Leitfaden für die Behandlung von Ausbauasphalt und ...
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Erläuterung zur analytischen Differenzierung zwischenteer-/pechhaltigem <strong>und</strong> teer-/pechfreiem Straßenaufbruch Die Differenzierung zwischen teer-/pechhaltigem <strong>und</strong> teer-/pechfreiem Straßenaufbruch ist inRheinland-Pfalz mittels der halbquantitativen Dünnschichtchromatographie (zweimalige Entwicklung)möglich.Obwohl im FGSV-Arbeitspapier Nr. 27/2 zur „Prüfung <strong>von</strong> Straßenausbaumaterial auf carbostämmigeBindemittel - Schnellverfahren“, Ausgabe 2000, <strong>die</strong> Nachweisgrenze des Verfahrens mit 25 mg/kg PAK angegeben ist <strong>und</strong> es damit für <strong>die</strong> Einstufung der in Rheinland-Pfalz gültigen Abgrenzung<strong>von</strong> 20 mg/kg PAK n. EPA vom Gr<strong>und</strong>satz her nicht geeignet wäre, wird <strong>die</strong> beschriebene Vorgehensweisedennoch aus folgenden Gründen akzeptiert:• Mit dem DC-Verfahren werden mehr als <strong>die</strong> 16 nach EPA zu bestimmenden PAK erfasst.• Quantitative Analysen mittels GC-MS führen erfahrungsgemäß zu Messtoleranzen in der Größenordnung<strong>von</strong> mehreren mg/kg bis 10-er mg/kg.• Die für <strong>die</strong> Ablagerung <strong>von</strong> Abfällen vorgegebene Bewertung <strong>von</strong> Messergebnissen für besondersüberwachungsbedürftige Abfälle sieht im Rahmen der Kontrollanalytik Abweichungen <strong>von</strong> bis zu100 % vor (s. DepV [15], Anh. 4, Nr. 4). Für nicht besonders überwachungsbedürftige Abfälle sindlt. AbfAblV [16], Anh. 4, Nr. 3 Abweichungen <strong>von</strong> bis zu 50 % zulässig. Dies lässt es praxisgerechterscheinen, <strong>die</strong> Differenz <strong>von</strong> 5 mg/kg zwischen der Nachweisgrenze des Analyseverfahrens <strong>und</strong>dem Abgrenzungskriterium zu vernachlässigen. Mit der Anhebung des PAK-Zuordnungswertes <strong>von</strong> 20 mg/kg auf 30 mg/kg PAK n.EPA im Zusammenhang mit dem Schreiben des MUFV vom 12.12.2006 sind <strong>die</strong>Ausführungen entbehrlich.