebiet“erbringen. Das mag für Juristen großartig klingen, was sich aber nun konkret dahinter verbirgt, bleibt demnormalen Leser sicherlich noch verborgen. Daher lohnt es sich, im Gesetz weiterzulesen. IhrenVerpflichtungen kommen die Studentenwerke insbeson<strong>der</strong>e nach, indem sie Mensen und Caféterienbetreiben, in denen man vergleichsweise preiswert essenkann, sie verwalten Wohnheime mit relativ günstigen Mieten, sie sind für die Verwaltung <strong>der</strong> BAföG‐Leistungen zuständig, und sie bieten Kin<strong>der</strong>tagesstätten an, sodass auch Studierende mit Kin<strong>der</strong>n dieMöglichkeit haben, vernünftig am Hochschulbetrieb teilzunehmen. Auf gesundheitlichem Gebiet stellen dieStudentenwerke Kranken‐ und Unfallversicherungen zur Verfügung und bieten beispielsweise psychosozialeBeratungsstellen, die Hilfe anbieten. Bei finanziellen Problemen, insbeson<strong>der</strong>e im Zusammenhang mit <strong>der</strong>Auszahlung von Leistungen nach dem BAföG, bietet das Studentenwerk Frankfurt (O<strong>der</strong>) zinsfreieHärtefalldarlehen an.Außerdem sind Studentenwerke – zusammen mit den Studierendenschaften – für kulturelle und sportlicheAngebote zuständig.Insgesamt soll also dafür gesorgt werden, dass an den Hochschulen Bedingungen geschaffen werden, die esjedem ermöglichen, ein Studium aufnehmen und natürlich auch beenden zu können. Dabei spielt vor allem<strong>der</strong> finanzielle Aspekt eine wichtige Rolle – Mensen und Wohnheime sollen dafür sorgen, dass das Studiumbezahlbar bleibt – aber auch an<strong>der</strong>e Bereiche des sozialen Umfelds wie die Kin<strong>der</strong>betreuung werdenbeachtet.6.3 FinanzierungDie Finanzierung <strong>der</strong> Studentenwerke in Brandenburg ist in <strong>der</strong> Verordnung über die Finanzierung <strong>der</strong>Studentenwerke im Land Brandenburg (StWFinVO Bbg) geregelt.Die Erfüllung <strong>der</strong> Aufgaben kostet natürlich Geld, das nicht vom Himmel fällt. Die Studentenwerke müssenalso finanziert werden. Dafür gibt es bisher im Wesentlichen zwei Quellen: das Land Brandenburg und dieStudierenden.Die Studierenden tragen am offensichtlichsten zur Finanzierung bei, wenn sie für die in Anspruchgenommenen Leistungen bezahlen. Das Essen in <strong>der</strong> Mensa hat seinen Preis, man bezahlt Miete imWohnheim, und auch für die an<strong>der</strong>en Angebote ist mal mehr, mal weniger zu bezahlen. Einen sehr wichtigenTeil bei <strong>der</strong> Finanzierung leisten die Studierenden auch durch den von ihnen bezahlten Sozialbeitrag. DiesenBeitrag bezahlt je<strong>der</strong> Studierende einmal im Semester bei <strong>der</strong> Rückmeldung. Der Sozialbeitrag desStudentenwerks Frankfurt (O<strong>der</strong>) beträgt 50,00 Euro. Übrigens: <strong>der</strong> Gesamtbetrag, den man bei <strong>der</strong>23


Rückmeldung bezahlt, ist normalerweise noch deutlich höher, weil darin auch noch das Geld für einSemesterticket und für die Arbeit <strong>der</strong> Studierendenschaft – also für Fachschaften und ASten – enthalten sind.Auch <strong>der</strong> Staat, in diesem Fall vertreten durch das Land Brandenburg, sorgt für eine ausreichende finanzielleVersorgung <strong>der</strong> Studentenwerke. Dafür gibt es zum einen jedes Jahr einen Zuschuss an die Studentenwerke.Seit <strong>der</strong> letzten Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> StWFinVO Bbg im Dezember 2007 gilt dafür ein komplizierter Schlüssel, <strong>der</strong>sich unter an<strong>der</strong>em an den verkauften Essen und den Studierendenzahlen orientiert. Allerdings gibt es keinegarantierte Mindestsumme mehr, die an die Studentenwerke verteilt wird, was <strong>der</strong>en Planungshorizontdeutlich einschränkt.Der Zuschuss des Landes ist ein Beitrag zur Deckung <strong>der</strong> laufenden Kosten und wird vor allem auch zurSubventionierung <strong>der</strong> Mensapreise eingesetzt. Eine weitere Methode, wie <strong>der</strong> Staat, wie<strong>der</strong>um das Land undin diesem Fall auch teilweise <strong>der</strong> Bund, die Studentenwerke unterstützt, ist die Subventionierung imWohnheimbau. Beim Bau neuer Wohnungen übernahmen Land und Bund früher oftmals weit mehr als dieHälfte <strong>der</strong> Investitionskosten, so dass das Studentenwerk nur vergleichsweise wenig eigene Mittel einsetzenmusste. Somit kamen dann bei <strong>der</strong> Kalkulation <strong>der</strong>Mieten die vergleichsweise günstigen Preise heraus.Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass auch die Kommunen, also die Städte und Landkreise, in <strong>der</strong>Regel noch einen kleinen Beitrag zur Finanzierung leisten, da sie einen überwiegenden Teil <strong>der</strong> Kosten für dieKin<strong>der</strong>tagesstätten übernehmen. Immer, wenn es ums Geld geht, entstehen die meisten Probleme. So ist esauch hier: die Finanzierung <strong>der</strong> Studentenwerke stellt eines <strong>der</strong> großen Fragezeichen für die Zukunft dieserEinrichtungen dar.6.4 Entscheidungen und MitbestimmungDie Aufgaben sind umrissen, das Geld zur Erfüllung dieser Aufgaben haben wir jetzt auch, bleibt die Frage,wer entscheidet, wie diese Aufgaben nun genau zu erfüllen sind.Nach § 2 StWVO Bbg gibt es zwei Organe im Studentenwerk.6.4.1 Die GeschäftsführungZum einen ist es die Geschäftsführerin o<strong>der</strong> den Geschäftsführer. Sie o<strong>der</strong> er leitet das Studentenwerk undführt, wie <strong>der</strong> Name schon sagt, dessen Geschäfte. Er bzw. sie ist also Vorgesetzte bzw. Vorgesetzter allerAngestellten, vertritt das Studentenwerk rechtsgeschäftlich, das heißt, sie o<strong>der</strong> er unterzeichnet zum BeispielVerträge mit an<strong>der</strong>en Firmen, und entscheidet auch über alle Vorfälle im Tagesgeschäft.Wenn es allerdings um längerfristige o<strong>der</strong> weiter reichende Entscheidungen geht, dann kommt das zweiteOrgan, <strong>der</strong> Verwaltungsrat, ins Spiel:6.4.2 Der Verwaltungsrat § 3 StWVO BbgDer Verwaltungsrat hat die Aufgabe, alles Wesentliche beim Studentenwerk zu bestimmen und zu regeln: Erüberwacht die Geschäftsführung und sorgt dafür, dass diese ihre Aufgaben auch richtig wahrnimmt. Zuman<strong>der</strong>en dient er aber eben auch zur Mitbestimmung. Beispielweise berät und beschließt er über die Höhedes oben erwähnten Sozialbeitrags, über den Bau neuer Wohnheime, über Kooperationen z.B. mit an<strong>der</strong>enStudentenwerken und einmal im Jahr auch über den Wirtschaftsplan. Dieser Wirtschaftsplan beschreibt alleInvestitionen eines Jahres sowie die geplanten bzw. erwarteten Aufwendungen und Erträge.Der Verwaltungsrat besteht aus zwölf Mitglie<strong>der</strong>n (§3 Abs. 2 StWVO Bbg). Darunter sind sechs Studierende,die von den Studierendenparlamenten o<strong>der</strong> Studierendenräten im Zuständigkeitsbereich desStudentenwerks gewählt werden, vier an<strong>der</strong>e Hochschulangehörige, (Professoren o<strong>der</strong> Mitarbeiter <strong>der</strong>Verwaltung) davon mindestens zwei Professoren, ein Vertreter des BrandenburgischenWissenschaftsministeriums sowie eine Person des öffentlichen Lebens mit beson<strong>der</strong>en Kenntnissen. (§3 Abs.2 Nr. 3 StWVO Bbg) Wer das in <strong>der</strong> Praxis dann genau ist, kann sehr verschieden sein: Mal ist es einLandtagspolitiker, mal ein ehemaliger Lehrer und Hochschulpfarrer, mal eine Vertreterin einer Bank.Zusätzlich nimmt die Geschäftsführerin bzw. <strong>der</strong> Geschäftsführer des Studentenwerks mit beraten<strong>der</strong>Stimme teil. (§3 Abs. 4 StWVO Bbg) Ebenso mit beraten<strong>der</strong> Stimme sind ein Bediensteter desStudentenwerks und die Kanzler <strong>der</strong> Hochschulen dabei (§3 Abs. 3 StWVO Bbg).Die Studierenden sind also mit sechs von zwölf Sitzen recht gut in diesem Gremium vertreten, was sich nichtzuletzt auch daher erklärt, dass sie mit ihrem Sozialbeitrag einen wesentlichen Anteil an <strong>der</strong> Finanzierunghaben – und wer Geld gibt, will und soll natürlich auch bestimmen, was damit passiert.24


