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BGI 835 Innenreinigungsanlagen für Eisenbahnfahrzeuge zur ...

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Medienentnahmestellen sollen in Abständen von max. 50 m aufgestellt werden, um<br />

die Tragearbeiten zu minimieren.<br />

7.3 Abfallsammelanlagen<br />

Die <strong>Innenreinigungsanlagen</strong> sind so zu gestalten, dass Gefährdungen beim Transport<br />

und der Lagerung von Abfällen vermieden werden.<br />

Besondere Gefährdungen gehen von scharfkantigen und spitzen, zum Teil auch<br />

infektiösen Gegenständen aus, die beim Einsammeln und beim späteren Transport der<br />

Abfallsäcke Stich- und Schnittverletzungen verursachen können. Der Abfall wird im<br />

Allgemeinen bereits im Fahrzeug in Fraktionen aufgenommen und ohne weitere<br />

Sortierung zum Entsorgungsplatz befördert. Die Sortierung von Abfall ist nur in<br />

besonderen Anlagen zulässig, in denen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der<br />

Beschäftigten vor mechanischen, chemischen und biologischen Gefährdungen zu treffen<br />

sind.<br />

Fraktionen können z.B. sein:<br />

• PPK (Pappe, Papier, Kartonagen,<br />

• DSD (Leichtverpackungen,<br />

• Glas (Mischglas),<br />

• Mischabfall,<br />

• organische Küchenabfälle.<br />

Abfallsammelplätze sollen in der Nähe der Reinigungsgleise und gut erreichbar<br />

vom öffentlichen Straßennetz angeordnet werden.<br />

Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag © 2005<br />

Unberechtigte Vervielfältigung verboten.

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