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Streitigkeiten mit Banken - wenn die Finanzierung zum Problem wird

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<strong>Streitigkeiten</strong> <strong>mit</strong> <strong>Banken</strong> -<strong>wenn</strong> <strong>die</strong> <strong>Finanzierung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Problem</strong> <strong>wird</strong>München, 8. November 2012


Wann <strong>die</strong> <strong>Finanzierung</strong><strong>zum</strong> <strong>Problem</strong> werden kannVerhandlungsbeginnSigningClosing / AuszahlungFälligkeit8. November 2012


<strong>Finanzierung</strong>ssicherheit bei Signing• Zeitliche und inhaltliche Koordination von Akquisitions- und <strong>Finanzierung</strong>sprozess• Insbesondere DD-Berichte (Legal, Tax, weitere) / Reliance• Parallele Verhandlungen <strong>mit</strong> mehreren <strong>Banken</strong>, Syndizierungen und Club-Deals• Binding Termsheet: Punktation oder Vorvertrag?• <strong>Finanzierung</strong>svorbehalt, MAC-Klauseln• Rechtsfolgen bei Verhandlungsabbruch• Im Verhältnis Darlehensnehmer (Käufer) – Bank• Im Verhältnis Käufer - Verkäufer8. November 2012


Stolpersteine im Closing Process• Angleichung der Auszahlungs- und Closing Bedingungen (Conditions Precedent) inSPA und Darlehensvertrag• Erfüllung parallel <strong>zum</strong> Verhandlungsprozess• Certain Funds-Klauseln bei Divergenz der CPs• Rechtsfolgen bei Nichterfüllung• Im Verhältnis zur Bank: Auszahlungsverweigerung, Nichtabnahmeentschädigung• Im Verhältnis <strong>zum</strong> Verkäufer: Schadensersatz8. November 2012


Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!KANTENWEIN • ZIMMERMANN • FOX • KRÖCK & PARTNERRECHTSANWÄLTE | STEUERBERATER | WIRTSCHAFTSPRÜFERTheatinerstr. 880333 Münchenwww.kantenwein.deT: + 49 (89) 89 96 86 0F: + 49 (89) 89 96 86 86Marcus van BevernRechtsanwalt, FA f. Bank und Kapitalmarktrechtmarcus.vanbevern@kantenwein.de8. November 2012

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