Allerdings können die Studenten den Verwaltungsrat nicht vollständig blockieren, denn beiStimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden des Verwaltungsrats. Und diese Funktion kannnur ein Professor wahrnehmen. (§3 Abs. 5 StWVO Bbg)6.5 LinksDeutsches Studentenwerk: http://www.studentenwerke.de/Studentenwerk Frankfurt (O<strong>der</strong>): http://www.studentenwerk‐frankfurt.deStWFinVO Bbg:http://www.landesrecht.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.45107.deStWVO Bbg:http://www.landesrecht.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.14885.de25


7 Akkreditierung und studentische Beteiligung7.1 Was ist Akkreditierung?Mit <strong>der</strong> Übernahme des Bachelor‐ / Mastersystems ist auch die Akkreditierung an deutschen Hochschuleneingeführt worden. Die früher gültigen Rahmenprüfungsordnungen, die Inhalt und Anfor<strong>der</strong>ungen an dieStudiengänge eines Faches bundesweit festgeschrieben haben, sind damit Vergangenheit. An diese Stelle istdie Akkreditierung, also die Prüfung und Bestätigung <strong>der</strong> Studiengänge getreten. Dabei wird geprüft, ob dasStudienkonzept und die Beschreibung <strong>der</strong> Kompetenzen und Fähigkeiten schlüssig sind, ob die Studiengängestudierbar sind, ob die Curricula flexibel, Mobilität möglich und die Ausstattung gut ist. Auch die Umsetzungdes ECTS‐Systems mit <strong>der</strong> Erhebung <strong>der</strong> Studentischen Arbeitsbelastung (Workload) wird geprüft. All diesgeschieht durch ein Team an GutachterInnen (auch ein/e Studierende/r muss beteiligt sein), welches sichaufgrund von u. a. Gesprächen mit Fakultät, Professorinnen und Professoren sowie den Studierenden einBild von dem Studiengang macht. Am Ende wird <strong>der</strong> Studiengang akkreditiert, unter Auflagen akkreditierto<strong>der</strong> nicht akkreditiert. Grundsätzlich gelten für alle Akkreditierungen die European Standards andGuidelines.Dieses System soll nicht nur die Qualität <strong>der</strong> Lehre sichern, son<strong>der</strong>n auch für mehr Transparenz <strong>der</strong>Hochschullandschaft sorgen, StudienbewerberInnen verlässliche Orientierung geben, die Stärkung <strong>der</strong>internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Studienstandortes Deutschland verbessern und die Mobilität vonStudierenden sichern bzw. beför<strong>der</strong>n.Was das Thema für diesen <strong>Rea<strong>der</strong></strong> interessant macht, ist <strong>der</strong> Fakt, dass an den Akkreditierungenvorgängenauch Studierende aktiv beteiligt sein sollen.7.2 Wie können Studierende an <strong>der</strong> Akkreditierung mitwirken?Einerseits uni‐intern, wenn eine Begehung stattfindet, denn dort werden Studierende mit angehört. Hierkönnt ihr in den jeweiligen Fakultätsräten bzw. Dekanaten nachfragen. Ihr könnt dann eure Einschätzung zurStudierbarkeit des jeweiligen Studienganges, zur Ausstattung <strong>der</strong> Hochschule und natürlich zur inhaltlichenAusgestaltung, zum zeitlichen Aufwand, zur Durchführung von Prüfungen und <strong>der</strong> allgemeinenStudienorganisation anbringen und sie so in die Beurteilung <strong>der</strong> GutachterInnen einfließen lassen.An<strong>der</strong>erseits kann man sich in den Akkreditierungskommissionen beteiligen, die bundesweit Studiengängefür die Agenturen akkreditieren. Dafür gibt es den ”studentischen Akkreditierungspool“, <strong>der</strong> die zentraleEntsendung <strong>der</strong> studentischen Vertreter in die Akkreditierungskommissionen übernommen hat.7.3 Wie funktioniert <strong>der</strong> bundesweite studentische Akkreditierungspool?Der studentische Akkreditierungspool organisiert die Vertretungen von Studierenden inAkkreditierungsverfahren. Er ist Ansprechpartner für die Akkreditierungsagenturen und sorgt für dieWeiterbildung seiner Mitglie<strong>der</strong>.Wenn eine Agentur über für eine anstehende Akkreditierung Studierende als GutachterInnen sucht, teilt sieden Poolmitarbeitern notwendige Voraussetzungen mit (bspw. Studiengang und Hochschultyp). Daraufhingleicht die Poolverwaltung diese Anfor<strong>der</strong>ungen mit den Daten im Pool ab und kann so passendeStudierende entsenden.7.4 Wie läuft eine Akkreditierung ab?Die Hochschule, die einen Studiengang akkreditieren lassen will, stellt bei einer vom Akkreditierungsratakkreditierten Agentur einen Antrag. Die Agentur for<strong>der</strong>t dann eine Selbstdokumentation, in <strong>der</strong> dieHochschule ausführlich zu Konzept, Struktur und Ressourcen des geplanten o<strong>der</strong> bereits realisiertenStudienangebots Auskunft gibt. Hochschule und Agentur schließen einen Vertrag über dasAkkreditierungsverfahren. Ab hier wird das Verfahren für die Hochschule kostenpflichtig. Wenn <strong>der</strong> Antragformal geprüft wurde, wird er an eine Akkreditierungskommission weitergegeben. In dieser müssen auchStudierende vertreten sein. Studentische Mitglie<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Kommission können auf beson<strong>der</strong>sstudierendenrelevante Fragen hinweisen und darauf hin wirken, dass diese berücksichtigt werden. DieAkkreditierungskommission setzt dann eine GutachterInnengruppe ein, in <strong>der</strong> auch Studierende vertretensein sollen, die den Studiengang im Lichte <strong>der</strong> Kriterien <strong>der</strong> Agentur bewertet. Schließlich folgt eine„Begehung“ des Studiengangs vor Ort. Dabei machen sich die GutachterInnen selbst ein Bild über dieGegebenheiten vor Ort und sprechen mit den Verantwortlichen des Studienganges, den Lehrenden, den26


