sich von ihr eine Herrschaftsbegrenzung gegenüber der Union versprachen. 54 Freilichist auch in Polen das Verfassungsverständnis eng mit dem Begriff des Nationalstaatesverknüpft 55 , so könne die Schaffung einer europäischen Verfassung nurdurch Unterdrückung nationaler Traditionen erreicht werden. 56 Jedoch wurde trotzder Begriffswahl mehrfach das mangelnde Interesse der Öffentlichkeit wie auch derPolitiker beklagt. 57Einer der wichtigsten Anhänger des Verfassungstopos war in der Fachöffentlichkeitder Vorsitzende des polnischen Verfassungsgerichts Safjan. Er argumentierte,dass die Verfassung eine neue Qualität der Integration nach der Osterweiterungwiderspiegeln soll. 58 Nach Ansicht des polnischen Juristen Sadurski ist die Verfassungerforderlich, da technokratische Effektivität als Grundlage für Integration alleinnicht ausreichen kann. Wichtig erschien ihm die Festschreibung von gemeinsamenWerten. 59 Piontek weist darauf hin, dass der Begriff der Verfassung ursprünglich anden Nationalstaat geknüpft ist. Innerhalb der Union sei dennoch eine Verfassungauch ohne europäische Staatswerdung möglich, diese muss aber die Vielfalt derNationalstaaten beachten. 60 Die ehemalige polnische Premier- und JustizministerinSuchoka ist der Auffassung, dass es sinnvoller erscheine, den Begriff der europäischenVerfassung auf das gesellschaftliche und kulturelle Erbe der Union Europasanzuwenden, statt auf die Struktur der <strong>EU</strong>. 61 Die europäischen Verträge sieht sie alsde-facto Verfassung an, die Bedeutung der europäischen Verfassung müsse aberweiter gehen als das bloße Umstrukturieren der bestehenden Verträge. 62c) GroßbritannienAus britischer Sicht hatte der europäische Konvent primär die Aufgabe, Lösungsvorschlägezu formulieren, um die Handlungsfähigkeit einer sich erweiternden Uni-54 Ähnlich auch eine Kampagne des Economists, der so die Macht der <strong>EU</strong> in Schach haltenwollte.55 Lang, Polen, in: Weidenfeld/Wessels (Hrsg.), Jahrbuch der Europäischen Integration 05/06,2007, S. 381 (383).56 Lang, Polen, in: Weidenfeld/Wessels (Hrsg.), Jahrbuch der Europäischen Integration 04/05,2006, S. 373 (375); Kleger/Karolewski/Munke, Europäische Verfassung, 3. Auflage, 2004, S.371.57 Z.B. durch Olesky, den Vorsitzenden des polnischen Europaausschusses, vgl. Kleger/Karolewski/Munke.a.a.O.,S. 358.58 Kleger/Karolewski/Munke, Europäische Verfassung, 3. Auflage, Münster 2004, S. 372.59 Kleger/Karolewski/Munke, a.a.O.60 Romer, The Constitutional Treaty from the Polish point of view, <strong>WHI</strong> Working Paper 9/2004:abrufbar unter: http://www.rewi.hu-berlin.de/<strong>WHI</strong>/Rede_Homepage_Romer.pdf.61 Kleger/Karolewski/Munke, Europäische Verfassung, 3. Auflage, 2004, S. 309.62 Kleger/Karolewski/Munke, a.a.O., S. 311.66
on in einer globalisierten Welt sicherzustellen. Diese funktionalen Aufgaben desKonvents wurden somit als prioritär betrachtet. 63 Auch daher sprach Blair unermüdlichvon einem „Treaty“, nicht aber von einer „Constitution“. 64 Vielmehr könne sichdie Verfassung, vom britischen Verfassungsverständnis her, in einer Vielzahl vonVerträgen, Gesetzen und Präzedenzfällen konkretisieren. Erst seit Laeken wird vomeinem „Constitutional Treaty“ gesprochen. 65 Tagespolitisch wird in Großbritannienmit Bezug auf die europäische Verfassungspolitik von einer Aufräumaktion, einer„tidying-up exercise“ gesprochen, die sich lediglich auf die ordnende und nicht aufdie inhaltliche Dimension der Verträge bezieht. 66 Die Regierung Blair forcierte dieBefürchtungen der Gegner der Verfassung durch die Formulierung sog. „red lines“für die Verfassungsverhandlungen. 67 Damit sollte einerseits die Stärke der nationalenRegierungen betont werden, auf der anderen Seite wurde so jedoch der Eindruckvermittelt, das Königreich müsse sich gegen die Union und ihre Verfassung durchdie Bewahrung eines nationalen Kernbereiches erwehren. So soll durch die VerfassungSouveränität gebündelt, aber nicht abgegeben werden. 68 Die Verfassung wirddabei nicht im Sinne einer konstitutionellen Neugründung verstanden, sondern eherals „Label“ für einen weiterentwickelten Vertrag. 69In der Fachöffentlichkeit Großbritanniens wird u.a. mit dem Konzept einer MultilayeredConstitution operiert, womit im Kern die vertikale Auffächerung der Verfassung„nach oben (<strong>EU</strong>) und nach unten (Devolution)“ gemeint ist. 70 Der Verfassungsbegriffwird geöffnet und das Verständnis um weitere (postnationale) Ebenenerweitert, der Verfassungsbegriff sei nicht an den Nationalstaat oder das Entsteheneiner europäischen Staatlichkeit geknüpft. 71 Trotz der vorgenommenen Abgrenzungvon nationalem und europäischem Verfassungsverständnis wird der europäische63 „What we are interested in is a simplification of the legal framework in which the <strong>EU</strong> operates.You can call it constitution if you like!” Straw in einem Interview mit der BBC am 21.Februar 2002.64 Donelly, Constitutional Treaty or Constitution?, Federal Trust Policy Commentary: “Itsreiterated use of the term treaty to describe the outcome of last year’s Intergovernmental Conferenceis one part of this general strategy”, abrufbar unter:http://www.fedtrust.co.uk/admin/uploads/Policy_Commentary_Feb_2005.pdf.65 Ratzmann, Der Konvent als verfassungsgebende Institution, S. 19, abrufbar unter:http://www.iehei.org/bibliotheque/memoires/RATZMANN.pdf.66 Black, The new Europe in 333 pages, The Guardian v. 19.06.2004; ders., Hain plays downany polls on <strong>EU</strong> future, The Guardian v. 15.05.2003.67 Potzeldt, Vereinigtes Königreich: Referenden als Mittel der Wahl, in: König/Daimer/Finke(Hrsg.), Plebiszit und Ratifikation, 2006, S. 111 (121): Für die Bereiche Außen- und Sicherheitspolitik,Arbeitsrecht, im Wahl- und im Steuersystem.68 Göler, Die neue europäische Verfassungsdebatte, S. 19.69 Göler, Die neue europäische Verfassungsdebatte, S. 30.70 Bamforth, Public Law in a Multi-Layered Constitution, 2003.71 Donelly, Constitutional Treaty or Constitution?, Federal Trust Policy Commentary: “Itsreiterated use of the term treaty to describe the outcome of last year’s Intergovernmental Conferenceis one part of this general strategy”,abrufbar unter:http://www.fedtrust.co.uk/admin/uploads/Policy_Commentary_Feb_2005.pdf.67
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