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Offenlegungsbericht 2012 (pdf) - Sparkasse zu Lübeck

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s <strong>Sparkasse</strong> <strong>zu</strong> Lübeck AG<strong>Sparkasse</strong> <strong>zu</strong> Lübeck AG<strong>Offenlegungsbericht</strong> nach§ 26a Kreditwesengesetz<strong>zu</strong>m Stichtag 31.12.2013und Offenlegung nach§ 7 Instituts-Vergütungsverordnung(Vergütungsbericht)Seite: 1 von 25


s <strong>Sparkasse</strong> <strong>zu</strong> Lübeck AGInhaltsverzeichnis1 Einleitung 42 Risikomanagement (§ 322 SolvV) 53 Anwendungsbereich (§ 323 SolvV) 54 Eigenmittelstruktur (§ 324 SolvV) 75 Angemessenheit der Eigenmittel (§ 325 SolvV) 86 Adressenausfallrisiko Allgemein (§ 327 SolvV) 107 Adressenausfallrisiko Kreditrisiko-Standardansatz (§ 328 SolvV) 158 Adressenausfallrisiko Beteiligungen (§ 332 SolvV) 169 Adressenausfallrisiko Verbriefungen (§ 334 SolvV) 1810 Kreditrisikominderungstechniken (§ 336 SolvV) 1811 Marktrisiko (§ 330 SolvV) <strong>2012</strong> Zinsänderungsrisiken auf Gesamtbankebene (§ 333 SolvV) 2013 Operationelles Risiko (§ 331 SolvV) 2214 Derivative Adressenausfallrisiko- und Aufrechnungspositionen(§ 326 SolvV) 2215 Informationen <strong>zu</strong>m Vergütungssystem nach § 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) 24Seite: 2 von 25


s <strong>Sparkasse</strong> <strong>zu</strong> Lübeck AGAbkür<strong>zu</strong>ngsverzeichnisAbs.AGAktGBelWertVBPbzw.CRDEUREWBEWRggf.GuVHaspaHGBIHSi.H.v.Instituts-VergVIRBAi.S.i.V.m.KSAKWGMio.Moody´sPWBSGVSHSolvVS&PVaRz.B.z.T.AbsatzAktiengesellschaftAktiengesetzBeleihungswertverordnungBasispunktebeziehungsweiseCapital Requirements Directive (deutsche Bezeichnung: „Richtlinie überEigenkapitalanforderungen“); Bankenrichtlinie und Kapitaladäquanzrichtlinie derEuropäischen UnionEuroEinzelwertberichtigung(en)Europäischer WirtschaftsraumgegebenenfallsGewinn- und VerlustrechnungHamburger <strong>Sparkasse</strong>HandelsgesetzbuchInhaberschuldverschreibungin Höhe vonInstitutsvergütungsverordnungInternal Ratings Based Approach (deutsche Bezeichnung: interner Ratingansatz)im Sinnein Verbindung mitKreditrisiko-StandardansatzGesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz)MillionenMoody´s Investors ServicePauschalwertberichtigung(en)<strong>Sparkasse</strong>n- und Giroverband für Schleswig-HolsteinSolvabilitätsverordnungStandard & Poor´s Rating ServicesValue at Risk<strong>zu</strong>m Beispiel<strong>zu</strong>m TeilSeite: 3 von 25


s <strong>Sparkasse</strong> <strong>zu</strong> Lübeck AG1 EinleitungDer Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat im Jahr 2004 die aufsichtsrechtlichen Regelungen <strong>zu</strong>rangemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken überarbeitet. Das Grundkonzeptder Eigenkapitalvereinbarung („Basel II“) besteht aus drei sich ergänzenden Säulen, mit dem Ziel, dieStabilität des nationalen und des internationalen Bankensystems besser ab<strong>zu</strong>sichern.Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin <strong>zu</strong> erhöhen, indemMarktteilnehmern Informationen über den Anwendungsumfang, das Kapital, das Risiko, denRisikoanalyseprozess und somit die Kapitaladäquanz einer Bank <strong>zu</strong>gänglich gemacht werden. Die dritteSäule ergänzt die Mindesteigenkapitalanforderungen (erste Säule) und das Überprüfungsverfahren derBankenaufsicht (zweite Säule).In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule <strong>zu</strong>m 01. Januar2007 mit dem neuen § 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationalesRecht umgesetzt. Sie konkretisiert die in § 10 KWG geforderte Angemessenheit der Eigenmittel derInstitute.Mit Inkrafttreten der europäischen Umset<strong>zu</strong>ng von Basel III in Form der Capital RequirementsRegulation (CRR) <strong>zu</strong>m 01. Januar 2014 werden die Vorgaben <strong>zu</strong>r Offenlegung für die künftigenBerichtsstichtage im Rahmen eines unmittelbar geltenden europäischen Gesetzes geregelt.Die Rechtgrundlagen des vorliegenden Berichts beziehen sich hingegen noch auf die <strong>zu</strong>m31. Dezember 2013 gültigen Fassungen.Eine Offenlegungspflicht besteht nicht für solche Informationen, die nicht wesentlich, rechtlichgeschützt oder vertraulich sind (§ 26a Abs. 2 KWG). In diesen Fällen legen wir den Grund für dieNichtoffenlegung solcher Informationen dar und veröffentlichen allgemeine Angaben <strong>zu</strong> den rechtlichgeschützten oder vertraulichen Informationen, es sei denn, diese wären ebenfalls als rechtlichgeschützt oder vertraulich ein<strong>zu</strong>stufen. Hier<strong>zu</strong> beziehen wir uns auf die von der Deutschen Bundesbankauf Ihrer Internetseite veröffentlichten „Anwendungsbeispiele des Fachgremiums`Offenlegungsanforderungen` <strong>zu</strong>r Umset<strong>zu</strong>ng der quantitativen Anforderungen nach Teil 5 der SolvVi.V.m. Basel II Säule 3“.Mit dem vorliegendem <strong>Offenlegungsbericht</strong> setzt die <strong>Sparkasse</strong> <strong>zu</strong> Lübeck, im Folgenden <strong>Sparkasse</strong>genannt, die Anforderungen gemäß §§ 319 – 337 SolvV um.Alle Betragsangaben in diesem Bericht sind, soweit nicht abweichend gekennzeichnet, in Mio. EURgetätigt.Seite: 4 von 25