Studierenden und begutachten die Ressourcen <strong>der</strong> Hochschule (Bibliothek, EDV, Labore etc.). Das Ziel ist einmöglichst objektives Bild von den Realisierungsmöglichkeiten des Studienganges zu erhalten und dieKompetenzen <strong>der</strong> AbsolventInnen einzuschätzen. Nach <strong>der</strong> Begehung verfassen die GutachterInnen einenAbschlussbericht. Kernpunkt des Berichts ist natürlich die Empfehlung, ob und mit welchen Auflagen dieGutachterInnen den Studiengang akkreditiert sehen möchten. Auf Grundlage des Abschlussberichtsentscheidet letztlich die Akkreditierungskommission <strong>der</strong> Agentur über Akkreditierung, Nicht‐Akkreditierungo<strong>der</strong> Akkreditierung mit Auflagen. Nach <strong>der</strong> Entscheidung wird eine Akkreditierungsurkunde ausgestellt, inwelcher die Dauer <strong>der</strong> Akkreditierung und eventuelle Auflagen vermerkt sind.7.5 Wichtige Begriffe zur Akkreditierung• Akkreditierungskommissionensind die Entscheidungsgremien <strong>der</strong> Akkreditierungsagenturen (Liste <strong>der</strong> Agenturen unter:www.akkreditierungsrat.de). Sie haben die letztlich verbindliche Entscheidungskompetenz über alleVerfahren. Ihnen müssen Vertreter <strong>der</strong> Hochschulen, <strong>der</strong> Studierenden und <strong>der</strong> Berufspraxis angehören.Entscheidungen <strong>der</strong> Akkreditierungskommission werden häufig durch Fachkommissionen vorbereitet.• Akkreditierungsrat (AR)ist das zentrale Steuerungs‐ und Kontrollgremium des deutschen Akkreditierungssystems. Der Ratakkreditiert wie<strong>der</strong>um die Akkreditierungsagenturen und überwacht diese. Dabei wird insbeson<strong>der</strong>e auf dieEinhaltung <strong>der</strong> von Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz gesetztenRahmenbedingungen geachtet und darauf, dass die Verfahren den vom Akkreditierungsrat festgelegtenStandards und Kriterien entsprechen. Dem Akkreditierungsrat gehören VertreterInnen <strong>der</strong>Hochschulrektorenkonferenz, <strong>der</strong> Studierenden, <strong>der</strong> Kultusministerkonferenz sowie <strong>der</strong> Berufspraxis an.• Bündelakkreditierungbezeichnet die Zusammenfassung mehrerer Studiengänge zu einem Bündel und damit <strong>der</strong>en Akkreditierungin nur einem Verfahren. Bündelakkreditierungen sollen dazu dienen, den ”Ansturm“ anAkkreditierungsverfahren besser bewältigen zu können.• Peer‐review (GutachterInnen)ist das gebräuchliche Begutachtungsverfahren bei Akkreditierung und externer Evaluation. Peer‐reviewbedeutet sinngemäß eine Begutachtung durch (den Begutachteten) gleichrangige GutachterInnen. Die peerskommen üblicherweise aus an<strong>der</strong>en Hochschulen an<strong>der</strong>er Bundeslän<strong>der</strong>. Studierende sollen nach denStandards des Akkreditierungsrates in den Gruppen vertreten sein.• ProgrammakkreditierungAkkreditierung eines einzelnen Studiengangs, eines „Programms“. Das Gegenteil ist dieSystemakkreditierung.• Qualitative Standardssind von Akkreditierungsrat und Akkreditierungsagenturen festgelegte Kriterien, denen Studienangebotegenügen müssen, um eine Akkreditierung und damit das Qualitätssiegel des Akkreditierungsrates zuerlangen. Sie sind auf den Homepages <strong>der</strong> Agenturen und des Akkreditierungsrates einzusehen.• Qualitätsentwicklungist ein gegenüber <strong>der</strong> Qualitätssicherung weiter gefasster Begriff. Er umfasst Maßnahmen und Bemühungen,die darauf abzielen, nicht nur Mindeststandards einzuhalten, son<strong>der</strong>n auch die Qualität vonStudienangeboten weiterzuentwickeln und zu erhöhen.• Qualitätssicherungist das Bemühen und das Ergreifen von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung <strong>der</strong> Qualität vonStudienangeboten. Qualitätssicherung meint meist die Überprüfung <strong>der</strong> Einhaltung von inhaltlichen undformalen Mindestanfor<strong>der</strong>ungen.• Reakkreditierungist die erneute Prüfung eines Studiengangs nach dem Ablauf <strong>der</strong> Frist, für welche die Akkreditierungausgesprochen wurde. In vielem entspricht das Verfahren dem <strong>der</strong> ersten Akkreditierung,• SystemakkreditierungSeit Anfang 2008 gibt es die Möglichkeit, nicht mehr die einzelnen Studiengänge überprüfen zu lassen,son<strong>der</strong>n ein Qualitätssicherungssystem an <strong>der</strong> Hochschule zu entwickeln und dieses statt <strong>der</strong> einzelnenStudiengänge akkreditieren zu lassen. Als Gründe dafür werden Hochschulautonomie und geringere Kostengenannt, beides ist jedoch strittig.Links:• Akkreditierungsrat: http://www.akkreditierungsrat.de• Studentischer Akkreditierungspool: http://www.studentischer‐pool.de27


