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typischerweise in einer Verfassung
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trag nicht zu einer konstitutionell
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Zwar kann man demgegenüber einwend
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Perspektiven der Ratifikation - Ver
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Drittens schließlich kann der Umst
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nun wie als Vertrag getarnt, und di
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Horizontale FragestellungenSchutz v
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zwischen den Mitgliedstaaten in Sac
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petenzfrage und der Mitverantwortun
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dem Maße Anwendung, in dem die dar
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Aus Mitgliedstaatensicht mag man da
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VII. Weitere grundrechtsskeptische
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Rat und Europäischer Rat nach dem
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1. Aufgaben des Europäischen Rates
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Die Aufgaben des ER-Präsidenten si
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xible Regelung verringert würde: D
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Kommissionspräsident dürfen nach
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Beschluss des Europäischen Rates n
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ungszahl) 44 sowie die Mehrheit der
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Ergänzt wird die neue „doppelte
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Die Kompetenzordnung im Vertrag von
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Europäischen Union (AEUV) 12 . Fü
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Zuständigkeiten bei den Mitgliedst
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Problematisch und in seiner Abgrenz
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Abs. 1 [Art. 97a Abs. 1] AEUV 34 so
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zwar bereits im Rahmen der Regierun
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zung oder Förderung der Mitgliedst
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in der Bereitstellung eines europä
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terhin außerhalb der europäischen
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der Rechtsprechung des EuGH 79 entw
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Die Justiziabiliät des Subsidiarit
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II. Bisherige Praxis und Kritik1. J
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Schließlich heißt es ebenfalls in
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EuGH scheint letztlich dieser Auffa
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Sicherlich wird auch bei der Ausleg
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Die Handlungsformen im Vertrag von
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Handlungsformen durchaus von große
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Anders als die zuvor als vorrangig
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wendbarkeit nun auf alle drei „S
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Anlass zur Untersuchung, ob hiermit
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5. Die AußenpolitikIm außenpoliti
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kaum mehr bestritten. Im Vertrag ü
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überaus bemerkenswert, weil der hi
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Davon einmal abgesehen erlaubt es,
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selbst angesehen werden. 15 Sie sin
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Funktion einer verbindlichen Ausleg
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weilen auch in wissenschaftlichen A
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Einzelne PolitikbereicheDer Raum de
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ten. Sie sind sämtlich schon in Ko
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Außenverfassungsrecht nach dem Lis
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finden sich alle wichtigen Reformsc
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Beschlussfassung gilt und die modif
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Hiernach unterstützt allein die Be
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Hieraus folgt als Fazit: Die Umbene
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derung modifiziert werden können.
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gebnis des Artikels 222 EU-Arbeitsw
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von Lissabon an mehreren Stellen fr
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die sachliche Ausweitung der Außen
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kommen überein, „dass für diese
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