s <strong>Sparkasse</strong> <strong>zu</strong> Lübeck AG2 Risikomanagement (§ 322 SolvV)Die Informationen über das Risikomanagement sind im Rahmen des Jahresabschlusses 2013 imLagebericht nach § 289 HGB der <strong>Sparkasse</strong> unter dem Kapitel „Risikobericht“ offengelegt und dort wiefolgt gegliedert:• Grundlagen• Geschäfts- und Risikostrategie• Risikomanagement• Risikotragfähigkeitskonzeption• Strukturierte Darstellung der Risikoarten- Adressenausfallrisiken- Marktpreisrisiken- Liquiditätsrisiken- Operationelle Risiken- Sonstige Risiken• Berichtswesen• Wertung• EinlagensicherungDer Lagebericht ist im Bundesanzeiger veröffentlicht.3 Anwendungsbereich (§ 323 SolvV)Seit der am 01. November 2004 - mit Rückwirkung <strong>zu</strong>m 01. Januar 2004 - vollzogenen Ausgliederungdes Bankbetriebes von der damaligen Rechtsform einer Stiftung auf eine Aktiengesellschaft wird dieMehrheit der Aktien in Höhe von 74 % von der „Gemeinnützige Stiftung <strong>Sparkasse</strong> <strong>zu</strong> Lübeck“ (firmiertseit dem 03. Januar 2007 als „Gemeinnützige <strong>Sparkasse</strong>nstiftung <strong>zu</strong> Lübeck“) gehalten. Die HASPAFinanzholding als Muttergesellschaft der Haspa AG ist mit 26 % am Grundkapital der <strong>Sparkasse</strong>beteiligt.Die Offenlegungsvorschriften gelten gemäß § 26 a KWG sowohl für Kreditinstitute (Institute i.S. des § 1KWG) als auch für Finanzholding-Gruppen i.S. von § 10 a KWG. Die Gemeinnützige <strong>Sparkasse</strong>nstiftung <strong>zu</strong>Lübeck und die <strong>Sparkasse</strong> <strong>zu</strong> Lübeck AG bilden eine solche Finanzholding-Gruppe. VerpflichtetesUnternehmen <strong>zu</strong>r Erfüllung der Offenlegungsanforderungen ist nach § 26a Abs. 4 KWG sowie § 319 Abs.2 SolvV das übergeordnete Institut der Finanzholding-Gruppe im Sinne des § 10 a Abs. 3 KWG, also die<strong>Sparkasse</strong>. Handelsrechtliche sowie weitere Konsolidierungspflichten bestehen nicht.Die „Gemeinnützige <strong>Sparkasse</strong>nstiftung <strong>zu</strong> Lübeck“ dient einzig dem Zweck Mittel <strong>zu</strong>r Förderungbestimmter, in der Sat<strong>zu</strong>ng definierter Zwecke, <strong>zu</strong> beschaffen. Die Stiftung dient somit sat<strong>zu</strong>ngsmäßigausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken.Eine Einbeziehung der Stiftung im Rahmen einer Konsolidierung mit der <strong>Sparkasse</strong> würde lediglich <strong>zu</strong>einer geringen Erhöhung der Risikoaktiva führen, da wesentliche Teile des Vermögens der Stiftung alsNachrang-IHS der <strong>Sparkasse</strong> investiert sind und somit die Einbeziehung des Eigenkapitals der Stiftungdie Risikoaktivaerhöhung deutlich überkompensiert. Im Ergebnis ergäben sich somit positivereSeite: 5 von 25


s <strong>Sparkasse</strong> <strong>zu</strong> Lübeck AGEigenmittelkennzahlen für die Finanzholding-Gruppe im Vergleich <strong>zu</strong>m Einzelausweis der <strong>Sparkasse</strong>.Die Stiftung ist daher unter Risiko- und Wesentlichkeitsgesichtspunkten <strong>zu</strong> vernachlässigen.Unsere Auffassung, auf die Einbeziehung der Stiftung in die Offenlegung nach § 26 a KWG verzichten <strong>zu</strong>können, wenn diese unter Risikogesichtspunkten unwesentlich ist, ist durch ein externes Gutachtenunterlegt.Unseres Erachtens besteht das materielle Ziel der Offenlegung darin, eine sachgerechte öffentlicheWahrnehmung bei wirtschaftlichen Entscheidungen im Geschäftsverkehr mit der <strong>Sparkasse</strong> <strong>zu</strong>ermöglichen. Eine Offenlegung von Informationen auf Gruppenebene wäre hier nach unsererAuffassung nicht zielführend, da die Einbeziehung der Stiftung <strong>zu</strong> einer wesentlich besserenEigenmittelausstattung führen würde, ohne dass dieses in materieller bzw. wirtschaftlicher Hinsichtgerechtfertigt wäre.Eine Vermengung der <strong>Sparkasse</strong> und der Stiftung in Be<strong>zu</strong>g auf einen etwaig gemeinsamen<strong>Offenlegungsbericht</strong> als Finanzholding würde außerdem da<strong>zu</strong> führen, dass für den (potentiellen)Kunden ein in materieller und wirtschaftlicher Hinsicht nicht korrektes Bild über die Lage der <strong>Sparkasse</strong>dargestellt wird. Durch den Einbe<strong>zu</strong>g der Stiftung würde sich die <strong>Sparkasse</strong> faktisch besser darstellen.In Verbindung mit den unter Risikoaspekten unwesentlichen Auswirkungen im Falle einer Einbeziehungder Risikopositionen der Stiftung wird die Stiftung als unwesentliches nachgelagertes Unternehmen dergemeinsamen Finanzholding-Gruppe eingestuft. Die Angaben im <strong>Offenlegungsbericht</strong> werden dahergrundsätzlich ausschließlich auf die <strong>Sparkasse</strong> abgestellt. In den Abschnitten4 „Eigenmittelstruktur (§ 325 SolvV)“ und 5 „Angemessenheit der Eigenmittel (§ 325 SolvV)“ diesesBerichtes haben wir die Informationen hinsichtlich des Eigenkapitals und der Kapitalquotennachrichtlich auch unter Einbeziehung der Stiftung ausgewiesen.Seite: 6 von 25


s <strong>Sparkasse</strong> <strong>zu</strong> Lübeck AG4 Eigenmittelstruktur (§ 324 SolvV)Das modifizierte verfügbare Eigenkapital der <strong>Sparkasse</strong> bestehend aus Kern- und Ergän<strong>zu</strong>ngskapital per31.12.2013 betrug 243,2 Mio. EUR.Das Ergän<strong>zu</strong>ngskapital der <strong>Sparkasse</strong> besteht hauptsächlich aus nachrangigen Verbindlichkeiten, diedie Anforderungen des § 10 Abs. 5a KWG erfüllen. Die Konditionen für diesen Eigenmittelbestandteilsind im Anhang <strong>zu</strong>m Jahresabschluss 2013 der <strong>Sparkasse</strong> unter Erläuterungen <strong>zu</strong>r Jahresbilanz‚Passiva’ Posten 9 ausgewiesen.Tabelle „Eigenkapitalstruktur <strong>zu</strong>m Stichtag 31.12.2013“Eigenkapitalstruktur <strong>Sparkasse</strong> 1 Finanzholding²Gesamtbetrag Kernkapital nach § 10 Abs. 2a KWG 187,2 248,5darunter: Gezeichnetes Kapital 3 57,2 107,9darunter: Kapitalrücklage 58,1 68,7darunter: Gewinnrücklagen 36,9 37,0darunter: Bilanzgewinn 0,0 0,0darunter: Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach § 340 gHGB35,1 35,0darunter: Ab<strong>zu</strong>gspositionen nach § 10 Abs. 2a Satz 2 KWG -0,1 -0,1Gesamtbetrag Ergän<strong>zu</strong>ngskapital nach § 10 Abs. 2b KWG nachAb<strong>zu</strong>g der Ab<strong>zu</strong>gspositionen gem. § 10 Abs. 2b Satz 2 KWG undDrittrangmittel nach § 10 Abs. 2c KWG56,0 17,0nachrichtlich: Summe der Ab<strong>zu</strong>gspositionen gem. § 10 Abs. 2bSatz 2 KWG0,0 0,0Gesamtbetrag des modifizierten verfügbaren Eigenkapitals nach§ 10 Abs. 1d Satz 1 KWG und der anrechenbaren Drittrangmittelnach § 10 Abs. 2c KWG243,2 265,51<strong>Sparkasse</strong> <strong>zu</strong> Lübeck AG2Finanzholdinggesellschaft der <strong>Sparkasse</strong> <strong>zu</strong> Lübeck AG3Das gezeichnete Kapital ist vollumfänglich eingezahlt.Seite: 7 von 25