8 Überregionale hochschulpolitische InstitutionenWer sich mit Hochschul‐ und Bildungspolitik auseinan<strong>der</strong>setzt, wird merken, dass es eine ganze Reihe vonInstitutionen und Organisationen gibt, die überregional Einfluss nehmen, was wie<strong>der</strong>um Auswirkungen aufdie einzelnen Hochschulen hat. Knapp gesagt, gibt es für die meisten Gruppen auf allen EbeneZusammenschlüsse, um je<strong>der</strong> Gruppe auf <strong>der</strong> entsprechenden Ebene Gehör zu verschaffen. Hinzu kommtnoch die Beson<strong>der</strong>heit des deutschen fö<strong>der</strong>alen Bildungssystems. Die kommenden Abschnitte sollen die –unserer Meinung nach – wichtigsten Akteure kurz vorstellen. Wir wissen, dass diese Übersicht nichtabschließend ist. Wir haben etwa darauf verzichtet, Parteien und Gewerkschaften anzugeben, da dieseeinerseits bekannt sind und an<strong>der</strong>erseits bzgl. Ihrer hochschulpolitischer Zielsetzung nach komplexer sind.Dass sie dennoch im hochschulpolitischen Prozess eine Rolle spielen, dürfte aber im Allgemeinen klar sein.8.1 Studentische Zusammenschlüsse8.1.1 Brandenburgische Studierendenvertretung (BrandStuVe)Die Brandenburgische Studierendenvertretung (BrandStuVe) ist die Zusammenkunft <strong>der</strong> Asten undStudierendenräte im Land Brandenburg. Jede Hochschule entsendet VertreterInnen, die sich mitlandesweiten hochschulpolitischen Fragen beschäftigen, mit dem Ziel, gemeinsame Positionen zu erarbeitenbzw. in bestimmten Punkten zusammenzuarbeiten. Die BrandStuVe vertritt die Studierenden in ganzBrandenburg gegenüber dem Ministerium und dem Landtag, <strong>der</strong> Presse und an<strong>der</strong>en hochschulpolitischenAkteuren wie etwa den zuständigen Vertretern von Gewerkschaften und Parteien. Sie arbeitet außerdem mitan<strong>der</strong>en landes‐ o<strong>der</strong> bundesweiten Studierendenvertretungen zusammen, wo sich dies anbietet. Bspw.wird die BrandStuVe regelmäßig in <strong>der</strong> Landespolitik zu Anhörungen eingeladen, um dort studentischePositionen zu vertreten.Mit <strong>der</strong> für Herbst 2008 geplanten 4. Novelle des Brandenburgischen Hochschulgesetztes (BbgHG), hat dieLandesregierung zugesichert, dass die BrandStuve als Landeskonferenz <strong>der</strong> Studierendenschaften im LandBrandenburg gesetzlich verankert wird. Als Koordination ist ein SprecherInnenrat <strong>der</strong> BrandStuvevorgesehen. www.brandstuve.de8.1.2 IUS – International Union of StudentsIUS ist <strong>der</strong> weltweite studentische Dachverband, <strong>der</strong> auch hat einen Sitz bei <strong>der</strong> UNO wahrnimmt. DieInternational Union of Students (IUS) – teilweise auch als Internationaler Studentenbund (ISB) o<strong>der</strong>Weltstudentenbund (WSB) bezeichnet – wurde 1946 in Prag gegründet und ist heute <strong>der</strong> einzige weltweiteZusammenschluss studentischer Dachverbände. Heute umfasst die IUS nach eigenen Angaben 152Mitgliedsverbände aus 114 Län<strong>der</strong>n. Im Verband hat jedes Mitgliedsland eine Stimme.8.1.3 ESU – European Students’ UnionESU ‐ The European Students’ Union ist <strong>der</strong> europaweite Dachverband <strong>der</strong>Studierendenschaftsdachverbände mit 47 Mitglie<strong>der</strong>n aus 36 Län<strong>der</strong>n und vertritt über diese mehr als 12Millionen Studentinnen und Studenten auf europäischer Ebene. Das Hauptziel von ESU ist die Wahrung <strong>der</strong>bildungspolitischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Interessen <strong>der</strong> Studentinnen und Studentenund <strong>der</strong>en Vertretung gegenüber internationalen/gesamteuropäischen Organen und Institutionen wie dem<strong>Europa</strong>rat, <strong>der</strong> Europäischen Union o<strong>der</strong> UNESCO. Neben <strong>der</strong> Interessenvertretung bietet ESU eineInformations‐ und Vernetzungsplattform für seine Mitglie<strong>der</strong> und organisiert regelmäßig Seminare undWorkshops als Training für StudierendenvertreterInnen. In den letzten Jahren erlangte ESU vor allemBedeutung durch die aktive Teilnahme am Bologna‐Prozess. (http://www.esib.org)8.1.4 freier zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs)Der ”freie zusammenschluss von studentInnenschaften“ fzs ist <strong>der</strong> bundesweite überparteilicheDachverband <strong>der</strong> Studierendenvertretungen. Derzeit vertritt er über eine Million Studierende aus ca. 90Mitgliedshochschulen. Der fzs vertritt seine Mitglie<strong>der</strong> nach außen durch Presse‐ und Öffentlichkeitsarbeit,Gespräche mit Organisationen, Institutionen und PolitikerInnen und ist international im ESU und im IUS mitan<strong>der</strong>en Dachverbänden vernetzt. Durch Bündelung <strong>der</strong> Kräfte ist er in <strong>der</strong> Lage, stärker auf die (Hochschul‐)Politik einzuwirken und auf Entscheidungen Einfluss zu nehmen. Zwar ist Bildungspolitik in erster LinieLandessache, jedoch gibt es viele Bereiche, die dennoch auf Bundesebene geregelt sind, wie etwa das Bafög,<strong>der</strong> Bologna‐Prozess, die Akkreditierung, die Exzellenz‐Initiative u. ä. Außerdem vernetzt <strong>der</strong> fzs28


