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BGI 835 Innenreinigungsanlagen für Eisenbahnfahrzeuge zur ...

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Arbeitsplätze und Verkehrswege Mittlere Beleuchtungsstärke<br />

Verkehrswege <strong>für</strong> den Personenverkehr 10 Lux<br />

Verkehrswege <strong>für</strong> den Fahrverkehr (≤ 20 km/h) 30 Lux<br />

Verkehrswege <strong>für</strong> den gemeinsamen Personen- 30 Lux<br />

und Fahrverkehr (≤ 20 km/h)<br />

<strong>Innenreinigungsanlagen</strong> allgemein 50 Lux<br />

Lagerräume 100 Lux<br />

Lagerräume mit Schreib- und Leseaufgaben 200 Lux<br />

Lagerplätze im Freien 10 Lux<br />

Büroräume 500 Lux<br />

Pausen-, Sanitärräume 200 Lux<br />

Umkleide-, Wasch-, Toilettenräume 100 Lux<br />

Ausgewählte Werte aus <strong>BGI</strong> 759, ASR 7/3<br />

Bei der Auswahl von Lampen ist sicherzustellen, dass Sicherheitsfarben erkennbar sind.<br />

Geeignet sind Lampen mit der Farbwiedergabestufe 1-3.<br />

Für eine gute Gleichmäßigkeit der künstlichen Beleuchtung sollen bevorzugt Leuchten<br />

mit einer breitstrahlenden oder asymmetrischen Lichtverteilung eingesetzt werden. Sind<br />

kleinere Bereiche zu beleuchten, so werden in der Regel einfache Leuchten <strong>für</strong> Halogenoder<br />

Leuchtstofflampen ausreichen, um die erforderliche Beleuchtungsstärke zu<br />

erreichen. Bei größeren Bereichen sind Leuchten <strong>für</strong> Lampen mit hoher Lichtleistung<br />

(Hochdrucklampen) zweckmäßig.<br />

Leuchten sind so anzuordnen, dass sich eine ausreichende und gleichmäßige<br />

Beleuchtung ergibt und Schlagschatten vermieden werden, z.B. durch eine hohe<br />

Positionierung. Schlagschatten sind besonders dort gefährlich, wo Höhenunterschiede<br />

vorhanden sind, z.B. bei Treppen.<br />

5 Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel<br />

Allgemeine Anforderungen sind in der Unfallverhütungsvorschrift »Elektrische Anlagen<br />

und Betriebsmittel« (BGV A2 bzw. GUV-VA 2) enthalten.<br />

Zum Schutz vor den Gefahren des elektrischen Stromes müssen die elektrischen<br />

Anlagen und ortsfesten elektrischen Betriebsmittel den allgemein anerkannten Regeln<br />

der Technik entsprechen. <strong>Innenreinigungsanlagen</strong> gelten als »feuchte und nasse<br />

Räume« im Sinne der VDE-Bestimmungen. Die elektrische Installation ist daher nach<br />

DIN VDE 0100-737 »Feuchte und nasse Bereiche und Räume und Anlagen im Freien«<br />

auszuführen.<br />

<strong>Innenreinigungsanlagen</strong> müssen in den Potenzialausgleich mit einbezogen werden. Im<br />

Bereich von Oberleitungsanlagen in Wechselstromnetzen sind <strong>Innenreinigungsanlagen</strong><br />

bahnzuerden.<br />

An den Reinigungsgleisen sind Speisepunkte <strong>zur</strong> Versorgung der elektrischen<br />

Ausrüstungen der <strong>Eisenbahnfahrzeuge</strong> vorzuhalten. Dies sind insbesondere die<br />

Speisepunkte <strong>für</strong> Zugsammelschienen.<br />

Für die Versorgung der elektrischen Betriebsmittel sind u.a. Speisepunkte mit<br />

Fehlerstromschutzeinrichtungen (RCD) mit einem Nennfehlerstrom I N ≤ 30 mA mit<br />

Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag © 2005<br />

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