s <strong>Sparkasse</strong> <strong>zu</strong> Lübeck AG5 Angemessenheit der Eigenmittel (§ 325 SolvV)Die Angemessenheit der Eigenmittel der <strong>Sparkasse</strong> richtet sich nach den Vorschriften der SolvV. DieUnterlegung des Adressenausfallrisikos erfolgt nach der Methodik des Kreditrisikostandardansatzes.Für sämtliche Marktrisiken werden die aufsichtsrechtlichen Standardmethoden angewendet. DerUnterlegungsbetrag für das operationelle Risiko wird nach dem Basisindikatoransatz ermittelt.Für die interne Risikosicht hat die <strong>Sparkasse</strong> Adressenausfall-, Marktpreis, Liquiditäts- sowieoperationelle Risiken als wesentliche Risiken identifiziert.Für das Management der Liquiditätsrisiken verfügt die <strong>Sparkasse</strong> über ein internes Liquiditätsmanagementsystem,das Zahlungsverpflichtungen und die dafür vorhandenen Zahlungsmitteldynamisch betrachtet und dabei auch unterschiedliche Szenarien berücksichtigt. Somit ist diejederzeitige Zahlungsfähigkeit der <strong>Sparkasse</strong> gesichert.Die <strong>Sparkasse</strong> nimmt das Management der Adressenausfall-, der Marktpreis- und der Liquiditätsrisikensowie der operationellen Risiken auf Basis einer Risikotragfähigkeitsbetrachtung vor.Detaillierte Angaben <strong>zu</strong>m Risikomanagementsystem und <strong>zu</strong>r Sicherstellung der Risikotragfähigkeit sind imRahmen des Jahresabschlusses 2013 im Lagebericht der <strong>Sparkasse</strong> unter dem Kapitel „Risikobericht“offengelegt. Der Lagebericht ist im Bundesanzeiger veröffentlicht.Auf Basis des implementierten Risikomanagementsystems stellt die <strong>Sparkasse</strong> sicher, dass <strong>zu</strong>rAbschirmung der potentiellen Risiken jederzeit ausreichendes Eigenkapital vorhanden ist.Seite: 8 von 25


s <strong>Sparkasse</strong> <strong>zu</strong> Lübeck AGTabelle „Kapitalanforderungen“RisikoartenEigenkapitalanforderungKreditrisiko gesamt (gemäß Standardansatz) 123,0- darunter Zentralregierungen 0,2- darunter Regionalregierungen und örtlicheGebietskörperschaften 0,0- darunter sonstige öffentliche Stellen 0,1- darunter multilaterale Entwicklungsbanken 0,0- darunter internationale Organisationen 0,0- darunter Institute 0,7- darunter von Kreditinstituten emittierte gedeckteSchuldverschreibungen 0,0- darunter Unternehmen 63,5- darunter Mengengeschäft 38,9- darunter durch Immobilien besicherte Positionen 13,4- darunter Investmentanteile 0,4- darunter sonstige Positionen 1,2- darunter überfällige Positionen 3,2- darunter Beteiligungen 1,4Marktrisiken des Handelsbuches (gemäß Standardansatz) 0,0Operationelle Risiken (gemäß Basisindikatoransatz) 10,3Eigenkapitalanforderungen insgesamt 133,3Die Gesamtkapitalquote der <strong>Sparkasse</strong> per 31.12.2013 betrug unter Berücksichtigung der aus demJahresabschluss 2013 <strong>zu</strong>geführten Eigenkapitalbestandteile 14,6 %, die Kernkapitalquote belief sichauf 11,2%.Unter Einbeziehung der Gemeinnützige <strong>Sparkasse</strong>nstiftung <strong>zu</strong> Lübeck betrug die Gesamtkapitalquoteder Finanzholding-Gruppe der <strong>Sparkasse</strong> <strong>zu</strong> Lübeck <strong>zu</strong>m 31.12.2013 15,9 % und die Kernkapitalquote14,8 %.Seite: 9 von 25


s <strong>Sparkasse</strong> <strong>zu</strong> Lübeck AG6 Adressenausfallrisiko Allgemein (§ 327 SolvV)Die nachfolgenden Übersichten enthalten den Gesamtbetrag der Forderungen <strong>zu</strong>m Offenlegungsstichtag,jeweils aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Forderungsarten.Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten vorKreditrisikominderung ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen.Nicht enthalten in den Angaben sind Zahlen <strong>zu</strong> Beteiligungen und Verbriefungen, da diese in denseparaten Kapiteln 8 und 9 behandelt werden.Tabelle „Bemessungsgrundlage vor Kreditrisikominderungstechniken nach risikotragendenInstrumenten“Da die Beträge am Offenlegungsstichtag nicht wesentlich von den Durchschnittsbeständen abweichen,konnte auf eine Darstellung der Durchschnittsbeträge verzichtet werden.Kredite, Zusagen undandere nicht-derivativeaußerbilanzielle AktivaWertpapiereDerivativeInstrumenteGesamte Bemessungsgrundlage 2.618,6 280,1 4,5Tabelle „Geografische Hauptgebiete nach kreditrisikotragenden Instrumenten“Geografische HauptgebieteKredite, Zusagen undandere nicht-derivativeaußerbilanzielle AktivaWertpapiereDerivativeInstrumenteDeutschland 2.546,6 209,2 4,5EWR (ohne Deutschland) 48,8 56,6 0,0Sonstige (ohne Deutschlandund EWR) 23,2 14,3 0,0Summe 2.618,6 280,1 4,5Seite: 10 von 25