Studierendenschaften einzelner Bundeslän<strong>der</strong>, so dass die Studierendenvertreter sich austauschen und vonihren Erfahrungen profitieren können. Ferner unterstützten Mitgliedshochschulen durch ihreMitgliedsbeiträge die Arbeit <strong>der</strong> unabhängigen Studierendenvertretungen in den Bundeslän<strong>der</strong>n ohneverfasste Studierendenschaft, die also den Nachteil haben, nicht gesetzlich verankert zu sein und demzufolgekeine Finanzen zur Verfügung haben.Obwohl so ein Dachverband naturgemäß ein sehr heterogenes Gebilde ist, versucht <strong>der</strong> fzs zu verschiedenenThemen gemeinsame Positionen zu erarbeiten. Hierzu werden Bedingungen von Hochschulbildung analysiertund in größere Zusammenhänge eingeordnet, Probleme benannt, eigene Vorschläge entwickelt undeingebracht. Dies geschieht in den verschiedenen Gremien des fzs wie bspw. in <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung,den inhaltlichen Ausschüssen usw. Der fzs organisiert auch Weiterbildungen für die StudierenvertreterInnenvor Ort und organisiert den bundesweiten studentischen Akkreditierungspool, um Studierende bei denAkkreditierungsverfahren zu beteiligen.Themen sind bspw. Studiengebühren, die Umstrukturierung <strong>der</strong> Hochschulen, <strong>der</strong> Bologna‐Prozess,Diskriminierung an Hochschulen aufgrund von Herkunft o<strong>der</strong> Geschlecht, soziale Belange Studieren<strong>der</strong> undBildungsfinanzierung. Halbjährlich treffen sich alle Mitgliedshochschulen zur Mitglie<strong>der</strong>versammlung (MV),dem höchsten beschlussfassendem Gremium des fzs. Wenn euch die Arbeit des fzs interessiert erfahrt ihrmehr unterhttp://www.fzs.de8.1.5 Bundesfachschaftentagungen bzw. ‐konferenzenViele Fachschaften schließen sich bundesweit auf Fachschaftenkonferenzen u. ä. zusammen. Viel mehrkann man dazu aber dann auch nicht sagen, weil die einzelnen Konferenzen unterschiedlich aktiv sind.Genaueres zu deinem Fach kann dir deine Fachschaft mitteilen.8.1.6 Aktionsbündnis gegen Studiengebühren (ABS)Der <strong>AStA</strong> <strong>der</strong> <strong>Viadrina</strong> ist Mitglied des Aktionsbündnisses gegen Studiengebühren. Das Aktionsbündnisspricht sich gegen jegliche Art von Studiengebühren aus und organisiert Veranstaltungen zum Thema bzw.organisiert Protestaktionen. Es stützt sich auf den so genannten ”Krefel<strong>der</strong> Aufruf“. Mitglie<strong>der</strong> können alleOrganisationen werden, die den Krefel<strong>der</strong> Aufruf unterstützen. Das ABS hat zwei GeschäftsführerInnen undein Koordninierungsorgan (das ABS‐KO). In vielen Bundeslän<strong>der</strong>n gibt es Län<strong>der</strong>strukturen.http://www.abs‐bund.de/8.1.7 Bundesverband ausländischer Studieren<strong>der</strong> (BAS)Der BAS hat zum Ziel, die rechtliche, ökonomische, gesellschaftliche, soziale und kulturelle Situation <strong>der</strong>ausländischen Studierenden zu verbessern. Das Studium ausländischer Studieren<strong>der</strong> in <strong>der</strong> BundesrepublikDeutschland wird grundsätzlich als gesellschaftlich wichtig begrüßt. Es soll dem gegenseitigen ”Voneinan<strong>der</strong>‐Lernen“ und dem kulturellen und wissenschaftlichen Austausch dienen. Der BAS setzt sich auch für eineerleichterte Studienaufnahme in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland ein und vertritt die Interessen <strong>der</strong>ausländischen Studierenden gegenüber hochschulpolitischen Akteuren. Ziel des Verbandes ist es, dieAuslän<strong>der</strong>Innenreferate (bei uns das Referat für Internationales), die VertreterInnen und Vereineausländischer Studieren<strong>der</strong>, sowie an<strong>der</strong>e in diesem Sinne arbeitenden Personen und Gruppen zu vernetzenund zu koordinieren und Nachteile und Diskriminierungen ausländischer Studieren<strong>der</strong> abzuschaffen.http://www.bas‐ev.de/8.1.8 Parteinahe StudierendenverbändeAuf Bundesebene gibt es folgende parteinahen Studierendenverbände- die Juso Hochschulgruppen (SPD)- <strong>der</strong> Ring Christlich‐Demokratischer Studenten (CDU/CSU)- <strong>der</strong> Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen (FDP)- Campusgrün – Bündnis grün‐alternativer Hochschulgruppen (Grüne)- Die Linke.Sozialistisch‐demokratischer Studierendenverband (Die Linke)Sie sind die Zusammenkünfte <strong>der</strong> Hochschulgruppen an einzelnen Hochschulen bzw. in den Bundeslän<strong>der</strong>.Sie vertreten hauptsächlich die Interessen <strong>der</strong> Studierenden innerhalb <strong>der</strong> nahe stehenden Partei und anihren jeweiligen Hochschulen.29


8.2 Das fö<strong>der</strong>ale Bildungssystem und seine OrganeHier sollen nur kurz die wesentlichen Aufgaben und Möglichkeiten <strong>der</strong> verschiedenen Organe skizziertwerden. Ausführliche Darstellungen findet ihr u. a. bei <strong>der</strong> Bundeszentrale für politische Bildung.8.2.1 Die BundesregierungBis 2006 hatte <strong>der</strong> Bund eine Rahmengesetzgebungskompetenz (früherer Art. 75 GG), innerhalb <strong>der</strong>er er sichauf allgemeine Regelungen und Vorgaben beschränken sollte. Dieser Rahmengesetzgebungskompetenz kamund kommt <strong>der</strong> Bund bzw. das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit demHochschulrahmengesetz (HRG) nach. Durch den Wegfall <strong>der</strong> Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundessoll dieses nun jedoch aufgehoben werden.http://www.bmbf.de8.2.2 Die LandesregierungenBildungspolitik ist in erster Linie Landessache, d.h. die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung <strong>der</strong>Rahmengesetzgebung kommt nach Art. 70 GG den Bundeslän<strong>der</strong>n zu. Diese erlassen die jeweiligenLandeshochschulgesetze, bei uns gilt das Brandenburgische Hochschulgesetz BbgHG. Bisher regelte dabei dasHochschulrahmengesetz grundlegende Fragen, es ist jedoch geplant, das HRG abzuschaffen.http://www.mwfk.brandenburg.de8.2.3 Die Kultusministerkonferenz (KMK)Die Kultusministerkonferenz ist ein freiwilliger Zusammenschluss <strong>der</strong> für Bildung, Erziehung, Forschung undKultur zuständigen Minister bzw. Senatoren <strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong>. Obwohl diese Politikbereiche Län<strong>der</strong>sachesind, kooperieren die Landesvertreter bei überregional bedeutenden Themen miteinan<strong>der</strong>. In <strong>der</strong> KMK sindalle Län<strong>der</strong> mit je einer Stimme vertreten. Beschlüsse werden nur im Konsens getroffen, die haben für dieLän<strong>der</strong> Empfehlungscharakter. Neben den eigentlichen Treffen <strong>der</strong> MinisterInnen existieren weitereAusschüsse, Kommissionen und Arbeitsgruppen, die die Beschlüsse <strong>der</strong> KMK vorbereiten. EinigeArbeitsgruppen setzen sich aus KMK‐VertreterInnen und VertreterInnen an<strong>der</strong>er Institutionen, etwa BMBFo<strong>der</strong> HRK, zusammen. Die Studierenden sind momentan nur in <strong>der</strong> Arbeitsgruppe ”Fortführung des Bologna‐Prozesses“ vertreten. http://www.kmk.org8.2.4 Die Bund‐Län<strong>der</strong>‐Konferenz für Bildungsplanung (BLK)Neben <strong>der</strong> KMK besteht die Bund‐Län<strong>der</strong>‐Kommission für Bildungsplanung und Forschungsför<strong>der</strong>ung(BLK) als ständiges Gesprächsforum für Fragen <strong>der</strong> Forschungsför<strong>der</strong>ung und des Bildungswesens, diesowohl den Bund als auch die Län<strong>der</strong> betreffen. Ihre Empfehlungen und Beschlüsse sollen von denRegierenden bei bildungspolitischen Entscheidungen berücksichtigt werden. Einen rechtlich bindendenCharakter haben die Beschlüsse <strong>der</strong> BLK nur für diejenigen Län<strong>der</strong>, die diesen auch zugestimmt haben;ein Zwang zur Anwendung selbiger besteht indes nicht. Ein Beispiel für die Betätigungsfel<strong>der</strong> <strong>der</strong> BLKist bspw. die Diskussion zur För<strong>der</strong>ung von Elitehochschulen.http://www.blk‐bonn.de8.2.5 Der WissenschaftsratLetztlich ist für diese Arbeit auch <strong>der</strong> Wissenschaftsrat (WR) interessant. Als wissenschaftspolitischesBeratungsgremium berät Bund und Län<strong>der</strong> in Fragen <strong>der</strong> Weiterentwicklung des Hochschulsystems und vonForschungseinrichtungen und spricht hierzu Empfehlungen aus. Er befasst sich mit <strong>der</strong> langfristigen Planungzu Fragen <strong>der</strong> strukturellen und inhaltlichen Entwicklung von Forschung, Wissenschaft und Hochschulwesenzu. Der Wissenschaftsrat wurde außerdem zusammen mit <strong>der</strong> Deutschen Forschungsgemeinschaft mit <strong>der</strong>organisatorischen Abwicklung und <strong>der</strong> wissenschaftlichen Begutachtung bzw. Begleitung <strong>der</strong>Exzellenzinitiative beauftragt.http://www.wissenschaftsrat.de30


