2. Halbjahr
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IBR<br />
Baubetriebswirtschaft<br />
Störungen im Bauablauf<br />
Rechtliche Grundlagen und baubetriebliche Berechnungsmethoden<br />
Referenten:<br />
Dipl.-Wirtsch.-Ing. Frank A. Bötzkes, Braunschweig<br />
RA Bernd Kimmich, Berlin<br />
| Referenten<br />
Dipl.-Wirtsch.-Ing. Frank A. Bötzkes<br />
ist von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich<br />
bestellter und vereidigter Sachverständiger für<br />
Bauablaufstörungen und Inhaber des Ingenieurbüros<br />
Beratungen im Bauwesen in Braunschweig. Für<br />
die am Bau Beteiligten erstattet er Privat-, Schiedsund<br />
Gerichtsgutachten zu Bauablaufstörungen, Leistungsänderungen<br />
und Kündigungsabrechnungen. Der Referent führt seit<br />
Jahren baubetriebliche Seminare bei Verbänden, öffentlichen<br />
Bauverwaltungen und Unternehmen durch.<br />
RA Bernd Kimmich<br />
ist für die Berliner Kanzlei der Sozietät Roggelin<br />
Witt Wurm Dieckert anwaltlich tätig. Er ist Mitautor<br />
des vom id-Verlag (IBR) herausgegebenen<br />
Handbuchs „VOB für Bauleiter“ und bereits seit<br />
Jahren als Baurechts-Referent tätig. Die Sozietät<br />
Roggelin Witt Wurm Dieckert ist in Berlin, Schwerin, Hamburg,<br />
Dresden und Frankfurt a.M. vertreten und hat sich u. a. auf die<br />
Beratung von Baubetrieben spezialisiert.<br />
| Teilnehmerkreis<br />
Bau- und Projektleiter, Baukaufleute, bauüberwachende Architekten<br />
und Projektsteuerer, öffentliche Bauherren, Bauträger, Sachverständige<br />
und Auftragnehmer aus der Bauwirtschaft, Baujuristen.<br />
| Ziel<br />
Bei der Abwicklung größerer Bauvorhaben kommt es regelmäßig<br />
zur Überschreitung der im Vertrag vereinbarten Fristen. Die Gründe<br />
hierfür können unterschiedlicher Natur sein: Einerseits ist<br />
denkbar, dass der Auftragnehmer die Fristen schuldhaft überschreitet,<br />
also mit der Leistung in Verzug gerät. In einem solchen<br />
Fall stehen dem Auftraggeber eine Reihe von gravierenden Rechten<br />
und Ansprüchen zu. Liegen die Ursachen der Bauzeitverlängerung<br />
dagegen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers, müssen<br />
die dadurch entstehenden Mehrkosten bezahlt werden.<br />
Online anmelden unter www.ibr-online.de/IBR-Seminare<br />
Datum: Mittwoch, 23.09.2009, 9.00 – 17.00 Uhr<br />
Ort: Pullman Berlin Schweizerhof, Berlin<br />
Preis: 429,– Euro zzgl. 19% MwSt.<br />
Es werden die Konsequenzen eines gestörten Bauablaufs aus<br />
baurechtlicher und baubetrieblicher Sicht erörtert. So stellt die<br />
Rechtsprechung an die Darlegung und Begründung von Behinderungsansprüchen<br />
hohe Anforderungen. Voraussetzung ist<br />
zunächst eine den Kriterien des § 6 Nr. 1 VOB/B genügende<br />
Behinderungsanzeige. Das wird in der Praxis immer wieder vernachlässigt,<br />
um das Verhältnis mit dem Auftraggeber nicht zu<br />
belasten.<br />
Ziel des Seminars ist es, die rechtlichen und baubetrieblichen<br />
Voraussetzungen für die Geltendmachung, aber auch die Abwehr<br />
von unbegründeten Behinderungsansprüchen aufzuzeigen und<br />
anhand praktischer Beispiele zu erläutern, wie ein entsprechender<br />
Nachtrag aufgestellt bzw. geprüft werden muss.<br />
Die Referenten geben abschließend Tipps und Hinweise, wie sich<br />
die Vertragspartner bei einem Streit über die Bauzeit in der Bauausführungsphase<br />
verhalten sollten, um Schäden bis hin zur Vertragskündigung<br />
nach Möglichkeit zu vermeiden oder zu begrenzen.<br />
| Themen<br />
1. Verzug und Behinderung/Begriffsdefinition/Ansprüche des<br />
Auftraggebers bei Verzug des Auftragnehmers<br />
<strong>2.</strong> Die Behinderung aus baubetrieblicher Sicht<br />
3. Behinderungen aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers/Erfordernis<br />
und Rechtswirkungen von Behinderungsanzeigen<br />
4. Zur methodischen Vorgehensweise bei der Analyse gestörter<br />
Bauabläufe<br />
5. Die terminlichen Folgen gestörter Bauabläufe: Ermittlung<br />
von Bauzeitänderungen<br />
6. Mehrkostenansprüche des Auftragnehmers/Anspruchsgrundlagen<br />
7. Die kostenmäßigen Folgen gestörter Bauabläufe: Berechnung<br />
von Mehrkosten<br />
8. Konfliktmanagement<br />
Unser Tagungsservice für Sie: • Ausführliche Seminarunterlagen • Angenehmes Hotelambiente • Seminargebühr inkl. Mittagessen und 1 Softgetränk,<br />
Snacks, Tagungs- und Pausengetränke • Persönliche Betreuung vor Ort • Hotelempfehlungen • Teilnahmebestätigung • Fortbildungsnachweise für Fachanwälte<br />
gemäß § 15 FAO (ohne Gewähr der Anerkennung) • Fortbildungspunkte der Architekten- und Ingenieurkammern auf Anfrage<br />
112 Weitere Informationen: id Verlags GmbH – Frau Staßen – Tel. 06 21/12032-18 – Fax 06 21/283-83 – stassen@id-verlag.de