s <strong>Sparkasse</strong> <strong>zu</strong> Lübeck AGTabelle „Branchen nach kreditrisikotragenden Instrumenten“BranchenKredite, Zusagenund andere nichtderivativeaußerbilanzielleAktivaWertpapiereDerivativeInstrumenteBanken 138,5 176,4 3,8Investmentfonds 0,0 5,0 0,0Öffentliche Haushalte 35,4 6,6 0,7Privatpersonen 967,4 0,0 0,0Unternehmen und wirtschaftlich selbständigePrivatpersonen 1.406,0 92,1 0,1davon:Land- und Forstwirtschaft, Fischerei undAquakultur 3,7 0,0 0,0Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung,Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 41,3 4,0 0,0Verarbeitendes Gewerbe 134,8 16,1 0,0Baugewerbe 77,5 5,1 0,0Handel; Instandhaltung und Reparatur vonKraftfahrzeugen 144,6 1,1 0,0Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung 53,6 0,0 0,1Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 59,2 46,7 0,0Grundstücks- und Wohnungswesen 480,6 0,0 0,0Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 410,7 19,1 0,0Organisationen ohne Erwerbszweck 42,4 0,0 0,0Sonstige 28,9 0,0 0,0Summe 2.618,6 280,1 4,5Die Branchenklassifizierung erfolgte in Anlehnung an die Hauptgruppen der Bilanzstatistik der DeutschenBundesbank.Tabelle „Vertragliche Restlaufzeiten“RestlaufzeitenKredite, Zusagen undandere nicht-derivativeaußerbilanzielle AktivaWertpapiereDerivativeInstrumente< 1 Jahr 581,5 11,9 0,01 Jahr - 5 Jahre 404,8 93,4 0,6> 5 Jahre bis unbefristet 1.632,3 174,8 3,9Summe 2.618,6 280,1 4,5Seite: 11 von 25


s <strong>Sparkasse</strong> <strong>zu</strong> Lübeck AGTabelle „Notleidende und in Ver<strong>zu</strong>g geratene Kredite je Hauptbranche“HauptbranchenGesamtinanspruchnahme1BestandEWBBestandPWBBestandRückstellungenNetto<strong>zu</strong>führungen/Auflösungen vonEWB/RückstellungenDirektabschreibungenEingängeauf abgeschriebeneForderungenBanken 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0Investmentfonds 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0ÖffentlicheHaushalte0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0Privatpersonen 1,9 0,7 0,0 0,0 0,5 0,3 2,9Unternehmen undwirtschaftlichselbständigePrivatpersonendavon:Land- undForstwirtschaft,Fischerei undAquakulturKrediteinVer<strong>zu</strong>g219,6 8,0 1,1 2,0 0,4 0,4 11,80,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0Energie- undWasserversorgung, Entsorgung,Berbau und0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0Gewinnung vonSteinen undErdenVerarbeitendesGewerbe 6,4 3,2 1,0 2,0 0,1 0,1 1,4BaugewerbeHandel;Instandhaltungund ReparaturvonKraftfahrzeugenVerkehr undLagerei,NachrichtenübermittlungFinanz- undVersichrungsdienstleistungen1,0 0,4 0,0 0,0 0,1 0,0 0,92,0 1,0 0,0 -0,1 0,0 0,1 1,70,6 0,2 0,0 0,1 0,0 0,0 0,10,7 0,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0Grundstücks- undWohnungswesen 1,9 0,2 0,1 -0,1 0,0 0,1 5,1SonstigesDienstleisungsgewerbe6,9 2,7 0,0 0,1 0,2 0,1 2,6Organisationenohne Erwerbszweck 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0Summe 21,5 8,7 6,2 1,1 2,0 0,9 0,7 14,71aus notleidenden und in Ver<strong>zu</strong>g geratenen Krediten (mit Wertberichtigungsbedarf)2Kredite ohne EWBSeite: 12 von 25


s <strong>Sparkasse</strong> <strong>zu</strong> Lübeck AGForderungen werden im Rahmen der SolvV als „in Ver<strong>zu</strong>g“ klassifiziert, wenn diese mehr als 90aufeinanderfolgende Tage überfällig sind. Der Ver<strong>zu</strong>g wird bei der <strong>Sparkasse</strong> dabei kundenbezogen(§ 125 Abs. 1 Nr. 2 SolvV) ermittelt.Die Einstufung von Forderungen als „notleidend“ orientiert sich an den Kriterien <strong>zu</strong>r Bildung vonRisikovorsorge.Tabelle „Notleidende und in Ver<strong>zu</strong>g geratene Kredite je Hauptgebiet“GeografischeHauptgebieteGesamtinanspruchnahmeaus notleidenden und inVer<strong>zu</strong>g geratenen Krediten(mit Wertberichtigungsbedarf)BestandEWBBestandPWBBestandRückstellungenKredite in Ver<strong>zu</strong>g(ohne Wertberichtigungsbedarf)Deutschland 21,5 8,7 1,1 14,7EWR (ohneDeutschland) 0,0 0,0 0,0 0,0Sonstige (ohneDeutschlandund EWR) 0,0 0,0 0,0 0,0Summe 21,5 8,7 6,2 1,1 14,7Entwicklung der RisikovorsorgeDie <strong>Sparkasse</strong> verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken beiKreditengagements <strong>zu</strong> erkennen, <strong>zu</strong> steuern, <strong>zu</strong> bewerten und im Jahresabschluss durchRisikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) ab<strong>zu</strong>schirmen.Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung wird auf die Ausführungen im Anhang <strong>zu</strong>mJahresabschluss 2013 und auf die Risikoberichterstattung im Lagebericht verwiesen.Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf besteht.Soweit uns Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnissehinweisen, erfolgt eine außerordentliche Überprüfung. Die Höhe der im Einzelfall <strong>zu</strong> bildendenRisikovorsorge orientiert sich <strong>zu</strong>m einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinenvertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung derwirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden.Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihrem wahrscheinlichen Realisationswert,um einschätzen <strong>zu</strong> können, welche Zahlungen nach Eintritt von Leistungsstörungen noch erwartetwerden.Seite: 13 von 25


s <strong>Sparkasse</strong> <strong>zu</strong> Lübeck AGDie Wertberichtigungen, Rückstellungen und Direktabschreibungen werden per Antrag kompetenzgerechtentschieden. Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit und ggf. werdendaraus resultierende Anpassungen abgeleitet. Bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichenVerhältnisse des Kreditnehmers, die eine Kapitaldienstfähigkeit erkennen lassen, oder bei einerzweifelsfreien Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten erfolgt eine Auflösung derRisikovorsorge.Die Erfassung, Fortschreibung und Auflösung der Risikovorsorge erfolgt bei der <strong>Sparkasse</strong> in einemzentralen System.Für latente Ausfallrisiken bildet die <strong>Sparkasse</strong> Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehenVorsorgen für allgemeine Bankrisiken nach § 340f HGB und § 340g HGB.In den Arbeitsanweisungen sind die Berechnungsweisen sowie die Prozesse <strong>zu</strong>r Genehmigung derRisikovorsorgen geregelt.Tabelle „Entwicklung der Risikovorsorge“Anfangsbestandder PeriodeFortschreibungin der PeriodeAuflösungVerbrauchWechselkursbedingteundsonstigeVeränderungenEndbestandder PeriodeEWB 13,6 5,5 2,0 6,1 3,2 8,7Rückstellungen 0,3 0,2 0,1 0,0 0,9 1,1PWB 6,2 6,2 0,0 0,0 0,0 6,2Seite: 14 von 25


