Kapitel 07_Sonderthemen - Denkmalpflege TU-Wien
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DurchbrücheOhne rechnerischen Nachweis sind Durchbrüche bis 625cm² und einem Seitenverhältnis nicht kleiner als 1:1,5zulässig, sofern die den tragenden Querschnitt einesWandteiles nicht um mehr als 15% schwächen.Aussparungen und Schlitze im MauerwerkOhne rechnerischen Nachweis gelten für Aussparungenund Schlitze im Mauerwerk, nachstehende Maximal -abmessungen, bezogen auf eine Wandmindestdicke von25 cm.Vertikal laufende, nachträglich hergestellte Schlitzedürfen höchstens 3 cm tief und 20 cm breit sein. Schlitze,die maximal 1 m über den Fußboden reichen, dürfenmaximal 8 cm tief und 12 cm breit ausgeführt werden.Vertikal laufende, gemauerte Aussparungen dürfenhöchstens 25 cm breit sein, wobei die verbleibendeWanddicke mindestens t/2 sein muss.14