8.3 Weitere bundesweite hochschulpolitische Akteure8.3.1 Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK)Die HRK ist <strong>der</strong> freiwillige Zusammenschluss <strong>der</strong> deutschen Hochschulen, <strong>der</strong> diese gegenüber Politik undÖffentlichkeit vertritt. Derzeit gehören 258 Hochschulen <strong>der</strong> HRK an, darunter Universitäten,Fachhochschulen und weitere Einrichtungen. Die Beschlussfindung findet im so genannten Plenum statt.Das Plenum wählt für je drei Jahre eine/n PräsidentIn, die/<strong>der</strong> die HRK in <strong>der</strong> Öffentlichkeit vertritt.Dieser/diesem steht ein Präsidium zur Seite. Zudem verfügt die HRK eine Reihevon Angestellten, die zu verschiedenen Themen arbeiten. Die HRK befasst sich bspw. mit den ThemenStudiengebühren, dem Bologna‐Prozess, <strong>der</strong> Evaluation sowie weiteren Strukturüberlegungen. Ihr Ziel isteine autonome Hochschule, die nicht nur ihre Studierenden selbst auswählt, son<strong>der</strong>n auch die Höhe <strong>der</strong>fälligen Studiengebühren selbst festlegt. Warum die HRK sich als Stimme <strong>der</strong> Hochschulen und nicht alsStimme <strong>der</strong> RektorInnen begreift, ist nicht geklärt. Dazu müssten studentische Interessen einbezogenwerden. http://www.hrk.de8.3.2 Das Deutsche Studentenwerk (DSW)Das Deutsche Studentenwerk (DSW) ist <strong>der</strong> freiwillige Zusammenschluss <strong>der</strong> Studentenwerke in <strong>der</strong>Bundesrepublik Deutschland. Im Zusammenwirken mit Hochschulen und Hochschulstädten sollen sie zurVerbesserung <strong>der</strong> Rahmenbedingungen für das Hochschulstudium beitragen. Bei <strong>der</strong> Meinungsbildung desDSW wirken in den Gremien neben den gesetzlichen Vertretern <strong>der</strong> Studentenwerke die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong>Organe <strong>der</strong> örtlichen Studentenwerke mit, insbeson<strong>der</strong>e Studierende und ProfessorInnen.Das DSW för<strong>der</strong>t seine Mitglie<strong>der</strong> unter an<strong>der</strong>em, indem es die Interessen seiner Mitglie<strong>der</strong> gegenüber Bundund Län<strong>der</strong>n vertritt, die örtlichen Studentenwerke durch Organisation von Fachtagungen,Informationsmaterial und Ausbildungs‐ und Fortbildungsveranstaltungen unterstützt, indem esÖffentlichkeitsarbeit betreibt und sozialpolitische Belange <strong>der</strong> Studierenden <strong>der</strong> Hochschulen wahrnimmt.Zudem äußert sich das DSW regelmäßig öffentlich kritisch zu Fragen wie Studiengebühren und BAföG,Außerdem bringt es zusammen mit dem BMBF alle zwei Jahre die Sozialerhebung des DeutschenStudentenwerks heraus. Diese umfassende Studie beschreibt die soziale Situation <strong>der</strong> Studierenden inDeutschland. Das Deutsche Studentenwerk glie<strong>der</strong>t sich in Mitglie<strong>der</strong>versammlung, Vorstand undGeneralsekretär. Als Beratungsgremium besteht ein Kuratorium, in dem Vertreter <strong>der</strong>Hochschulrektorenkonferenz, <strong>der</strong> Studierenden, Repräsentanten <strong>der</strong> Bundes‐ und Län<strong>der</strong>regierungen, desDeutschen Städtetages, <strong>der</strong> Gewerkschaften und des Deutschen Industrie‐ und Handelstages sowie <strong>der</strong>Bundestagsfraktionen und an<strong>der</strong>e Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens zusammenwirken. BeratendeFunktion hat auch <strong>der</strong> im Mai 2004 eingerichtete Studierendenrat. Er setzt sich aus studentischenMitglie<strong>der</strong>n zusammen, die in den Organen <strong>der</strong> Studentenwerke aktiv sind.http://www.studentenwerke.de8.3.3 Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) e.V. st eine gemeinsame Einrichtung <strong>der</strong> deutschenHochschulen, <strong>der</strong> <strong>der</strong>en internationale Beziehungen durch den Austausch von Studierenden undWissenschaftlerInnen und durch internationale Programme und Projekte för<strong>der</strong>t. Der DAAD unterhält einweltweites Netzwerk von Büros, DozentInnen‐ und Alumnivereinigungen und bietet Beratung vor Ort an.Die Hauptziele des DAAD sind die För<strong>der</strong>ung des ausländischen und deutschen wissenschaftlichenNachwuchses, die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Internationalität und Attraktivität <strong>der</strong> deutschen Hochschulen, dieFör<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Germanistik und deutschen Sprache, Literatur und Landeskunde an ausgewähltenausländischen Universitäten, und die För<strong>der</strong>ung des wissenschaftlichen Fortschritts in Entwicklungslän<strong>der</strong>nund den Transformationslän<strong>der</strong>n in Mittel‐ und Osteuropa. Vor allem unterstützt <strong>der</strong> DAAD Studien‐ undLehraufenthalte an einer ausländischen Hochschule Die studentische Einflussnahme auf den DAAD geschiehtdurch je drei Mitglie<strong>der</strong> im Vorstand und im Kuratorium. Darüber hinaus können StudierendenschaftenMitglied im DAAD werden und auf den jährlichen Mitglie<strong>der</strong>versammlungen durch ihre Stimmen die Politikdes DAAD beeinflussen.http://www.daad.de31