s <strong>Sparkasse</strong> <strong>zu</strong> Lübeck AG7 Adressenausfallrisiko Kreditrisiko-Standardansatz (§ 328 SolvV)Nachfolgende Tabelle beinhaltet die jeweilige Summe der Positionswerte, die einem festenaufsichtsrechtlichen Risikogewicht <strong>zu</strong>geordnet sind. Dabei erfolgt die Darstellung der Positionswertevor und nach Einbeziehung von Kreditrisikominderungseffekten aus Sicherheiten.Tabelle „Adressenausfallrisiko KSA“Risikogewicht in %Gesamtsumme der ausstehendenForderungsbeträge vorKreditrisikominderungGesamtsumme der ausstehendenForderungsbeträge nachKreditrisikominderungStandardansatzStandardansatz0 343,9 407,910 0,0 0,020 60,7 72,435 478,3 501,450 121,3 121,370 0,2 10,075 704,5 647,590 2,6 2,6100 809,8 759,1115 0,0 0,0150 25,9 24,9350 0,0 0,01250 0,0 0,0Kapitalab<strong>zu</strong>g 0,0 0,0Nominierte Rating-Agenturen und KSA-Forderungsklassen mit Rating(§ 328 Abs. 1 Nr. 1,2 SolvV)Die <strong>Sparkasse</strong> ermittelt die Eigenkapitalanforderungen im Kreditrisiko-Standardansatz derForderungsklassen "Zentralregierungen" , "Regionalregierungen", "sonstige öffentliche Stellen","Institute", "von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen" und „Unternehmen“anhand der Bonitätsbeurteilungen der Ratingagenturen Standard & Poor´s Rating Services undMoody´s Investors Service. Die <strong>Sparkasse</strong> hat diese beiden von der BaFin anerkannten Ratingagenturenjeweils für die genannten KSA-Forderungsklassen nominiert.Prozessbeschreibung Ratingübertragung (§ 328 Abs. 1 Nr. 3 SolvV)Die Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen erfolgt für diese Forderungsklassen auf Grundlage derBonitätsbeurteilungen der nominierten Ratingagenturen (externe Ratings).Seite: 15 von 25


s <strong>Sparkasse</strong> <strong>zu</strong> Lübeck AGGrundsätzlich wird jeder Emission ein externes Rating <strong>zu</strong>geordnet. Existiert für eine Forderung keinEmissionsrating, wird geprüft, ob das Rating anderer Emissionen des Schuldners gemäß § 45 SolvV aufdie Forderung übertragen werden kann. Ist dies nicht möglich, wird auf ein ggf. vorhandenes externesRating des Schuldners abgestellt (Emittentenrating). Ansonsten werden die Forderungen im Rahmender Eigenmittelanforderungen mit pauschalen Anrechnungssätzen berücksichtigt. Die beschriebeneVerfahrensweise wird programmtechnisch unterstützt.8 Adressenausfallrisiko Beteiligungen (§ 332 SolvV)Die <strong>Sparkasse</strong> unterteilt ihre Beteiligungen in Verbundbeteiligungen und sonstige Beteiligungen.Verbundbeteiligungen sind mittelbare und unmittelbare Beteiligungen an Unternehmen undEinrichtungen der <strong>Sparkasse</strong>n-Finanzgruppe. Diese werden <strong>zu</strong>r Förderung des <strong>Sparkasse</strong>nwesens, derStärkung des Verbundes der einzelnen Mitglieder und <strong>zu</strong>r Erfüllung des öffentlichen Auftrages gehalten.Sie dienen einem langfristigen strategischen Zweck. Die Erzielung von marktüblichen Renditen stehtdabei nicht im Vordergrund.Sonstige Beteiligungen sind alle mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungen, die keineVerbundbeteiligungen sind. Die sonstigen Beteiligungen unterteilen sich in strategische Beteiligungenund in Renditebeteiligungen.Strategische Beteiligungen dienen der Förderung des Geschäftsbetriebs durch Eingehen einerlangfristigen Verbindung. Sie sind nicht auf die Erzielung kurzfristiger Gewinne ausgerichtet. DieErzielung von marktüblichen Renditen steht nicht im Vordergrund.Renditebeteiligungen sind auf die Erzielung kurzfristiger Gewinne ausgerichtet bzw. bei ihnen steht dieErzielung von marktüblichen Renditen im Vordergrund.Die Beteiligungen der <strong>Sparkasse</strong>, sowohl unmittelbare als auch mittelbare Beteiligungen, wurdenaufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der <strong>Sparkasse</strong>n-Finanzgruppe <strong>zu</strong> stärken und/oder eine Zusammenarbeit mit den einzelnen Institutionen in der Region<strong>zu</strong> ermöglichen. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrages durch den Gesetzgebersowie der Förderung des <strong>Sparkasse</strong>nwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund.Eine Zuordnung <strong>zu</strong> den einzelnen Beteiligungsarten können Sie der Tabelle „Wertansätze fürBeteiligungsinstrumente“ entnehmen. Die hier ausgewiesenen Bestände an Beteiligungen entsprechender Zuordnung <strong>zu</strong>r Forderungsklasse Beteiligungen nach der SolvV. Einzelpositionen, die derForderungsklasse Beteiligungen nach der SolvV <strong>zu</strong>geordnet, handelsrechtlich und somit imJahresabschluss allerdings nicht unter der Bilanzposition Aktiva 7. „Beteiligungen“, sondern unterAktiva 6. „Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere“ bzw. Aktiva 13. „SonstigeSeite: 16 von 25


s <strong>Sparkasse</strong> <strong>zu</strong> Lübeck AGVermögensgegenstände“ ausgewiesen sind, sind in der genannten Tabelle unter „AndereBeteiligungen“ <strong>zu</strong>sammengefasst.Für die Forderungsklasse Beteiligungen gemäß SolvV ergibt sich <strong>zu</strong>m 31.12.2013 ein Bilanzwert in Höhevon 18,1 Mio. Euro.Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt <strong>zu</strong> Anschaffungskosten gemäß HGB. Wertminderungen aufBeteiligungen werden abgeschrieben und Zuschreibungen sind bis <strong>zu</strong>r Höhe der Anschaffungskostenmöglich. Bei den Beteiligungspositionen werden der in der Bilanz ausgewiesene Wert und derbei<strong>zu</strong>legende Zeitwert ausgewiesen. Die <strong>Sparkasse</strong> ermittelt bei nicht börsennotierten Beteiligungenkeine latenten Neubewertungsreserven. Der Buchwert und der bei<strong>zu</strong>legende Zeitwert (fair value) dernicht börsennotierten Beteiligungen entsprechen daher einander.Sämtliche Positionen werden aus strategischen Gründen gehalten.Wertansätze für BeteiligungsinstrumenteGruppen von BeteiligungsinstrumentenBuchwertVergleichbei<strong>zu</strong>legenderZeitwert(fair value)Börsenwertin Mio € in Mio € in Mio €Verbundbeteiligungen- börsengehandelte Positionen --- --- ---- nicht börsennotiert, aber <strong>zu</strong> einem hinreichend--- --- ----------diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend- andere Beteiligungspositionen 17,0 17,0 ----------Sonstige Beteiligungendarunter strategische Beteiligungen- börsengehandelte Positionen 0,0 0,0 0,0- nicht börsennotiert, aber <strong>zu</strong> einem hinreichenddiversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend 0,0 0,0 ----------- andere Beteiligungspositionen 1,1 1,1 ----------darunter Renditebeteiligungen- börsengehandelte Positionen --- --- ---- nicht börsennotiert, aber <strong>zu</strong> einem hinreichenddiversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend --- --- ----------- andere Beteiligungspositionen 0,0 0,0 ----------Seite: 17 von 25


