PUBLIC PRIVATE PARTNERSHIP IM HOCHBAU:EIN NEUES GESCHÄFTSFELD FÜR ARCHITEKTENDeutschland leidet, vornehm ausgedrückt, unter dem Investitionsstau der öffentlichenHand. Public Private Partnerships, kurz: PPP, sollen künftig Abhilfe schaffen.Erste Erfahrungen in Schulprojekten wurden bereits gemacht. Auf die Planer kommenmit PPP neue Herausforderungen zu. Denn gerade hier gilt der Grundsatz: Je früheralle Beteiligten in die Planung einbezogen werden, desto mehr Geld lässt sich sparen.Public Private Partnerships (PPP) haben in einigeneuropäischen Ländern wie zum Beispiel Großbritannienund Frankreich bereits eine längere Tradition. In den letztenJahren schlossen sich immer mehr europäischeStaaten dem PPP-Gedanken an.Im deutschen Hochbau waren insbesondere Schulen,Gefängnisse und Verwaltungsgebäude in Planung oder inbegrenzter Realisation. Die ersten PPP-Verträge wurdenfür Schulprojekte (zum Beispiel in Monheim am Rhein, imRhein-Erft-Kreis sowie im Kreis Offenbach) und Verwaltungsgebäude(etwa das Rathaus Gladbeck und dasKreishaus Unna) bereits abgeschlossen. Die Umsetzungvon Justizvollzugsanstalten und Gerichtszentren, etwa inChemnitz, ist derzeit noch in einem frühen Stadium.Krankenhausprojekte werden in Deutschland nur zögerlichals PPP realisiert, da in diesem Bereich eher einePrivatisierungstendenz zu beobachten ist. In Münsterwurde jedoch angedacht, den Masterplanes für dasUniversitätsklinikum mittels PPP umzusetzen.PPP-Begriff und VertragsmodelleUnter PPP werden langfristige Kooperationen zwischenöffentlicher Hand und Privatwirtschaft verstanden, derenZweck die Erfüllung öffentlicher Aufgaben ist. Damit ausder Zusammenarbeit Effizienzzuwächse entstehen können,ist die optimale Risikoallokation zwischen öffentlichem undprivatem Partner ein bedeutender Faktor. Dabei gilt dieGrundregel, dass das jeweilige Risiko die Partei tragen soll,die es am besten managen kann. In Bezug auf die vertraglicheRegelung zwischen öffentlicher Hand und privatemKonsortium beschreibt das vom Bundesministerium fürVerkehr, Bau- und Wohnungswesen in Auftrag gegebeneGutachten „PPP im öffentlichen Hochbau“ sieben PPP-Modelle, die nachfolgend kurz skizziert werden sollen 1) .– Das PPP-Erwerbermodell (Vertragsmodell I) ist für denschlüsselfertigen Bau oder die Sanierung von Gebäudenvorgesehen, die anschließend betrieben werden. Währendder 20 bis 30-jährigen Vertragslaufzeit ist derAuftragnehmer Eigentümer des Vertragsobjektes. DerEigentumsübergang auf die öffentliche Hand findet in derRegel erst nach Abschluss der Betriebsphase statt.– Beim PPP-FMLeasingmodell (Vertragsmodell II) werdendie Objekte errichtet oder saniert und an den Auftraggeberverleast. Ein wesentlicher Unterschied zu den herkömmlichenFormen des Immobilienleasing besteht darin, dassder Auftragnehmer Betreiberleistungen über eine Laufzeitvon 20 bis 30 Jahren erbringt. Derartige Verträge könnenmit einer Kaufoption oder einer Mietverlängerungsoptionausgestattet sein, so dass das Eigentum nur dann auf dieöffentliche Hand übergeht, wenn diese am Ende derVertragslaufzeit von ihrer Kaufoption Gebrauch macht.– Das PPP-Vermietungsmodell (Vertragsmodell III) ist ähnlichwie das Leasingmodell aufgebaut. Unterschiede ergebensich insbesondere in der Berechnung desObjektpreises bei Ausübung der Kaufoption und in derEntgeltkalkulation.– Das PPP-Inhabermodell (Vertragsmodell IV) beinhaltetdie Erstellung oder Sanierung von Objekten einschließlichUnterhaltung und Betrieb über einen Zeitraum von 15 bis 25Jahren oder noch länger. Das Eigentum am Vertragsobjektverbleibt während der Vertragslaufzeit bei der öffentlichenHand. Die private Seite erbringt Leistungen in denBereichen Planung, Bau, Finanzierung, Instandhaltung undBetrieb und erhält mit Abschluss der Bauphase ein regel-4
Autoren: Prof. Dr. Dieter Jacob und Constanze Stuhr,Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Baubetriebslehre,Technische Universität FreibergPeter Wahl, Dipl.-Ing.Architekt, Geschäftsführer undPartner bei Tilke GmbH Ingenieure und ArchitektenDie sieben PPP-Vertragsmodelle aus dem Gutachten „PPP im öffentlichenHochbau“ des Bundesbauministeriums 1)Circuit Park Zandvoortmäßig von der öffentlichen Hand zu zahlendes Entgelt, dassämtliche Kosten für Investition und Betrieb abdeckt.Dieses Vertragsmodell, das auch als Betreibermodellbezeichnet wird, liegt dem nachfolgend skizzierten PPP-Schulprojekt der Stadt Monheim am Rhein zugrunde.– Das PPP-Contractingmodell (Vertragsmodell V) beziehtsich nicht auf vollständige Gebäude, sondern ist auf technischeAnlagen und technische Anlagenteile beschränkt.Diese werden (ein-)gebaut oder energiewirtschaftlich optimiertund anschließend über 5 bis 15 Jahre betrieben. DasEigentum an den technischen Anlagen liegt bei der öffentlichenHand, da diese Grundstückseigentümerin ist.– Dem PPP-Konzessionsmodell kommt als VertragsmodellVI eine Sonderstellung zu. Hierbei wird der Auftragnehmerin der Regel nicht durch ein Entgelt des Auftraggebers vergütet,sondern erhält das Recht zur Drittnutzerfinanzierung.Demzufolge deckt er seine Kosten in der Regel überEntgelte, die Dritte für die Benutzung zahlen. DiesesVertragsmodell kann grundsätzlich auch mit den Modellen Ibis IV kombiniert werden.– Das PPP-Gesellschaftsmodell ist ähnlich wie das PPP-Konzessionsmodell eine Modellvariante. Es beinhaltet dieBeteiligung der öffentlichen Hand als Mitgesellschafter ander PPP-Projektgesellschaft des Auftragnehmers.5