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DER VERTRAG VON LISSABON: REFORM DER EU ... - WHI-Berlin

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Auch unter dem Gesichtspunkt der Vollendung der Integration enthält der Reformvertragwichtige Weichenstellungen.Die Grundrechtecharta habe ich eben bereits erwähnt. So wichtig sie für die Bürgernäheder Union ist, so bedeutsam ist sie auch als Ausdruck eines weiteren Integrationsschrittesder Union.Die Europäische Union wird an die Stelle der Europäischen Gemeinschaft treten.Sie ist deren Rechtsnachfolgerin. Damit erhält sie eine einheitliche Rechtspersönlichkeitund kann künftig schlagkräftiger auf der internationalen Ebene auftreten,z.B. beim Abschluss von internationalen Abkommen. Auch das ist ein wichtigerIntegrationsfortschritt.Auch die Ausweitung der Zuständigkeiten der Union führt zu einer Vertiefungder Integration. Der größte Fortschritt wurde im Bereich Justiz und Inneres erzielt.Hier wurden nahezu vollständig die Regelungen aus dem Verfassungsvertrag übernommen.Gerade in einem Bereich, der klassischerweise Ausdruck der nationalenSouveränität ist, markiert die Vergemeinschaftung einen wichtigen Schritt zur europäischenIntegration.c) BewertungWie sind diese Ergebnisse nun zu bewerten? Die Substanz des Verfassungsvertragskonnte weitgehend erhalten bleiben. Zugeständnisse, die nicht zuletzt den Verhandlungenauf politischer Ebene geschuldet sind, haben nicht dazu geführt, die zentralenElemente des Vertrags aufzuheben. Sicherlich wäre es schöner gewesen, einen einheitlichenVertrag zu erhalten, der in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen gilt. Dochgilt deshalb folgende Aussage, die nach dem Europäischen Rat im Juni getroffenwurde: „Sie beschlossen, dass das Dokument unlesbar sein sollte – wenn es unlesbarist, ist es keine Verfassung.“ (so der ehemalige italienische Ministerpräsident Amato)?Nein, das ist so nicht richtig: Nicht die Bezeichnung des Vertrags ist entscheidend,auch nicht seine Form, sondern das, was sich hinter dem Vertrag verbirgt.Und hier sind wir – entgegen schon wieder am Ergebnis geäußerten Zweifeln undMäkeleien – am Ziel der Reise angelangt. Der Reformvertrag setzt nach meiner ganzpersönlichen Auffassung den Schlussstrich unter die Debatte über die Finalität derIntegration.In einem Ihrer so vielen bedenkenswerten Papiere, lieber Herr Prof. Pernice, habenSie unter dem Titel „Zur Finalität Europas“ noch eingangs geschrieben, dass diesaloppe Antwort auf die Frage nach der Finalität Europas häufig lautet: „Der Wegist das Ziel“. Diese Frage können und müssen wir jetzt anders beantworten. Wirhaben mit dem Reformvertrag die Ziele erreicht, die wir uns im Zuge der Verfassungsdiskussiongesetzt hatten. Die alten Defizite der geltenden Verträge sind behoben.Zugleich wurden die konstitutiven Elemente für die Vollendung der Integrationgeschaffen.29

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