s <strong>Sparkasse</strong> <strong>zu</strong> Lübeck AGRealisierte und unrealisierte Gewinne/Verluste aus BeteiligungsinstrumentenLatente Neubewertungsgewinne/ -verlusteBuchwertRealisierterGewinn / Verlustaus Verkauf /insgesamtDavon imErgän<strong>zu</strong>ngskapitalberücksichtigteBeträgeAbwicklungin Mio € in Mio € in Mio €Gesamt 2,2 0,0 0,09 Adressenausfallrisiko Verbriefungen (§ 334 SolvV)Verbriefungspositionen umfassen gemäß SolvV im Wesentlichen einheitlich dokumentierteVerbriefungsprogramme,- bei denen das Adressenausfallrisiko aus einem verbrieften Portfolio anfänglich in wenigstenszwei Verbriefungstranchen aufgeteilt wird;- die Verbriefungstranchen in einem Rangverhältnis <strong>zu</strong>einander stehen und diese Rangfolge dieReihenfolge und die Höhe bestimmt, in der Zahlungen oder Verluste bei Realisation desAdressenausfallrisikos des verbrieften Portfolios den Haltern von Positionen in denVerbriefungstranchen <strong>zu</strong>gewiesen werden.Die <strong>Sparkasse</strong> hat derzeit keine Verbriefungspositionen gemäß SolvV im Bestand.10 Kreditrisikominderungstechniken (§ 336 SolvV)Die im täglichen Geschäftsbetrieb eingegangenen Risiken können durch Kreditrisikominderungs-techniken in Form von Sicherheiten oder Aufrechnungsvereinbarungen (Netting) reduziert werden.Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen Gebrauch.Die Strategie <strong>zu</strong>r Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheitenist als Teil der Kreditrisikostrategie der <strong>Sparkasse</strong> in ein übergreifendes Verfahren derGesamtbanksteuerung eingebunden. Die implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eineregelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Position einschließlich derÜberprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit derhereingenommenen Sicherheiten. Um die laufende juristische Durchsetzbarkeit <strong>zu</strong> gewährleisten, wirdmit Vertragsstandardisierungen gearbeitet. Für die Bewertung der verwendetenberücksichtigungsfähigen Sicherheiten hat die <strong>Sparkasse</strong> Beleihungsrichtlinien eingeführt. Dieseentsprechen den Empfehlungen des SGVSH.Seite: 18 von 25


s <strong>Sparkasse</strong> <strong>zu</strong> Lübeck AGDie Verantwortlichkeit für das Sicherheitenmanagement liegt in der Marktfolge und umfasst den Ansatz,die Prüfung und die regelmäßige Bewertung sowie die Verwaltung der Kreditrisikominderungstechniken.Die Entscheidung über die Anerkennung und Anwendung eines Sicherheiteninstruments <strong>zu</strong>rKreditrisikominderung trifft die <strong>Sparkasse</strong> im Kontext ihrer Geschäftsstrategie und derKreditrisikostrategie. Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden für Zwecke der SolvV alsSicherheiteninstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht:a) Gewährleistungen• Bürgschaften und Garantien• Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten• an die <strong>Sparkasse</strong> abgetretene oder verpfändete Lebensversicherungen, BausparguthabenBei den Gewährleistungsgebern für die von der <strong>Sparkasse</strong> angerechneten Gewährleistungen handelt essich hauptsächlich um öffentliche Stellen, inländische Kreditinstitute und Unternehmen, die über einexternes langfristiges Rating von mindestens BBB+ (S&P) oderBaa1 (Moody’s) verfügen. Kreditderivatewerden nur in Einzelfällen genutzt.b) Finanzielle Sicherheiten• Bareinlagen in der <strong>Sparkasse</strong>• Barrengold im Besitz der <strong>Sparkasse</strong>Aufgrund des diversifizierten Kreditportfolios bestehen derzeit keine Konzentrationsrisiken im Bereichder Sicherungsinstrumente.Die <strong>Sparkasse</strong> nutzt <strong>zu</strong>r Absicherung von (privaten) Immobilienfinanzierungen Grundpfandrechte alswesentliches Instrument <strong>zu</strong>r Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Dieprivilegierten Grundpfandrechte werden im KSA als eigenständige Forderungsklasse berücksichtigt(vgl. in Kapitel 5 „Angemessenheit der Eigenmittel“ die Tabelle „Kapitalanforderungen“) und daher hiernicht weiter behandelt. Die Bewertung der Grundpfandrechte erfolgt gemäß den Anforderungen des §35 SolvV i.V.m. § 20 a Abs. 4 bis 8 KWG. Bei der Ermittlung des Sicherheitenwerts werden dieBeleihungsgrundsätze für Immobilien sowie die Vorgaben der BelWertV <strong>zu</strong> Grunde gelegt.Seite: 19 von 25


s <strong>Sparkasse</strong> <strong>zu</strong> Lübeck AGFür die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesichertenPositionswerten:Tabelle „Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten nach Forderungsklassen“PortfolioFinanzielleSicherheitenGewährleistungen(Garantien, Kreditderivate,sonstige Personalsicherheiten)Zentralregierungen 0,0 0,0Institute 0,0 0,0Mengengeschäft 2,4 54,6Beteiligungen 0,0 0,0Unternehmen 3,2 46,9Überfällige Positionen und sonstigekreditunabhängige Aktiva 0,0 1,6Summe 5,6 103,111 Marktrisiko (§ 330 SolvV)Für regulatorische Zwecke verwendet die <strong>Sparkasse</strong> derzeit keine eigenen internen Risikomodelle. ZurAnwendung kommen hier die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren.Für die Marktrisiken (Zinsänderungs-, Aktienpositions-, Währungs- und Rohstoffpreisrisiko sowiesonstiges Risiko) bestand <strong>zu</strong>m Stichtag 31.12.2013 auf Grund der geringen Risikoausprägung keineAnforderung auf Unterlegung mit Eigenkapital.12 Zinsänderungsrisiken auf Gesamtbankebene (§ 333 SolvV)Das Zinsänderungsrisiko der <strong>Sparkasse</strong> wird sowohl hinsichtlich der Auswirkungen auf die Gewinn- undVerlustrechnung als auch im Hinblick auf mögliche Wertveränderungen der verzinslichen Vermögens-und Schuldpositionen untersucht.Die Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung resultieren aus unterschiedlichen Beständen anfestverzinslichen Aktiva und Passiva sowie dem unterschiedlichen Zinsanpassungsverhalten bei denvariablen Beständen, sodass sich bei Marktzinsveränderungen z.B. der Zinsaufwand stärker erhöhenkann als der Zinsertrag.In mindestens halbjährlichen Abständen wird das gesamte Zinsänderungsrisiko der <strong>Sparkasse</strong> mithilfevon Zinsspannensimulationen ermittelt. Das Zinsspannenrisiko wird unter Berücksichtigung derKonditionenpolitik in Verbindung mit definierten Abhängigkeiten <strong>zu</strong> möglichenMarktzinsentwicklungen berechnet. Die Quantifizierung erfolgt über Szenariobetrachtungen, bei denenverschiedene Entwicklungen der Zinsen und der Geschäftsstruktur simuliert werden. VorzeitigeSeite: 20 von 25