8.3.4 Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) ist eine Forschungsför<strong>der</strong>ungsorganisation, die von Bund undLän<strong>der</strong>n finanziert wird und die als gemeinnütziger, eingetragener Verein (also privatrechtlich) organisiertist. Sie för<strong>der</strong>t Forschungsvorhaben und unterstützt die Zusammenarbeit unter Forschern. Sie berätParlamente und Behörden in wissenschaftlichen Fragen und pflegt Verbindungen <strong>der</strong> Forschung zurWirtschaft und zur ausländischen Wissenschaft. Die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> DFG gibt es über Einzelprojekte,Graduiertenkollegs, Forschungskooperationen sowie Infrastruktur und weltweite Netzwerke.Antragsberechtigt sind neben Institutionen auch einzelne Wissenschaftler (ab <strong>der</strong> Promotion). Die DeutscheForschungsgemeinschaft wurde außerdem zusammen mit dem Wissenschaftsrat von mit <strong>der</strong>organisatorischen Abwicklung und <strong>der</strong> wissenschaftlichen Begutachtung bzw. Begleitung <strong>der</strong>Exzellenzinitiative beauftragt.www.dfg.de8.3.5 Centrum für Hochschulentwicklung (CHE)Das Centrum für Hochschulentwicklung ist euch wahrscheinlich bekannt durch die jährlich veröffentlichtenHochschulrankings, die vom CHE initiiert werden. Das CHE wurde 1994 von <strong>der</strong> Bertelsmann‐Stiftung und <strong>der</strong>Hochschulrektorenkonferenz als gemeinnützige GmbH gegründet. Das CHE versteht sich als„Reformwerkstatt“ für das deutsche Hochschulwesen und führt Projekte, Studien und Workshops zuaktuellen hochschulpolitischen Themen durch bzw. gibt Publikationen und die genannten Rankings heraus.Leitbild des CHE ist die Idee <strong>der</strong> „entfesselten Hochschule“ die „autonom, wissenschaftlich, profiliert undwettbewerbsfähig, wirtschaftlich, international und neuen Medien gegenüber aufgeschlossen“ sein soll, soDetlef Müller‐Böling, <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitiger Leiter des CHE. Der Wettbewerb sei dazu in allen Hochschulbereicheneinzuführen. In <strong>der</strong> Öffentlichkeit wird kritisiert, dass ein privates Unternehmen Einfluss auf Lehre undStudium nimmt und sich stark für Studiengebühren einsetzt.http://www.che.de8.4 Weitere landesweite hochschulpolitische Akteure8.4.1 Die Brandenburgische Landesrektorenkonferenz (BLRK)Was die HRK für die BRD ist, ist die BLRK für Brandenburg; wenn auch in kleinerem Maßstab. DieLandesrektorenkonferenz ist ein Zusammenschluss <strong>der</strong> Rektoren <strong>der</strong> Universitäten und Fachhochschulen imBrandenburg. Ihr Ziel ist die Durchsetzung hochschulpolitischer Interessen gegenüber dem Land.8.4.2 Der Landeshochschulrat des Landes BrandenburgDer Landeshochschulrat setzt sich aus 13 Vertreter aus Wissenschaft, Politik und Wirtschaft an. Der Rat solldie Hochschulen im Land Brandenburg bei <strong>der</strong> Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützen, bspw. berät erdie PräsidentInnen und Senate in grundsätzlichen Fragen und Entwicklungsplanung <strong>der</strong> Hochschulen, er gibtEmpfehlungen zur Haushaltsplanung kann KandidatInnen für das Präsidentenamt vorschlagen.http://www.landeshochschulrat.brandenburg.de32


9 Wo steht was? ‐ Die wichtigsten Satzungen und Ordnungen auf einen BlickGrundsätzlich unterscheidet man zwischen Satzungen und Ordnungen. Während Satzungen grundlegendeDinge wie die Struktur und die Kompetenzen von Institutionen und Gremien regeln, sind in Ordnungen eherdie Details und die Verfahrensfragen geregelt.9.1 Ordnungen <strong>der</strong> <strong>Viadrina</strong>Alle in diesem <strong>Rea<strong>der</strong></strong> von uns zusammengefassten Gesetze und Ordnungen findet ihr natürlich auch imInternet. Zusätzlich zu den bereits genannten existieren weitere Ordnungen, die bei <strong>der</strong> konkretenFachschafts‐ und Gremienarbeit wichtig sind. Wir haben in diesem Kapitel noch einmal alle aufgezählt undkurz umrissen, bei welchen Fragen welche Ordnung zu konsultieren ist. Sämtliche Ordnungen <strong>der</strong> <strong>Viadrina</strong>findet ihr als amtliche Bekanntmachungen unter:http://www.euv‐frankfurt‐o.de/de/struktur/verwaltung/dezernat_1/bekanntmachungen/index.html.Sie sind ab dem Tag ihrer Veröffentlichung gültig. Zuständig für die Satzungen und Ordnungen <strong>der</strong> <strong>Viadrina</strong>ist das Dezernat I (Studentische Angelegenheiten und Recht), hier insbeson<strong>der</strong>e das Justitiariat.Grundlagen <strong>der</strong> akademischen Gremienarbeit sind u. a. folgende Satzungen und Ordnungen: Grundordnung <strong>der</strong> <strong>Viadrina</strong> (GrO)Die Grundordnung ist die Basis für alle weitere Satzungen, Ordnungen und die Struktur <strong>der</strong> Hochschule.Welche Hochschulgremien gibt es? Wer darf was in den Fakultäten und an <strong>der</strong> Hochschule? Wer ist wofürzuständig? Sie wird vom Senat erlassen und geän<strong>der</strong>t. Studien‐ und PrüfungsordnungenDie Studien‐ und Prüfungsordnungen geben die jeweiligen Studiengangstrukturen und –inhalte vor undwerden von den Fakultäten erarbeitet. Sie regeln Zulassungsbedingungen und Anfor<strong>der</strong>ungen für Prüfungen.Wichtig für die Arbeit auf Fachschaftsebene, in den Fakultätsräten und den Prüfungsausschüssen. Wahlordnung <strong>der</strong> <strong>Viadrina</strong>Die Wahlordnung regelt die Zuständigkeiten und das Verfahren bei Wahlen zu akademischen Gremien, alsobei Senat und Fakultätsräten. (Achtung: es gibt noch die Wahlordnung <strong>der</strong> Studierendenschaft für diestudentischen Gremien!) EvaluierungsordnungSie regelt das grundsätzliche Verfahren und Standards für die Evaluation von Lehrveranstaltungen, dieAusgestaltung liegt dann bei den Fakultäten. ImmatrikulationsordnungHier geht es um Immatrikulation, Exmatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung, das Verfahren <strong>der</strong>Einschreibung und Voraussetzungen für den Studienbeginn an <strong>der</strong> <strong>Viadrina</strong> o<strong>der</strong> den Studiengangswechsel. GebührenordnungWas kostet wie viel und warum? Alles zum Thema Gebühren findet ihr hier: Rückmeldgebühren,Studiengebühren in den weiterführenden Studiengängen und Säumnisgebühren, wenn ihr vergessen habt,euch rückzumelden o<strong>der</strong> die Chipkarte verloren habt.. Geschäftsordnung des Senats <strong>der</strong> <strong>Viadrina</strong>Hier wird das Verfahren für die Arbeit im Senat festgelegt, bspw. beim Re<strong>der</strong>echt, bei Anträgen u. ä., zuEinberufung und Tagesordnung, zum Sitzungsverlauf und zu Abstimmungen, Protokollen und Vertraulichkeitsowie auch über die Arbeitsweise <strong>der</strong> Kommissionen und Ausschüsse des Senats33


