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Leitfaden für die Behandlung von Ausbauasphalt und ...

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09/2006 <strong>Leitfaden</strong> <strong>Ausbauasphalt</strong>1 AllgemeinesNach den Gr<strong>und</strong>sätzen des Kreislaufwirtschafts- <strong>und</strong> Abfallgesetzes [1] ist Straßenaufbruch umweltverträglich<strong>und</strong> möglichst hochwertig wiederzuverwenden, soweit es Verfahren gibt, mit denen<strong>die</strong>s technisch möglich <strong>und</strong> wirtschaftlich zumutbar ist.Hinsichtlich der Umweltverträglichkeit sind Anforderungen zu berücksichtigen bezüglicha) Arbeitsschutz,b) Gewässer-/Gr<strong>und</strong>wasserschutz <strong>und</strong>c) Bodenschutz.Entsprechende Anforderungen zu b) <strong>und</strong> c) sind in den Technischen Regeln der LAGA [2] formuliert.Für das Vorgehen bei der umweltverträglichen Verwertung <strong>von</strong> bituminösem Straßenaufbruch hat<strong>die</strong> Forschungsgesellschaft für Straßen- <strong>und</strong> Verkehrswesen <strong>die</strong> „Richtlinien für <strong>die</strong> umweltverträglicheVerwertung <strong>von</strong> Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen sowie für <strong>die</strong> Verwertung<strong>von</strong> <strong>Ausbauasphalt</strong> im Straßenbau“ RuVA-StB 01 [3] aufgestellt.Die bautechnischen Regeln für <strong>die</strong> Wiederverwendung <strong>von</strong> Straßenaufbruch sind in den Merkblätternder FGSV festgeschrieben (siehe Punkt 4).Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft <strong>und</strong> Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz

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