s <strong>Sparkasse</strong> <strong>zu</strong> Lübeck AGKreditrückzahlungen werden dabei auf Basis von aus der Vergangenheit abgeleiteten Erfahrungswertenberücksichtigt. Den Zahlungsströmen der variablen Positionen, z.B. das Verhalten von Anlegern beiunbefristeten Einlagen, liegen mit Blick auf Zinsanpassung und Kapitalbindung institutsspezifischeFiktionen <strong>zu</strong>grunde. Die Festlegung erfolgt nach der Methode der „gleitenden Durchschnitte“.Die Fristentransformation, die starken Einfluss auf das Zinsänderungsrisiko hat, wird bei der <strong>Sparkasse</strong>unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit nur in einem vertretbaren Umfang <strong>zu</strong>gelassen. DieAuswirkungen des Zinsänderungsrisikos auf die <strong>zu</strong>künftige Ertragslage sind daher im Sinne einerlangfristig orientierten Geschäftspolitik beherrschbar.Zur Beurteilung der aktuellen und künftigen Ertragslage werden der Geschäftsleitung regelmäßig,mindestens halbjährlich, Prognoserechnungen mit verschiedenen Szenarien (Zinsentwicklung undGeschäftsstruktur) vorgelegt.Neben der GuV-orientierten Berechnung <strong>zu</strong>r Ermittlung des Zinsspannenrisikos nutzt die <strong>Sparkasse</strong> dasModell einer wertorientierten Zinsrisikosteuerung (Barwertkonzept). Dieses System liefert neben denGuV-orientierten Berechnungen <strong>zu</strong>sätzliche Entscheidungsimpulse. Grundlage der Wertermittlung derZinsgeschäfte sind alle innerhalb der jeweiligen Restlaufzeit (Zinsbindung) liegenden Zahlungsströme(Cashflows). Diese Zahlungsströme werden mit der der jeweiligen Laufzeit entsprechenden aktuellenMarktzinsen abgezinst. Die Zinsbindung bzw. die Zahlungsströme variabel verzinslicher Geschäfte leitetdie <strong>Sparkasse</strong> nach dem Verfahren der „gleitenden Durchschnitte“ aus dem tatsächlichenZinsanpassungsverhalten ab.Für den aus dem Gesamt-Cashflow der <strong>Sparkasse</strong> errechneten Barwert wird anschließend dasVerlustrisiko ermittelt und der <strong>zu</strong> erwartenden Performance gegenübergestellt. Die Berechnungen desVaR und der erwarteten Performance beruhen auf der historischen Simulation derMarktzinsveränderungen. Die negative Abweichung der Performance innerhalb der nächsten 90 Tagebzw. 360 Tage (Haltedauer) von diesem statistisch erwarteten Wert wird mit einem Konfidenzniveau von95 % bzw. 99 % mindestens monatlich berechnet.Zur Beurteilung des Zinsänderungsrisikos orientiert sich die <strong>Sparkasse</strong> an einer vom SGVSH allgemeinals effizient definierten Benchmark. Abweichungen zeigen ggf. Bedarf von Steuerungsmaßnahmen auf.Für das Zinsänderungsrisiko sind sowohl für die GuV-orientierte Betrachtung als auch für die barwertigeSichtweise Limite festgelegt, deren Auslastung laufend überwacht wird. Die Festlegung der Limiteerfolgt unter Beachtung der Risikotragfähigkeit.Das quantifizierte Zinsänderungsrisiko in der wertorientierten Sichtweise <strong>zu</strong>m Stichtag 31.12.2013belief sich bei Simulation einer Zinsänderung über Nacht i.H.v. + 200 BP auf 45,2 Mio. EUR.Seite: 21 von 25


s <strong>Sparkasse</strong> <strong>zu</strong> Lübeck AG13 Operationelles Risiko (§ 331 SolvV)Operationelle Risiken werden als die Gefahr von Schäden definiert, die infolge der Unangemessenheitoder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder infolgeexterner Einflüsse eintreten. Diese Begriffsbestimmung schließt die aufsichtsrechtliche Definition in derSolvV vollumfänglich ein.Der bankaufsichtliche Anrechnungsbetrag <strong>zu</strong>r Eigenkapitalunterlegung für das operationelle Risiko wirdanhand des Basisindikatoransatzes ermittelt. Zum 31.12.2013 beträgt der Wert 10,3 Mio. Euro.Die Berücksichtigung des operationellen Risikos im Rahmen der Risikotragfähigkeitsbetrachtungerfolgt auf Basis langjähriger Erfahrungswerte und <strong>zu</strong>künftiger Einschät<strong>zu</strong>ngen (Risikoinventur).14 Derivative Adressenausfallrisiko- und Aufrechnungspositionen(§ 326 SolvV)Qualitative AngabenDerivative Finanzinstrumente werden im Rahmen der sparkassenrechtlichen Vorschriften als originäreKontrakte und als Bestandteil strukturierter Produkte abgeschlossen. Sie dienen vorrangig derAbsicherung von Grundgeschäften gegen Wertminderungen und <strong>zu</strong>r Aktiv-Passiv-Steuerung desallgemeinen Zinsänderungsrisikos.Die <strong>Sparkasse</strong> verwendet für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen im Rahmen der SolvV dieMarktbewertungsmethode. In Höhe des hierbei ermittelten Anrechnungsbetrages werden diederivativen Adressenausfallrisikopositionen in der internen Steuerung und somit auch in derBerechnung des ökonomischen Eigenkapitals berücksichtigt.Die Derivate werden mit ihrem Kreditäquivalenzbetrag auf die genehmigten Kontrahentenlimiteangerechnet, die aufgrund der Bonitätseinstufung und Besicherungssituation dieseneingeräumt wurden. Grundsätzlich werden nur Geschäfte mit Kontrahenten abgeschlossen, die einegute Bonität aufweisen. Die Überwachung erfolgt anhand eines Limitsystems, welches neben Derivatenauch für alle anderen wesentlichen Risikokategorien eingerichtet wurde. Bei der Limitfestset<strong>zu</strong>ng findensowohl das Rating des jeweiligen Emittenten bzw. Kontrahenten als auch das Eigenkapital der<strong>Sparkasse</strong> Berücksichtigung.Um die aus eingegangenen derivativen Finanzgeschäften resultierenden Risiken <strong>zu</strong> mindern, werdenanalog <strong>zu</strong>r Besicherung von Kreditforderungen auch für Derivate Sicherheiten hereingenommen.Hierbei handelt es sich überwiegend um finanzielle Sicherheiten. Zusätzlich werden <strong>zu</strong>r Absicherung derRisiken aus Marktpreisschwankungen Sicherheiten (Margins) bei Abschluss des Geschäfts sowieNachschussverpflichtungen während der Laufzeit mit dem Kontrahenten vereinbart. Die Höhe deraktuell benötigten Sicherheiten wird täglich anhand von Mark-to-Market-Wertermittlungen berechnet..Seite: 22 von 25