9.2 Ordnungen <strong>der</strong> StudierendenschaftWie im Abs. 3.5 bereits ausführlich beschrieben, verfügt die Studierendenschaft über notwendige Satzungenund Ordnungen. Sie sind im Folgenden aufgelistet und ihre Inhalte kurz angerissen. Die Satzungen undOrdnungen <strong>der</strong> Studierendenschaft findet ihr unter http://www.asta‐viadrina.de/schriften/ Auch sie geltenerst, wenn sie vom Präsident / von <strong>der</strong> Präsidentin genehmigt wurden und veröffentlicht wurden. Satzung <strong>der</strong> StudierendenschaftDie Satzung ist gewissermaßen die Grundordnung <strong>der</strong> Studierendenschaft. In ihr sind alle wesentlichenDinge geregelt. Bspw. welche studentischen Gremien es gibt und welche Aufgaben und Kompetenzen siehaben. Eine Pflichtlektüre für alle, die sich innerhalb <strong>der</strong> studentischen Selbstverwaltung ernsthafteinbringen wollen.http://www.asta‐viadrina.de/schriften/Satzung‐Studierendenschaft.pdf Wahlordnung <strong>der</strong> Studierendenschaft (WO)Die Wahlordnung regelt die Organisation <strong>der</strong> studentischen Wahlen bis ins kleinste Detail, also z.B. dieWahlorgane, die Fristen und die Ermittlung des Wahlergebnisses.http://www.asta‐viadrina.de/schriften/WO‐Studierendenschaft.pdf Finanzordnung (FO)Sie regelt die Finanzen <strong>der</strong> Studierendenschaft, also z.B. den Zeitraum des Haushaltsjahres, die Aufstellungund Ausführung des Haushaltsplanes sowie Zahlungen, Buchungen und Rechnungslegung.http://www.asta‐viadrina.de/schriften/fo.pdf EntschädigungsordnungHier ist festgehalten, welche Aufwandsentschädigungen einige <strong>der</strong> gewählten StudierendenvertreterInnenfür ihr ehrenamtliches Engagement erhalten. http://www.asta‐viadrina.de/schriften/EO‐<strong>AStA</strong>.html9.3 Ordnungen <strong>der</strong> einzelnen Organe <strong>der</strong> Studierendenschaft <strong>AStA</strong>‐ Geschäftsordnung http://www.asta‐viadrina.de/schriften/GO‐<strong>AStA</strong>.pdf‐ Wahlordnung http://www.asta‐viadrina.de/schriften/WO‐<strong>AStA</strong>.pdf StuPa‐ Geschäftsordnung http://www.asta‐viadrina.de/schriften/GO‐StuPa.pdf Vollversammlung‐ Geschäftsordnung http://www.asta‐viadrina.de/schriften/GO‐VV.html Sprachenbeirat‐ Satzung http://www.asta‐viadrina.de/schriften/Satzung‐SB.pdf FSR Wiwi‐ Satzung http://www.asta‐viadrina.de/schriften/FSRWiwi‐FSS.pdf‐ Finanzordnung http://www.asta‐viadrina.de/schriften/FSRWiwi‐FSFO.pdf FSR Jura‐ Satzung http://www.asta‐viadrina.de/schriften/FSRJura‐Satzung.pdf‐ Finanzordnung http://www.asta‐viadrina.de/schriften/FSRJura‐FO.pdf FSR Kuwi‐ Satzung http://www.asta‐viadrina.de/schriften/FSRKuwi‐FSS.html‐ Finanzordnung http://www.asta‐viadrina.de/schriften/FSRKuwi‐FSFO.html34


10 AbkürzungsverzeichnisABS ‐ Aktionsbündnis gegen StudiengebührenAR ‐ Akkreditierungsrat<strong>AStA</strong> ‐ Allgemeiner studentischer Ausschuss / Allgemeiner Studierenden‐AusschussBA ‐ BachelorBAföG ‐ Bundesausbildungsför<strong>der</strong>ungsgesetzBAS ‐ Bundesverband Ausländischer Studieren<strong>der</strong>BLK ‐ Bund‐Län<strong>der</strong>konferenz für BildungsplanungBMBF ‐ Bundesministerium für Bildung und ForschungBrandStuVe – Brandenburgische StudierendenvertretungCHE ‐ Centrum für HochschulentwicklungDAAD ‐ Deutscher Akademischer AustauschdienstDSW ‐ Deutsches StudentenwerkECTS ‐ European Credit Transfer SystemESU –European Students’ UnionFO ‐ Finanzordnung <strong>der</strong> StudierendenschaftFS – FachschaftFSR ‐ FachschaftsratFSVV ‐ Fachschaftsvollversammlungfzs ‐ freier zusammenschluss von studentInnenschaftenGO ‐ GeschäftsordnungGrO ‐ GrundordnungHG ‐ HochschulgesetzHRG ‐ HochschulrahmengesetzHRK ‐ HochschulrektorenkonferenzIUS ‐ International Union of StudentsKMK ‐ KultusministerkonferenzLAT ‐ LandesAStenTreffen (landesweite Studierendenvertretung in an<strong>der</strong>en Bundeslän<strong>der</strong>n)LRK ‐ LandesrektorenkonferenzMA ‐ MasterMV ‐ Mitglie<strong>der</strong>versammlungMWFK ‐ Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes BrandenburgSK – SenatskommissionSoPo ‐ SozialpolitikStW ‐ StudentenwerkStuPa ‐ StudierendenparlamentWR ‐ WissenschaftsratZV – Zielvereinbarung35


Notizen36


Notizen37


Impressum:Allgemeiner Studentischer Ausschuss – <strong>AStA</strong><strong>der</strong> <strong>Europa</strong>‐Universität <strong>Viadrina</strong>Paul‐Feldner‐Str. 915230 Frankfurt (O<strong>der</strong>)Stand: Juli 200839

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