s <strong>Sparkasse</strong> <strong>zu</strong> Lübeck AGFür die Bilanzierung und Bewertung der derivativen Finanzinstrumente gelten die allgemeinenGrundsätze des HGB.Den negativen Zeitwerten bei <strong>zu</strong>r Absicherung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossenenZinsswapgeschäften stehen positive Wertveränderungen in den abgesicherten Grundgeschäftengegenüber.Im Rahmen der Steuerung derivativer Adressenausfallrisikopositionen werden die Risikobeiträge vonMarkt- und Kontrahentenrisiken additiv behandelt. Daher erfolgt keine Betrachtung von Korrelationendieser Risiken.Da Geschäfte nur mit ausgewählten Kontrahenten guter Bonität abgeschlossen werden bestehen beider <strong>Sparkasse</strong> keinerlei Verträge, die die <strong>Sparkasse</strong> <strong>zu</strong>r Leistung von Sicherheiten bzw. <strong>zu</strong>m Nachschussvon Sicherheiten im Falle einer Ratingverschlechterung verpflichten.Quantitative AngabenPositive Wiederbeschaffungswerte (Fair Value)Fair Value vorAufrechnungundSicherheitenAufrechungsmöglichkeitenanrechenbareSicherheitenFair Value nachAufrechnung undSicherheitenZinsbezogene Kontrakte 0,3 ---- ----Währungsbezogene Kontrakte 0,0 ---- ----Aktien-/IndexbezogeneKontrakte 0,0 ---- ----Kreditderivate - ---- ----Warenbezogene Kontrakte - ---- ----Sonstige Kontrakte - ---- ----Summe 0,3 0,3LaufzeitmethodeMarktbewertungsmethodeKontrahentenausfallrisikoposition --- 4,5Die <strong>Sparkasse</strong> hielt <strong>zu</strong>m 31.12.2013 keine Bestände an Kreditderivaten i.S. von § 11 SolvV.Neben diesen Kreditderivaten bestehen auch Geschäfte, bei denen die <strong>Sparkasse</strong> Sicherungsgeberist. Zur Ertragssteuerung des Kreditportfolios befinden sich Credit Default Swaps mit einemNominalvolumen von 135,0 Mio. EUR im Bestand. Vermittlertätigkeiten werden nicht durchgeführt.Auf die Ausführungen <strong>zu</strong>m Derivategeschäft im Lagebericht wird verwiesen.Seite: 23 von 25


s <strong>Sparkasse</strong> <strong>zu</strong> Lübeck AG15 Informationen <strong>zu</strong>m Vergütungssystem nach § 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht)I. Qualitative Angaben gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InstitutsVergV1. Allgemeine Angaben <strong>zu</strong>m VergütungssystemBei der <strong>Sparkasse</strong> <strong>zu</strong> Lübeck AG findet der Tarifvertrag für das private Bankgewerbe durcheinzelvertragliche Vereinbarung Anwendung. Die überwiegende Anzahl der Beschäftigten ( 96,2% )erhält eine Vergütung auf dieser tariflichen Basis.2. GeschäftsbereicheDie <strong>Sparkasse</strong> verfügt über folgende Geschäftsbereiche:a) Marktb) Marktfolge einschließlich Stabs- und Betriebsbereich3. Ausgestaltung des VergütungssystemsIn den Geschäftsbereichen <strong>zu</strong> a) und b) erhalten die Beschäftigten neben der Tarifvergütung Zahlungengemäß der Betriebsvereinbarung „Leistungsabhängige Vergütung“. Die im Rahmen der„Leistungsabhängigen Vergütung“ <strong>zu</strong>r Verfügung stehenden Mittel werden ermittelt aus den Erfolgendes Geschäftsbereiches Markt sowie aus dem Unternehmenserfolg. Die Verteilung auf dieGeschäftsbereiche <strong>zu</strong> a) und b) erfolgt über einen festgelegten Schlüssel.Im Geschäftsbereich <strong>zu</strong> a) bildet der vertriebliche Erfolgsbeitrag eines Mitarbeiters die wesentlicheBasis für die Verteilung. Im Geschäftsbereich <strong>zu</strong> b) bildet der individuelle Erfolgsbeitrag einesMitarbeiters die Basis für die Verteilung. Bei einigen Mitarbeitern wurden neben der tariflichenVergütung einzelvertraglich erfolgsabhängige Vergütungen vereinbart. Die leitenden Angestelltenerhalten neben der laufenden Vergütung eine vom Vorstand festgelegte erfolgsabhängige Tantieme.3.1. Zusammenset<strong>zu</strong>ng der VergütungenDie Beschäftigten in den Geschäftsbereichen <strong>zu</strong> a) und b) erhalten die tarifliche bzw. außertariflichvereinbarte Vergütung sowie eine erfolgsorientierte variable Vergütung, für die angemesseneObergrenzen festgelegt wurden. Diese variablen Vergütungen stellen den einzigen variablenVergütungsbestandteil übertariflicher Art dar.Seite: 24 von 25


s <strong>Sparkasse</strong> <strong>zu</strong> Lübeck AG3.2. VergütungsparameterFür die Mitarbeiter des Geschäftsbereiches <strong>zu</strong> a) werden jährlich Zielplanungen quantitativer undqualitativer Art durchgeführt, deren Erfüllungsgrad den wesentlichen Parameter für die variableVergütung darstellt. Für die Mitarbeiter des Geschäftsbereiches <strong>zu</strong> b) werden die individuellenLeistungen durch die jeweiligen Führungskräfte beurteilt und bei der Zuweisung der variablenVergütung berücksichtigt.3.3. Art und Weise der GewährungDie variablen Vergütungen werden jährlich im März des Folgejahres bzw. bei leitenden Angestelltennach Feststellung des Jahresabschlusses als Einmalzahlung ausbezahlt.4. VorstandsvergütungDie Vergütung der Vorstandsmitglieder besteht aus einer Festvergütung (Jahresgrundbetrag) und einervom Aufsichtsrat jährlich individuell fest<strong>zu</strong>setzenden Tantieme gemäß § 87 AktG.5. Einbindung externer BeraterEine Einbindung externer Berater ist nicht erfolgt.II. Quantitative Angaben gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InstitutsVergV (31.12.2013)GeschäftsbereicheGesamtbetrag derGesamtbetrag derAnzahl derfestenvariablenBegünstigten derVergütungen inVergütungen invariablenTEURTEURVergütungena) Markt 10.077,8 793,8 207b) Marktfolge einschließlichStabs- und Betriebsbereich10.456,3 639,8 214Erläuterungen <strong>zu</strong>r tabellarischen Darstellung:Den Geschäftsbereichen <strong>zu</strong> a) und <strong>zu</strong> b) sind die Vorstandsmitglieder gemäß ihrer Zuständigkeit<strong>zu</strong>geordnet. Die daraus resultierenden Gesamtbeträge der festen bzw. variablen Vergütungen jeGeschäftsbereich werden daher einschließlich der festen und variablen Vergütungsbestandteile der<strong>zu</strong>ständigen Vorstandsmitglieder dargestellt.Seite: 25 von 25

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